Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell. Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten

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Transkript:

Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten 1

Zuwendung für pflegende Angehörige 24-Stunden-Betreuung Pflegekarenzgeld 2

Zuwendung für pflegende Angehörige 3

Wer? Nahe Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3 beziehen (Demenz = St 1) 4

nahe Angehörige Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern) Ehegatten, Lebensgefährten Wahlkinder, Stiefkinder, Pflegekinder Geschwister Nichte, Neffe Schwager, Schwägerinnen Schwiegerkinder, Schwiegereltern 5

Idee dahinter: Ersatzpflege bei Verhinderung 6

Voraussetzungen : Nur bei Vorliegen einer sozialen Härte, daher Einkommensgrenzen für Hauptpflegeperson Pflegestufe 1-5: 2000 netto Pflegestufe 6 und 7: 2500,- netto Erhöhung um 400,-/ 600,- möglich 7

Fristen: seit mindestens 1 Jahr Pflegegeld der Stufe 3 (oder 1 falls Demenz oder minderjährig) seit mindestens 1 Jahr überwiegend gepflegt Antrag rückwirkend 6 Monate möglich 8

Nachweis der demenziellen Erkrankung: Bestätigung der Behandlung (Befundbericht) durch eine neurologische oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses oder eine gerontopsychiatrische Tagesklinik bzw. Ambulanz ein gerontopsychiatrisches Zentrum einen Facharzt für Psychiatrie und/oder Neurologie Claudia Posch, MA 9

Maximale Höhe der Zuwendung: Gestaffelt nach Pflegegeldstufe bei PG Stufe 1-3 1.200,00 bei PG Stufe 4 1.400,00 bei PG Stufe 5 1.600,00 bei PG Stufe 6 2.000,00 bei PG Stufe 7 2.200,00 (Beträge = Höchstausmaß) Claudia Posch, MA 10

Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung Idee dahinter: Beendigung der bisherigen Praxis I 2007 Legalisierung der 24-Stunden Pflege Novelle Gewerbeordnung Neues Hausbetreuungsgesetz m Claudia Posch, MA 11

Wer ist berechtigt? Pflegegeld zumindest der Stufe 3 Nettoeinkommen unter 2500,- liegt. (Erhöhungsbeträge Angehörige 400, Angehörige m. Behinderung 600,-) 12

Bei den Pflegegeldstufen 3 und 4 muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Pflege nachgewiesen sein NEU: Die Notwendigkeit muss nicht mehr durch das sog. Befundblatt des behandelnden Arztes bestätigt werden, sondern wird amtswegig erhoben. Claudia Posch, MA 13

Achtung: Besteht für ein Familienmitglied eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung als pflegende/r Angehörige/r kann nur eine Betreuungskraft gefördert werden. Claudia Posch, MA 14

Möglichkeiten der Beschäftigung: Die Betreuungskraft kann ArbeitnehmerIn im Haushalt der gepflegten Person sein bei einem gemeinnützigen Träger beschäftigt, selbständig erwerbstätige Betreuungskraft sein. 15

Höhe der Beihilfe: 275,- monatlich für eine selbständige Betreuungskraft 550,- für eine unselbständige Betreuungskraft Claudia Posch, MA 16

Voraussetzungen seitens der Pflegekraft: Aus dem EU bzw. EWR-Raum Gewerbeschein (Personenbetreuung) I Pflicht- oder Vollversicherung (SVA der gewerblichen Wirtschaft oder vorübergehend A1 Formular) I Polizeiliche Meldung im Haushalt der gepflegten Person Mindestbeschäftigung 48h/ Woche Claudia Posch, MA 17

Ausbildung: Ausbildung (mindestens 200 Stunden) oder fachspezifische Ermächtigung I oder Überprüfung des Pflegeplatzes durch das Qualitätsmanagement der SV der Bauern (Beihilfe ist bis dahin ein Vorschuss) Claudia Posch, MA 18

Achtung: für ein und dieselbe Personenbetreuungskraft wird innerhalb desselben Förderzeitraumes nur eine Förderung ausbezahlt, auch wenn sie an verschiedenen Standorten tätig ist. Claudia Posch, MA 19

Fristen: Anträge sind in zeitlicher Nähe zum Beginn eines Betreuungsverhältnisses zu stellen. Ein Antrag soll spätestens bis zum Ende des auf den Betreuungsbeginn folgenden Monats gestellt werden. Dies gilt auch für Anträge, die sich auf den Wechsel von Betreuungspersonen beziehen Claudia Posch, MA 20

Babenbergerstraße 35 8021 Graz Tel.: 05 99 88 Fax: 05 99 88-6899 Mailto:post.stmk1@sozialministeriumservice.at Öffnungszeiten: Mo-Do 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr Fr 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr KundInnendienst/ Parteienverkehr: Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Nachmittags nach Vereinbarung www.sozialministeriumservice.at www.bmask.gv.at Claudia Posch, MA 21

Herzlichen Dank für Ihr Interesse! 22