J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E JÜDEMANN RECHTSANWÄLTE WELSERSTR.10-12 10777 BERLIN Vorab per Email Herrn Jochen Hoff Dannenwalder Weg 170 13439 Berlin Kai Jüdemann auch: Fachanwalt für Strafrecht Franz von Wolffersdorff* Julius Christ* Welser Straße 10-12 10777 Berlin Rühle./. Hoff Tel.: +49 (0)30 69 04 1515 Fax.: +49 (0)30 69 13 652 E-Mail: kanzlei@ra-juedemann.de Berlin, den 10.7.2014 Sehr geehrter Herr Hoff, hiermit zeige ich die Vertretung der Frau Romy Rühle an. Eine Auf mich lautende Vollmacht füge ich bei. 255/14 KJ01 (bitte stets angeben) Gegenstand meiner Beauftragung ist die rechtswidrige Veröffentlichung des Namens meiner Mandantin auf Ihrer Internetseite, verbunden mit schähenden Aussagen über Frau Rühle. SCHWERPUNKTE Gewerblicher Rechtsschutz Urheber- und Medienrecht Veranstaltungsrecht Wirtschaftsstrafrecht Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Roski GmbH, bei der Frau Rühle als Praktikantin tätig war, versandte eine unverlangte Werbe E-Mail an Ihre Email-Adresse jochen@duckhome.de. Inzwischen gab die Roski GmbH, die mich ebenfalls mandatiert hat, eine diesbezügliche Unterlassungserklärung ab. Daraufhin veröffentlichten Sie auf Ihrer Internetseite www.duckhome.de die E-Mail unter Nennung des vollständigen Namens meiner Mandantin, da die Werbe-E-Mail deren Unterschrift enthielt. KOOPERATIONSPARTNER Steuerberater Michael Debus, Master of International Taxation Hamburg *freier Mitarbeiter St.Nr.18/368/50279 BANKVERBINDUNGEN Commerzbank BLZ 100 400 00 Kto.-Nr.: 277 9999 00 IBAN: DE31 1004 0000 0277 9999 00 BIC: COBADEFFXXX Berliner Sparkasse BLZ 100 500 00 Kto.-Nr.: 670 111 821 IBAN: DE23 1005 0000 0670 1118 21 BIC: BELADEBEXXX J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E 1
Weiterhin haben Sie sich in nicht nur kritischer Weise mit Spam- Mails auseinandergesetzt, sondern gezielt meine Mandantin zur Zielscheibe Ihres Spotts gemacht. Ihr Blogeintrag enthält die Überschrift: Ich will nicht mit Romy Rühle auch nicht gegen Geld. Die Überschrift stellt auch die URL des Eintrags dar, so dass bei der Eingabe des Namens meiner Mandantin im Suchfenster der Internet-Suchmaschine Google Ihre Seite an erster Stelle gelistet wird. Der Blog-Eintrag lautet sodann wie folgt: Kennt irgendwer die FirmaRoski GmbH des Herrn Valentin Roski, die die Website LinkLove betreibt? Ich kannte sie bis vorgestern auch nicht. Aber vorgestern hatte ich meinen großen Moment. Romy Rühle hat mich angeschrieben und mir Geld angeboten. Nur die gute Romy kennt mich eben auch nicht. Ich habe nichts gegen unanständige Angebote, aber ihres ist dazu auch noch blöd. Sie schreibt mir: Nach der wörtlichen Wiedergabe der E-Mail endet der Blog Eintrag wie folgt: Ich habe gar nichts gegen Werbung. Aber sie muss für den Leser erkennbar sein. In einer Welt in der sich die Systemmedien längst vom Großkapital haben kaufen lassen und nur für immer neue Propagandalügen stehen und Blogs mit Katzencontent für jeden Scheiß Stimmung und Werbung machen, gibt es nichts schlimmeres als politische Blogs mit verdeckter Werbung. Was heute nur ein wenig Schleichwerbung für unnötige Produkte sein mag, wird morgen nämlich genauso schnell zur Werbung für den politischen Gegner. Wer sich erst einmal hat kaufen lassen, wird das immer wieder tun und wer wie Romy und ihr Valentin zu verdeckter Werbung gegen Geld aufruft ist nicht tolerabel. Mal ganz davon abgesehen, dass dieser E-Mail Spam auch noch gesetzwidrig ist. Ich habe mich deshalb entschlossen jede dieser Buden und die in ihr J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E 2
handelnden Personen auf dem Blog zu erwähnen. Damit gelangen die in die GoogleNews und ich kann mir durchaus vorstellen, dass Google in der Lage ist, deren Netze auszumachen und auszuschalten. Und wenn nicht weiß jeder der nach diesen Buden sucht, wenigstens was ich davon halte. Gar nichts. Romy bleib mir vom Hals. 2. Die Veröffentlichung des Namens meiner Mandantin sowie Ihre Äußerungen über Frau Rühle verletzen diese in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Grundsätzlich besteht nur das Recht auf Namensnennung, wenn ein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Dies hat sich nicht nur auf den berichteten Vorgang (hier die Übersendung einer Werbe E-Mail) sondern auch auf die Identität der daran beteiligten Personen zu beziehen. Es handelt sich hier um eine Wertung des Einzelfalls, die zum einen Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu berücksichtigen hat, zum anderen aber das Interesse der Frau Rühle, nicht in ihren Rechten beeinträchtigt zu werden. So ist eine Veröffentlichung in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zwar grundsätzlich zulässig, aber nur soweit damit keine sonstige Beeinträchtigung verbunden ist. Ihnen ist bekannt, dass es sich bei Frau Rühle um eine Praktikantin handelt, die nicht mehr für die Roski GmbH tätig ist. Ebenso muss Ihnen bekannt sein, dass eine Praktikantin bei der Durchführung ihr übertragener Aufgaben keine eigene Entscheidungskompetenz hat. Im Übrigen ist Ihnen bewusst, dass es sich bei dem Angebot eben nicht um eines meiner Mandantin, sondern der Roski GmbH handelt. Ihre Behauptung ist somit falsch. Daher besteht an der Namensnennung kein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Hinzu kommt, dass Sie Frau Rühle durch Ihren Artikel in ihrer weibli- J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E 3
chen Ehre verletzen, da Sie diese durch den Satz Ich will nicht auch nicht gegen Geld sexuell herabwürdigen. Eine Strafanzeige behalten wir uns ausdrücklich vor. Da Ihr Artikel auf der Internetsuchmaschine Google.de bei Eingabe ihres Namens an erster Position erscheint, wird das berufliche Vorankommen meiner Mandantin erschwert, wenn nicht sogar gefährdet. Sie mögen das vielleicht amüsant finden, meine Mandantin jedoch nicht. Sie sind daher verpflichtet, es zu unterlassen, über meine Mandantin in Zusammenhang mit der Versendung eines E-Mail Schreibens der Roski GmbH unter Nennung ihres Namens zu berichten. Weiterhin haben Sie es zu unterlassen, sich wie folgt über meine Mandantin zu äußern: Romy Rühle hat mich angeschrieben und mir Geld angeboten. Nur die gute Romy kennt mich eben auch nicht. Ich habe nichts gegen unanständige Angebote, aber ihres ist dazu auch noch blöd. Sie schreibt mir: Ich will nicht mit Romy Rühle auch nicht gegen Geld. Es reicht nicht aus, das beanstandete Verhalten einzustellen und die Äußerungen zu entfernen. Sie können die Wiederholungsgefahr nur beseitigen, in dem Sie einen strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Den Entwurf einer Erklärung, an den Sie nicht gebunden sind, füge ich bei. Dem Eingang der Unterlassungserklärung sehe ich bis zum 22. Juli 2014 entgegen. J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E 4
Nach Ablauf der gesetzten Frist werde ich meiner Mandantin anraten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Kai Jüdemann J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E 5
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung des Herrn Jochen Hoff, Dannenwalder Weg 170, 13439 Berlin (i.f.: Unterlassungsschuldner ) gegenüber Frau Romy Rühle, c/o Kai Jüdemann, Welser Straße 10-12, 10777 Berlin (i.f.: Unterlassungsgläubigerin ) Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber der Unterlassungsgläubigerin es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, es ab sofort zu unterlassen, 1. im Internet den Namen der Unterlassungsgläubigerin im Zusammenhang mit der Versendung einer Werbe-E-Mail durch die Roski GmbH, Berlin, zu nennen, wie unter der URL: http://duckhome.de/tb/archives/12050-ich-will-nicht-mit-romy-ruehle-auch-nicht-gegen- Geld.html geschehen; 2. wörtlich oder sinngemäß sich über die Antragsgläubigerin wie folgt im Internet zu äußern: Ich will nicht mit Romy Rühle - auch nicht gegen Geld und/oder Romy Rühle hat mich angeschrieben und mir Geld angeboten. Nur die gute Romy kennt mich eben auch nicht. Ich habe nichts gegen unanständige Angebote, aber ihres ist dazu auch noch blöd. Jochen Hoff Berlin, den J Ü D E M A N N R E C H T S A N W Ä L T E 6
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