Merkblatt zur Antragstellung auf Projektförderung. 1. Allgemeine Informationen

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Transkript:

Merkblatt 1. Allgemeine Informationen Was macht das Kulturamt der Stadt Freiburg? Das Kulturamt berät und unterstützt Künstlerinnen, Künstler, Gruppen und Einrichtungen der Freiburger Kunst- und Kulturszenen partnerschaftlich in allen Belangen ihrer Arbeit. Außerdem führt das Kulturamt eine Reihe eigener Veranstaltungen und Festivals durch. Das Kulturamt betreibt das Kunsthaus L6 und die dortige Galerie und vermietet die Bürgerhäuser in Freiburg. Das Stadtarchiv ist ebenfalls Teil des Kulturamtes. Kulturelle Einrichtungen sowie jährlich wiederkehrende Veranstaltungen können einen jährlichen Zuschuss erhalten (Institutionelle Förderung). Darüber entscheidet alle zwei Jahre der Gemeinderat der Stadt Freiburg. Das Kulturamt fördert Projekte Für Kunst- und Kulturprojekte kann eine finanzielle Unterstützung (Projektzuschuss) beantragt werden. Das Kulturamt entscheidet zum Teil unter Beteiligung von Fachjurys über die Vergabe von Zuschüssen für Einzelprojekte (einmalige Förderung) sowie über mehrjährige Förderungen (Konzeptionsförderung / Basisförderung). In welchen Bereichen fördert das Kulturamt Projekte? Förderbereiche sind einerseits die verschiedenen Kunstgenres (Musik, Bildende Kunst, Film, Theater und Tanz etc.), aber auch die Aufgabenfelder Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur, Stadtteilkultur und Historische Bildungsarbeit. Für die unterschiedlichen Förderbereiche stehen dem Kulturamt jeweils eigene Budgets zur Verfügung. Was sollte ich wissen, wenn ich ein Projekt gefördert bekommen möchte? Um einen Zuschuss für ein Kunst- und Kulturprojekt zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt und beim Kulturamt eingereicht werden. Wenn ein Projekt gefördert wird, erhält der Antragsteller den bewilligten Betrag über den Weg einer schriftlichen Zusage (Zuwendungsbescheid). Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den folgenden Fragen: - Was sollte ich für die Beantragung eines Zuschusses wissen? (Seite 2) - Wer kann mich vor der Beantragung eines Zuschusses individuell beraten? (Seite 3) - Wie ist der Zuschussantrag auszufüllen und welche Unterlagen kann ich beifügen? (Seite 4) - In welchen Förderbereichen sind Fristen zu beachten? (Seite 5) Downloads Unter www.freiburg.de/kulturamt stehen die für die Antragstellung auszufüllenden Dateien Zuschussantrag (Word-Format) und Finanzplan (Excel-Format) als Download bereit. Sie finden dort auch die für die verschiedenen Förderbereiche zutreffenden Richtlinien und Förderkriterien. Seite 1

2. Was sollte ich für die Beantragung eines Zuschusses wissen? Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Mit dem Formular Zuschussantrag können Sie für Ihr Projekt eine Förderung durch das Kulturamt der Stadt Freiburg beantragen. Dies können sowohl Projekte in den verschiedenen Kunstgenres sein (Musik, Bildende Kunst, Film, Theater und Tanz etc.) als auch in den Bereichen Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur, Stadtteilkultur und Historische Bildungsarbeit. Was kann gefördert werden? zutreffend für die Chorförderung, Theater und Tanz, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur In diesen Förderbereichen orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich diese Richtlinien und Förderkriterien vor der Antragstellung durchzulesen (Download unter www.freiburg.de/kulturamt). zutreffend für Musik, Film, Bildende Kunst, Literatur, Internationales, Jazz-Rock-Pop etc. In diesen Förderbereichen existieren keine Richtlinien bzw. Förderkriterien, so dass das Kulturamt die Entscheidung in alleiniger Verantwortung fällt. Für den Förderbereich Film ist es geplant, 2017 Förderkriterien zu entwickeln, die dann ab 2018 gelten. Wann muss ich meinen Antrag einreichen? In den Förderbereichen Chorförderung, Theater und Tanz, Kulturelle Bildung und Interkulturelle Kunst und Kultur wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben. Für die Abgabe der Anträge sind Fristen einzuhalten (siehe unter 5.). Für alle anderen Förderbereiche können zu jedem Zeitpunkt im Jahr Anträge gestellt werden. Ich möchte einen Antrag auf einmalige Förderung stellen Grundsätzlich können Sie Projektmittel nur für das Jahr beantragen, in dem Ihr Projekt auch stattfindet (einmalige Förderung). Der Zeitraum der Durchführung für Kulturelle Bildungsprojekte mit Schulen, die sich am Schuljahr ausrichten, muss ebenfalls in diesem Jahr begonnen werden, kann aber bis zum Sommer des darauf folgenden Jahres liegen. Ich möchte einen Antrag auf mehrjährige Förderung stellen zutreffend für die Chorförderung (Basisförderung), Theater und Tanz, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur In diesen Förderbereichen gibt es zudem die Möglichkeit, eine mehrjährige Förderung zu erhalten. Detaillierte Erläuterungen zur mehrjährigen Förderung finden Sie in den jeweiligen Richtlinien und Förderkriterien. Seite 2

3. Wer kann mich vor der Beantragung eines Zuschusses individuell beraten? Es ist zu empfehlen, sich vor der Antragstellung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Kulturarbeit im Kulturamt in Verbindung zu setzen, die Sie bei der Antragstellung gerne beraten. Freie Theater und Tanz Jazz-Rock-Pop Soziokultur Film Udo Eichmeier udo.eichmeier@stadt.freiburg.de Tel. 201-2105 Kulturelle Bildung Martina Wolff martina.wolff@stadt.freiburg.de Tel. 201-2108 Mario Willersinn mario.willersinn@stadt.freiburg.de Tel. 201-2106 Musik Julia Beier (bis 31.8.) julia.beier@stadt.freiburg.de Tel. 201-2111 Chöre Katharine Leiska katharine.leiska@stadt.freiburg.de (ab 1.9.17) Interkulturelle Kunst und Kultur Stadtteilkultur Clementine Herzog clementine.herzog@stadt.freiburg.de Tel. 201-2112 Bildende Kunst Samuel Dangel samuel.dangel@stadt.freiburg.de Tel. 201-2113 Literatur Internationales Grenzüberschreitendes Gedenken Britta Baumann britta.baumann@stadt.freiburg.de Tel. 201-2115 Historische Bildungsarbeit Dr. Andreas Jobst andreas.jobst@stadt.freiburg.de Tel. 201-2705 Sonstige Förderbereiche Udo Eichmeier udo.eichmeier@stadt.freiburg.de Tel. 201-2105 Die Weiterbearbeitung des Projektantrages - In welcher Form erhalte ich eine Mitteilung? Was muss ich tun, um das Geld zu erhalten? Wohin schicke ich den Verwendungsnachweis? - wird von einer eigenen Abteilung im Kulturamt übernommen: Zentrale Elke Nopper elke.nopper@stadt.freiburg.de Tel. 201-2117 Kulturverwaltung Margarita Lisicin margarita.lisicin@stadt.freiburg.de Tel. 201-2125 Fax: 201-2198 Seite 3

4. Wie ist der Zuschussantrag auszufüllen und welche Unterlagen kann ich beifügen? Was muss ich beim Ausfüllen des Antrages beachten? Im ersten Schritt kreuzen Sie bitte oben auf der ersten Seite des Zuschussantrages an, in welchem Förderbereich Sie Ihr Projekt beantragen und ob Sie eine einmalige Förderung oder eine mehrjährige Förderung beantragen. Bitte entscheiden Sie sich nur für einen Förderbereich, d.h. es ist nicht möglich, das Projekt mehreren Förderbereichen zuzuordnen. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie diese Zuordnung getroffen haben. Sollten Sie zum Ausfüllen der Felder mehr Platz benötigen, so ist das kein Problem, da sich die Felder je nach Text automatisch vergrößern. Als Anlage zum Zuschussantrag ist ein Finanzplan auszufüllen, der als separate Excel-Datei bereit gestellt ist. Bitte achten Sie darauf, dass in speziellen Förderbereichen (siehe unter 5.) der Antrag in mehreren Exemplaren einzureichen ist. Der Antrag ist für die Förderbereiche Theater und Tanz, Kulturelle Bildung und Interkulturelle Kunst und Kultur in sieben Exemplaren, bei der Chorförderung in acht Exemplaren einzureichen, in allen anderen Förderbereichen reicht eine einfache Ausfertigung. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Wie ausführlich soll ich mein Projekt beschreiben? Um das Antragsformular nicht zu umfangreich werden zu lassen, ist der Inhalt des Projektes innerhalb des Formulars bitte nur kurz zu benennen. Eine ausführliche Projektbeschreibung können Sie formlos beifügen, wobei auch diese bestenfalls auf maximal zwei Seiten zu beschränken ist. Neben der Beschreibung des Projektes ist es in den Förderbereichen Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur erforderlich, auch konzeptionelle Grundgedanken, Ziele und Zielgruppen sowie die am Projekt beteiligten Personen näher zu erläutern und zu vermitteln. Welche Unterlagen kann ich noch einreichen? Grundsätzlich können dem Zuschussantrag auch Pressekritiken beigefügt werden, wobei diese auf besonders aussagekräftige Beispiele begrenzt werden sollten. CDs und/oder Bild- bzw. Filmmaterial sowie Programmhefte, Flyer o.ä. im Original sind nicht erforderlich. Sofern sinnvoll können auch Selbstdarstellungen, Biografien und künstlerische Werdegänge als Anlagen hilfreich sein. Wie soll ich den Antrag einreichen? Bitte reichen Sie nur Material im Format DIN A4 ein und verwenden Sie nach Möglichkeit keine Mappen aus Plastik. Tackern Sie die Antragsunterlagen bitte nicht zusammen, sondern verbinden Sie diese nur mit einer Heftklammer. Seite 4

5. In welchen Förderbereichen sind Fristen zu beachten? Theater und Tanz und Kulturelle Bildung In diesen beiden Förderbereichen erfolgt eine jährliche Ausschreibung der Fördermittel. Für das Jahr 2018 erscheinen die Ausschreibungen am 28. Juli 2017 im Amtsblatt Freiburg. Die Antragsunterlagen können anschließend auf www.freiburg.de/kulturamt heruntergeladen werden. Die Projektanträge für das Jahr 2018 müssen für den Förderbereich Kulturelle Bildung bis zum 06.10.2017 und für den Förderbereich Theater und Tanz bis zum 20.10.2017 beim Kulturamt eingereicht werden. Diese Abgabefrist ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. 2018 beträgt das Gesamtförderbudget für den Förderbereich Theater und Tanz 122.200 Euro und für den Förderbereich Kulturelle Bildung 37.000 Euro. Interkulturelle Kunst und Kultur In diesem Förderbereich erfolgt die Ausschreibung der Fördermittel seit 2017 zweimal jährlich. Die erste Ausschreibung erscheint am 28. Juli 2017 im Amtsblatt Freiburg. Die Antragsunterlagen können anschließend auf www.freiburg.de/kulturamt heruntergeladen werden. Die zweite Ausschreibung erscheint Mitte März 2018. Die Projektanträge für die erste Ausschreibung müssen bis zum 16.10.2017, die für die zweite Ausschreibung bis zum 07.05.2018 beim Kulturamt eingereicht werden. Diese Abgabefristen sind unbedingt einzuhalten. Zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. 2018 beträgt das Gesamtförderbudget für den Förderbereich Interkulturelle Kunst und Kultur ca. 45.000 Euro. In diesem Budget sind auch Projektvorhaben mit geflüchteten Menschen enthalten. Chorförderung Die Abgabefrist für die Chorförderung 2018 ist der 31.07.2017. Der Antrag ist in acht Exemplaren einzureichen (Programmhefte und Kritiken nur je ein Exemplar). Falls für mehrere Projekte eine Förderung beantragt werden soll, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag auszufüllen. Für die Projektförderung 2018 stehen ca. 35.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung. Die Beantragung einer vierjährigen Basisförderung ist erst wieder für den Zeitraum 2021-2024 möglich. Allgemeine Informationen zur Basisförderung finden Sie in den Richtlinien. Seite 5