Vergütungsempfehlung nach 115 a Abs. 3 SGB V Stand: Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für. vor- und nachstationäre Behandlung

Ähnliche Dokumente
Anlage 1: Fachabteilung Datensatz Schlaganfallversorgung (80/1)

Datensatz Perkutane transluminale Angioplastie (PTA Hamburg) 20/1 (Spezifikation 2014 V01)

Synopse verwendeter Fachabteilungsschlüssel in 2016

D R G - Entgelttarif ( KHEntgG) und Unterrichtung des Patienten ( 8 KHEntgG )

Datensatz Leistenhernie 12/3 (Spezifikation 14.0 SR 1)

Datensatz Lungen- und Herz-Lungentransplantation LUTX (Spezifikation 2015 V02)

Anerkennung von Facharztbezeichnungen

Übersicht Kontingente Stand 04/2016

PEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus. Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs.

Datensatz MRE - Projekt Hessen MRE_HE (Spezifikation 2016 V03)

Anerkennung von Schwerpunkt-/ Teilgebietsbezeichnungen

Datensatz Neonatologie NEO (Spezifikation 2014 V05)

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011

Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von. Begleitpersonen nach 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG

Kärntner Landes-Krankenanstalten- und Großgeräteplan:

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Ärztinnen/Ärzte nach Landesärztekammern und Tätigkeitsarten Tabelle 1.0

Fragen und Punkteverteilung in den Blockabschlussklausuren des 4. und 5. Studienjahrs (gültig ab dem Sommersemester 2016)

Vertrag. gemäß 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V. zwischen dem

Die ärztliche Versorgung in unserer Grenzregion

Ausfüllhinweise Minimaldatensatz externe Qualitätssicherung (MDS)

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Aus Fehlern lernen: Von der Schadensfallanalyse zur Patientensicherheit

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Anlage 3 Fachgruppencodierungen

Rundschreiben zur Bekanntmachung nach 25 der Satzung der KVWL

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

HVM Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen außerhalb RLV und QZV. Stand:

Datensatz Herzchirurgie HCH (Spezifikation 14.0 SR 1)

Datensatz Varizenchirurgie 10/1 (Spezifikation 14.0 SR 1)

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3

A IV 1 - j/14 Fachauskünfte: (0711) und zwar. in freier Praxis tätig. Anzahl

A IV 1 - j/13 Fachauskünfte: (0711) und zwar. in freier Praxis tätig. insgesamt. Anzahl

A IV 1 - j/12 Fachauskünfte: (0711) und zwar. in freier Praxis tätig. insgesamt. Anzahl

Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte 470,4

1. Entwicklung der Planbetten und Tagesklinik-Plätze nach Fachabteilung 2011 bis 2017

13. Dokumentation. Inhaltsverzeichnis

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2015

13. Dokumentation. Inhaltsverzeichnis

Datensatz Lungen- und Herz-Lungentransplantation LUTX (Spezifikation 2016 V02)

Entgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen

ZERTIFIKAT ISO 9001:2008. Universitätsklinikum Frankfurt. DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen



Vereinbarung nach 137 SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Michael Petry Geschäftsführer Ecclesia Versicherungsdienst GmbH

3. Ergänzungsvereinbarung

UV-GOÄ Änderungen und Ergänzungen zum

Teil I: Hinweise für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

21 Datensatzanalyse. 21 Datensatzanalyse. PCCL - Klassifikation. Am Beispiel. OP Management

Jahresauswertung 2013

A IV 2 - j/14 (1) Fachauskünfte: (0711)

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

zwischen und Präambel

Strukturierter Qualitätsbericht gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V für das Berichtsjahr 2008

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen

Schlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V

Strukturierter Qualitätsbericht

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Datensatz Herzschrittmacher-Implantation 09/1 (Spezifikation 2017 V04)

- andererseits. Präambel

Entgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe

Datensatz Karotis-Revaskularisation 10/2 (Spezifikation 2017 V01)

GNW SZO Spital Visp. Spitalliste des Kantons Wallis. A. Gesundheitsnetz Wallis (GNW) Staatsrat Leistungsauftrag Genehmigt am 14.

Gebiet/ Schwerpunkt/ Zusatzbezeichnung Weiterbilder Weiterbildungsstätte

Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ev. Krankenhaus Bielefeld ggmbh

Was will die junge Generation? Erhebungen der Ärztekammer WL

Allgemeine Angaben der Diagnostischen Radiologie

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V

Unsere Ansprechpartner/innen der Drittmittelprojektverwaltung im GB Forschung

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Datensatz Herzchirurgie HCH (Spezifikation 2013 SR 2)

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Teil F: Berechnung u. Anpassung von Regelleistungsvolumen. Grundsätze / Festsetzung RLV / PT Anl. 1: Arztgruppen Anl.

Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns -Neufassung vom 1. Oktober 1993 (veröffentl. Bayer. Ärzteblatt 9/93), - i.d.f. vom 08 Oktober

A IV 2 - j/13 (1) Fachauskünfte: (0711)

Ausfüllhinweise Dekubitusprophylaxe (DEK)

Facharzt-Ausbildungs-Evaluierung Ausbildungsfächer im Vergleich. Ergebnis der Befragung 2015

WEITERBILDUNG IN DER GESUNDHEIT NORD

Strukturierter Qualitätsbericht

Vereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2017

Eingabemaske für Freie Gesundheitsleistungen (FGL) Bitte beachten Sie auch das beiliegende Infoblatt!

Mitgliederfragebogen

Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2010 gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB V. HELIOS Klinikum Erfurt

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV

Honorarverteilungsmaßstab 1. Quartal 2015

Strukturierter Qualitätsbericht. für das Berichtsjahr für die Tagesklinik Schweinfurt. Version 1.0

PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV

St. Marienkrankenhaus Karlsruhe

Herz- und Kreislaufzentrum

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus

Allgemeiner Überblick 2015

Transkript:

Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach 115 a Abs. 3 SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem AOK-Bundesverband dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen dem IKK-Bundesverband der See-Krankenkasse dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen der Bundesknappschaft dem VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. gemeinsam sowie im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Präambel Die Parteien dieser Empfehlung haben gem. 6 der gemeinsamen Empfehlung vom 13. November 1995 ihre Bereitschaft erklärt, auf der Grundlage der gemäß 4 und 5 der gemeinsamen Empfehlung vom 22.09.1995 erfaßten und ausgewerteten Leistungsdaten spätestens mit Wirkung zum 1. Januar1997 eine Empfehlung über leistungsorientierte Vergütungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in pauschalierter Form zu schließen. Die Parteien dieser Empfehlung stimmen darin überein, dass die vorliegende mit Wirkung ab 01.01.1997 geltende Bundesempfehlung der o.g. Zielsetzung grundsätzlich gerecht wird. 1 Vergütung für die vorstationäre Behandlung Als Vergütung für die vorstationäre Behandlung von Patienten - ausgenommen die Leistungen nach 3 - wird vom Krankenhaus pro Fall eine fachabteilungsbezogene Pauschale nach der Anlage 1 zu dieser Empfehlung berechnet. Für die Berechnung ist die Pauschale der Fachabteilung maßgeblich, welche die nachfolgende vollstationäre Krankenhausbehandlung durchführt. Falls im Anschluss an eine vorstationäre Behandlung eine vollstationäre Behandlung nicht erforderlich ist, ist für die Berechnung die Pauschale der Fachabteilung maßgeblich, welche die vorstationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt hat. - 1 -

2 Vergütung für die nachstationäre Behandlung Die im Rahmen der nachstätionären Behandlung durchgeführten Leistungen - ausgenommen die Leistungen nach 3 - werden vom Krankenhaus gegenüber der jeweiligen Krankenkasse pro Behandlungstag - für maximal sieben Behandlungstage - mit einer fachabteilungsbezogenen Pauschale nach der Anlage 2 zu dieser Empfehlung abgerechnet. Für die Berechnung ist die Pauschale der Fachabteilung maßgeblich, welche die vorausgegangene vollstationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt hat. 3 Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten (1) Medizinisch-technische Großgeräte 1 im Sinne dieser gemeinsamen Empfehlung sind: 1. Computer-Tomographie-Gerät (CT), 2. Magnet-Resonanz-Geräte (MR), 3. Linksherzkatheter-Meßplätze (LHM), 4. Hochvolttherapie-Geräte (Linearbeschleuniger = LIN/Telecobalt-Geräte (CO), 5. Lithotripter (LIT) 2 6. Positronen-Emissions-Tomographie-Geräte (PET), 7. Diagnostische Bio-Magnetismuns-Anlagen (BMA)²). (2) Als Vergütung für die Leistung mit abgestimmten medizinisch-technischen Großgeräten nach Abs. 1 wird vom Krankenhaus gegenüber der jeweiligen Krankenkasse eine Pauschale nach der Anlage 3 zu dieser Empfehlung abgerechnet. (3) Die Parteien der Pflegesatzvereinbarung sollten für die Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten einen Ausgleich entsprechend 12 Abs. 4 Satz BPflV vereinbaren, bei dem Veränderungen der Fallzahl berücksichtigt werden. 4 Abgrenzung zu anderen Vergütungsformen im Krankenhaus Die Vergütungen für vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus sind nur dann abrechenbar, wenn die durchgeführten Leistungen nicht über die Vergütung anderer Behandlungsformen abgegolten werden. Andere Vergütungsformen sind: S S S Fallpauschalen, Vergütungen für ambulante Operationen, Pflegesätze für teilstationäre Leistungen nach 13 Abs. 4 BPflV 5 Abrechnung (1) Für die Abrechnung der vor- und nachstationären Vergütungen gelten die vereinbarten Regelungen gemäß 301 SGB V 1 Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einer Großgeräteverordnung vom 25.10.1994 2 Die Ziffern 5 und 7 sind in der Vergütungsempfehlung nicht enthalten, da die Parteien derzeit davon ausgehen, dass diese Leistungen im Rahmen der vor- und nachstationären Behandlung nicht anfallen - 2 -

(2) Bei der Abrechnung von Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten ist die entsprechende Tarifnummer nach DKG-NT I - entsprechend Anlage 3 - zu dokumentieren, sofern diese Leistungen nicht nach dem Verfahre des 301 SGB V erfaßt sind. (3) Die Vergütungen der vor- und nachstationären Leistungen nach dieser Bundesempfehlung sind bei belegärztlicher Behandlung nicht abrechenbar. 6 Übergangsregelung für die neuen Länder Ist für ein Krankenhaus in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anstelle der Abteilungspflegesätze nach 13 Abs. 2 BPflV ein für das Krankenhaus einheitlicher Abteilungspflegesatz nach 28 Abs. 10 BPflV vereinbart, wird die vor- und nachstationäre Behandlung befristet bis zum 31.12.1997 nach den in den Anlage 1 und 2 zu dieser Empfehlung ausgewiesenen durchschnittlichen Pauschale vergütet. Im übrigen gelten die 1 bis 5 entsprechend. 7 Geltungsdauer, Kündigung Diese Empfehlung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. - 3 -

Anlage 1 Anlage 1 Fachabteilungsbezogene Vergütungspauschalen für vorstationäre Behandlung gemäß 1 Nr. Fachabteilung 1 vorstationär 2 1 Innere Medizin 147,25 2 Geriatrie 72,09 3 Kardiologie 156,97 4 Nephrologie 140,61 5 Hämatologie u. int. Onkologie 75,67 6 Endokrinologie 310,87 7 Gastroenterologie 164,64 8 Pneumologie 219,34 9 Rheumatologie 128,85 10 Pädiatrie 94,08 11 Kinderkardiologie 111,46 12 Neonatologie 51,64 13 Kinderchirurgie 61,36 14 Lungen- und Bronchialheilkunde 111,46 15 Allgemeine Chirurgie 100,72 16 Unfallchirurgie 82,32 17 Neurochirurgie 48,57 18 Gefäßchirurgie 134,47 19 Plastische Chirurgie 95,10 20 Thoraxchirurgie 121,18 21 Herzchirurgie 126,29 22 Urologie 103,28 23 Orthopädie 133,96 24 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 119,13 25 Geburtshilfe 119,13 26 Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 78,74 27 Augenheilkunde 68,51 28 Neurologie 114,02 1 Gliederung entsprechend Anhang 1 zur LKA gem. BPflV 1995 2 Beträge in EURO gem. Änderungsvereinbarung zu den gemeinsamen Empfehlungen über die Vergütung der vor- und nachstationären Behandlung nach 115 a Abs. 3 SGB V mit Wirkung zum 01.01.2002-1 -

Anlage 1 Nr. Fachabteilung vorstationär 29 Allgemeine Psychiatrie 125,78 30 Kinder- und Jugendpsychiatrie 50,11 31 Psychosomatik / Psychotherapie 99,19 32 Nuklearmedizin 162,08 33 Strahlenkunde 186,62 34 Dermatologie 75,67 35 Zahn- und Kieferheilkunde 64,42 36 Intensivmedizin 3 104,30 37 Sonstige Fachabteilung 91,52 3 Abrechnung nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der zuständigen Krankenkasse - 2 -

Anlage 2 Anlage 2 Fachabteilungsbezogene Vergütungspauschalen für nachstationäre Behandlung gemäß 2 Nr. Fachabteilung 1 nachstationär 2 1 Innere Medizin 53,69 2 Geriatrie 30,68 3 Kardiologie 61,36 4 Nephrologie 67,49 5 Hämatologie u. int. Onkologie 46,02 6 Endokrinologie 44,48 7 Gastroenterologie 63,91 8 Pneumologie 66,47 9 Rheumatologie 54,20 10 Pädiatrie 37,84 11 Kinderkardiologie 27,10 12 Neonatologie 23,01 13 Kinderchirurgie 24,54 14 Lungen- und Bronchialheilkunde 48,06 15 Allgemeine Chirurgie 17,90 16 Unfallchirurgie 21,47 17 Neurochirurgie 21,99 18 Gefäßchirurgie 23,01 19 Plastische Chirurgie 18,41 20 Thoraxchirurgie 45,50 21 Herzchirurgie 23,01 22 Urologie 41,93 23 Orthopädie 20,96 24 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 22,50 25 Geburtshilfe 28,12 26 Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 37,84 27 Augenheilkunde 38,86 28 Neurologie 40,90 1 Gliederung entsprechend Anhang 1 zur LKA gem. BPflV 1995 2 Beträge in EURO gem. Änderungsvereinbarung zu den gemeinsamen Empfehlungen über die Vergütung der vor- und nachstationären Behandlung nach 115 a Abs. 3 SGB V mit Wirkung zum 01.01.2002-1 -

Anlage 2 Nr. Fachabteilung nachstationär 29 Allgemeine Psychiatrie 37,84 30 Kinder- und Jugendpsychiatrie 20,45 31 Psychosomatik / Psychotherapie 47,55 32 Nuklearmedizin 123,22 33 Strahlenkunde 330,29 34 Dermatologie 23,01 35 Zahn- und Kieferheilkunde 23,52 36 Intensivmedizin 3 36,81 37 Sonstige Fachabteilung 24,54 3 Abrechnung nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der zuständigen Krankenkasse - 2 -

Anlage 3 Anlage 3 Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten bei vor- oder nachstationärer Behandlung gemäß 3 DKG-NT I Leistungsbescheibung 1 Pauschale 2 Tarif Nr. 1 Computer-Tomographie-Geräte (CT) 5369 Höchstwert für die Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich - gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs 5371 Computergesteuerte Tomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich 122,71 81,81 94,08 5372 Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich 106,35 5373 Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten oder Gelenke bzw. Gelenkpaare) 5374 Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust- und/oder Lendenwirbelsäule - gegebenenfalls einschließlich der Übergangsregion 5375 Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamte Länge 5376 Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z.b. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375-5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse - einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion 5378 Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlung oder zu interventionellen Maßnahmen 5380 Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletten mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik 77,72 77,72 81,81 20,45 32,72 40,90 12,27 1 DKG-NT I in der Fassung vom 01.07.2002 2 Beträge in EURO gem. Änderungsvereinbarung zu den gemeinsamen Empfehlungen über die Vergütung der vor- und nachstationären Behandlung nach 115 a Abs. 3 SGB V mit Wirkung zum 01.01.2002-1 -

Anlage 3 DKG-NT I Tarif Nr. Leistungsbescheibung Pauschale Magnet-Resonanz-Geräte (MR) 5700 Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes - gegebenenfalls einschließlich des Halses-, in zwei Projektionen, davon mindestens eine Projektion unter Einschluß T2-gewichteter Aufnahmen 5705 Magnetresonanztomographie im Bereich Wirbelsäule, in zwei Projektionen 5715 Magnetresonanztomographie im Bereich Thorax- gegebenenfalls einschließlich des Halses,- der Thoraxorgane und/oder Aorta in ihrer gesamten Länge 5720 Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens 179,97 171,79 175,88 179,97 5721 Magnetresonanztomographie der Mamma(e) 163,61 5729 Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten 5730 Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität 5731 Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 (z.b. nach Konstrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR-Angiographie) 5732 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel 5733 Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z.b Kinetik, 3D-Rekonstruktion) 5735 Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 98,17 163,61 40,90 40,90 32,72 245,42 Linksherzkatheter-Messplätze (LHM) 627 Linksherzkatheterismus - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle - 628 Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen - einschließlich fortlaufender EKG - und Röntgenkontrolle - im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360 629 Transseptaler Linksherzkatheterismus - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle 61,36 32,72 81,81 5315 Angiokardiographie einer Herzhälfte, eine Serie 89,99 5316 Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie 122,71 5317 Zweite bis dritte Serie im Anschluss an die Leistungen nach den Nummern 5315 oder 5316, je Seite 16,36-2 -

Anlage 3 DKG-NT I Tarif Nr. Leistungsbescheibung Pauschale 5318 Weitere Serien im Anschluss an die Leistung nach Nummern 5317, insgesamt 5324 Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie 5325 Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie 5326 Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluss an die Leistungen nach den Nummern 5324 oder 5325, zweite bis fünfte Serie, je Serie 5327 Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie 5328 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen- Technik 24,54 98,17 122,71 16,36 40,90 49,08 Hochvolttherapie-Geräte (Linearbeschleuniger = LIN/Telecobalt-Geräte = CO) 5831 Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie 5832 Zuschlag zu der Leistung nach Nummern 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.b. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie 5833 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie 5834 Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigtren, wiederverwendbaren Ausblendungen, je Fraktion 5835 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5734 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion 5836 Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen- je Fraktion 5837 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion 61,36 20,45 81,81 29,65 5,11 40,90 5,11-3 -

Anlage 3 DKG-NT I Tarif Nr. Leistungsbescheibung Pauschale Positron-Emissions-Tomographie-Geräte (PET) 5488 Positronen-Emissions-Tomographie (PET) - gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen - 5489 Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit qualifizierender Auswertung - gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen - 245,42 306,78 Ausgenommen sind die Leistungen nach Maßgabe des 5 der Allgemeinen Tarifbestimmungen des DKG-NT I (bspw. Kontrastmittel). 3 3 Diese Leistungen werden nach dem Einstandspreis des jeweiligen Krankenhauses vergütet - 4 -