ANLAGE 4: AUSSTATTUNGSKONZEPT

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Funktechnische und funkbetriebliche Richtlinien für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Freistaat Thüringen ANLAGE 4: AUSSTATTUNGSKONZEPT Vereinheitlichung der funktechnischen Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst des Freistaats Thüringen" Anlage 4: Ausstattungskonzept Version 1.8 2016-05-30

Inhaltsverzeichnis 1 ZIELSTELLUNG 3 2 RAHMENBEDINGUNGEN 3 3 MODULE DER FAHRZEUGAUSSTATTUNG 4 3.1 SPANNUNGSVERSORGUNG DER FUNKANLAGE 4 3.2 ANTENNENANLAGE 4 3.2.1 ANMERKUNGEN DER DIN 14502-2' 4 3.2.2 ANFORDERUNGEN DER DIN 14502-2' 5 3.2.3 AKTIVHALTERUNGEN FÜR HANDSPRECHFUNKGERÄTE / MEHRERE MRT 5 3.2.4 REGELUNGEN FÜR DEN FREISTAAT THÜRINGEN 6 3.3 DIGITALES FAHRZEUGFUNKGERÄT 7 3.4 EXTERNES KARTENLESEGERÄT 7 3.5 MITHÖRLAUTSPRECHER IM FAHRERRAUM 7 3.6 FREISPRECHEINRICHTUNG 7 3.7 ZWEITBESPRECHUNGSEINRICHTUNG 7 3.8 SCHAUBILD 8 3.9 AUSSTATTUNG MIT HANDSPRECHFUNKGERÄTEN 9 4 FAHRZEUGGRUPPEN 9 4.1 EINSATZLEIT- UND MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE 9 4.1.1 Ei NSATZLEITWAG EN 1 9 4.1.2 FÜHRUNGSKRAFTWAGEN THÜRINGEN (FOKW-TH) 10 4.1.3 EINSATZLEITWAGEN 2 10 4.1.4 KOMMANDOWAGEN 11 4.1.5 MAN NSCHAFTSTRANSPORTFAH RZEUG E 11 4.2 LÖSCHFAHRZEUGE 11 4.2.1 LÖSCHGRUPPENFAHRZEUGE 11 4.2.2 TRAGKRAFTSPRITZENFAHRZEUGE UND DAS MITTLERE LÖSCHFAHRZEUG 12 4.2.3 TANKLÖSCHFAHRZEUGE 12 4.3 HUBRETTUNGS- UND ROSTFAHRZEUGE 13 4.4 LOGISTIKFAHRZEUGE 13 4.4.1 WECHSELLADE-FAHRZEUGE 13 4.4.2 GERÄTEWAGEN-LOGISTIK 14 4.5 GEFAHRGUT-FAHRZEUGE 14 4.5.1 GERÄTEWAGEN GEFAHRGUT 14 4.5.2 GERÄTEWAGEN MESSTECHNIK THÜRINGEN 15 4.5.3 GERÄTEWAGEN ATEMSCHUTZ (/STRAHLENSCHUTZ) THÜRINGEN 15 4.5.4 GERÄTEWAGEN DEKONTAMINATION THÜRINGEN 16 4.5.5 ABC-(CBRN)-ERKuNDuNGsKRAFTwAGEN (BUND) 16 4.5.6 LKW DEKONTAMINATION PERSONEN (BUND) 16 4.6 RETTUNGSDIENSTFAHRZEUGE (BODENGEBUNDEN) 16 4.6.1 NOTARZT-EINSATZFAHRZEUGE (NEF) 16 4.6.2 RETTUNGSTRANSPORT- UND NOTARZTWAGEN 17 4.7 FAHRZEUGE DES SANITÄTS- UND BETREUUNGSDIENSTES SOWIE DES BERG- UND WASSERRETTUNGSDIENSTES 17 4.7.1 GERÄTEWAGEN SANITÄT (BUND) 17 4.7.2 GERÄTEWAGEN DES BERG- UND WASSERRETTUNGSDIENSTES 18 4.7.3 BETREUUNGSLASTKRAFTWAGEN (BTLKW) 18 4.7.4 KRAN KENTRANSPORTWAGEN 4 (KTW 4) 18 4.8 WASSERFAHRZEUGE 18 4.9 FAHRZEUGE DER TUNNELBASISEINHEITEN 19 4.9.1 AUSSTATTUNG MIT HAN DSPRECHFUNKGERÄTEN 19 4.10 ORTSFESTE LANDFUNKSTELLEN 19 4.11 PROGRAMMIERTECHNIK 19 4.12 SONSTIGE EINSATZMITTEL 20 Seite 2 von 20

1 Zielstellung Mit dem vorliegenden Ausstattungskonzept sollen die Anforderungen zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen mit digitaler Funktechnik definiert werden. Weiterhin werden die technischen Grundanforderungen zur Gewährleistung verlässlicher Funkkommunikation beschrieben und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt. Ziel ist eine weitgehend landeseinheitliche Ausstattung. 2 Rahmenbedingungen Der in den nachstehenden Abschnitten definierte Ausrüstungsumfang beschreibt den Mindestbzw. Erstausstattungsrahmen, der im Zuge der landesweiten Einführung des BOS-Digitalfunks in den bestehenden Einsatzfahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie im Rettungsdienst realisiert werden soll. Die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit digitaler Funktechnik orientiert sich an den aufgeführten Fahrzeugnormen (in der bei Erstellung dieses Konzeptes gültigen Fassung) und einsatztaktischen Erfordernissen. Sämtliche Funktechnik und Zubehör sind gemäß den Vorschriften des Arbeitsschutzes zu installieren. Es darf keine Gefährdung für die Insassen des Kfz durch die Funktechnik entstehen. Alle Einund Umbauten sind zweckoptimiert und ergonomisch auszuführen sowie auf beste Erreichbarkeit und Bedienung auszurichten. Die Sicherheit und die Bedienung des aufnehmenden Fahrzeugs darf nicht beeinträchtigt werden. Geräte und Beistellteile (elektrisch/elektronische Untereinheiten als Komponenten oder getrennte technische Einheiten), die für den Betrieb in Kraftfahrzeugen vorgesehen sind, müssen den Anforderungen der Kfz-Richtlinie 72/245/EWG erweitert durch die Richtlinie 95/54/EG15 genügen und mit e" gekennzeichnet sein. Alle Antennen- und Stromkabel sind geschützt zu verlegen. Knick- oder Druckstellen sind nicht zugelassen. Die Kabel der Funkanlagen sind getrennt von denen der Sondersignalanlage zu führen. Im Zusammenhang mit der technischen Realisierung der Kfz-Migration wird auf die beratende Funktion des Landes-Einbaukoordinators verwiesen, der den Aufgabenträgern während der Migrationsphase als Ansprechpartner in technischen und organisatorischen Belangen zur Verfügung steht. Für Fahrzeugtypen, die in den nachfolgenden Abschnitten nicht explizit aufgeführt sind, orientiert sich der Umfang der Digitalfunktechnik an der vorhandenen Ausstattung mit analogen Funkgeräten und den konkreten einsatztaktischen Notwendigkeiten. Weiterhin können vergleichbare Kfz-Typen anderer Abschnitte dieses Konzepts als Planungsgrundlage herangezogen werden. Der konkrete Umfang wird bei der Einbaubesprechung im Benehmen zwischen Halter und Nutzer des Einsatzfahrzeugs, dem Auftragnehmer sowie dem Landes-Einbaukoordinator festgelegt. Insbesondere bei älteren Einsatzfahrzeugen ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu überprüfen, ob die finanziellen und technischen Aufwände, die mit dem vollständigen Einbau der digitalen Funktechnik einhergehen, im Verhältnis zur erwarteten Restnutzungsdauer des Kfz wirtschaftlich erscheinen. Kfz, die gemäß Einsatzkonzept der Gemeinde nicht mehr aktiv zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden (Traditionsfahrzeuge) oder die bis zum Abschluss der landesweiten Einführung des Digitalfunks ausgesondert werden sollen, sind generell nicht mehr umzurüsten. Seite 3 von 20

3 Module der Fahrzeugausstattung Das Ausstattungskonzept ist modular aufgebaut. Dabei werden insbesondere der Einsatzzweck sowie die standardmäßige Besatzung der Fahrzeuge berücksichtigt. Bestehende fahrzeugspezifische technische Regeln behalten ihre Gültigkeit. 3.1 Spannungsversorgung der Funkanlage Für alle Fahrzeugfunkgeräte (sowohl analog als auch digital) soll die Spannungsversorgung zentral bereitgestellt werden: Die gesamte Funkanlage ist über einen Funkhauptschalter vom Bordnetz zu trennen. Die Masseverbindung der Funkanlage ist unmittelbar zu einem Bezugspunkt der KFZ- Masse entsprechend den Vorgaben des KFZ-Herstellers herzustellen (zentraler Massepunkt). Es muss sichergestellt sein, dass ein generell im Fahrzeug verbauter Batteriehauptschalter keinen Einfluss auf die Funkanlage hat. Es ist ein Batterietiefentladeschutz (Spannungswächter) einzubauen, der fahrzeugspezifisch (Fahrzeuge mit einer oder mehreren Batterien) so einzustellen ist, dass die entsprechenden Sicherheitspuffer der Batterie nicht unterschritten werden und das Fahrzeug sicher gestartet werden kann oder im Falle einer Zusatzbatterie diese nicht schadhaft tiefentladen wird. Das Unterschreiten der Spannung muss dem Bediener optisch angezeigt werden und für eine Zeitspanne (30 sek.) die Möglichkeit geben, das Fahrzeug zu starten. Danach muss die Funkanlage kontrolliert abschalten. Es ist ein einstellbares Zeitrelais einzubauen, welches ein kontrolliertes Herunterfahren und Ausbuchen der Digitalfunkgeräte sicherstellt, sobald der Funkhauptschalter ausschaltet o- der eine Unterspannung festgestellt worden ist. Funkgeräte, bei denen diese Funktion nicht erforderlich ist, sind über ein eigenes Lastrelais zu schalten. Die gesamte Funkanlage (auch die Relaissteuerung) muss bei ausgeschaltetem Funkhauptschalter und abgelaufener Nachlaufzeit vollständig stromlos sein. Es sind Entstörfilter passend zu den einzubauenden Endgeräten, die einen beidseitig rückwirkungsfreien Betrieb der BOS-Funkgeräte im aufnehmenden Fahrzeug gewährleisten, zu verbauen. Sind in einem Fahrzeug mehrere Funkgeräte einer Funktechnologie verbaut, darf die Funktechnik gruppenweise zu- und abschaltbar sein (Primär- und Sekundärfunk). Zur Verbesserung der Gesamtenergiebilanz des Kfz kann in Einzelfällen die Ausrüstung mit leistungsfähigeren Batterien erforderlich sein. 3.2 Antennenanlage 3.2.1 Anmerkungen der DIN 14502-2: Die Gestaltung des Fahrzeugdaches und die Anordnung metallischer Gegenstände auf dem Fahrzeugdach haben erheblichen Einfluss auf die Funktion der Antennen, ebenso der Abstand vom Dachrand. Daher hat eine detaillierte Planung der Anordnung der Antennen erhebliche Bedeutung. Ein sendendes Funkgerät kann den Empfangsbetrieb anderer Funkgeräte beeinflussen. Dies führt zu einer Verringerung der Empfindlichkeit bis hin zum sogenannten Blocking", zur Unterbrechung des Funkgesprächs oder zum Ausbuchen des digitalen Funkgerätes aus dem Netz. Seite 4 von 20

Ein sendendes Funkgerät kann mit einem anderen gleichzeitig sendenden Funkgerät Senderinterkanalmodulation erzeugen, deren Mischprodukte Funkverkehrskreise auf diesen Frequenzen stören. 3.2.2 Anforderungen der DIN 14502-2: Es wird jeweils eine Antenne für das analoge und eine für das digitale Mobilfunkgerät benötigt. Die Antenne für das analoge Funkgerät kann bei Bedarf so ausgelegt werden, dass mit dieser gleichzeitig der Betrieb eines Mobiltelefons und eines UKW-Radios ermöglicht wird. Wenn aus einsatztaktischen Gründen in Verbindung mit dem MRT ein GPS-Signal benötigt wird, ist eine GPS-Antenne zu berücksichtigen. Diese darf mit der Digitalfunkantenne kombiniert werden. Für die Antennenverkabelung sind Hochfrequenzkabel mit einem Durchgangs-Dämpfungswert von <22 db je 100 m Länge und > 70 db Schirmdämpfung bei 400 MHz zu verwenden. Die Antennensysteme sind abzugleichen bzw. einzumessen. Diese Vorgänge sind zu protokollieren. 3.2.3 Aktivhalterungen für Handsprechfunkgeräte / mehrere MRT Aus den in der DIN-EN 300392-2 festgelegten Eigenschaften von digitalen Mobilfunkgeräten ergibt sich, dass zwischen zwei Sendern bzw. Sender und Empfänger verschiedener Funkgeräte eine Querdämpfung von mindestens 60 db erforderlich ist. Diese hohe Entkopplung ist nur erreichbar, wenn beide Digitalfunkgeräte über Koppler an eine Antenne angeschlossen werden. Gemäß E DIN 14502-2:2014-07 ist der Koppler für das TETRA-Handsprechfunkgerät bezüglich des bevorzugten Frequenzbereiches zwischen Auftraggeber (Nutzer, Eigentümer) und Auftragnehmer zu vereinbaren. Die Auswahl des Kopplers richtet sich im Wesentlichen nach dem vorgesehenen Verwendungszweck der verbauten Funkanlage. Grundsätzlich ergeben sich die folgenden Varianten: MRT ausschließlich TMO und HRT ausschließlich DMO Bei dieser Variante wird das HF-Signal über eine Duplex-Weiche auf die beiden angeschlossenen Funkgeräte aufgeteilt. Dabei erhält das MRT den Frequenzbereich für TMO (380-395 MHz) und das HRT in der Aktivhalterung den Frequenzbereich für DMO (406-410 MHz). Der Parallelbetrieb ist möglich. Diese Konstellation beschränkt die Betriebsarten der verbauten Funkgeräte jedoch auf die oben Beschriebenen. Das heißt: ein Gateway-Betrieb des MRT ist ausgeschlossen! - der Direkt-Betrieb (DMO, Einsatzstellenfunk an eventuell verbauter Zweitbesprechungseinrichtung) des MRT ist ausgeschlossen! - das HRT in der Aktivhalterung kann ausschließlich im DMO betrieben werden! Da diese Einschränkungen wesentlichen Einfluss auf taktische Kommunikationsstrukturen haben, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese Einschränkungen toleriert werden können! MRT und HRT jeweils TMO und DMO, MRT auch Gateway, Wechselbetrieb Bei dieser Variante wird ein Koppler mit geringeren Entkopplungswerten verwendet. Dabei ist mit folgenden Einschränkungen zu rechnen: Seite 5 von 20

Während ein Funkgerät sendet, kann sich das zweite (empfangsbereite) Funkgerät aus dem Netz ausbuchen. - Ein fehlerfreier Betrieb ist nur bei sehr guter Netzversorgung (GAN 3 oder besser) möglich. Da diese Einschränkungen wesentlichen Einfluss auf taktische Kommunikationsstrukturen haben, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese Einschränkungen toleriert werden können! MRT und HRT jeweils TMO und DMO, WIRT auch Gateway, Parallelbetrieb Bei dieser Variante muss das HF-Signal aufwendig entkoppelt werden. Dabei müssen die verschiedenen Frequenzbereiche (TMO-RX, TMO-TX und DMO) getrennt entkoppelt werden. Dies erfordert einen hohen Planungsaufwand und daraus resultierend auch einen hohen materiellen Aufwand. Es ist hier mit einer hohen Einfügedämpfung zu rechnen. Auf Grund der aufgeführten Rahmenbedingungen ist eine Einzelfallentscheidung zur Verwendung von Aktivhalterungen während der Einbaubesprechung herbeizuführen. 3.2.4 Regelungen für den Freistaat Thüringen: Für den Digitalfunk sind grundsätzlich flexible Antennen mit senkrecht stehendem Strahler zu verwenden. Der Einsatz eines Antennenfußes mit integrierter GPS-Antenne wird empfohlen. Der Verbau der Antennen soll so hoch wie möglich erfolgen (gegebenenfalls auf der Sondersignalanlage). Ist kein ausreichendes Gegengewicht vorhanden, sind gegengewichtsfreie Antennen zu verwenden. Bei sehr hohen Dachaufbauten oder Fahrzeugen mit Kofferaufbau sollen elektrisch hoch gespeiste Antennen Verwendung finden. Das digitale Mobilfunkgerät ist über einen Hochpassfilter mit den folgenden Spezifikationen an die Antenne anzuschließen: Durchlassbereich: Einfügeverlust: Sperrbereich: Dämpfung im Sperrbereich:?_ 380 MHz 0,5 db 174 MHz 60 db Das analoge Mobilfunkgerät ist über einen Tiefpassfilter mit den folgenden Spezifikationen an die Antenne anzuschließen: Durchlassbereich: Einfügeverlust: Sperrbereich: Dämpfung im Sperrbereich: 174 MHz 0,8 db 380-1000 MHz 60 db Es ist eine Messung zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit bei Sendebetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse der Messung sind unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen zu beurteilen und zu dokumentieren. Seite 6 von 20

3.3 Digitales Fahrzeugfunkgerät Digitale Fahrzeugfunkgeräte können entweder als Kombigerät (S/E-Block mit integriertem Bedienteil) oder als S/E-Block und Bediengerät bzw. S/E-Block und Bedienhandapparat als abgesetzte Varianten verbaut werden. Auf Grund der zu erwartenden Wärmeentwicklung (Wärmestau insbesondere bei Sonneneinstrahlung) direkt hinter der Dachverkleidung, wird der Einbau von Funktechnik in DIN-(Radio)- Ausschnitten an dieser Stelle nicht empfohlen. Der Handapparat soll nicht direkt an das Bedienteil angeschlossen werden, sondern, um Schäden am Bedienteil zu vermeiden, an einem abgesetzten Anschluss. Der Handapparat soll durch den Fahrer und den Beifahrer gut erreichbar sein. Die notwendige(n) Schnittstelle(n) zur Gerätesoftwareaktualisierung muss (müssen) leicht zugänglich sein. 3.4 Externes Kartenlesegerät Ist es aus Gründen der Sicherheit erforderlich, die BOS-Sicherheitskarte aus dem Funkgerät entnehmen zu müssen, z.b. ungesicherter Abstellort des Fahrzeuges oder die anlassbezogene Abmeldung von Fahrzeugen bei der AS-TH ist nicht praktikabel, sollte ein verbaut werden. Sofern sich der Eigentümer des Fahrzeugs bzw. der verantwortliche Nutzungsberechtigte für den Verbau eines externen Kartenlesegeräts entscheidet, muss er dafür Sorge tragen, dass die nicht im Funkgerät befindlichen Sicherheitskarten entsprechend der jeweils geltenden Sicherheitsrichtlinie für den Digitalfunk BOS an geeigneter Stelle verschlossen aufbewahrt werden. Geeignete Aufbewahrungsorte können ein verschließbarer Schlüsselkasten im Gerätehaus oder im Kfz sein. Der Verbau dieses Kartenlesers soll an geeigneter Stelle im Fahrzeug erfolgen, an welcher sowohl eine Beschädigung des eingesteckten Dongles als auch eine Verschmutzung des Slots weitgehend ausgeschlossen sind. Es gilt der Grundsatz, dass jedem Kfz nur eine BOS-Sicherheitskarte zugewiesen wird. 3.5 Mithörlautsprecher im Fahrerraum Um sicherzustellen, dass sowohl Beifahrer als auch der Fahrer einen eingehenden Funkspruch wahrnehmen können, soll im Fahrerhaus ein Mithörlautsprecher verbaut werden. Dieser ist an einer Stelle zu platzieren, an der ein rückwirkungsfreier Betrieb möglich ist. 3.6 Freisprecheinrichtung In Fahrzeugen, in denen regelmäßig die Bedienung des Funkgerätes durch den Beifahrer nicht sichergestellt werden kann, wird der generelle Einbau einer Freisprecheinrichtung empfohlen (z.b.: NEF, KdoW, RTW etc.). 3.7 Zweitbesprechungseinrichtung Ist in einem Fahrzeug eine zweite Sprechstelle erforderlich (z.b. an einem Pumpenbedienstand), so soll hier ein dafür entwickelter Handapparat Verwendung finden. An der Auflage des Handapparates soll nach Möglichkeit ein Mithörlautsprecher anschließbar sein. Seite 7 von 20

4m- Antenne Tiefpassfilter FuG 8 vorh...6.., 'CI ci...- o_ '0 c, roc _C 0)... a, C -D 3 Mithör- Lautsprecher Bedienteil vorhanden alternativ Handhörer Tetra- Antenne T f i Hochpassfilter GPS- Antenne V Kontrolle Unterspannung Relaisblock - Unterspannungsschutz - Zeitabfallverzögerung - Arbeitsrelais Anlalogfunk - Sicherungen Der Verbau von zusätzlichen Bedienteilen mit Handapparat oder zusätzlichen Bedienhandapparaten soll nur dann als zweite Sprechstelle erfolgen, wenn eine Beschädigung (z.b. durch Löschwasser oder mechanische Einwirkungen) weitgehend ausgeschlossen ist. An einer Zweitbesprechungseinrichtung soll ein Mithörlautsprecher verbaut werden, der insbesondere beim Betrieb der Feuerlöschkreiselpumpe die Wahrnahme eingehender Funksprüche ermöglicht. 3.8 Schaubild Im nachstehenden Schaubild sind die standardmäßige Ausstattung eines Einsatzfahrzeugs sowie Erweiterungsoptionen dargestellt: Spannungs- Versorgung (Dauerstrom KI. 30 u. 31) NICHT hinter Batterie- Hauptschalter!!!!) Mithör- Lautsprecher S/E-Block Tetra r I 1-2' a 6 a 10 I c I c fti C -0 CIJ N D- alternativ ) I Q r I N Handhörer Seite 8 von 20

3.9 Ausstattung mit Handsprechfunkgeräten Die Grundausstattung eines HRT besteht aus Grundgerät, Antenne, Akku, Gürtelclip und Faustmikrofonlautsprecher. Die Fahrzeuge sind entsprechend Kapitel 4 mit Handsprechfunkgeräten auszustatten, wobei jedes Fahrzeug mit mindestens einem Handsprechfunkgerät mit Volltastatur (Fahrzeugführer) ausgerüstet sein muss. Die Ausstattung von Fahrzeugen mit Handsprechfunkgeräten in ATEX-Ausführung, insofern nicht explizit in Kapitel 4 gefordert, soll nur in taktisch begründeten Einzelfällen erfolgen. Der genaue Umfang der Ausstattung ist im Rahmen der Einbaubesprechung im Benehmen zwischen Betreiber des Fahrzeuges, Auftragnehmer und Landes-Einbaukoordinator abzustimmen. Für jedes Handsprechfunkgerät ist ein Faustmikrofonlautsprecher vorzuhalten, welcher über eine NEXUS-Buchse verfügt und bei Betrieb mit Audiozubehör als Sprechtaste für dieses Zubehör verwendet werden kann. Es sind für 50% der Handsprechfunkgeräte Ersatz- bzw. Reserveakkus vorzuhalten. Sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Fahrzeugladehalterungen zugunsten von Tischladegeräten zu verzichten. Der Typ der hierfür erforderlichen Ladetechnik richtet sich nach Anzahl und Art der örtlich vorhandenen Geräte. Die Ausstattung von Fahrzeugen mit Aktivhalterung für HRT soll begründet durch den hohen Aufwand der Antennenanlage bzw. der entstehenden Einschränkungen der Funktionsweise aller verbauten Funkgeräte als Ausnahme betrachtet werden und ist nur in einsatztaktisch begründeten Einzelfällen zu erwägen (vgl. Pkt. 3.2.3). 4 Fahrzeuggruppen Um die Ausrüstung der Fahrzeuge annähernd vereinheitlichen zu können, werden die Fahrzeuge entsprechend ihres taktischen Einsatzwertes in Gruppen eingeteilt. Bestehende Regelungen in allgemein anerkannten technischen Regeln sind als Mindestanforderungen zu verstehen. 4.1 Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge 4.1.1 Einsatzleitwagen 1 Die Ausstattung des ELW-1 richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN SPEC 14507-2:2014-04. Der Abschnitt 5.4.1.4 der oben aufgeführten Norm (Antennenanlage) ist hier besonders zu beachten. Kommt der in der Norm beschriebene Koppler zur Anwendung, so beschränken sich die möglichen Betriebsarten auf den Netzbetrieb bei zwei MAT und den Direktbetrieb bei einem MAT. Sollen weitere Betriebsarten (z.b.: Gateway, 3xTMO, 2xDMO) zur Anwendung kommen, muss entweder mit Mastantenne(n) oder einem aufwendigeren Koppelnetzwerk gearbeitet werden (siehe auch Erläuterungen im Abschnitt 3.2.3). Ergänzend zur o.a. Norm sollen diese Fahrzeuge wie folgt ausgestattet werden: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - 4 Stück HRT mit Volltastatur Seite 9 von 20

- 2 Stück Einzelakku - geeignete Passivladehalterungen für 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku Bei Nachrüstung von Digitalfunkgeräten in Fahrzeuge nach DIN 14507-2:1999-07 ist eine detaillierte Einbauplanung erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Spannungsversorgung, die Antennenanlage und die Besprechungseinrichtungen. 4.1.2 Führungskraftwagen Thüringen (FU Kw-TH) Die Umrüstung des FOKW-TH auf den BOS-Digitalfunk stellt eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich sollen die vorhandenen Besprechungseinrichtungen im Funktisch weiter verwendet werden. Von einer 100%igen Parallelausrüstung dieses Fahrzeuges und ein damit einhergehender Umbau des gesamten Funktisches wird, begründet durch die zu erwartende Restnutzungsdauer, dringend abgeraten. Der genaue Umfang der erforderlichen Digitalfunktechnik sollte im Rahmen der Einbaubesprechung im Benehmen zwischen Betreiber des FOKW-TH, Auftragnehmer und Landes-Einbaukoordinator abgestimmt werden. Um die Antennenanlage konzipieren zu können ist es erforderlich, die gewünschten Betriebsarten festzulegen (siehe auch Erläuterungen im Abschnitt 2.2.3). Das Fahrzeug ist daraufhin wie folgt mit Funktechnik auszustatten: Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) als Primärfunkgerät mit Bedienhandapparat im Fahrerraum und zweitem Bediengerät im Kommunikationsraum - Fahrzeugfunkgerät (MRT) als Sekundärfunkgerät mit Bediengerät im Kommunikationsraum Einbau der Antennenanlage gemäß der Festlegung der Betriebsarten (vgl. 3.2) - externe Kartenlesegeräte - Mithârlautsprecher im Fahrerhaus für das Primärfunkgerät - Aufschalten der Funkgeräte auf die bestehenden Besprechungseinrichtungen - 6 Stück HRT, davon mind. 2 Stück mit Volltastatur - 3 Stück Einzelakku geeignete Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 6 Stück HRT und min. 3 Stück Einzelakku 4.1.3 Einsatzleitwagen 2 Die Ausstattung des ELW-2 richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN SPEC 14507-3:2014-06. Der Abschnitt 5.4.1.4 der oben aufgeführten Norm (Antennenanlage) ist hier besonders zu betrachten. Kommt der in der Norm beschriebene Koppler zur Anwendung, so beschränken sich die möglichen Betriebsarten auf den Netzbetrieb bei vier MRT und den Direktbetrieb bei zwei MRT. Sollen weitere Betriebsarten (Gateway, mehr TMO, mehr DMO) zur Anwendung kommen, muss mit einem aufwendigeren Koppelnetzwerk gearbeitet werden (siehe auch Erläuterungen im Abschnitt 3.2.3). Bei Nachrüstung von Digitalfunkgeräten in Bestandsfahrzeuge ist eine detaillierte Einbauplanung erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Spannungsversorgung, die Antennenanlage und die Besprechungseinrichtungen. Der genaue Umfang der erforderlichen Digitalfunktechnik sollte im Rahmen der Einbaubesprechung im Benehmen zwischen Betreiber des Fahrzeuges, Auftragnehmer und Landes-Einbaukoordinator abgestimmt werden. Seite 10 von 20

4.1.4 Kommandowagen Die Ausstattung des KdoW richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN SPEC 14507-5:2014-06. Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater - Freisprecheinrichtung - 1 Stück Handsprechfunkgerät (HRT) 1 Stück Einzelakku 1 Stück Passiv-Ladehalterung für HRT 4.1.5 Mannschaftstransportfahrzeuge - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugkombiantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) - 1 Stück Handsprechfunkgerät (HRT) 1 Stück Einzelakku 1 Stück Passiv-Ladehalterung für HRT 4.2 Löschfahrzeuge 4.2.1 Löschgruppenfahrzeuge In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): LF 8/6 LF 10/6 LF 10 HLF 10 LF 8-TS LF-LKW-TS 8 LF 16/12 LF 20/16 LF 20 HLF 20 LF 16-TS LF 16-TS 8 Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) - Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand - 6 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT), davon - 2 Stück mit DMO-Repeater (Maschinist, Melder) - 3 Stück mit Bewegungslosmelder (Angriffs-, Wasser-, und Schlauchtrupp) 3 Stück Einzelakku geeignete Ladegeräte für das Laden von 6 Stück HRT und min. 3 Stück Einzelakku Je Stützpunktfeuerwehr kann eines der Fahrzeuge dieser Fahrzeuggruppe abweichend mit HRT- ATEX ausgestattet werden. Wird in der Stützpunktfeuerwehr ein Fahrzeug oben genannter Fahr- Seite 11 von 20

zeuggruppe gleichzeitig gemäß Stufe 2 der Anlage 1 der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgV0) vorgehalten, so ist die genannte abweichende Ausstattung mit HRT-ATEX nur bei diesem Fahrzeug möglich. Werden mehrere Fahrzeuge oben genannter Fahrzeuggruppe gleichzeitig gemäß Stufe 2 der Anlage 1 der ThürFwOrgV0 vorgehalten, so ist die genannte abweichende Ausstattung mit HRT-ATEX bei einem dieser Fahrzeuge möglich. Das Fahrzeug ist nach einsatz-taktischen Gründen auszuwählen. 4.2.2 Tragkraftspritzenfahrzeuge und das Mittlere Löschfahrzeug In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): TSF TSF-W KLF KLF-Th MLF Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) - - Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand bei fest eingebauter Pumpe (MLF) 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Repeater (Maschinist) 2 Stück mit Bewegungslosmelder (Angriffstrupp, Wassertrupp) - 2 Stück Einzelakku geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku 4.2.3 Tanklöschfahrzeuge 4.2.3.1 Tanklöschfahrzeuge mit Staffelbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): TLF 16/25 TLF 16 Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MAT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT), davon - 1 Stück mit Repeater (Maschinist) 2 Stück mit Bewegungslosmelder (Angriffstrupp, Wassertrupp) 2 Stück Einzelakku - geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku Seite 12 von 20

4.2.3.2 Tanklöschfahrzeuge mit Truppbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): TLF 8/18 TLF 16/24 TLF 24/48 TLF 2000 TLF 3000 TLF 4000 Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater - Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand - 2 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) - 1 Stück Einzelakku - geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 2 Stück HRT und min. 1 zelakku Stück Ein- 4.3 Hubrettungs- und Rüstfahrzeuge In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): RW RW 1 RW 2 DL 30 DLAK 18/12 DLAK 23/12 Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater - - 2 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) - 1 Stück Einzelakku geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 2 Stück HRT und min. 1 Stück Einzelakku 4.4 Logistikfahrzeuge 4.4.1 Wechsellade-Fahrzeuge In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge: WLF 18 WLF 26 - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) - 2 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) 1 Stück Einzelakku Seite 13 von 20

- Geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 2 Stuck HRT und min. 1 Stück Einzelakku 4.4.2 Gerätewagen-Logistik 4.4.2.1 Gerätewagen-Logistik mit Truppbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): GW-L1 SW 2000-Tr Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater - - 2 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) 1 Stück Einzelakku - geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 2 Stuck HRT und min. 1 zelakku 4.4.2.2 Gerätewagen-Logistik mit Staffelbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): GW-L1 GW-L2 SW 2000 - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT), davon - 1 Stück mit Repeater (Maschinist) 2 Stück mit Bewegungslosmelder (Angriffstrupp, Wassertrupp) 1 Stück Einzelakku Stuck Ein- - geeignete Ladegeräte für das gleichzeitige Laden von 4 Stuck HRT und min. 2 Stuck Einzelakku 4.5 Gefahrgut-Fahrzeuge Sind für die Gefahrgutfahrzeuge Handsprechfunkgeräte in ATEX-Ausführung erforderlich, so muss das Zubehör für diese Handsprechfunkgeräte ebenfalls in ATEX-Ausführung beschafft werden. 4.5.1 Gerätewagen Gefahrgut Die Ausstattung des GW-G richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN 14555-12 in der jeweils geltenden Fassung. Daher werden GW-G grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Seite 14 von 20

- 9 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung - 5 Stuck Einzelakku - passive Ladehalterungen für 9 Stuck HRT und 5 Stuck Einzelakku 4.5.2 Gerätewagen Messtechnik Thüringen Die Ausstattung des GW-Mess-TH richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der Technischen Richtlinie GW-Mess Thüringen" (Thüringer Staatsanzeiger 50/2014 S. 1903). Daher werden GW-Mess-TH grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Repeater externe Kartenlesegeräte Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) Zweitbesprechungseinrichtungen für die MRT am Arbeitstisch - für das erste MRT) 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung 2 Stuck Einzelakku passive Ladehalterungen für 4 Stück HRT und 2 Stück Einzelakku 4.5.3 Gerätewagen Atemschutz (/Strahlenschutz) Thüringen Die Ausstattung des GW-A (/S) TH richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der Technischen Richtlinie OW-A (/S) Thüringen". Daher werden GW-A (IS) TH grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) Zweitbesprechungseinrichtung im Arbeitsraum und Arbeitsraum 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung 2 Stuck Einzelakku 4 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Bei einer Ausführung dieses Fahrzeuges als Abrollbehälter ist der Abrollbehälter wie folgt mit digitaler Funktechnik auszustatten: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Mithörlautsprecher im Arbeitsraum - 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung - 2 Stück Einzelakku - 4 Stuck Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Seite 15 von 20

4.5.4 Gerätewagen Dekontannination Thüringen Die Ausstattung des GW-Dekon-TH richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der Technischen Richtlinie GW-Dekon Thüringen". Daher werden GW-Dekon-TH grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MAT) mit Gateway und Repeater - 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung 2 Stück Einzelakku 4 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku 4.5.5 ABC-(CBRN)-Erkundungskraftwagen (Bund) Die Ausstattung des CBRN-Erkundungskraftwagen (Bund) ist bundesweit im Begleitheft zu diesem Fahrzeug in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen. Daher werden CBRN-Erkundungskraftwagen (Bund) grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1, insofern nicht vorgerüstet) Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 2.2) - Zweitbesprechungseinrichtung im Arbeitsraum - und Arbeitsraum - 2 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung - 1 Stück Einzelakku - 2 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku 4.5.6 LKW Dekontamination Personen (Bund) Die Ausstattung des LKW Dekon P (Bund) ist bundesweit im Begleitheft zu diesem Fahrzeug in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen. Daher werden LKW Dekon P grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1, insofern nicht vorgerüstet) - Fahrzeugfunkgerät (MAT) mit Gateway und Repeater Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) 4 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung - 2 Stück Einzelakku 4 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku 4.6 Rettungsdienstfahrzeuge (bodengebunden) 4.6.1 Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) Seite 16 von 20

- Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät (MAT) mit Gateway und Repeater Freisprecheinrichtung für den Digitalfunk - - 2 Stück Handsprechfunkgerät (HRT) 1 Stück Einzelakku - 2 Stück Passivladehalterung für HRT 4.6.2 Rettungstransport- und Notarztwagen Die Fahrzeuge RTW, NAW, KTVV-C, KTW-B, KTW-A werden grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vg1.3.1) Fahrzeugfunkgerät (MAT) mit Gateway und Repeater - Freisprecheinrichtung für den Digitalfunk Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) - - 1 Stück Handsprechfunkgerät (HRT) - 1 Stück Einzelakku - Passivladehalte rung für HRT Optional sind folgende Komponenten möglich: Zweitbesprechungseinrichtung im Patientenraum 4.7 Fahrzeuge des Sanitäts- und Betreuungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes Fahrzeuge die hier nicht aufgeführt werden, sind adäquat anderer gleichzusetzender Fahrzeuge auszurüsten. Die Erforderlichkeit bestätigt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. 4.7.1 Gerätewagen Sanität (Bund) Die Ausstattung des GW-SAN (Bund) ist bundesweit im Begleitheft zu diesem Fahrzeug in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen. Daher werden GW-SAN grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1, insofern nicht vorgerüstet) Fahrzeugfunkgerät (MAT) mit Gateway und Repeater 3 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) 2 Stück Einzelakku - passive Ladehalterungen für HRT und Einzelakkus Seite 17 von 20

4.7.2 Gerätewagen des Berg- und Wasserrettungsdienstes Gerätewagen (GW) des Berg- oder Wasserrettungszuges gemäß ThürKatSVO werden wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät mit Gateway und Repeater - - 5 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) 3 Stuck Einzelakku Passivladehalterungen für HRT und Einzelakkus 4.7.3 Betreuungslastkraftwagen (BtLKW) Der BtLKW ist wie folgt mit digitaler Funktechnik auszustatten: Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1, insofern nicht vorgerüstet) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Repeater - - 3 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) 2 Stück Einzelakku - Passiveladehalterungen für HRT und zwei Einzelakkus 4.7.4 Krankentransportwagen 4 (KTW 4) Dieses Fahrzeug ist wie folgt mit digitaler Funktechnik auszustatten: Herstellen der Spannungsversorgung (vg1.3.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Repeater 1 Stück Handsprechfunkgerät (HRT) 1 Stück Einzelakku - Passivladehalterung für HRT 4.8 Wasserfahrzeuge Wasserfahrzeuge, Rettungsboote Typ 2 und Mehrzweckboote, sind wie folgt mit Funktechnik auszustatten, wobei zu beachten ist, dass die Kommunikationstechnik in wasserdichte Gehäuse eingebaut wird: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 3.1) Fahrzeugfunkgerät mit wasserdichtem (Motorrad-) Bedienteil Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeugantenne und GPS-Fuß (vgl. 3.2) Druckkammerlautsprecher am Führerstand - 1 Stück Handsprechfunkgerät (HRT) - 1 Stück Einzelakku Passivladehalterung für HRT und Einzelakku Seite 18 von 20

4.9 Fahrzeuge der Tunnelbasiseinheiten Bei den Fahrzeugen der Tunnelbasiseinheiten (TBE) handelt es sich grundlegend um Fahrzeuge, die schon in vorangegangenen Abschnitten aufgeführt wurden. Daher werden diese auch vorn Grunde her wie dort beschrieben ausgestattet. In diesem Abschnitt wird lediglich die zusätzliche Ausstattung für diese Fahrzeuge aufgeführt. 4.9.1 Ausstattung mit Handsprechfunkgeräten 4.9.1.1 Einsatzleitwagen 1 Abweichend von dem oben aufgeführten Ausstattungssoll werden die ELW 1 wie folgt ausgestattet: - 6 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) - 3 Stück Einzelakku - 6 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku 4.9.1.2 Löschgruppenfahrzeuge Abweichend von dem oben aufgeführten Ausstattungssoll werden die Löschgruppenfahrzeuge wie folgt ausgestattet: 7 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) - 3 Stück Einzelakku - 7 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku 4.9.1.3 Mannschaftstransportfahrzeuge Abweichend von dem oben aufgeführten Ausstattungssoll werden die MTW wie folgt ausgestattet: - 2 Stück Handsprechfunkgeräte (HRT) - 1 Stück Einzelakku - 2 Stück Passivladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku 4.10 Ortsfeste Landfunkstellen Die Mindestanforderungen zur Ausstattung der Zentralen Leitstellen, Feuerwehreinsatzzentralen nach ThürFwOrgV0 und Fernmeldebetriebsstellen der Katastrophenschutzstäbe mit Digitalfunk sind in den Funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinien für die nichtpolizeilichen BOS im Freistaat Thuringen", Punkt 6 geregelt. 4.11 Programmiertechnik Alle Dezentralen Technischen Servicestellen mit Programmierauftrag für Funksprechtechnik erhalten je einen Programmierkoffer bestehend aus einem Laptop und allen notwendigen Schnittstellen- Verbindungen. Ferner sind sie mit einer 6-fach Lade- und Programmiereinrichtung auszustatten. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte können zum Zwecke der Programmierung bis zu drei nachgeordnete Organisationsbereiche bis auf Ebene der Stützpunktfeuerwehren mit dieser Aufgabe beauftragen. Die Technik ist zentral durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu beschaffen und verbleibt im Eigentum dieser. Seite 19 von 20

4.12 Sonstige Einsatzmittel Luftgebundene Rettungsdienstfahrzeuge (RTH, ITH) sind vom Durchführenden des Rettungsdienstes in eigener Zuständigkeit umzurüsten. Die erforderliche Funktechnik kann auf Antrag vom Aufgabenträger zur Verfügung gestellt werden. Sonstige Einsatzmittel (z.b. Fahrzeuge der RHOT, ATV, Krafträder etc.) werden entsprechend der aktuell vorhandenen analogen Funktechnik und unter Berücksichtigung einsatztaktischer Erfordernisse mit Digitalfunktechnik ausgestattet. Funktionsträger können mit je einem funktionsbezogenen Handsprechfunkgerät ausgestattet werden. Weiteres hierzu ist in den Funktechnischen und funkbetrieblichen Richtlinien für die nichtpolizeilichen BOS im Freistaat Thüringen", Punkt 6.2.2 geregelt. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte können eine Einsatzreserve von höchstens 20 Stück Handsprechfunkgeräten vorhalten. Davon dürfen maximal 5 Stück ersetzt werden durch Mobilfunkgeräte, z.b. als FRT-Tischgerät mit Handapparat. Diese Geräte sind zugleich für die Ausbildung der Einsatzkräfte durch die Kreisausbilder Funk" zu nutzen. Die Art der hierfür erforderlichen Ladetechnik richtet sich nach der örtlichen Verteilung der Geräte. Die Ausstattung mit Reserveakkus darf höchstens 50 % betragen. Udo Götze Seite 20 von 20