Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

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Transkript:

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch:

Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html In Deutschland brauchen viele Migrantinnen und Migranten 1 eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Wann man eine Arbeitserlaubnis beantragen muss und wann das nicht nötig ist, wissen jedoch viele Menschen nicht. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und über das Verfahren einer Antragsstellung. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an eine Migrationsberatungsstelle 2 oder an einen Rechtsanwalt. 1 Im Folgenden wird wegen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form gebraucht. 2 Sie finden die nächste Migrationsberatungsstelle unter http://access-frsh.de/hauptmenu/adressen/migrationssozialberatung. html Arbeitserlaubnis 3

1. Arbeit erlaubt oder nicht? 3. Wofür brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis? Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Zugangs zum Arbeitsmarkt: a) Das Arbeitsverbot Das bedeutet, dass Sie nicht arbeiten dürfen. b) Die eingeschränkte Arbeitserlaubnis Das bedeutet, dass Sie vor Beginn einer Arbeit eine Arbeitserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen müssen c) Die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis Das bedeutet, dass Sie jede Arbeit annehmen können und keine Arbeitserlaubnis beantragen müssen. TIP: informieren Sie trotzdem die Ausländerbehörde über eine Arbeitsaufnahme. I. für jede Arbeitsstelle oder II. für eine betriebliche Berufsausbildung oder III. für ein Praktikum Für eine schulische Ausbildung brauchen Sie grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dort bekommen Sie auch das notwendige Formular, dass der Arbeitgeber ausfüllen muss. Dabei muss er genaue Angaben zu seinem Betrieb, den zu leistenden Arbeitsstunden und den genauen Arbeitszeiten machen. 2. Wann brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis? 5. Besonderheiten der einzelnen Aufenthaltstitel Wenn in Ihrem Aufenthaltspapier der Satz steht, dass die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet ist. a) Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben: - Während der ersten 12 Monate in Deutschland haben Sie ein Arbeitsverbot, dann - Arbeitserlaubnis mit Zustimmung der Ausländerbehörde. Wenn Sie länger als 12 Monate in Deutschland sind, ist ein Arbeitsverbot nicht möglich. b) Wenn Sie eine Duldung haben: - Während der ersten 12 Monate in Deutschland haben Sie ein Arbeitsverbot, 4. Wer erteilt Ihnen eine Arbeitserlaubnis? Arbeitserlaubnis 5

- während der nächsten 36 Monate eine Arbeitserlaubnis mit Zustimmung der Ausländerbehörde. - Nach 48 Monaten haben Sie den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. 3 - Eine betriebliche Berufsausbildung können Sie bereits nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland aufnehmen. Die Ausländerbehörden können jedoch trotzdem zu jedem Zeitpunkt ein Arbeitsverbot aussprechen (siehe Punkt 5) c) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 a AufenthG (Aufenthaltsgesetz) haben: d) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach 25,5 AufenthG haben: e) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach 25,4 AufenthG haben: 3 Uneingeschränkt bedeutet, dass keine Vorrangprüfung und keine Arbeitsbedingungsprüfung durchgeführt werden. f) Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach 25,3 AufenthG haben: - 6. Wann wird ein Arbeitsverbot erteilt? Ein Arbeitsverbot kann nur bei einer Duldung erteilt werden, wenn die Ausländerbehörde sagt: - Sie sind nach Deutschland eingereist, um Sozialleistungen zu erhalten oder - Sie helfen bei Ihrer Abschiebung nicht ausreichend mit und können deshalb aus selbst zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden. Ein Arbeitsverbot steht immer ausdrücklich in Ihrem Ausweispapier. Arbeitserlaubnis 7

TIP: wenn die Ausländerbehörde ein Arbeitsverbot ausspricht, können Sie sich für eine Überprüfung an eine Migrationsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt wenden. 7. Wird die Bundesagentur für Arbeit an der Entscheidung der Ausländerbehörde beteiligt? Der Regelfall: Eine Zustimmung ist erforderlich Die Ausländerbehörde leitet Ihren Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Diese prüft den Antrag und teilt das Ergebnis der Ausländerbehörde mit. Die Ausländerbehörde erteilt Ihnen dann eine Arbeitserlaubnis oder erlässt einen schriftlichen ablehnenden Bescheid. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern. Ausnahme: Eine Zustimmung ist nicht erforderlich Die Ausländerbehörde kann ohne die Bundesagentur für Arbeit entscheiden, a) wenn Sie eine Arbeitserlaubnis für eine der folgenden Tätigkeiten beantragen: - Praktikum im Rahmen der Schulausbildung, des Studiums oder - Praktikum im Rahmen eines EU-geförderten Projektes - Tätigkeit als Hochqualifizierter - Tätigkeit als Familienangehöriger des Arbeitgebers, wenn Sie mit diesem zusammenleben - Tätigkeit, die in erster Linie Ihrer eigenen Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung dient 4 b) Wenn Sie als Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis haben und eingereist sind und - in Deutschland einen Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben oder - an einer einjährigen schulischen Berufsvorbereitung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder regelmäßig an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilgenommen 8 Arbeitserlaubnis 4 Dies gilt z.b. für Kranke, Süchtige, Strafgefangene usw., nicht jedoch für traumatisierte Flüchtlinge

8. Was prüft die Bundesagentur für Arbeit? Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Ablehnungsgründe vorliegen. I. der Regelfall: Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungsprüfung a) Die Vorrangprüfung bedeutet: - Jeder Einzelfall wird geprüft und es darf kein bevorrechtigter Arbeitnehmer für den konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Das sind Deutsche, Staatsangehörige aus EU-Ländern und Ausländer, die schon eine Arbeitserlaubnis - Neben der genannten Einzelfallprüfung kann die Bundesagentur für Arbeit einzelne Berufsgruppen festlegen, in denen eine Beschäftigung generell und ohne Einzelfallprüfung möglich ist. Die Arbeitsbedingungsprüfung bedeutet: Sie dürfen nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als ein vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer. Dabei wird untersucht, ob der angebotene Lohn dem Tariflohn entspricht und ob die gesetzlichen Regelungen wie z.b. die Gesetze zum Arbeitnehmerschutz eingehalten werden. II. Ausnahmen: keine Vorrangprüfung, jedoch eine Arbeitsbedingungsprüfung: - Bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach einem Jahr bei demselben Arbeitgeber. - Bei einer Härtefallregelung werden die Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft. Bei traumatisierten Personen muss die angestrebte Beschäftigung Bestandteil der Therapie sein. 9. Was können Sie tun, wenn die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnt? Die Ausländerbehörde muss Ihnen einen schriftlichen Bescheid zuschicken. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Dabei müssen Sie auf die Fristen achten, die Sie in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides finden. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Wenn Sie davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den angebotenen Arbeitsplatz in kurzer Zeit an einen Anderen geben wird, sollten Sie mit der Klage auch einen Eilantrag stellen. Über diesen Eilantrag muss das Gericht zeitnah und ohne eine mündliche Verhandlung entscheiden. 10 Arbeitserlaubnis Arbeitserlaubnis 11

ZBBS Be In Land in Sicht! Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein e.v. ZBBS e.v. Sophienblatt 64 a 24114 Kiel Projekt Be In ZBBS e.v. Sophienblatt 64 a 24114 Kiel Tel: 0431-6671151 beruf@zbbs-sh.de www.zbbs-sh.de Netzwerk Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein e.v. Zum Brook 4 24143 Kiel lis@frsh.de www.landinsicht-sh.de Sophienblatt 64 a 24114 Kiel Tel. 0431 / 200 11 50 Fax 0431 / 200 11 54 e.mail: info@zbbs-sh.de www.zbbs-sh.de Stand: November 2011