12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 22. August 2017 Nr. 10 Seite 1. Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom

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Transkript:

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 22. August 2017 Nr. 10 Seite 1 Inhalt Seite Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 22.06.2017 2 Beschlüsse der 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2017 2 Beschlüsse der Fortsetzungssitzung der 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.07.2017 3-5 Beschlüsse der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.07.2017 5 Allgemeinverfügung 6 Öffentliche Zustellung Aushang einer Benachrichtigung 7 Wahlbekanntmachung 8 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 im Bürgerservice Blankenfelde Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz In den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow

Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der 4. Hauptausschusssitzung 22.06.2017 - Nichtöffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Tauschvertrag zu den Grundstücken OT Mahlow, Kienitzberg, Flur 19, Flurstücke 179 und 245 Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, einen Tauschvertrag über die Grundstücke OT Mahlow, Flur 19, Flurstück 245 und Flur 19, Flurstück 179 (Gemeinde) zu schließen. Die Entbehrlichkeit des Flurstücks 179 im Sinne von 79 BbgKVerf wird festgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 7 / Nein: 0 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: HA 10/4/2017 Beschlüsse der 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2017 - Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Alle in dieser Sitzung zum Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde zur 4. Planänderung im Planfeststellungsverfahren Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn gefassten Beschlüsse sind unwirksam, da vor dieser Sitzung der Gemeindevertretung keine ordnungsgemäße Anhörung der drei im Sinne des 46 Abs. 1 BbgKVerf betroffenen Ortsbeiräte Blankenfelde, Mahlow und Dahlewitz durchgeführt wurde. Die Anhörungen der Ortsbeiräte von Blankenfelde, Mahlow und Dahlewitz zum Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme wurden am 24.07.2017 und am 26.07.2017 nachgeholt. Im Anschluss an diese Anhörungen beschloss die Gemeindevertretung in ihrer 8. Sitzung am 26.07.2017 erneut über die gemeindliche Stellungnahme zur 4. Planänderung. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow zur 4. Planänderung im Planfeststellungsverfahren Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle von der Gemeindevertretung beschlossenen Änderungsanträge in den Entwurf der Stellungnahme aufgenommen werden und der so geänderte Entwurf der Stellungnahme die Stellungnahme der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur 4. Planänderung im Planfeststellungsverfahren Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn ist. Abstimmungsergebnis: Ja: 13 / Nein: 1 / Enthaltung: 3 zugestimmt Die Sitzung wurde auf Beschluss der Gemeindevertretung unterbrochen und am 13.07.2017 fortgesetzt. Seite 2 von 8

Beschlüsse der Fortsetzungssitzung der 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.07.2017 - Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Leistungen während der Sitzungspause der Gemeindevertretung 1. Bauleistungen Gehweg Blankenfelder Dorfstraße Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Bauleistungen für Neubau eines einseitigen Gehweges einschließlich der Zufahrten in der Blankenfelder Dorfstraße (Gemeindestraße) während der Sitzungspause der Gemeindevertretung bis zum 28.09.2017. Der Bürgermeister wird der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause 2017 Bericht über die Vergabe erstatten. 2. Aktualisierung des Generalentwässerungsplanes Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ermächtigt den Bürgermeister den Auftrag zur Aktualisierung des Generalentwässerungsplanes (GEP) während der Sitzungspause der Gemeindevertretung zu erteilen. Der Bürgermeister wird der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause 2017 Bericht über die Vergabe erstatten. 3. Ersatzbeschaffung von 4 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ermächtigt den Bürgermeister, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung der Lieferung von 4 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Blankenfelde-Mahlow entsprechend der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeordnung VgV), den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Bürgermeister wird der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause 2017 Bericht über die Vergabe erstatten. 4. Abbruch Gebäude 1 und 3 Tauentzienkaserne Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister nach erfolgter Ausschreibung entsprechend VOB 2016 zur Vergabe von Bauleistungen zum Rückbau der Gebäude 1 und 3 der Tauentzienkaserne während der Sitzungspause der Gemeindevertretung. Der Bürgermeister wird der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause 2017 Bericht über die Vergabe erstatten. Abstimmungsergebnis: Ja: 17 / Nein: 0 / Enthaltung: 5 zugestimmt Beschlussnummer: GV 26/7/2017 Seite 3 von 8

Erlass einer Rechtsverordnung zur Übertragung der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung zur Übertragung der Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr beim MIK zu stellen. Abstimmungsergebnis: Ja: 10 / Nein: 15 / Enthaltung: 0 abgelehnt Beschlussnummer: GV 29/7/2017 Petition vom 20.03.2017: Frau Rabe u. a. Aufnahme der Tschaikowskistraße in die Straßengruppe A der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Petition 2/2017. Abstimmungsergebnis: Ja: 2 / Nein: 24 / Enthaltung: 0 abgelehnt Beschlussnummer: Petition 2/7/2017 Petition vom 02.04.2017: Herr Augustin u. a. Aufnahme der Straßen Blumenweg und Randweg in den Straßenausbauplan 2017 Die Gemeindevertretung beschließt die schnellstmögliche Aufnahme der Straßen Blumenweg und Randweg in den gemeindlichen Straßenausbauplan. Abstimmungsergebnis: Ja: 25 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: Petition 3/7/2017 Benennung eines Platzes im Gewerbegebiet Groß Kienitz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt: Die Wendeschleife am nordöstlichen Ende der Straße Am Weidendamm, OT Groß Kienitz, Gemarkung Groß Kienitz, Flur 1, Flurstück 838 teilweise, in der Anlage rot gekennzeichnet, erhält mit Wirkung vom 1. August 2017 den Namen: Willy-Grothe-Platz. Abstimmungsergebnis: Ja: 12 / Nein: 4 / Enthaltung: 11 zugestimmt Beschlussnummer: GV 42/7/2017 Benennung eines Ehrengrabes für Otto Englberger Die Gemeindevertretung benennt die Grabstelle von Herrn Otto Englberger zum Ehrengrab der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Abstimmungsergebnis: Ja: 24 / Nein: 0 / Enthaltung: 3 zugestimmt Beschlussnummer: GV 31/7/2017 Seite 4 von 8

Antrag der Fraktion BVBB-WG vom 26.04.2017: Erklärung über den Abschluss des Rathausbaus innerhalb des Auslaufens der Baugenehmigung Die Gemeindevertretung fordert von der Verwaltung die Abgabe einer verbindlichen Erklärung darüber, dass der Bau des Rathauses mit dem von der Verwaltung geplanten Ablauf in den verbleibenden 19 Monaten bis zum unwiderruflichen Auslaufen der Baugenehmigung abgeschlossen werden kann. Abstimmungsergebnis: Ja: 0 / Nein: 18 / Enthaltung: 9 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 15/7/2017 Antrag der Fraktion BVBB-WG vom 26.04.2017: Frage zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem Generalplaner VIC Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung eines Gutachtens zur Klärung der Frage, ob die Weiterführung der Zusammenarbeit mit dem Generalplaner VIC, einschließlich der Überarbeitung der bestehenden Rathausplanung, mit dem Vergaberecht vereinbar ist. Abstimmungsergebnis: Ja: 0 / Nein: 21 / Enthaltung: 6 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 16/7/2017 - Nichtöffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Vergabe der Gestaltung der Freianlagen am Kopernikus Gymnasium Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die Vergabe der Neugestaltung der Freianlagen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Erweiterungsbau Kopernikus-Gymnasium. Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung die Deckung des Differenzbetrages im Haushalt 2018 vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 / Nein: 1 / Enthaltung: 4 zugestimmt Beschlussnummer: GV 30/7/2017 Beschlüsse der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.07.2017 - Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow zur 4. Planänderung im Planfeststellungsverfahren Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdner Bahn Die Gemeinde beschließt, die als Anlage A bezeichnete Stellungnahme zum Bauvorhaben Wiederaufbau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Strecke 6135, Südkreuz (a) - Blankenfelde", PFA 3; von km 14,762 km 20,262, 4. Planänderung als Betroffene und Trägerin öffentlicher Belange abzugeben. Abstimmungsergebnis: Ja: 13 / Nein: 11 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 32/8/2017 Seite 5 von 8

Allgemeinverfügung Der Platz im OT Groß Kienitz, nordöstliches Ende der Straße Am Weidendamm, als Kfz-Wendeschleife dienend, im nordöstlichen Bereich des Grundstücks Gemarkung Groß Kienitz, Flur 1, Flurstück 838, hat durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. Juli 2017 mit Wirkung vom 1. August 2017 den Namen Willy- Grothe-Platz erhalten. Die Benennung erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung und amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde als Allgemeinverfügung nach 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg i. V. m. 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Benennung gilt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Blankenfelde, den 19. Juli 2017 gez. Ortwin Baier Ortwin Baier Bürgermeister Seite 6 von 8

Öffentliche Zustellung Aushang einer Benachrichtigung Seite 7 von 8

Wahlbekanntmachung 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr 2. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Kopernikus Gymnasium, Wilhelm-Raabe-Straße 25-29, 15827 Blankenfelde-Mahlow, Ortsteil Blankenfelde zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Blankenfelde-Mahlow, den 21.08.2017 Die Gemeindebehörde gez. Ortwin Baier Ortwin Baier Bürgermeister Dienstsiegel Seite 8 von 8