11. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 3 Seite Beschlüsse der Gemeindevertretung vom

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1 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 11. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 3 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Beschlüsse des Hauptausschusses vom Bekanntmachung Ausbau der Landesstraße 792 von Blankenfelde nach Mahlow Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 5 6. Einladung der Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung Veröffentlichung eines Versammlungstermines der Jagdgenossenschaft Groß Kienitz 6 8. Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 6-8 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice, Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow, Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz, in den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow.

2 Amtliche Bekanntmachungen 1. Die Gemeindevertretung hat in ihrer 2. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: - Nichtöffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Kauf Renaturierungsfläche, ehem. Kaserne, OT Blankenfelde, Jühnsdorfer Weg Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, a) das Grundstück OT Blankenfelde, Jühnsdorfer Weg, ehemalige Kaserne, Flur 16, Flurstück 55, Teilfläche zu kaufen. Der Kaufvertragsentwurf ist der Gemeindevertretung vorzulegen. b) die Berlin-Brandenburg Area Development Company (BADC) mit der Projektsteuerung und planung für das Vorhaben Abriss, Entsiegelung, Bodensanierung, Vermarktung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem unter a) bezeichneten Grundstück zu beauftragen. Die Haushaltsmittel hierfür werden in einem Nachtragshaushalt bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Ja: 20 / Nein: 1/ Enthaltung: 4 zugestimmt Beschlussnummer: 8/2/ Die Gemeindevertretung hat in ihrer 3. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: - Öffentlicher Teil der Sitzung der Gemeindevertretung Berufung sachkundiger Einwohner 1. Die Gemeindevertretung beruft auf Vorschlag der Fraktion CDU, Herrn Peter Niemczyk aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. 2. Die Gemeindevertretung beruft auf Vorschlag der Fraktion CDU, Frau Dorothea Elaine Dörre in den Ausschuss für Bidlung, Jugend und Sport. Abstimmungsergebnis: Ja: 26 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Städtepartnerschaft Toszeg: Reise des Bürgermeisters und weiteren Vertretern der Gemeinde nach Toszeg im Jahr 2016 Die Gemeindevertretung bewilligt die Dienstreise zur Pflege der Städtepartnerschaft mit Toszeg in Ungarn in der Zeit vom bis zum für: - den Bürgermeister, bzw. einen Stellvertreter - den Vorsitzenden der Gemeindevertretung bzw. einen Stellvertreter, - die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Kultur bzw. ein aufgrund einer Entscheidung des Ausschusses an die Stelle der Ausschussvorsitzenden tretendes Mitglied des Ausschusses, - die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, bzw. ein aufgrund einer Entscheidung des Ausschusses an die Stelle der Ausschussvorsitzenden tretendes Mitglied des Ausschusses und - den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Flughafen und Energie, bzw. ein aufgrund einer Entscheidung des Ausschusses an die Stelle des Ausschussvorsitzenden tretendes Mitglied des Ausschusses, Seite 2 von 8

3 Die Gemeinde übernimmt die für die Pkw s und die Unterkunft (Hotel) entstehenden Kosten einschließlich der Verpflegungsaufwendungen entsprechend dem Bundesreisekostengesetz. Der Bürgermeister wird die Dienstreise mit dem Dienstwagen antreten. Personen wird ein Dienstwagen der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Den weiteren reisenden Der Bürgermeister wird auf der Reise seine Ehefrau als Begleitperson mitnehmen und trägt die hierfür entstehenden Mehrkosten selbst. Abstimmungsergebnis: Ja: 25 / Nein: 0 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: GV 91/3/2016 Petition an die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Änderung der Einwohnerbeteiligungssatzung Die Petition wurde teilweise angenommen. Die Verwaltung wurde mit der Erstellung eines Entwurfs zu einer Änderungssatzung zur Einwohnerbeteiligungssatzung beauftragt. Beschlussnummer: Petition 1/3/2016 (Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom , Tagesordnungspunkt 10.) Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage enthaltene Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Abstimmungsergebnis: Ja: 27 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 11/3/2016 (Näheres entnehmen Sie bitte der Niederschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom , Tagesordnungspunkt 11.) 3. Der Hauptausschuss hat in seiner 2. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: - Nichtöffentlicher Teil der Sitzung des Hauptausschusses Verkauf des Grundstücks OT Mahlow, Flur 18, Flurstück 433, Arrondierungsfläche KGA Schulstraße Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück OT Mahlow, Flur 18, Flurstück 433, zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: Ja: 9 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Beschlussnummer: HA 1/2/ Bekanntmachung Ausbau der Landesstraße 792 von Blankenfelde nach Mahlow Bekanntmachung Seite 3 von 8 Blankenfelde-Mahlow, den Ausbau der Landesstraße 792 von Blankenfelde nach Mahlow von Bau-km bis und von Bau-km bis mit abschnittsweisem Aus- bzw. Neubau von Geh- und Radwegen sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen einschließlich landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Gemarkungen Blankenfelde, Jühnsdorf und Mahlow) und eine

4 landschaftspflegerische Begleitmaßnahme in der Gemeinde Großbeeren (Gemarkung Diedersdorf) im Landkreis Teltow-Fläming Mit 2. Nachtrag des Landesamtes für Bauen und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) vom (Geschäftszeichen: /792.1N2) ist der durch Planfeststellungsbeschluss vom ( /792.1) geändert durch 1. Nachtrag vom festgestellte Plan für das vorstehende Bauvorhaben geändert / ergänzt worden. Wesentliche Rechtsgrundlagen dieses Nachtrages sind: Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/15 S. 358), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 32) geändert worden ist, und Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl. I S. 262, 264), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 32) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist. Der 2. Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen. Die Rechtsbehelfsbelehrung dieses Nachtrages lautet: Gegen diesen Nachtrag kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam Friedrich-Ebert-Straße Potsdam ( 45 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in der Fassung vom 19. März 1991, BGBl. I S. 686, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015, BGBl. I S. 1722, geändert worden ist) erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Potsdam schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht Potsdam kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ( 81 Absatz 1 VwGO) oder in elektronischer Form ( 55a VwGO) erhoben werden. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Potsdam über die auf der Internetseite bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage und allen Schriftsätzen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden ( 81 Absatz 2 VwGO). Gemäß 82 Absatz 1 VwGO muss die Klage den Kläger, den Beklagten (Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Gemäß 39 Absatz 9 BbgStrG i.v.m. 80 Absatz 2 Nummer 3 VwGO hat die Anfechtungsklage gegen vorstehenden Nachtrag keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen vorstehenden Nachtrag kann beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt werden ( 80 Absatz 5 VwGO). Der Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 10. März 2016 bis einschließlich 24. März 2016 in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow während der Öffnungszeiten des Bürgerservice: zu jedermanns Einsicht aus. Montag, Mittwoch, Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr Dienstag, Donnerstag von 7:00 bis 19:00 Uhr Der Nachtrag gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt ( 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG). Seite 4 von 8

5 Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, Hoppegarten, schriftlich angefordert werden. Gemäß 27a VwVfG wird unter eine Lesefassung des Nachtrages zum Planfeststellungsbeschluss und des festgestellten Planes veröffentlicht. gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister 5. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Gemäß 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung vom (BbgGAV, GVBl. II/10, Nr. 27), legt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Stand: , für die Dauer eines Monats ab dieser Bekanntmachung in den Räumen der Gemeindeverwaltung (Aushang im Empfangsbereich, Glaskasten neben dem Eingang zum Bürgerservice), Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde-Mahlow, aus. Die Bodenrichtwerte können während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (Di und Do 7.00 bis Uhr Mo, Mi, Fr 7.00 bis Uhr) eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit Auskunft von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde, Tel / ) über die Bodenrichtwerte zu verlangen ( 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), wird hingewiesen. Blankenfelde-Mahlow, 16. Februar 2016 gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister 6. Einladung der Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung Die Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow lädt zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung in das Café Bohne am Donnerstag, den um Uhr ein. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der fristgerechten, ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlußfähigkeit 2. Bericht des Jagdvorstandes für den Zeitraum Bericht zum Kassenbestand und Vorschläge für Haushaltsplan für das neue Jagdjahr 2016/ Feststellung des Jagdpachtreinertrages und Verwendung der Pachteinnahmen 5. Beschlüsse zu den Punkten Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin Seite 5 von 8

6 7. Bericht der Jagdpächter 8. Verschiedenes - Vorschläge zu Veranstaltungen der Jagdgenossenschaft 9. Schlusswort des Jagdvorstehers 10. gemütliches Beisammensein mit Wildessen gemeinsam mit den Jagdpächtern Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen. Vorschläge zur Tagesordnung sowie die Teilnahme bitten wir bis spätestens zum 31. März 2016 an die unten aufgeführten Adressen zur Planung und Vorbereitung der Veranstaltung zu melden. Der Vorstand Helmut Sauerwald Roswitha Grüneberg Mahlow Mahlow Alt Glasow 4 Alt Glasow 33 Tel Tel Veröffentlichung eines Versammlungstermines der Jagdgenossenschaft Groß Kienitz Am Freitag, den 15. April 2016 findet im Dorfgemeinschaftshaus in Groß Kienitz, die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Groß Kienitz statt. Eingeladen sind alle Jagdgenossen, die zum gemeinschaftlichem Jagdbezirk 9 gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. gez. Schulze Der Jagdvorstand Eberhard Schulze Jagdvorsteher 8. Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in ihrer Sitzung am folgende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschlossen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom (bekanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom ), zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow am ), wird wie folgt geändert: 1. 3 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird aufgehoben. Seite 6 von 8

7 b) Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die Absätze 2 bis Nach 3 wird folgender 3a eingefügt: 3a Seniorenbeirat (1) Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow richtet zur besonderen Vertretung der Senioren in der Gemeinde einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung Seniorenbeirat der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. (2) Dem Beirat gehören 7 Mitglieder an. Mitglied des Seniorenbeirates können Personen sein, die das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow haben. Sie sind ehrenamtlich tätig. (3) Zur Findung geeigneter Bewerber erfolgt eine Ausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Der Bürgermeister sammelt alle im Verlauf einer festgesetzten Frist eingehenden Bewerbungen und legt sie dann der Gemeindevertretung zur Entscheidung vor. Die Mitglieder werden von der Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaft im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Benannt sind die Bewerber für die Sitze 1 bis 7 entsprechend der Höchstzahl ihrer Ja-Stimmen. Erhalten mehr Bewerber die gleiche Stimmenzahl als freie Sitze unter ihnen zu vergeben sind, entscheidet das Los. (4) Ein Mitglied des Seniorenbeirates verliert seinen Sitz im Seniorenbeirat a. durch Verzicht b. durch Wegfall der Voraussetzungen seiner jederzeitigen Wählbarkeit c. durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung. Das Mitglied scheidet aus, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung für den Ausschluss des Mitglieds stimmt. (5) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. Dem Beirat soll eine schriftliche Stellungnahme ermöglicht werden. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beirat rechtlich oder tatsächlich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist. (6) Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (7) Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter werden einzeln in der Reihenfolge der Stellvertretung gewählt. (8) Der Beirat wird durch den Vorsitzenden einberufen. Er lädt die Mitglieder des Seniorenbeirates zur Sitzung ein. Die Sitzungen sind öffentlich. Der Bürgermeister kann die Einberufung des Beirates verlangen. Einer ortsüblichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung bedarf es nicht. Der Bürgermeister, von diesem beauftragte Personen und die Mitglieder der Gemeindevertretung haben im Beirat ein aktives Teilnahmerecht. Über jede Sitzung des Seniorenbeirates ist eine Niederschrift zu fertigen. (9) Der Seniorenbeirat legt der Gemeindevertretung einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe d wird das Wort Dorfstraße durch die Wörter Groß Kienitzer Dorfstraße ersetzt. b) In Buchstabe g wird das Wort Heinrich-Heine-Straße durch das Wort Immanuel-Kant-Straße ersetzt Abs. 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 Buchstabe c wird das Wort Heinrich-Heine-Straße durch das Wort Immanuel-Kant- Straße ersetzt. b) In Nummer 4 Buchstabe b wird das Wort Dorfstraße durch die Wörter Groß Kienitzer Dorfstraße ersetzt. Seite 7 von 8

8 Artikel 2 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow kann den Wortlaut der Hauptsatzung der Gemeinde in der vom Inkrafttreten dieser Satzungsänderung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bekannt machen. Artikel 3 Inkrafttreten Die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Blankenfelde, den gez. Dzikowski Marion Dzikowski stellv. Bürgermeisterin Seite 8 von 8

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