9. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 4 Seite Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 1 vom

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1 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 1 vom Beschlüsse der Gemeindevertretung vom Beschluss der Gemeindevertretung vom Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde Mahlow 5. Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben Neubau einer Eisenbahnüberführung Berliner Mauerweg in Bahn-km 14, (Strecke 6035) einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung in Blankenfelde-Mahlow im Landkreis Teltow- Fläming 6. Bekanntmachung zum Bodenrichtwert Bekanntmachung zur Planfeststellung für das Bauvorhaben Bahnübergangsbeseitigung Dahlewitz/ L40 am Bahn-km 20,595 der Eisenbahnstrecke 6135 Berlin Südkreuz Elsterwerda (Planfeststellungsabschnitt von Bahn-km 20,517 bis km 29,790) Amtliche Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Dahlewitz Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint nach Bedarf und ist kostenfrei zu den bekannten Öffnungszeiten an den folgenden Stellen erhältlich: Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 Bürgerservice, Vereinshaus Mahlow, Immanuel-Kant-Straße 3-5 in Mahlow, Bürgerhaus Bruno Taut Dahlewitz, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz, in den Bibliotheken der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Zossener Damm 1 b in Blankenfelde, Am Bahnhofsschlag 1 in Dahlewitz und Fliederweg 10 in Mahlow.

2 Amtliche Bekanntmachungen Berichtigung Im Amtsblatt Nr. 1 vom Seite 3 wurde ein Beschluss fehlerhaft veröffentlicht. Richtig muss es heißen: Die Gemeindevertretung verweist den folgenden Fraktionsantrag Fraktion 10/2013 in den Flughafenausschuss: Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt Herrn Dr. Siebeck mit der Klärung folgender Fragen zu beauftragen: 1. Welche Auswirkungen hat eine evtl. veränderte Festlegung von Flugrouten auf die bisher festgesetzten Schutzzonen? 2. Werden die vorhandenen Schutzzonen auf die dann neu betroffenen Gebiete erweitert? 3. Besteht für die Neubetroffenen ein Anspruch auf Schallschutz? Wie ist dieser ggfs. geltend zu machen? Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, die den einzelnen Alternativvarianten, die von der Gemeinde eingeklagt werden, zugrundeliegenden Lärmauswirkungsberechnungen bürgerfreundlich und verständlich aufzuarbeiten und im Internet zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 zugestimmt Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Seite 2 von 18

3 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 79. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Keine Baumaßnahmen - 2. BA Gehweg und Grundstückszufahrten Erich-Klausener-Straße BSV-Nr.: Petition 7/2013 Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gibt der Petition statt, dass in der Erich- Klausener-Straße (Mozartweg bis Carl-von-Ossietzky-Straße) kein Fußweg geplant und gebaut wird. Ein Um- und Ausbau der Straße in diesem Teil wird ebenfalls nicht erfolgen. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 5 / Enthaltung: 7 zugestimmt Beschlussnummer: Petition 7/79/2013 Bürgerhaushalt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow a) Ablegung Rechenschaftsbericht b) Beschluss über die Durchführung eines Bürgerhaushaltes 2015 BSV-Nr.: GV 4/2014 a. Die Gemeindevertretung legt den Rechenschaftsbericht zum Bürgerhaushalt 2014 ab. b. Die Gemeindevertretung beschließt auch für das Haushaltsjahr 2015 einen Bürgerhaushalt nach dem vorhandenen Konzept durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Ja: 26 / Nein: 0 / Enthaltung: 3 zugestimmt Beschlussnummer: GV 4/79/2014 Beschluss zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Gemeinde Blankenfelde Mahlow (Schulbezirkssatzung) BSV-Nr.: GV 123/2013 Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Schulbezirkssatzung) mit Inkrafttreten ab Abstimmungsergebnis: Ja: 29 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 123/79/2013 (Schulbezirkssatzung siehe auf Seite 18) Beschluss der Sportstättenkonzeption für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow BSV-Nr.: GV 3/2014 Die Gemeindevertretung beschließt die Sportstättenkonzeption für die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Abstimmungsergebnis: Ja: 29 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 3/79/2014 Neuer Gesellschaftsvertrag WOBAB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow weist den Bürgermeister an, die Mitglieder des Aufsichtsrats der WOBAB auf sieben Mitglieder zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Ja: 14 / Nein: 13 / Enthaltung: 1 zugestimmt Seite 3 von 18

4 Beschluss der 3. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes BSV-Nr.: GV 121/2013 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nimmt die 3. Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Kenntnis. Weiterhin beauftragt sie die Verwaltung zur Erarbeitung eines Maßnahmenplanes für die FF Blankenfelde- Mahlow. Abstimmungsergebnis: Ja: 28 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 zugestimmt Beschlussnummer: GV 121/79/ Änderung des FNP Dahlewitz Bahnhofstraße : Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange BSV-Nr.: GV 116/2013 Die Gemeindevertretung beschließt zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1: Änderungsblatt Nr. 17 Dahlewitz Bahnhofstraße, Stand Vorentwurf Dezember 2013) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 4 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Ja: 26 / Nein: 0 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: GV 116/79/ Änderung des FNP "Mahlow Dorf": Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange BSV-Nr.: GV 117/2013 Die Gemeindevertretung beschließt zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1: Änderungsblatt Nr. 22 Mahlow-Dorf, Stand Vorentwurf Dezember 2013) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 4 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Ja: 26 / Nein: 0 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: GV 117/79/ Änderung des FNP "Glasow An der B 96 / Schulstraße": Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange BSV-Nr.: GV 118/2013 Die Gemeindevertretung beschließt zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1: Änderungsblatt Nr. 23 Glasow An der B96/ Schulstraße, Stand Vorentwurf Dezember 2013) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 4 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: Ja: 25 / Nein: 1 / Enthaltung: 2 zugestiimt Beschlussnummer: GV 118/79/2013 Antrag der Fraktion FWR/WBM/FDP vom Änderung der Hauptsatzung BSV-Nr.: Fraktion 1/2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow lehnt folgenden Antrag ab: Seite 4 von 18

5 Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow beschließt, 1. die Hauptsatzung in der Weise zu ändern, dass der Ortsbeirat für den Ortsteil Mahlow aus 7 statt wie bisher aus 3 Mitgliedern besteht, 2. Paragraph 6 Absatz 2 lit. b der Hauptsatzung wie folgt zu ändern und neu zu fassen: b. Mahlow mit 7 Mitgliedern Abstimmungsergebnis: Ja: 10 / Nein: 15 / Enthaltung: 0 abgelehnt Beschlussnummer: Fraktion 1/79/2014 Grundstückssache Rembrandtstr. 60, OT Blankenfelde BSV-Nr.: GV 124/2013 C. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang des Bauvorbescheides zu dem Grundstück ein Verkehrswertgutachten einzuholen, das verschiedene Bebauungsvarianten berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Ja: 16 / Nein: 11 / Enthaltung: 2 zugestimmt Beschlussnummer: GV 124/79/2013 Weiteres Verfahren in der Bau- und Grundstückssache Keplerstr. 4, OT Mahlow BSV-Nr.: GV 1/2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt in Bezug auf das Grundstück Keplerstr. 4, OT Mahlow, Flur 1, Flurstück 505, a) Kaufverhandlungen mit den privaten Eigentümern zu führen und b) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom weiterzuverfolgen unter Mandatierung eines Rechtsanwaltes. Abstimmungsergebnis: Ja: 25 / Nein: 0 / Enthaltung: 5 zugestimmt Beschlussnummer: GV 1/79/2014 Seite 5 von 18

6 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 80. Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Zustimmung der Gemeindevertretung zum Kauf des Grundstücks Teil Kasernengelände" durch die WOBAB BSV-Nr.: GV 6/2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow stimmt dem Kauf der von der BIMA angebotenen Teilfläche des ehemaligen Blankenfelder Kasernengeländes im Jühnsdorfer Weg mit einer Größe von ,00 qm (laut Expose`) zu einem Kaufpreis von ,- durch die WOBAB zu. Abstimmungsergebnis: Ja: 11 / Nein: 13 / Enthaltung: 1 abgelehnt Beschlussnummer: GV 6/80/2014 Seite 6 von 18

7 Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenfelde Mahlow: - Änderung Nr. 17 Dahlewitz Bahnhofstraße - Änderung Nr. 22 Mahlow Dorf - Änderung Nr. 23 Glasow An der B96/Schulstraße Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Gemeindevertretersitzung am wurde für die Änderungen Nr. 17, Nr. 22 und Nr. 23 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen (Beschluss-Nr. 116/2013; 117/2013 und 118/2013)). Lage, Ziel und Zweck der einzelnen Planänderungen: Änderung Nr. 17 Dahlewitz Bahnhofstraße : Die Änderungsfläche befindet sich im Ortsteil Dahlewitz östlich der Dresdner Bahn auf der nördlichen Seite der Bahnhofstraße. Sie stellt straßenbegleitend einen Lückenschluss dar. Die Änderungsfläche hat eine Größe von ca. 1,7ha. Die bisher landwirtschaftlich genutzte und so auch im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche soll - in Fortführung der vorhandenen Bebauung - teilweise als Wohnbaufläche überplant werden. Die restliche Fläche soll als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einzelhandel dargestellt werden. Änderung Nr. 22 Mahlow Dorf Die Änderungsfläche befindet sich nördlich des Dorfkerns des Ortsteils Mahlow und wird begrenzt im Norden von der neuen Trasse der L 76, im Osten von der Lichtenrader Straße, im Süden von der Ortslage Dorf Mahlow, im Westen von der Marienfelder Straße. Die Änderungsfläche hat eine Größe von ca. 11,9 ha. Es ist geplant, die bauliche Entwicklung im Ortsteil Mahlow durch Erweiterung der baulichen Nutzung zwischen dem Dorf Mahlow und der neuen Umgehungsstraße (L 76) zu vervollständigen. Die bisher landwirtschaftlich genutzte und so auch im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche soll als gemischte Baufläche überplant werden. Änderung Nr. 23 Glasow An der B96/Schulstraße Die Änderungsfläche befindet sich nördlich des Dorfkerns von Glasow westlich der ehemali-gen B 96 und südlich der Schulstraße. Die Änderungsfläche hat eine Größe von ca. 3,3 ha. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt, kleinteilige gewerbliche Nutzungen entlang der ehemaligen B 96 durch die Darstellung einer gewerblichen Baufläche zu unterstützen. Außerdem ist beabsichtigt, im südlichen Teil der Änderungsfläche ein Freizeit- und Feuerwehrhaus für die Bewohner von Glasow zu schaffen. Seite 7 von 18

8 Änderung 22 Änderung 23 Änderung 17 Verfahren: Nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die öffentliche Unterrichtung über die Planung findet durch Auslegung der Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung statt. Die Entwürfe der Planänderungen liegen mit Begründung in der Zeit vom bis im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4 in Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten aus: Seite 8 von 18

9 Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00Uhr 8:00 13:00 Uhr Jedermann ist berechtigt, während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zu den vorliegenden Änderungsentwürfen zum Flächennutzungsplan bei der Gemeindeverwaltung, Bau- und Ordnungsamt, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Unterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik Planen/Bauen/Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Planverfahren abrufbar. Blankenfelde-Mahlow, den In Vertretung gez. Sonntag Jörg Sonntag Stellvertretender Bürgermeister Seite 9 von 18

10 Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben Neubau einer Eisenbahnüberführung Berliner Mauerweg in Bahn-km 14, (Strecke 6035) einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung in Blankenfelde-Mahlow im Landkreis Teltow-Fläming Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 38 BbgStrG 1, 73 VwVfG 2 und 1 VwVfGBbg 3 beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Blankenfelde-Mahlow beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom bis zum während der Dienststunden Montag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00Uhr Mittwoch von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Donnerstag von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1 BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) 2 VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102, 3 zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264) Seite 10 von 18

11 Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 - Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, Hoppegarten (Telefon: , Fax: oder ) oder bei der Gemeindeverwaltung Blankenfelde- Mahlow Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen AHB erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Ebenfalls bis zum vorstehend genannten Termin können sich die nach 63 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 4 ) oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 Abs. 2 BNatSchG anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), zu dem Plan Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 39 Abs. 3 BbgStrG in Verbindung mit 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichti-gungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4 BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am Seite 11 von 18

12 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 2 8, Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 5 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 24 BbgStrG und die Veränderungssperre nach 40 BbgStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 40 Abs. 5 BbgStrG). 9. Die Planunterlagen werden zusätzlich zur Auslegung in digitaler Form auf der Internetseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr unter veröffentlicht. Blankenfelde-Mahlow, den In Vertretung gez. Sonntag Jörg Sonntag Stellvertretender Bürgermeister Seite 12 von 18

13 Bekanntmachung zum Bodenrichtwert Gemäß 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung vom (BbgGAV, GVBl. II/10, Nr. 27), legt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Bodenrichtwerte, Stand: , für die Dauer eines Monats ab dieser Bekanntmachung in den Räumen der Gemeindeverwaltung (Aushang im Empfangsbereich, neben dem Eingang zum Bürgerservice), Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde-Mahlow, aus. Die Bodenrichtwerte können während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (Di und Do 7.00 bis Uhr Mo, Mi, Fr 7.00 bis Uhr) eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit Auskunft von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde, Tel / ) über die Bodenrichtwerte zu verlangen ( 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), wird hingewiesen. Blankenfelde-Mahlow, 10. Februar 2014 In Vertretung (gez. Jörg Sonntag) Jörg Sonntag Stellvertretender Bürgermeister Seite 13 von 18

14 Bekanntmachung - Planfeststellung für das Bauvorhaben Bahnübergangsbeseitigung Dahlewitz/ L40 am Bahn-km 20,595 der Eisenbahnstrecke 6135 Berlin Südkreuz Elsterwerda (Planfeststellungsabschnitt von Bahn-km 20,517 bis km 29,790) in der/den Gemeinde(-n) Blankenfelde-Mahlow, Beelitz und Groß Kreutz Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin vom ,Az.: 51125/ ppa/ liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom bis im Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, Blankenfelde-Mahlow während der nachfolgend angegebenen Dienstzeiten Montag:... Dienstag:... Mittwoch:... Donnerstag:... Freitag:... 9:00 14:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr 9:00 14:00 Uhr 9:00 19:00 Uhr 8:00 13:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin (Steglitzer Damm 117, Berlin) eingesehen werden. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Blankenfelde-Mahlow, den gez. Sonntag Jörg Sonntag Stellvertretender Bürgermeister Seite 14 von 18

15 A m t l i c h e Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow B e k a n n t m a c h u n g Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat in ihren Sitzungen am , und folgende Beschlüsse gefasst: 1. Bekanntmachung Beschluss-Nr.: 08/10/13: Aufnahme eines Kredites Beschluss-Nr.: 09/12/13-nö: Beauftragung eines Prüfungsunternehmens zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Beschluss-Nr.: 10/12/13-nö: Haus des Wassers/Rohrnetzstützpunkt, Blankenfelde; Erwerb des Grundstücks Flur 7, Flurstück 87, Gemarkung Blankenfelde Beschluss-Nr.: 01/01/14: Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 und Ergebnisverwendung 2012 des WAZ Beschluss-Nr.: 02/01/14: Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2012 Beschluss-Nr.: 03/01/14: Wirtschaftsplan 2014 des WAZ Beschluss-Nr.: 04/01/14-nö: Verlängerung des Abwasservertrages zwischen dem WAZ und den Berliner Wasserbetrieben Seite 15 von 18

16 Beschluss-Nr.: 05/01/14-nö: Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des WAZ durch die Firma Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbh, Potsdam 2. B e k a n n t m a c h u n g Jahresabschluss 2012 des WAZ Blankenfelde-Mahlow Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2012 Auf Grundlage des 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der z.zt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der z.zt. gültigen Fassung und 33 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung-EigV) in der z.zt. gültigen Fassung wurde durch die Zweckverbandsversammlung des WAZ Blankenfelde-Mahlow in ihrer öffentlichen Sitzung am der durch die Goldstein Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin geprüfte und mit Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 und der Lagebericht 2012 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR ,36 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Zweckverbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2012 mit Beschluss-Nr.: 01/01/14 beschlossen. Die Zweckverbandsversammlung hat die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2012 mit Beschluss-Nr.: 02/01/14 beschlossen. Der Jahresabschluss 2012 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab dem bis zum eine Woche lang im Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow, Sitz: Haus des Wassers, Glasower Damm 14, Blankenfelde-Mahlow, Montag bis Mittwoch von Uhr und Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr sowie Freitag von Uhr zur Einsichtnahme aus. Ende des Textes der Bekanntmachungen Mit freundlichem Gruß H e i n Verbandsvorsteher Seite 16 von 18

17 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Dahlewitz am um 18 Uhr in der Taverne Dahlewitz, Dahlewitzer Dorfstr.38 Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Dahlewitz gehören, auf denen Jagd ausgeübt wird. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes für das Jahr Bericht zum Kassenbestand und Vorschläge für den Haushaltsplan Feststellung Reinertrag bzw. Verwendung der Pachteinnahmen 3. Verschiedenes Abschussquotenbericht 4. Beschlüsse zu den Punkten Wahl eines neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft und des Kassenprüfers Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen. Anschließend Jagdessen. Peter Rink Der Jagdvorsteher Seite 17 von 18

18 Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Schulbezirkssatzung) Auf der Grundlage von 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S.298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06 S. 74, 86) in Verbindung mit 106 Abs. 5 Nr. 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13 Nr. 43) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Schulbezirke 1 (1) In der Gemeinde werden zwei Schulbezirke gebildet. (2) Der Schulbezirk I ist nach 106 Abs. 2 BbgSchulG für die Herbert Tschäpe Grundschule und für die Astrid Lindgren Grundschule deckungsgleich. (3) Der Schulbezirk II ist nach 106 Abs. 2 BbgSchulG für die Grundschule I und für die Ingeborg Feustel Grundschule deckungsgleich. (4) Die den beiden Schulbezirken zugeordneten Gemeindegebiete (Straßen) sind in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. (5) Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Absatz 4 Satz 3 BbgSchulG. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden. Die abgewiesenen Lernanfänger erhalten einen Schulplatz an der nächst erreichbaren und freien Grundschule. Inkrafttreten Die Satzung tritt am in Kraft. 2 Blankenfelde-Mahlow, Jutta Sachtleben Stellvertretende Bürgermeisterin Seite 18 von 18

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