Amtliche Bekanntmachung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtliche Bekanntmachung"

Transkript

1 Amtliche Inhalt Amtliche en Stadt Blankenburg - Der Wahlleiter - der öffentlichen Auslegung des Beschlusses Nr. 2005/156 über die beabsichtigte Aufhebung des Einleitungsbeschlusses Nr. 2001/284 vom für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 05/01 Am Lindenberg, Blankenburg gemäß 13 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der vor dem geltenden Fassung - des Einleitungsbeschlusses für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 20/05 Lindenberg, Blankenburg - über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. vbb 20/05 Lindenberg, Blankenburg - der öffentlichen Auslegung des Beschlusses Nr. 2005/159 über die beabsichtigte Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 12/94 vom einschließlich des Beschlusses Nr. II-202/96 vom über die 1. vereinfachte Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. B 01/94 "Innenstadt III- Lühnertorplatz, Blankenburg mit dem Bebauungsplan vom März 1994 gemäß 13 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der vor dem geltenden Fassung - über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Teilbebauungsplanes Nr. B 01/05 Innenstadt III-Lühnertorplatz, Blankenburg - über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. vbb 21/05 Haus Abendruh, Blankenburg - Anhörungsverfahren im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom für das Bauvorhaben Neubau der B 6n, PA 8.1 Abschnitt Quedlinburg; hier Planänderung der LBP- Maßnahmen Helsunger Bruch" - über die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenburg (Harz) auf Grundlage des 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 1359) der öffentlichen Auslegung des Beschlusses Nr. 2005/156 über die beabsichtigte Aufhebung des Einleitungsbeschlusses Nr. 2001/284 vom für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 05/01 Am Lindenberg, Blankenburg gemäß 13 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der vor dem geltenden Fassung Der Stadtrat der Stadt Blankenburg (Harz) hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung des Beschlusses Nr. 2005/156 über die beabsichtigte Aufhebung des Einleitungsbeschlusses Nr. 2001/284 vom für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 05/01 Am Lindenberg, Blankenburg beschlossen. Der Beschluss Nr. 2005/156 vom über die beabsichtigte Aufhebung des Einleitungsbeschlusses liegt gemäß 13 Nr. 2 i.v.m. 3 Absatz 2 BauGB in wie vor genannter Fassung in der Zeit vom bis einschließlich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, Haus 1, Erdgeschoss, in Blankenburg (Harz), zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Anregungen zur beabsichtigten Aufhebung des Einleitungsbeschlusses Nr. 2001/284 vom können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen werden nicht berücksichtigt. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Einleitungsbeschlusses ist in dem beigefügten Gemeinde Cattenstedt - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Cattenstedt - des Beschlusses über die Aufhebung des bisherigen Planverfahrens über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reithalle", Cattenstedt - des Einleitungsbeschlusses für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 01-1 Reithalle", Cattenstedt - über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cattenstedt, Stand: 01/ 2005 Gemeinde Timmenrode - des Einleitungsbeschlusses für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Teufelsmauer", Timmenrode Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt - vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch Gemarkung: Timmenrode Flur: 11 Landesverwaltungsamte - Außensprechtag des Landesverwaltungsamtes Öffentliche des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode" Stadt Blankenburg Amtliche Der Wahlleiter gibt entsprechend 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom (GVBl. LSA S. 92), bekannt: Auf Grund einer Erklärung von Herrn Dr. Dieter Michael zum Verzicht auf sein Mandat als Ratsmitglied hat der Stadtrat Blankenburg in seiner Sitzung am nach 41 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der GO und anderer Vorschriften vom (GVBl. LSA S. 856), das Ausscheiden von Herrn Dr. Michael laut Beschluss festgestellt. Nach dem durch den Wahlausschuss der Stadt Blankenburg (Harz) am festgestellten endgültigen Wahlergebnis ist der freigewordene Sitz für die FDP in Anwendung des 43 (KWG LSA) auf Herrn Wolfgang Frank übergegangen. Im Auftrag gez. Müller des Einleitungsbeschlusses für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 20/05 Lindenberg, Blankenburg Der Stadtrat der Stadt Blankenburg (Harz) hat in seiner Sitzung am gemäß 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 20/05 Lindenberg, Blankenburg einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Einleitungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist in dem beigefügten Blankenburger Amtsblatt 11/05 13

2 Amtliche Der Beschluss Nr. 2005/159 vom über die beabsichtigte Aufhebung des Satzungsbeschlusses einschließlich des Beschlusses über die 1. vereinfachte Änderung der Satzung sowie der Bebauungsplan vom März 1994 liegen gemäß 13 Nr. 2 i.v.m. 3 Absatz 2 BauGB in wie vor genannter Fassung in der Zeit vom bis einschließlich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, Haus 1, Erdgeschoss, in Blankenburg (Harz), zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Anregungen zur beabsichtigten Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 12/94 vom einschließlich des Beschlusses Nr. II-202/96 vom über die 1. vereinfachte Änderung der Satzung können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Anregungen werden nicht berücksichtigt. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Satzungsbeschlusses einschließlich der 1. vereinfachten Änderung ist in dem beigefügten über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. vbb 20/05 Lindenberg, Blankenburg Auf Grundlage des 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. vbb 20/05 Lindenberg, Blankenburg und die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Diese Beteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung und findet am Donnerstag, dem , um Uhr im Ratssaal des Rathauses Blankenburg (Harz), Markt 8, in Blankenburg (Harz) statt. In der Veranstaltung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung dieses Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Auch hierzu wird öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der öffentlichen Auslegung des Beschlusses Nr. 2005/159 über die beabsichtigte Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 12/94 vom einschließlich des Beschlusses Nr. II-202/96 vom über die 1. vereinfachte Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. B 01/94 Innenstadt III - Lühnertorplatz, Blankenburg mit dem Bebauungsplan vom März 1994 gemäß 13 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der vor dem geltenden Fassung Der Stadtrat der Stadt Blankenburg (Harz) hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung des Beschlusses Nr. 2005/159 über die beabsichtigte Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 12/94 vom einschließlich des Beschlusses Nr. II-202/96 vom über die 1. vereinfachte Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. B 01/94 Innenstadt III - Lühnertorplatz, Blankenburg mit dem Bebauungsplan vom März 1994 beschlossen. Blankenburger Amtsblatt 11/05 über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Teilbebauungsplanes Nr. B 01/05 Innenstadt III-Lühnertorplatz, Blankenburg Auf Grundlage des 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Vorentwurf des Teilbebauungsplanes Nr. B 01/05 Innenstadt III-Lühnertorplatz, Blankenburg und die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Diese Beteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung und findet am Montag, dem , um Uhr im Ratssaal des Rathauses Blankenburg (Harz), Markt 8, in Blankenburg (Harz) statt. In der Veranstaltung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung dieses Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. 15

3 Amtliche Auch hierzu wird öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Teilbebauungsplanes ist in dem beigefügten über die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenburg (Harz) auf Grundlage des 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 1359) über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. vbb 21/05 Haus Abendruh, Blankenburg Auf Grundlage des 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. vbb 21/05 Haus Abendruh, Blankenburg und die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Diese Beteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Bürgerversammlung und findet am Dienstag, dem , um Uhr im Ratssaal des Rathauses Blankenburg (Harz), Markt 8, in Blankenburg (Harz) statt. In der Veranstaltung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung dieses Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Auch hierzu wird öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem beigefügten Die vom Stadtrat der Stadt Blankenburg (Harz) in seiner Sitzung am beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenburg (Harz) wurde mit Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt, Referat Bauwesen, vom , Az Ä. /WR/ 005 nach 6 Abs. 1 BauGB unter Auflagen genehmigt. Diese Auflagen wurden realisiert. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenburg (Harz) wirksam. Jedermann kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Blankenburg (Harz) und die Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ab diesem Tag im Baufachbereich der Stadtverwaltung Blankenburg (Harz), Zimmer Nr. 205, Harzstraße 3, Blankenburg (Harz), auf Dauer während der Dienststunden, dienstags, donnerstags und freitags von Uhr sowie dienstags von Uhr und donnerstags von Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Vorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser schriftlich gegenüber der Stadt Blankenburg (Harz) unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. Blankenburg (Harz), den Anhörungsverfahren im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom für das Bauvorhaben Neubau der B 6n, PA 8.1 Abschnitt Quedlinburg; hier Planänderung der LBP- Maßnahmen Helsunger Bruch" in den Gemarkungen Blankenburg und Westerhausen Landkreise Wernigerode und Quedlinburg Für das o.g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Landesbetrieb Bau Sachsen- Anhalt, Außenstelle der Hauptniederlassung, das Planfeststellungsverfahren gem. 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.v.m. 3 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) sowie den des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (VwVfG LSA) durchgeführt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit Blankenburger Amtsblatt 11/05 17

4 Amtliche vom bis während der Dienststunden des Bürgerbüros montags von 8.00 Uhr bis Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, Haus 1, Erdgeschoss Blankenburg (Harz) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , bei der Stadtverwaltung Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, Blankenburg (Harz) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen können auch beim Landesverwaltungsamt, Referat 308, Willy- Lohmann- Straße 7, Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift, möglichst beim Referat 308, erhoben werden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben ( 17 Abs. 1 und 2 i.v.m. 72 Abs. 2 VwVfG LSA). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen ( 17 Abs. 4 VwVfG LSA). 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche ersetzt werden. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9a Abs. 1 Satz 1 FStrG in Kraft. 8. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß 9a Abs. 6 FStrG ein Vorkaufsrecht zu. 9. Die vorgenannten Punkte gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 UVPG entsprechend. 1 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Cattenstedt wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 275 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. 2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr Diese Satzung tritt am in Kraft. Ausgefertigt am: Cattenstedt, den Bürgermeisterin. des Beschlusses über die Aufhebung des bisherigen Planverfahrens über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reithalle", Cattenstedt Der Gemeinderat der Gemeinde Cattenstedt hat in seiner Sitzung am beschlossen, das bisherige Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reithalle", Cattenstedt aufzuheben. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Absatz 1 i.v.m. 2 Abs. 4 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Cattenstedt, den Bürgermeisterin der Gemeinde Cattenstedt des Einleitungsbeschlusses für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 01-1 Reithalle", Cattenstedt Blankenburg (Harz), den Gemeinde Cattenstedt Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Cattenstedt Vom 26. September 2005 Aufgrund der 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 ( GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA vom S. 856) i. V. m. 3 des Kommunlabgabengesetzes (KAG- LSA) i.d.f.d.b. vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. LSA S. 370) und des 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. S. 965) zuletzt geändert durch Art. 29 G vom (BGBl. I 1818) und des 16 des Gewerbesteuer-Gesetzes (GewStG) in der Fassung der vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 4 G vom (BGBl. II 1653) hat der Gemeinderat der Gemeinde Cattenstedt am die nachstehende Satzung beschlossen: Blankenburger Amtsblatt 11/05 19

5 Amtliche Der Gemeinderat der Gemeinde Cattenstedt hat in seiner Sitzung am gemäß 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. vbb 01-1 Reithalle", Cattenstedt am neuen Standort westlich der Worth einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem beigefügten Cattenstedt, den Bürgermeisterin der Gemeinde Cattenstedt Der Gemeinderat der Gemeinde Timmenrode hat in seiner Sitzung am gemäß 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Teufelsmauer", Timmenrode einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem beigefügten Timmenrode, den gez. Lesemann Bürgermeisterin der Gemeinde Timmenrode über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cattenstedt, Stand: 01/ 2005 Der Gemeinderat der Gemeinde Cattenstedt hat in seiner Sitzung am die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cattenstedt (Stand: 01/ 2005), bestehend aus der Planzeichnung, dem Erläuterungsbericht und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag beschlossen. Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Cattenstedt liegt daher gemäß 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom bis zum in der Kindertagesstätte Cattenstedt, Oberdorfstraße 5, Cattenstedt, während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte erneut öffentlich aus. Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfes des Flächennutzungsplanes Cattenstedt (Stand: 01/ 2005) können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Kindertagesstätte Cattenstedt vorgebracht werden. Zusätzlich können Anregungen auch im Gemeindebüro der Gemeinde Cattenstedt, Oberdorfstraße 4, Cattenstedt während der Sprechzeit der Bürgermeisterin vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Cattenstedt, den Bürgermeisterin der Gemeinde Cattenstedt Gemeinde Timmenrode des Einleitungsbeschlusses für das Planverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Teufelsmauer", Timmenrode Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle für Umlegungsverfahren vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch Gemarkung: Timmenrode Flur: 11 Der durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation am aufgestellte Umlegungsbeschluss ist am unanfechtbar geworden. Der Umlegungsbeschluss tritt mit dieser in Kraft. Von der Inkraftsetzung sind folgende Flurstücke betroffen: Flurstücke (alt): 24/3, 127, 128 Flurstücke (neu): 131, 132, 133 Mit dieser wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit sich aus dem Umlegungsbeschluss nicht etwas anderes ergibt, geht das Eigentum an ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Ausgetauschte oder zugewiesene Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile und Grundstücke. Die Geldleistungen sind fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese können Beteiligte innerhalb eines Monats vom Tage nach Ablauf der ortsüblichen an gerechnet schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Schlachthofstr. 6, Wernigerode, Widerspruch erheben. Wernigerode, Im Auftrag gez. Puschmann Landesverwaltungsamt Außensprechtag des Landesverwaltungsamtes Das Landesverwaltungsamt führt am für die Bürger des Landkreises Wernigerode einen Außensprechtag in Wernigerode, Landratsamt, Haus II, im Sitzungssaal, Bahnhofsplatz 3 durch. Unter dem Motto Die Verwaltung kommt zum Bürger" beantworten Fachleute des Referates 611 des Landesverwaltungsamtes von bis Uhr Fragen zum Schwerbehindertenrecht im Zusammenhang mit der Feststellung von Behinderungen, der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Blankenburger Amtsblatt 11/05 21

6 Amtliche Die Mitarbeiter/innen sind auch beim Ausfüllen von Anträgen behilflich, nehmen Widersprüche entgegen und verlängern Schwerbehindertenausweise. Außerdem können interessierte Bürger diesen Sprechtag nutzen, um wegen gesundheitlicher Schäden eventuelle Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen- und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitationsgesetz sowie dem Infektionsschutzgesetz Geltend zu machen. Öffentliche des Unterhaltungsverbandes "Selke/ Obere Bode" Gemäß 105 Abs. 1 a des Wassergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (WG LSA vom GVBl. LSA S. 186, zuletzt geändert am GVBl. LSA S. 208) haben die Unterhaltungsverbände Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden und der Grundsteuer unterliegenden Flächen in den Verbandsausschuss zu berufen. Für die Berufung können Vorschläge der Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer im Verbandsgebiet Selke/ Obere Bode" (Landkreise Quedlinburg, Wernigerode, Aschersleben- Staßfurt und Halberstadt) aufgestellt werden. Zur Einreichung von Vorschlägen wird hiermit aufgefordert. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Namens und Vornamens und der Anschrift im Vorschlag aufzuführen. Die Vorschläge müssen spätestens am bis Uhr in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes Selke/ Obere Bode" Kaiserstraße 12 in Quedlinburg eingereicht werden. Neben den Interessenverbänden ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, ebenfalls Vorschläge für die Berufenen einzureichen. Quedlinburg, den gez. Freist Verbandsvorsteher 22 Blankenburger Amtsblatt 11/05

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 8/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 10. März 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Leuna

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von der Bundesautobahn A 23 (nordöstlich des künftigen Autobahnkreuzes A20/A23)

Mehr

Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg

Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg Amt Hanerau-Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Tackesdorf B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Besautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm der Landesgrenze

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Waltroper Bekanntmachungen

Waltroper Bekanntmachungen Waltroper Bekanntmachungen - Das Amtsblatt der Stadt Waltrop - 41. Jahrgang / lfd. Nummer 7 vom 25.03.2010 I N H A L T 1. Bekanntmachung gem. 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen 2. Bekanntmachung

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen, und den

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt: 02.06.2014. Jahrgang 3 Nr. 14 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 100 A Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße, 1. Änderung - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9 Amtsblatt 27. Jahrgang Ausgabetag: 19.05.2011 Nummer: 9 Seite Bekanntgabe über die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 hier:

Mehr

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Amtsblatt Stadt Halberstadt Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger

Mehr

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist

Mehr

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 17. Jahrgang 11. Jan. 2007 Nr. 1/2007 Inhalt Seite Veröffentlichung zur Auslegung des 2. Entwurfes des 1 Regionalplanes der Planungsregion Halle Ankündigung einer Einziehung

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1. Die Station&Service AG hat

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2016 13.07.2016 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag   Internet: SaarowCentrum. Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Northeim

Amtsblatt für die Stadt Northeim Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 21.07.2016 Nr. 11 / S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Prövenholz II in der Gemarkung Steinhausen - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB

Mehr

Amtsblatt. Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.12.2015 39. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016

Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Nr. Gegenstand 1 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen, Umlegungsverfahren XX Am Wüstenknapp 2 Bekanntmachung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB

Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 01-21. Jahrgang 15. Januar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 14.10.2015 Nummer 28 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 108. Änderung

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Gemeinde Essen (Oldb.) Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 32 Helms Esch Mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10

Mehr

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

23. Jahrgang Nr. 21 /2013 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 23. Jahrgang 30.12.2013 Nr. 21 /2013 Inhalt Seite 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Querfurt für das Haushaltsjahr 2013 1 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentl

Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentl Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2012 09.05.2012 Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 5 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 27.04.2015 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 27. April 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g - 73-35. Münster, den 21.11.2012 B e k a n n t m a c h u n g Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2016134/7 Dezernat: OB aktuelles Gremium Hauptausschuss Amt: Amt 20 öffentlich ja Sitzung am: 14.02.2017 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.: 2016134/7 Betreff

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von der Bundesstraße 431 (Anschlussstelle Glücksstadt) bis zur Bundesautobahn

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG

Mehr

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon,, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 1 Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Das Bayerische Straßen-

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Planfeststellung für den Neubau und Betrieb

Mehr

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 43. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 25. Juli 2014 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 88 88 82. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Sonnenberg mit

Mehr

Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplanverfahren Bebauungsplanverfahren Inhalt 1 Inhalt Was ist ein Bebauungsplan? 3 Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 4 Phase 1: Aufstellungsbeschluss 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel

Bebauungsplan Nr Änderung. Präambel Stadt Achim Landkreis Verden Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth Ortsteil

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 16. April 2015 Nummer 18 I N H A L T 1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue, Satzungsbeschluss 1 2. Öffentliche

Mehr

Amtsblatt. 4. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 10 Seite 1

Amtsblatt. 4. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 10 Seite 1 für die Gemeinde Rangsdorf 4. Jahrgang Rangsdorf, 30.06.2006 Nr. 10 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung 2 3 2. Hinweis auf die Bekanntmachung der Verbandssatzung des Zweckverbandes

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG

Mehr

12/2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum

12/2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 39. Jahrgang Nummer 5 22.03.2013 INHALTSVERZEICHNIS 12/2013 Bekanntmachung zum Jahresabschluss der Stadtbetriebe Delbrück zum 31.12.2011 13/2013 Bekanntmachung

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr