AMTSBLATT für die Stadt Leuna

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1 AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 16. April 2015 Nummer 18 I N H A L T 1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue, Satzungsbeschluss 1 2. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Zöschen am 23. April Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau am 27. April Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Kötschlitz am 28. April Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Günthersdorf am 28. April Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Verbandssatzung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale Weiße Elster 7 7. Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kreypau 8 1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue, Satzungsbeschluss Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue, Satzungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.März 2015 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue in der Fassung vom Februar 2015 gemäß 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. B 24/197/12 F). Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bedarf nicht der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue liegt in der Stadt Leuna, Ortsteil Horburg-Maßlau, in der Gemarkung Horburg-

2 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 2 Maßlau, Flur 4. Es umfasst das Flurstück Nr. 520 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 521 und 19/3. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca m² (ca. 1,0 ha) und wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung an der Burgauenstraße Nr. 35 Im Osten durch die westliche Grenze der Grundstücke der Wohnbebauung an der Burgauenstraße Im Süden durch die Grundstücke der Samariterherberge Im Westen durch private Grünflächen. Wesentliche Ziele und Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind: Nachfragegerechte Anpassung der festgesetzten maximalen Firsthöhe von 8,75 m auf 6,0 m Ergänzung des Textteils B um eine Festsetzung zur Bezugshöhe für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhen Gemäß 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB kann jede Person die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 Wohnbebauung Luppenaue, sowie die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, Leuna beim Fachbereich Bau, Zimmer 315 (Telefon Frau Lux: 03461/ ) während der folgenden Dienststunden: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und DIN- Vorschriften) können an gleicher Stelle ebenfalls eingesehen werden. Gemäß 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Leuna unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

3 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 3 Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des 44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach den 39 bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruches auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden, dass der oder die Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach 8 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KVG LSA) hingewiesen: Ist eine Satzung gemäß 8 Absatz 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Leuna unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Leuna, den gez. Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin 2. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Zöschen am 23. April 2015 Stadt Leuna Ortschaft Zöschen Die Ortsbürgermeisterin Leuna, den Öffentliche Bekanntmachung öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Zöschen Sitzungstermin: Donnerstag, , 19:00 Uhr Raum, Ort: Dorfgemeinschaftshaus Zöschen, Gemeindeholz 1

4 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 4 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur und Feststellung der 3. Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des Ortschaftsrates vom 17. März Vorstellung Verkehrskonzept nördlich der B Vorstellung der Regionalbeamten der Polizeistation Günthersdorf 6. Anfragen der Ortschaftsräte/Ortschaftsrätinnen 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin 8. Einwohnerfragestunde gez. Andrea Engelmann Ortsbürgermeisterin 3. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau am 27. April 2015 Stadt Leuna Ortschaft Horburg-Maßlau Der Ortsbürgermeister Leuna, den Öffentliche Bekanntmachung öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Horburg-Maßlau Sitzungstermin: Raum, Ort: Montag, , 19:30 Uhr Burgauenstraße 12, Leuna OT Horburg-Maßlau Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur und Feststellung der 3. Behandlung von Einwendungen zum Protokoll der Sitzung des Ortschaftsrates vom 16. Februar Anfragen der Ortschaftsräte

5 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 5 5. Informationen des Ortsbürgermeisters 6. Einwohnerfragestunde gez. Jürgen Seifert Ortsbürgermeister 4. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Kötschlitz am 28. April 2015 Stadt Leuna Ortschaft Kötschlitz Der Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Leuna, den öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Kötschlitz Sitzungstermin: Raum, Ort: Dienstag, , 20:00 Uhr Gemeindeamt Kötschlitz Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur und Feststellung der 3. Behandlung von Einwendungen zu den Protokollen der Sitzungen des Ortschaftsrates vom und Vorstellung Planungsmaßnahme Verbindungsstraße zwischen dem Ortsteil Kötschlitz und dem Ortsteil Möritzsch durch das Planungsbüro - Ing.-Büro Kempa 5. Anfragen der Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte 6. Informationen des Ortsbürgermeisters/Berichte aus den Ausschüssen 7. Einwohnerfragestunde gez. Andreas Stolle Ortsbürgermeister

6 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 6 5. Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Günthersdorf am 28. April 2015 Stadt Leuna Ortschaft Günthersdorf Die Ortsbürgermeisterin Leuna, den Öffentliche Bekanntmachung öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Günthersdorf Sitzungstermin: Dienstag, , 20:00 Uhr Raum, Ort: Bürgerhaus Günthersdorf, Am Eiskeller 4 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur und Feststellung der 3. Einsprüche zur Niederschrift der Sitzung vom 30. März Anfragen der Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte 5. Einwohnerfragestunde 6. Informationen der Ortsbürgermeisterin 7. Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte gez. Marianne Riemeyer Ortsbürgermeisterin

7 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 7 6. Öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Verbandssatzung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale Weiße Elster Änderungssatzung der Verbandssatzung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale Weiße Elster Auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl Nr. 11, S. 405) in der derzeit gültigen Fassung und des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 21. März 2013 (GVBl LSA Nr. 7 vom ) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale Weiße Elster am folgende Änderungssatzung der Verbandssatzung : 1. 8 Zusammensetzung und Wahl des Verbandsausschusses Abs. 1 erhält folgende Fassung : (1) Der Verbandsausschuss besteht aus 13 ordentlichen Mitgliedern sowie Vertretern aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke als Berufene. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist persönlich und bei der Wahl festzulegen. Wiederwahl, auch mehrmals, ist zulässig. Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig Berufene, Berufungsverfahren Abs. 1 erhält folgende Fassung : (1) Es werden in den Ausschuss des Verbandes Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke berufen. Ein Berufener bzw. sein Stellvertreter können nicht gleichzeitig ordentliches Ausschussmitglied oder Vorstandsmitglied sein. Die Amtszeit der Berufenen entspricht der Amtszeit der Gemeinderäte Beitragsverhältnis Abs. 1 erhält folgende Fassung : (1) Für die Aufgabe der Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung werden von den hierfür im Mitgliederverzeichnis geführten Mitgliedern Erschwernisbeiträge und Flächenbeiträge erhoben. Flächen, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers 2. Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Die Beitragslast für die Erschwernisbeiträge verteilt sich auf

8 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 8 die Mitgliedsgemeinden im Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen gem. 158 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Gesamteinwohnerzahl im Verbandsgebiet. Der Anteil des Erschwernisbeitrages insgesamt beträgt 10 % des Gesamtbeitrages. Der Gesamtbeitrag ergibt sich aus der Summe der Verwaltungs- und Unterhaltungskosten abzüglich der Einnahmen durch Mehrkostenerstattungen nach 64 Abs. 1 WG LSA. Im Übrigen verteilt sich die Beitragslast im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke (Flächenbeitrag). Die Höchstgrenze für den Erschwernisbeitrag beträgt 100 % des Gesamtbeitrages, der ohne einen Erschwernisbeitrag zu zahlen wäre. 4. Die vom Verbandsausschuss am beschlossene Änderungssatzung und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzung vom , zuletzt geändert durch Ausschussbeschluss vom , tritt rückwirkend zum in Kraft. Ausgefertigt am : Petzold Verbandsvorsteher 7. Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kreypau Bekanntmachung der Mitteilung der Jagdgenossenschaft Kreypau Mitteilung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Kreypau Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kreypau haben am 11. April 2015 folgende Beschlüsse gefasst:

9 16. April 2015 Amtsblatt Nr. 18/2015 Seite 9 1. Erster Kassenprüfer: Sigrid Tannert, Trebnitz einstimmig Zweiter Kassenprüfer: Hannelore Forst, Wüsteneutzsch einstimmig 2. Nichtauszahlung des Jagd-Reinertrages über die gestellten Auskehranträge hinaus einstimmig 3. Entlastung des Kassenwartes für das Jagdjahr 2014/15 einstimmig 4. Ausgaben für das Jagdjahr 2015/2016 zu Lasten der Kasse # Zuwendung zur 200 Jahrfeier Bauernstein/Friedensfest von ca. 200 # Ausgaben für die Versammlungsdurchführung 2016 im üblichen Rahmen einstimmig einstimmig Der Vorstand gez. i.v. Dr. Stein Dr. Dietlind Hagenau Bürgermeisterin (Siegel) Impressum: Amtsblatt für die Stadt Leuna im Internet unter: Herausgeber: Die Bürgermeisterin, Stadt Leuna, Rathausstraße 1, Leuna, ; Verantwortlich: Fachbereich Allgemeine Verwaltung und Bürgerservice Auflagenhöhe: Stück Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat im Rathaus der Stadt Leuna mit Außenstelle im OT Günthersdorf (Merseburger Landstraße 38) sowie in der Stadtinformation der Stadt Leuna zur Einsicht und kostenlosen Mitnahme aus. Es kann abonniert werden. Bezug und Information: Stadt Leuna, Ratsbüro, Rathausstraße 1, Leuna, Tel , Kaiser@leuna.de

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