Studienfinanzierung. Ein Wegweiser zu Stipendien und Förderprogrammen



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Transkript:

Studienfinanzierung Ein Wegweiser zu Stipendien und Förderprogrammen

Inhalt Warum Studienförderung? 3 Staatliche Begabtenförderung im Hochschulbereich 4 Preise 7 Staatliche Studienfinanzierung 8 Private Studienfinanzierung 9 Förderung von Auslandsaufenthalten 10 Finanzierungsmöglichkeiten für ausländische Studierende 11 Studienbeiträge und Befreiungsgründe 12 Einige Hinweise zur Bewerbung 13 Kontakt 14

Warum Studienförderung? Eine fundierte akademische Ausbildung ist eine entscheidende Investition in das spätere Berufsleben. Wie bei jeder Investition stellt sich die Frage, welche Quellen zur Finanzierung beitragen können. Seit 2005 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seine Unterstützung für die partei-, gewerkschafts-, wirtschaftsnahen und kirchlichen Begabtenförderungswerke deutlich aufgestockt. Zahlreiche Unternehmen unterhalten Förderprogramme für den Nachwuchs; private StifterInnen setzen ihr Vermögen ein und neue Modelle der Studienfinanzierung entstehen. Nutzen Sie diese Quellen zur optimalen finanziellen und immateriellen Förderung Ihres Studiums. Die wichtigsten Wege zeigt diese Broschüre auf.

Staatliche Begabtenförderung im Hochschulbereich Gesucht: Motivierte, interessierte, kritische Persönlichkeiten und NachwuchswissenschaftlerInnen Geboten: Stipendien der elf großen Begabtenförderungswerke mit finanzieller und ideeller Förderung Wer kann sich bewerben? Studierende im Erststudium (Bachelor, Master und Diplom sowie Magister und Lehramt) und Promovierende, die überdurchschnittliche Studienleistungen erzielen, ihren Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erreichen, Verantwortungsbewusstsein und gesellschaftliches Engagement zeigen, die deutsche Staatsbürgerschaft oder den Status»BildungsinländerIn«, eine langfristige Aufenthaltsberechtigung oder dauerhafte Bleibeperspektive besitzen. Was bietet die Begabtenförderung? Monatliche finanzielle Unterstützung (sofern die Voraussetzungen zum Bezug von BAföG-Leistungen erfüllt sind) Einkommensunabhängiges monatliches Büchergeld Finanzierung von Auslandssemestern Eine breit gefächerte ideelle Förderung mit fachlichen und überfachlichen Qualifikationsangeboten sowie exzellenten Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen und Netzwerke zu bilden

Weitere Voraussetzungen Die staatlich bezuschussten Stiftungen möchten ihre StipendiatInnen umfassend fördern und in der Regel über mindestens drei bis vier Semester bis zum Studienabschluss begleiten. InteressentInnen sollten sich daher so früh wie möglich bewerben (Studierende mit Studienziel Bachelor bis spätestens zum 3. Fachsemester. Ist ein Master direkt im Anschluss geplant, akzeptieren einige Werke auch eine Bewerbung bis zum 4. Fachsemester). Wer sich nach dem Bachelor-/Diplomstudium um die Förderung eines Masterstudiums bewerben will, muss genau hinschauen: Fast alle Begabtenförderungswerke unterstützen Masterstudierende nur, wenn der Abschluss in vier Semestern erworben wird. Dreisemestrige Master fördern derzeit nur zwei Stiftungen. Da die Auswahlverfahren meist mehrere Monate dauern, muss die Bewerbung bereits im Semester vor dem Bachelor-/Diplomabschluss eingereicht werden. Weitere Informationen unter www.stipendiumplus.de, der Portalseite der staatlichen Begabtenförderung. Bei der Wahl der geeigneten Stiftung, der Bewerbung und der Vorbereitung auf das Auswahlverfahren unterstützen die Studienberatung und die VertauensdozentInnen.

Weitere Stipendien und Förderprogramme Neben der Begabtenförderung der renommierten Förderungswerke existiert eine Vielzahl weiterer zielgruppenspezifischer Programme. Das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung ggmbh unterstützt Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, die ein Studium anstreben oder bereits begonnen haben. Näheres unter www.aufstiegsstipendium.info. Eine Reihe privater Stiftungen, vor allem aus Industrie und Wirtschaft, vergibt fachgebundene Stipendien. Ferner rekrutieren verschiedene Unternehmen ihren Fachund Führungskräftenachwuchs mit speziellen Firmenförderprogrammen. Die Leistungen sind je nach Stiftung bzw. Programm unterschiedlich; es gelten die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen. Ferner fördern einige Stiftungen spezielle Personenkreise, (z.b. Frauen in männertypischen Fächern, Masterstudierende/Promovierende aus Osteuropa, einkommensschwache Studierende etc.). Eine Liste von Stipendien und Förderprogrammen steht im Internet zur Verfügung, s. Seite 14.

Preise Das Studium ist demnächst beendet oder bereits abgeschlossen? Selbst dann kann es sich lohnen, nach Fördermöglichkeiten Ausschau zu halten. Für herausragende Abschlussarbeiten, Projektideen und andere innovative Konzepte verleihen zahlreiche Stiftungen und Firmen Preise zum Teil hoch dotierte. Viele Auslobungen werden jährlich veröffentlicht und sehen eine Selbstbewerbung vor (im Gegensatz zur Nominierung durch HochschullehrerInnen). Wer laut Ausschreibung zur Bewerbung berechtigt ist und eine sehr gute Arbeit vorgelegt hat, sollte nicht zögern, sie einzureichen. Ein gewonnener Preis wertet den Lebenslauf auf und kann die Stellensuche erheblich erleichtern.

Staatliche Studienfinanzierung Wer für die Kosten eines Studiums nicht selbst aufkommen kann, hat als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin, BildungsinländerIn und Studierender/ Studierende mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder dauerhafter Bleibeperspektive grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ob eine BAföG-Förderung tatsächlich bewilligt wird, hängt allerdings vom elterlichen oder eigenen Einkommen sowie den Familienverhältnissen ab. Anlaufstelle ist das Amt für Ausbildungsförderung (siehe Link unten). Doch auch wer kein BAföG erhält, hat die Wahl zwischen mehreren staatlichen Finanzierungsangeboten dem zweckgebundenen Studienbeitragsdarlehen; dem KfW- Studienkredit, der unter Umständen ein komplettes Studium ermöglicht oder dem Bildungskredit bzw. dem Studienabschlussdarlehen, die sich an Studierende höherer Semester richten. Für die meisten dieser Finanzierungsformen gelten bestimmte Altersgrenzen und/oder Maximalstudienzeiten. Informationen im Internet unter www.studentenwerk-muenchen.de/foerderung. Außerdem vergibt die Hochschule München Fördermittel im Rahmen des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums. Studierende ab dem 2. Semester können eine einmalige Unterstützung zum Kauf von Büchern und Studienmaterial beantragen. Die Studienberatung lädt jedes Semester zu Informationsveranstaltungen zum Bücherstipendium ein.

Private Studienfinanzierung Eine relativ neue Form der nichtstaatlichen Studienfinanzierung sind die Bildungsfonds der CareerConcept AG und der Deutsche Bildung GmbH. Investoren zahlen in die Fonds ein, Studierende beantragen daraus eine bestimmte Fördersumme. Bewerben können sich Studierende aller Nationalitäten unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern. Das Procedere ähnelt der Bewerbung um ein Stipendium: Unter anderem werden Lebenslauf, Motivationsschreiben und Notenbestätigungen eingereicht. Ist die Bewerbung für den Fonds interessant, wird der/die BewerberIn zu einem Auswahlverfahren vor Ort eingeladen. Schneiden die KandidatInnen auch hier gut ab, macht der Fonds mehrere Angebote zur Rückzahlung der Förderung. Im Unterschied zu einem Kredit fallen bei der Förderung durch einen Bildungsfonds keine fixen Schulden plus Zinsen an. Entscheidend für die Rückzahlung ist das spätere Bruttogehalt, von dem ein vertraglich vereinbarter Prozentsatz über eine festgesetzte Zeitspanne in den Fonds zurückgeführt wird. Die Bildungsfonds bieten neben der finanziellen auch eine ideelle Förderung und Kontaktnetzwerke. Näheres unter www.career-concept.de und www.deutsche-bildung.de. Die Studienberatung informiert und unterstützt bei der Bewerbung und der Vorbereitung auf das Auswahlverfahren.

Förderung von Auslandsaufenthalten Ein Studiensemester oder ein Praktikum im Ausland erweitert den Horizont, schmälert jedoch den Geldbeutel. Neben den Reisekosten muss der Lebensunterhalt vor Ort bestritten werden. Nicht selten fallen vorab Gebühren für Visa, teure Sprachtests und Impfungen an, hinzu kommen ggf. noch hohe Studiengebühren der Hochschulen. Verschiedene Arten der Auslandsförderung helfen diese finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Wer über eine Hochschulpartnerschaft ins Ausland geht, spart die Studiengebühren am Zielort. Der Bereich International Affairs berät hierzu umfassend, ebenso wie zum ERASMUS- Stipendium der EU und dem Stipendium der Fulbright-Kommission für Studien in den USA. Ansprechpartner für das Auslands-BAföG sind je nach Weltregion unterschiedliche BAföG-Ämter; siehe www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php. Attraktive Stipendien für ein bis zwei Auslandssemester bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Auch für Praktika im Ausland gibt es finanzielle Unterstützung. Die InWent ggmbh fördert drei- bis sechsmonatige Praxisaufenthalte; die Zielgruppe sind vor allem Studierende der Wirtschafts- und Ingenieur-/Naturwissenschaften. Wer sich bei einer der beiden Organisationen bewerben möchte, muss auf länder- oder programmspezifische Fristen achten und eine lange Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr einkalkulieren. Wertvolle Hinweise zu den Themen Förderung, Auslandsaufenthalte und Ländergruppen im Internet unter www.daad.de und www.inwent.org. 10

Finanzierungsmöglichkeiten für ausländische Studierende Je nach Aufenthaltsstatus bieten sich ausländischen Studierenden unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. BildungsinländerInnen und Studierende mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder dauerhafter Bleibeperspektive können an der staatlichen Begabtenförderung teilnehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllen (s. Seite 4-5). Ferner dürfen sie die Angebote der staatlichen wie der privaten Studienfinanzierung nutzen und sich in der Regel auch für fachgebundene und andere zielgruppenspezifische Stipendien und Förderprogramme bewerben. EU-BürgerInnen und Angehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können das Studienbeitragsdarlehen des Studentenwerks in Anspruch nehmen (s.»staatliche Studienfinanzierung«) sowie die Angebote der privaten Studienförderung. Viele fach- und zielgruppenspezifische Förderprogramme stehen ihnen ebenfalls offen. Stipendien im Rahmen der staatlichen Begabtenförderung können nur für Masterstudien beantragt werden (s. Hinweise unter»staatliche Begabtenförderung im Hochschulbereich«). Studierende aus Nicht-EU-Ländern haben die Möglichkeit, ihr Studium durch die private Studienförderung zu finanzieren oder sich ggf. um ein fach-/zielgruppenspezifisches Stipendium zu bewerben. Zudem können ausländische Studierende aller Nationalitäten eine einmalige Beihilfe von der Hochschule München erhalten. Wann die Informationsveranstaltungen zur Beihilfe stattfinden, gibt die Studienberatung jedes Semester bekannt. 11

Studienbeiträge und Befreiungsgründe Die Befreiung von den Studienbeiträgen kann bereits eine große finanzielle Entlastung bedeuten. Auf Antrag befreit werden können Studierende mit Kindern unter 18 Jahren oder behinderten Kindern, Studierende, deren Eltern für mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten, Studierende, von denen ein Bruder oder eine Schwester schon an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert ist, ausländische Studierende im Rahmen bestimmter Austauschprogramme, Härtefälle (z.b. Schwerbehinderte). Ferner kann befreit werden, wer für eine volle Amtszeit als gewähltes Mitglied in einem Kollegialorgan der Hochschule tätig ist, sich in der Fakultät oder überfakultär engagiert, ein Stipendium eines Begabtenförderungswerks, einer vergleichbaren Institution oder vom DAAD erhält, mindestens ein Semester im Ausland studiert, zu den 6% der Prüfungsbesten gehört, die ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semesters abschließen. Nähere Auskünfte erteilen die MitarbeiterInnen des Bereichs Studienbeiträge. 12

Einige Hinweise zur Bewerbung Ob Sie sich um die Aufnahme in die Begabtenförderung, ein Stipendium einer privaten Stiftung oder um die Finanzierung über einen Bildungsfonds bewerben möchten bewerben Sie sich frühzeitig und gezielt und halten Sie sich weitere Optionen offen, falls es mit dem gewünschten Fördermodell nicht auf Anhieb klappt. Die Studienberatung berät Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses. Speziell Auslandsaufenthalte erfordern eine sorgfältige Vorbereitung. In der Regel müssen Sie einem Stipendienantrag eine Vielzahl an Unterlagen beifügen. Je früher Sie sich jedoch um eine Förderung kümmern, desto höher fällt diese meist aus. Die Studienberatung und der Bereich International Affairs unterstützen Sie in Ihrem Vorhaben. 13

Kontakt Studienberatung Kurzberatung und Terminvereinbarung Montag Freitag 09.00 12.00 Uhr telefonisch unter 089 1265-1121 oder persönlich in der Information beim Haupteingang im Gebäude Lothstraße 34 International Affairs Terminvereinbarung Montag Freitag 09.00 12.00 Uhr telefonisch unter 089 1265-1121 oder persönlich in der Information Studienbeiträge Öffnungszeiten Montag Donnerstag 08.30 12.00 Uhr und 13.00 15.00 Uhr Freitag 08.00 12.00 Uhr Zimmer A 20, Lothstraße 34 Telefon 089 1265-1285 Informationen zu Stipendien, Preisen und Studienfinanzierung im Internet unter www.hm.edu > Die Hochschule München > Zentrale Services > Studienberatung > Finanzierungsmöglichkeiten. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: August 2009 14

Hochschule München Studienberatung International Affairs Raum A 17/18 Lothstraße 34 80335 München Telefon 089 1265-1121 beratung@hm.edu www.hm.edu