Landesamt für Gesundheit und Soziales Heimaufsicht

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Transkript:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Heimaufsicht Albert-Schweitzer-Stiftung Wohnen & Betreuen Heim Blankenburg Bahnhofstr. 32 13129 Berlin Geschäftszeichen (bitte immer angeben) II B 3 - Heimaufsicht Dienstgebäude: Turmstraße 21, Haus A 10559 Berlin Telefon: +49 30 90229 3333 Telefax: +49 30 90229 3298 E-Mailadresse: heimaufsicht@lageso.berlin.de (nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum: 06.05.2014 Prüfbericht vom 06.05.2014 gemäß 17 Absatz 13 Wohnteilhabegesetz (WTG) zur am 05.05.2014 durchgeführten Prüfung einer stationären Pflegeeinrichtung Die Berliner Heimaufsicht prüft die Einhaltung von ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) und den dazu gehörenden Verordnungen (Wohnteilhabe-Personalverordnung, Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung). Bei der Prüfung werden die Prüfrichtlinien nach 17 Absatz 14 WTG zu Grunde gelegt. Die Prüfrichtlinien sind auf folgender Internetseite der Heimaufsicht zu finden: http://www.berlin.de/lageso/soziales/heimaufsicht Dieser Prüfbericht ist eine Beschreibung der am Tag der Einrichtungsbegehung durch die Berliner Heimaufsicht geprüften Anforderungen und festgestellten Sachverhalte. Die in diesem Prüfbericht enthaltenen Prüffeststellungen der Heimaufsicht stellen insofern lediglich eine Momentaufnahme dar. Eine Benotung wird nicht vorgenommen. Um ein umfassendes Bild von einer Einrichtung zu erhalten, wird interessierten Verbraucherinnen und Verbrauchern empfohlen, die Einrichtung vor Ort zu besichtigen und Gespräche mit der Einrichtungsleitung, einzelnen Beschäftigten oder Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. der Bewohnervertretung zu führen. Soweit Prüfergebnisse oder -feststellungen anderer Prüfinstanzen vorliegen, sollten diese zusätzlich zur Einsichtnahme herangezogen werden. Verkehrsverbindungen: Sprechzeiten Geldinstitut Kontonummer Bankleitzahl Eingang Turmstr. 21 Eingang Birkenstr. 62 nach telefonischer Postbank Berlin 58100 100 100 10 U 9 Turmstraße U 9 Birkenstraße Vereinbarung IBAN: BIC: Kein Fahrstuhl vorhanden DE47 1001 0010 0000 0581 00 PBNKDEFF100 Bus M 27, 245, TXL Bus M 27, Haltestelle Zahlungen bitte Landesbank Berlin 0990 007 600 100 500 00 Haltestelle U-Turmstraße Havelberger Str. bargeldlos an die Bus 101, 123, 187 Bus 123, Haltestelle Landeshauptkasse IBAN: BIC: Haltestelle Turmstr./ Birkenstr./ Rathenower Str. Klosterstr. 59 DE25 1005 0000 0990 0076 00 BELADBEXXX Lübecker Str. 10179 Berlin Deutsche Bundesbank 10 001 520 100 000 00 Filiale Berlin IBAN: BIC: DE53 1000 0000 0010 0015 20 MARKDEF1100 Seite 1 von 5

I. Informationen zur geprüften stationären Pflegeeinrichtung Geprüfte Einrichtung: Name: Heim Blankenburg ( Bereich A - Pflegeheim ) Straße: Bahnhofstr. 32 13129 Berlin, Bezirk: Pankow Telefon: 030/47477424 Telefax: 030/47477426 E-Mail-Adresse: Kontakt@ass-berlin.org Internet: www.ass-berlin.org Träger/ Inhaber der Einrichtung: Name: Albert-Schweitzer-Stiftung Wohnen & Betreuen Anschrift: Bahnhofstr. 32 13129 Berlin Telefon: 030/47477484 Telefax: 030/47477482 E-Mail-Adresse: JoergSchwarzer@ass-berlin.org Internet: www.ass-berlin.org Einrichtungsart: vollstationäre Pflegeeinrichtung Anzahl der angezeigten Plätze: 222 II. Angaben zur durchgeführten Prüfung In der genannten Einrichtung führte die Berliner Heimaufsicht am 05.05.2014 eine Prüfung nach dem Wohnteilhabegesetz durch. Bei der Prüfung handelte es sich um folgende Art: Erstprüfung (erstmalige Prüfung bei Inbetriebnahme einer Einrichtung) Regelprüfung im Abstand von höchstens einem Jahr; die letzte Prüfung erfolgte am: 13.05.2013 anlassbezogene Prüfung (Anlassprüfung); Anlass war: Teilprüfung Teilprüfung mit Schwerpunkt; Schwerpunkt war: Wiederholungsprüfung angemeldet unangemeldet Prüfung zur Nachtzeit Seite 2 von 5

Prüfergebnisse der Berliner Heimaufsicht: Die Prüfung erstreckte sich auf die in der nachfolgenden tabellarischen Darstellung gekennzeichneten Bereiche. Bei der Prüfung wurden keine Abweichungen von den Anforderungen nach dem WTG und den dazugehörenden Rechtsverordnungen festgestellt (keine Mängel). Geprüfte Inhalte gemäß Fragenkatalog A. der Prüfrichtlinien Kapitel 1 (93 Fragen) Begehung der stationären Pflegeeinrichtung Beschreibung der festgestellten Mängel und sonstige Anmerkungen zu Prüfergebnissen Kapitel 2 (38 Fragen) Hauswirtschaftliche Versorgung und Verpflegung Kapitel 3 (127 Fragen) Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement) Kapitel 4 (23 Fragen) Ärztliche und gesundheitliche Versorgung Kapitel 5 (55 Fragen) Arzneimittel (Umgang mit Medikamenten) Kapitel 6 (24 Fragen) Freiheitsentziehende Maßnahmen Kapitel 7 (30 Fragen) Pflegedokumentation / Allgemein Kapitel 8 (99 Fragen) Pflegedokumentation / Bewohnerbezogene Prüfung Kapitel 9 Vertragswesen (15 Fragen) Kapitel 10 (24 Fragen) Mitsprache- und Einsichtsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner Seite 3 von 5

Kapitel 11 (18 Fragen) Beschwerdemanagement/ Vorschlagswesen/ Zufriedenheitsbefragung Kapitel 12 (34 Fragen) Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner/ Gespräch mit der Bewohnervertretung Kapitel 13 (31 Fragen) Einrichtungskonzept Kapitel 14 (42 Fragen) Konzepte zur Pflege und sozialen Betreuung (einschl. Sterbebegleitung, Pflege von Bewohnerinnen und Bewohnern der Phase F / Wachkoma ) Kapitel 15 (16 Fragen) Hauswirtschaftskonzept Kapitel 16 (30 Fragen) Hygiene- und Notfallregelungen Kapitel 17 (25 Fragen) Aufzeichnungspflichten zur Verwaltung der für die Bewohnerinnen und Bewohner verwalteten Gelder und Wertsachen Kapitel 18 (8 Fragen) Geld- und geldwerte Leistungen an Leistungserbringer und eingesetzte Personen Kapitel 19 (50 Fragen) Personalausstattung Kapitel 20 (37 Fragen) Dienstplangestaltung Kapitel 21 (35 Fragen) Einarbeitung, Fort- und Weiterbildung Seite 4 von 5

Anmerkungen zu den vorstehenden Prüfergebnissen: III. Veröffentlichung des Prüfberichts und der Gegendarstellung Die Berliner Heimaufsicht hat dem Leistungserbringer (Einrichtungsträger) diesen Prüfbericht übersandt und ihm Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu eine Gegendarstellung abzugeben. Die Gegendarstellung soll sich auf die von der Heimaufsicht getroffenen Prüffeststellungen beziehen. In der Gegendarstellung kann beispielsweise dargestellt werden, ob und inwieweit seitens der Einrichtung die zum Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel zwischenzeitlich abgestellt wurden. Auf eine Gegendarstellung hat der Einrichtungsträger verzichtet. Der Prüfbericht enthält keine personenbezogenen Daten der Bewohnerschaft und der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen. Es erfolgte die Anonymisierung der Daten gemäß 17 Absatz 13 Satz 3 WTG. Die Heimaufsicht hat diesen Prüfbericht gemäß 6 Absatz 3 WTG auf ihrer Internetseite veröffentlicht: http://www.berlin.de/lageso/soziales/heimaufsicht/pruefberichte/index.php Seite 5 von 5