Berufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW



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Transkript:

Berufszugang und Fachkunde für den Omnibusverkehr / Ausflugsfahrten mit PKW Hausanschrift: Hauptmarkt 25-27, 90403 Nürnberg

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes 3. Persönliche Zuverlässigkeit 4. Fachliche Eignung 5. Befreiung von der fachlichen Eignung 6. Anmeldung zur Prüfung 7. Fachliteratur 8. Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge 9. Anmeldeformular 2

1. Allgemeine Informationen Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Verkehr mit Kraftomnibussen (einschließlich Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit PKW) und dem Taxi- und Mietwagenverkehr. Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den Omnibusverkehr ist die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet Verkehrswesen Tel.: 0981 53 1256) in Ansbach. Genehmigungen für Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit PKW werden von der unteren Verkehrsbehörde ausgestellt; d.h. in den kreisfreien Städten von der Stadtverwaltung (Amt für öffentliche Ordnung) und in den Landkreisgemeinden von dem jeweiligen Landratsamt (Abteilung Verkehrswesen). In 13 Abs. 1 PBefG wird vorgeschrieben, dass eine Genehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn der Antragsteller (bzw. der Geschäftsführer) die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt: 2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes Diese liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für die Fahrzeugfinanzierung und für Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen werden. (Mindestbetrag 9.000,-- für das erste Fahrzeug und 5.000,-- für jedes weitere Fahrzeug). Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Vermögensverhältnisse gegenüber der Genehmigungsbehörde in beglaubigter Form (Steuerberater) offen zu legen. 3. Persönliche Zuverlässigkeit Eine Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Genehmigungsbehörde erfolgt anhand des Führungszeugnisses, das bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes zu beantragen ist. Ferner wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg) und des Gewerbezentralregisters (GRZ) angefordert. Sofern eine selbständige Tätigkeit bereits ausgeübt wird (wurde), ist darüber hinaus die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft erforderlich. 3

4. Fachliche Eignung Jedes Unternehmen muss für die Führung des Unternehmens mind. einen Verkehrsleiter benennen. Dieser Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Omnibusunternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr festgestellt. Die Prüfung erstreckt sich über folgende fünf Bereiche: - Berufsbezogenes Recht - Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens - Technische Normen und technischer Betrieb - Straßenverkehrssicherheit - Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr 5. Befreiung von der Eignungsprüfung Personen, die durch schriftliche Zeugnisse und Bestätigungen nachweisen können, dass sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen aufgrund einer mindestens zehnjährigen, leitenden Tätigkeit in einem Omnibusunternehmen erworben haben. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein. Die Anerkennung der Fachkunde ist bei der IHK zu beantragen. Eventuell wird ergänzend noch ein Beurteilungsgespräch in der IHK geführt. Gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZuV) 6 Abs. 1 und 2 vom 15. Juni 2000 sind Antragsteller vom Nachweis der fachlichen Eignung befreit, wenn eine der nachfolgend aufgeführten Abschlussprüfungen vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde: - Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr, - Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, - Abschlussprüfungen als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen, 4

- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, - Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden, - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn. 6. Anmeldung zur Prüfung Zur Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken verwenden Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular. Bitte fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung wird Ihnen ein Gebührenbescheid (Erstprüfung 130,-- / Wiederholungsprüfung 110,-- ) zugesendet. Erst nach der Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr kann der Antragsteller zur Prüfung eingeladen werden. Die schriftliche Einladung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Weitere Einzelheiten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Fachkundeprüfungen für den Omnibusverkehr finden etwa alle 4 Wochen statt. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen mit jeweils 120 min. Dauer, die sich auf alle Sachgebiete erstrecken, die in der entsprechenden (EG) VO 1071/2009 aufgeführt sind. Eine mündliche Prüfung von ca. 30 min. erfolgt nur bei hinreichender schriftlicher Leistung. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt also 4,5 Stunden. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Fachkundeprüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung aus. Zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung kann ein entsprechender Lehrgang (v.a. für branchenfremde empfehlenswert) besucht werden oder auf eine Reihe geeigneter Fachbücher zum Selbststudium zurückgegriffen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Stefan Zwiener, Telefon 0911 1335 421, Fax: 0911 1335 150421 gerne zur Verfügung. 5

7. Fachliteratur (Auszug aus einem vielfältigen Literaturangebot) Der Omnibusunternehmer Leitfaden für die Fachkundeprüfung Johannes Krems (Bestell-Nr.: 24025) Verlag Heinrich Vogel, Verkaufsniederlassung Nürnberg, Zweigstraße 5, 90439 Nürnberg Tel.: 0911 616 03 06 www.heinrich-vogel-shop.de Sach- und Fachkunde Fachrichtung Omnibusverkehr Christiane Helf-Marx ISBN 978-3-930581-09-2 (Lehrbuch) ISBN 978-3-930581-10-8 (Fragenkatalog) ISBN 978-3-930581-11-5 (Lösungsbuch) Verkehrsverlag - HeMa Reiffsr. 2a, 45659 Recklinghausen Tel. 02361 658090 www.hema-marx.de BO Kraft Textausgabe mit Erläuterungen Horst Krämer (Artikel-Nr.: 28127000000) Huss-Verlag GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München Tel. 0049 89 323 91 317 www.huss-shop.de 6

8. Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge: Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber auf Grund der umfangreichen Prüfung sehr zu empfehlen. Im IHK-Bezirk sind folgende ansässige Veranstalter von Kursen zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfungen für den Omnibusverkehr uns gemeldet. Verkehrsakademie e.v. Verkehrsinstitut Kolb GmbH Nürnberg Rotterdamer Straße 2 90451 Nürnberg 0911 63 22 99 0 Verkehrsinstitut VI-Franken UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Vordere Cramergasse 11-13 90478 Nürnberg 0911 480 455 21 Verkehrsseminare-HEMA Schulungsort: Schmetterling Reisen Johann - Zumpe - Straße 8 90763 Fürth 0800 80 80 103 Verkehrsseminare Rothländer Schulungsort: Schmetterling Reisen Johann - Zumpe - Straße 8 90763 Fürth 0160 94581618 RIM GmbH + Co KG Geschäftsbereich RIM Akademie Industriestraße 19 91126 Rednitzhembach 09122 8090552 7

Weitere / überregionale Anbieter finden Sie z.b. im Internet unter: www.wis.ihk.de. Sämtliche Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Daher bietet auch die Nennung der Namen von Lehrgangsveranstaltern und Fachliteratur grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit Bezüglich näherer Einzelheiten über Kosten, Inhalte, eingesetzter Fachliteratur, Kursdauer und Termine bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Veranstalter. Hinweis Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit Ansprechpartner Stefan Zwiener Stand : September 2015 IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel. +49 (0)911 1335 421 Fax : +49 (0)911 1335 150421 stefan.zwiener@nuernberg.ihk.de. www.ihk-nuernberg.de 8

9. Anmeldeformular VERBINDLICHE ANMELDUNG FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN OMNIBUSVERKEHR (EINSCHL. AUSFLUGSFAHRTEN MIT PKW) Vor- und Zuname: Staatsangehörigkeit: Geburtsort-/Land: Geburtsdatum: Postleitzahl und Wohnort: Straße: : Erstprüfung: 130,-- Wiederholungsprüfung: 110,-- Prüfungstermin ab: Bisherige Tätigkeit im Personenbeförderungsgewerbe: a) unselbständig bei Verkehrsunternehmer: b) selbständig als: Gegenwärtige Tätigkeit: Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr an. Nach Erhalt des Gebührenbescheides werde ich die Prüfungsgebühr von 130,-- bzw. 110,-- umgehend überweisen. Eine Vormerkung als Prüfungsbewerber wird erst nach Eingang der Gebührenzahlung vorgenommen. Die Einladung zur Prüfung erfolgt ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Die postalische Erreichbarkeit unter oben angegebener Adresse ist sicherzustellen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder nicht rechtzeitiger Entschuldigung verfällt die Prüfungsgebühr gemäß PrüfOV. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass sich der Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken wie folgt zusammensetzt: Vorsitzender: Beisitzer: Stefan Zwiener Hans Bauernfeind, Fa. Reba-Eno-Reisen, Nürnberg Werner Geiger, RBV RegioBus Verkehrs GmbH & Co.KG, Nürnberg Harald Kerner, VU Omnibus Kerner, Eckental Werner Nickel, VU Omnibus Nickel, Zirndorf Wegen Befangenheit lehne ich mit beigefügter Begründung ab: Ich bin damit einverstanden, dass nach bestandener Prüfung mein Name und meine Anschrift interessierten Verbänden des Verkehrsgewerbes mitgeteilt wird. (Zutreffendes bitte ankreuzen) JA NEIN Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 9