VER. 0. 010 RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H 010/ INHALTSVERZEICHNIS APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN SEITE 9. Verordnung des Landesschulrates für OÖ vom 10.0.010 mit der die Teilrechtsfähigkeit an der Sporthauptschule Gallneukirchen kundgemacht wird 10. Verordnung des vom 08.0.010 betreffend Änderung der Kundmachung der Teilrechtsfähigkeit an der HS St. Leonhard bei Freistadt (verlautbart im VOBl des LSR für OÖ 3/001 vom 1.11.001) 11. Verordnung des vom 01.0.010, mit welcher der 07.01.011 für die Schulen in Oberösterreich schulfrei erklärt wird Hinweis auf schulrechtliche Gesetze und Verordnungen 3 MITTEILUNGEN Postliga - Mädchenfußball (PMF) für Schulmannschaften der Altersklasse 01.01.1996 und jünger, Landesmeisterschaft 009/010 am 01. Juni 010, Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung 3 Aktion@Dialog im Juni 010, Internet eine Chance für Generationenen, Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung 3 Deine Chance - Projekt zur Förderung von Chancen zum erfolgreichen Berufseinstieg für Jugendliche mit migrantischem Hintergrund und benachteiligte Jugendliche, Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung Katholische Jugend Österreich Projekt 7 Stunden ohne Kompromiss, Empfehlung einer Schulfreistellung StudienInfoMesse - SIM 010 vom. -. September 010 an der Johannes Kepler Universität Linz, Erklärung zur schulbezogenen Veranstaltung Wettbewerb Podium.Jazz.Pop.Rock Personalnachrichten ANLAGE ZUM VERORDNUNGSBLATT Deutsche Schule Riyadh - Ausschreibung Leitung Kindergarten Deutsche Schule Riyadh - Ausschreibung Chemie, Physik und Mathematik Deutsche Schule Riyadh - Ausschreibung Deutsch (DAF) und Englisch Katholische Jugend Österreich Projekt 7 Stunden ohne Kompromiss Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstr. 0, 00 Linz- Urfahr = wichtig
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück /010 - Seite RECHTSVORSCHRIFTEN 9. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 10.0.010 MIT DER DIE TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER SPORT-HAUPTSCHULE GALLNEUKIRCHEN KUNDGEMACHT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 10.0.010 7 Abs 3 des Bundes- Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 0/196 idgf) verordnet: Gemäß 7a Abs 1 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 3/199 idgf (Oö POG) wird kundgemacht: 1. Die Sport-Hauptschule Gallneukirchen gründet eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) gemäß 7a Abs 1 Oö POG.. Bezeichnung: "Förderer der Sport-Hauptschule Gallneukirchen" 3. Sitz: Schulfeld a, 10 Gallneukirchen. Geschäftsführer: HD Klemens Plakolm, Am Rosengarten 1, 10 Gallneukirchen HOL Axel Kalchgruber, Föhrenweg 6, 10 Gallneukirchen. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich. (A3-117/1-010) 10. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 08.0.010 BETREFFEND ÄNDERUNG DER KUNDMACHUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER HS ST. LEONHARD BEI FREISTADT (VERLAUTBART IM VOBL DES LSR FÜR OÖ 3/001 VOM 1.11.001) Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 08.0.010 ( 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 0/196 idgf) verordnet: Gemäß 7a Abs Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 3/199 idgf (Oö POG) wird kundgemacht: Die HS St. Leonhard bei Freistadt gründete eine Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) mit der Bezeichnung: Förderer der Hauptschule St. Leonhard/Fr., wobei sich die Geschäftsführung wie folgt geändert hat: neue Geschäftsführer sind: HD Ernst Steininger, 9 St. Leonhard 19 Herbert Buchmayr, Langfirling 3, 9 St. Leonhard Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens ist der Ablauf des Tages der Kundmachung im Verordnungsblatt des. (A3-117/18-009) 11. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 01.0.010, MIT WELCHER DER 07.01.011 FÜR DIE SCHULEN IN OBERÖSTERREICH SCHULFREI ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 01.0.010 ( 7 Abs 3 Bundes- Schulaufsichtsgesetz, BGBl 0/196 idgf) auf Grund der Abs lit b) Oö Schulzeitgesetz, LGBl 8/1976 idgf, sowie Abs Zi. 3 Schulzeitgesetz, BGBl 77/198 idgf, verordnet: Für die oberösterreichischen Schulen wird der 07.01.011 aus Gründen der Zweckmäßigkeit der Anreise der Schüler/Schülerinnen schulfrei erklärt. (A3-1/1-010)
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück /010 - Seite 3 HINWEIS AUF SCHULRECHTLICHE GESETZE UND VERORDNUNGEN BS, AHS, BMHS, BA BGBl II 39/010: Verordnung, mit der die Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung abgeändert wurde. BGBl II 0/010: Verordnung über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Die Bundesgesetzblätter können unter der Internetadresse www.ris.bka.gv.at abgerufen werden. (B3-30/6-10 Frau Mag. Schwarzmair) MITTEILUNGEN POSTLIGA - MÄDCHENFUSSBALL (PMF) FÜR SCHULMANNSCHAFTEN DER ALTERSKLASSEN 01.01.1996 UND JÜNGER, LANDESMEISTERSCHAFT 009/010 AM 01. JUNI 010, ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Der Landesschulrat für OÖ und der oö Fußballverband veranstalten am Dienstag, dem 01. Juni 010 die Postliga Mädchenfußball (PMF) Landesmeisterschaft 009/010 für Schulmannschaften der Altersklassen 01.01.1996 und jünger. Bestimmungen: Die Spiele der PMF werden im 7er Fußball (6 Feldspielerinnen und 1 Torfrau) nach den Bestimmungen des ÖFB gespielt. Eine Schulmannschaft besteht aus mindestens 7, maximal 13 Spielerinnen und Betreuern/Betreuerinnen. Der Bewerb wird in Turnierform abgehalten. Jede Schule kann nur eine Schulmannschaft, die unter der gegebenen Schulbezeichnung antreten muss, melden. Spieltermin: Dienstag, 01. Juni 010 Organisatorische Leitung: Frau Corinna Fuchs, Tel.: 060/ 73 787 39 E-Mail: c.fuchs@bg-rams.ac.at Frauenreferat des OÖFV Frau Mag. Tanja Grochar, Tel.: 0676/8 3 80 380 E-Mail: t.grochar@inext.at weitere Infos unter: www.postliga.at Der Landesschulrat für OÖ erklärt gegenständliche Landesmeisterschaft gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz idgf zur schulbezogenen Veranstaltung. (A9-0/-010 Frau Widera) AKTION@DIALOG IM JUNI 010, INTERNET EINE CHANCE FÜR GENERATIONEN, ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Die Direktion Bildung und Gesellschaft des Amtes der Oö Landesregierung teilte mit Schreiben vom.1.009, Zl. BGD-11/30-009- Zg, Nachstehendes mit: "Das LandesJugendReferat OÖ organisiert auch im Jahr 010 wieder die Aktion@Dialog. Jugendliche können dabei mit ihrem Know-how punkten und mittels Internetkursen die Medienkompetenz Interessierter ab und Senioren/Seniorinnen unterstützen. In diesen Kursen vermitteln Schüler/Schülerinnen Senioren/Seniorinnen Wissen rund um`s Internet. Im Mittelpunkt steht dabei der Generationendialog. Als Aktionstage sind für dieses Projekt der 17. und 18. Juni 010 geplant. Die Schulen stellen die jugendlichen Trainer/Trainerinnen und den Computerraum mit Internetanschluss zur Verfügung. Vom LandesJugendReferat OÖ kommen die Bewerbung und die Anerkennungspreise, ein Workshopkonzept sowie Seminarunterlagen. Als Anerkennung stehen zur Auswahl: 0 Euro für die Klassenkassa, ein Jahresabo der Computerzeitschaft "Chip" oder Gutscheine für ein "Ring- Frühstück (Kaffee und Kipferl)" für jeden jugendlichen Teilnehmer/jede jugendliche Teilnehmerin, ein Brettspielpaket oder Wertgutscheine. Anmeldung und Infos: Online-Anmeldung unter www.ooe-jugend.at/aktiondialog
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück /010 - Seite Anmeldefrist für Kursanbieter : 1. März 16. April 010 Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Elisabeth Herndl, Tel.: 073/770-173, e-mail: elisabeth.herndl@ooe.gv.at." Der Landesschulrat für OÖ erklärt die Aktion@Dialog 010 gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz idgf zur schulbezogenen Veranstaltung. (A9-0/3-009 - Frau Widera) "DEINE CHANCE" PROJEKT ZUR FÖRDERUNG VON CHANCEN ZUM ERFOLGREICHEN BERUFSEINSTIEG FÜR JUGENDLICHE MIT MIGRANTISCHEM HINTERGRUND UND BENACHTEILIGTE JUGENDLICHE, ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG "DEINE CHANCE" ist ein Projekt zur Förderung von Chancen zum erfolgreichen Berufseinstieg für Jugendliche mit migrantischem Hintergrund und benachteiligte Jugendliche an einigen Schulen in den Bezirken Linz, Linz-Land, Wels, Wels-Land, Kirchdorf, Braunau, Steyr und Vöcklabruck. Projektlaufzeit: 01.01.010 31.1 011 Der Landesschulrat für OÖ erklärt gegenständliches Projekt für jene Klassen, die daran teilnehmen, gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz idgf zur schulbezogenen Veranstaltung. (A3-11/1-010 Frau Widera) KATHOLISCHE JUGEND ÖSTERREICH PROJEKT "7 STUNDEN OHNE KOMPROMISS" - EMPFEHLUNG EINER SCHULFREISTELLUNG Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit Schreiben vom 10.0.010, Zl. 13.61/1-III/3/010, Folgendes mitgeteilt: " Das im beiliegenden Schreiben des Vereins 'Katholische Jugend' dargestellte Projekt '7 Stunden ohne Kompromiss' vom 1. bis. Oktober 010 wird zur Kenntnis gebracht. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur begrüßt das Anliegen im Sinn seiner sozialen Intention und empfiehlt, nach einer Prüfung des Anliegens für die teilnehmenden Schüler und Schülerinnen gemäß Abs des Schulunterrichtsgesetzes bzw. 9 Abs 6 des Schulpflichtgesetzes vorzugehen." (A3-9/10-10 Frau Mag. Schwarzmair) STUDIENINFOMESSE SIM 010 VOM.. SEPTEMBER 010 AN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ, ERKLÄRUNG ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG Die Direktion Bildung und Gesellschaft des Amtes der Oö Landesregierung teilte mit Schreiben vom.01.010, Zl. BGD-9078/3-010 Nachstehendes mit: "Die erfolgreiche und alljährlich sehr gut besuchte Studieninformationsmesse findet dieses Jahr vom.. September 010 statt. Die Messe wurde 1998 von Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer initiiert und ist seitdem ein fester Bestandteil in der oberösterreichischen Bildungslandschaft. Es werden wieder die vorletzten und letzten Klassen der allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen mit ihren Bildungsberatern/Bildungsberaterinnen eingeladen." Der Landesschulrat für OÖ erklärt die StudienInfoMesse SIM 010 gemäß 13a Schulunterrichtsgesetz idgf zur schulbezogenen Veranstaltung. (A9-0/-010 Frau Widera)
VOBL.d. LSRfOÖ, Stück /010 - Seite WETTBEWERB "PODIUM.JAZZ.POP.ROCK" Die österreichischen Jugendmusikwettbewerbe "Musik der Jugend" schreiben den Wettbewerb "podium.jazz.pop.rock" für Ensembles, Bands und Combos aus. Termin des Bundeswettbewerbes: 07. bis 10. Oktober 010 in Ried im Rahmen der Rieder Musikfachmesse. Informationen: www.musikderjugend.at Bundesgeschäftsstelle MUSIK der JUGEND, Promenade 37, 00 Linz, musikderjugend@ooe.gv.at 073/770-169 od. 183 (Mag. Natalie Glanzmann) Anmeldeschluss: 01. Mai 010 (B9-18/-010 Herr Mag. Kasbauer) PERSONALNACHRICHTEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern/Lehrerinnen Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. OStR Mag. Helga Bayer, BG u. wkdl BRG Linz, Körnerstraße Prof. Mag. Michaela Fellinger-Bàlint, BORG Grieskirchen Prof. OStR Mag. Hans Hilzensauer, BORG Grieskirchen Prof. Mag. Gabriele Kempf, BORG Grieskirchen Wolfgang Rohwer, MAS, BORG Grieskirchen Prof. OStR Mag. Johann Karl, BRG/BORG Kirchdorf Prof. Mag. Heinz Ammerer, BG/BRG/BORG Schärding Prof. Mag. Ilse Geppert-Hafner, BRG Vöcklabruck Prof. Mag. Veronika Jungwirth, BRG Vöcklabruck FOL Dipl.-Päd.- Adelheid Resch, BHAK/BHAS Perg Prof. OStR DI Walter Kabas, HTBLA Linz, Paul-Hahn-Straße BOL Judith Roth, BS Linz 1 BOL Ing. Michael Hornhuber, BS Linz 3 BOL Albert Arzt, BS Kremsmünster SD Emmerich Lehner, SPZ Vöcklabruck ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT DEUTSCHE SCHULE RIYADH AUSSCHREIBUNG LEITUNG KINDERGARTEN DEUTSCHE SCHULE RIYADH AUSSCHREIBUNG CHEMIE, PHYSIK UND MATHEMATIK DEUTSCHE SCHULE RIYADH AUSSCHREIBUNG DEUTSCH (DAF) UND ENGLISCH KATHOLISCHE JUGEND ÖSTERREICH PROJEKT "7 STUNDEN OHNE KOMPROMISS" Hinweis: Für die inhaltliche und orthografische Richtigkeit der Anlagen zeichnet der jeweilige Verfasser/die jeweilige Verfasserin verantwortlich.