BImA Fachtagung Im Dschungel der Zuständigkeiten - Kampfmittel auf Konversionsflächen Im Dschungel der Zuständigkeiten! Die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und gesetzlichen Normen in den einzelnen Bundesländern. Deutsche Bahn AG Johannes Köppler DB Immobilien, Sanierungsmanagement (FRI O3) Berlin, 22./23.05.2014
Gliederung 1. 2. 3. 4. Veranlassung zur Kampfmittelerkundung Im Dschungel der Zuständigkeiten Erfahrungen der Bahn als bundesweiter Grundstückseigentümer - Projektbeispiele Fazit und Ausblick: Wo klemmt es? Forschungs- und Entwicklungsbedarf 2
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Veranlassung zur Kampfmittelerkundung in Deutschland Ausgangssituation Militärische Liegenschaften, Rüstungsfabriken und Bahnflächen als wesentliche Infrastruktur für Produktion, Lagerung, ransport, Versorgung und Nachschub von Kriegsgerät und Munition waren im 2. Weltkrieg bevorzugtes Ziel alliierter Bombardierungen. Daraus resultiert eine große Anzahl von Blindgängern auf oder im Umfeld dieser Flächen. Schätzungen zufolge ist in Deutschland noch mit ca. 100.000-200.000 Bombenblindgängern im Boden zu rechnen. 3
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Veranlassung zur Kampfmittelerkundung in Deutschland Veranlassung Infrastrukturbaumaßnahmen (Straßen, Gleistrassen, Wasserwege) Neubau / Umbau / Rückbau von Gebäuden und Anlagen Altlastenerkundung (Bau von GWM, Sondierungen, Baggerschürfe) Flächenentwicklung und Verwertung von Grundstücken und Immobilien Voraussetzung KBD bestätigt Kampfmittelverdacht bzw. Verdacht nicht auszuschließen In der Regel erfolgt die Kampfmittelerkundung maßnahmebezogen. 4
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Veranlassung zur Kampfmittelerkundung Deutschland Schrägluftaufnahme Bahnhof Celle Quelle: Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, Würzburg 5
Gliederung 1. 2. 3. 4. Veranlassung zur Kampfmittelerkundung Im Dschungel der Zuständigkeiten Erfahrungen der Bahn als bundesweiter Grundstückseigentümer - Projektbeispiele Fazit und Ausblick: Wo klemmt es? Forschungs- und Entwicklungsbedarf 6
Im Dschungel der Zuständigkeiten und Begriffe! Gefahrenabwehr KM-Definition KmSchVG KM-Verordnung Rechtsgrundlagen KMRD KBD Gefahrerforschung KM-VwV KMBD Gebührenordnungen KM-Erlass Erkundungstechniken KM-Freiheitsbescheinigung Allg. Polizei-/ Ordnungsrecht 7
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Kampfmittelverdacht?! Fragen über Fragen Zuständigkeiten und Abläufe? Ansprechpartner für Gefahrerforschung? Zeitbedarf des KBD für Prüfung des Kampfmittelverdachts? Welche Verdachtsmomente? Konkreter Blindgängerverdacht? Flächenhafter Verdacht? Latenter Verdacht? Größe der Verdachtsfläche? Erforderliche Maßnahmen? Vorlaufende Erkundung / Freimessung oder Baubegleitung? Anerkannte Erkundungstechniken für dauerhafte Freigabe durch KBD? iefe des kampfmittelverdächtigen Bodenhorizonts? Verdachtsfläche seit Kriegsende unverändert? Abgrabungen? Aufschüttungen? Umlagerungen? 8
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Eine erste juristische Einordnung Beseitigung von Kampfmitteln ist besonderes Gefahrenabwehrrecht Dient der Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Sachgüter Gefahrenabwehr obliegt nach GG den Ländern Daher keine bundeseinheitliche Regelung Behörden werden tätig, wenn nach Allgemeinem POR eine Gefahr gegeben ist oder bei einer Bau- oder Erkundungsmaßnahme mit Eingriff in den Boden Im Gefahrenabwehrrecht ist regelmäßig der Zustandsstörer verantwortlich Länder haben unterschiedlich Vorschriften zur Kampfmittelbeseitigung erlassen 9
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Kampfmittelbeseitigung ist Ländersache Rheinland- Pfalz Nordrhein- Westfalen Saarland Schleswig-Holstein Bremen Niedersachsen Hessen Hamburg Sachsen- Anhalt hüringen Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Bayern Berlin Sachsen 16 Bundesländer mit unterschiedlichen Zuständigkeiten Rechtsgrundlagen Definitionen Vorgehensweisen Gebührenordnungen Baden- Württemberg 10
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Organisation der Kampfmittelbeseitigung Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Berlin 14 Bundesländer mit staatlichem KBD In 2 Bundesländern KBD privatisiert Rheinland- Pfalz Nordrhein- Westfalen Hessen Sachsen- Anhalt hüringen Sachsen 1 Bundesland mit getrennten Zuständigkeiten für Gefahr-Erforschung und Kampfmittelräumung Saarland Bayern Baden- Württemberg 11
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Rechtsgrundlagen der Kampfmittelbeseitigung Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg- Vorpommern 1 Bundesland mit Kampfmittelgesetz Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin 8 Bundesländer mit Nordrhein- Westfalen Sachsen- Anhalt Sachsen Kampfmittelverordnungen Rheinland- Pfalz Saarland Hessen hüringen Bayern 7 Bundesländer mit Verwaltungsvorschriften bzw. Erlasse Baden- Württemberg 12
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Was sind Kampfmittel? Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Niedersachsen Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Berlin 13 Bundesländer mit Kampfmittel-Definitionen Nordrhein- Westfalen Sachsen- Anhalt Sachsen Hessen hüringen Rheinland- Pfalz Saarland Bayern Baden- Württemberg 13
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Was sind Kampfmittel? Vergleich der Bundesländer zeigt: einheitliche Definition der Kampfmittel erkennbar Kampfmittel sind gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und eile davon, die Explosiv-, Zünd-, Brand-, Nebel-, Reiz-, Rauch-, Leucht- oder Kampfstoffe enthalten oder aus solchen bestehen, auch wenn sie beschädigt oder unbrauchbar geworden sind. Einzelne Länder geben Regelbeispiele für KM vor, z.b. Granaten, Bomben, Gewehrpatronen, Zünder, Minen Bayern u. Baden-Württemberg verweisen auf Definition des Kriegswaffenkontrollgesetzes Darüber hinaus Unterschiede bei weiterführenden Definitionen, z.b. in Bayern unterschiedliche Waffenarten in Hamburg und Bremen Definition Verdachtsfläche, Sondierung In Niedersachsen u.a. Munition, Räumgebiet, Räumstelle, Luftbildauswertung 14
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Leitfragen Welche Behörden sind für Anfragen des Bauherren zuständig? Wer überprüft den Kampfmittelverdacht? Was erfolgt, wenn der Kampfmittelverdacht bestätigt wird? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Wer ist zu beauftragen bei konkretem Kampfmittelverdacht? Wer bescheinigt den Abschluss der Kampfmittelerkundung/-beseitigung 15
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Welche Behörden sind für Anfragen des Bauherren zuständig? Besonders große Divergenz aufgrund Verwaltungsstruktur der Länder Regierungspräsidium (Baden-Württemberg, Hessen) Polizei (Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) Kommunen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, hüringen) Innenministerium (Bayern) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Polizeipräsident (Berlin) Senatsverwaltung für Inneres, Amt Feuerwehr-KBD (Hamburg) 16
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Wer überprüft den Kampfmittelverdacht? Grundsätzlich prüft der staatliche KBD nach Anfrage durch den Bauherren In NRW und Sachsen Vorprüfung durch Ordnungsamt anhand von Belastungskarten hüringen hat die Prüfung auf Firma auber übertragen In Bayern Prüfung durch Privatfirmen Wenn kein Verdacht auf Kampfmittel besteht erfolgt eine (bedingte) Freigabe mit Verweis auf die zur Verfügung stehenden Informationsquellen ( keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, der Bauherr trägt weiterhin das Risiko) 17
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Was erfolgt, wenn der Kampfmittelverdacht bestätigt wird? Bescheid mit Maßnahmen an Bauherren (Brandenburg, Bremen) Empfehlung bzw. Mitteilung mit Maßnahmen an Bauherren (Baden- Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) In Sachsen leitet KBD notwendige Maßnahmen über zuständige Behörde in Abstimmung mit Bauherren ein In Nordrhein-Westfalen Mitteilung an Bauherren und Abschluss einer Kostenübernahmeerklärung für erforderliche Maßnahmen In hüringen Bescheid der Firma auber, dass Maßnahmen notwendig sind 18
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Welche Maßnahmen sind erforderlich? In der Regel Abstimmung des erforderlichen Maßnahmenumfangs mit den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdiensten der Länder In Bayern und hüringen keine unabhängige Beratung möglich, da KBD privatisiert Festlegung des Räumziels auf Basis einer nachnutzungsbezogenen Gefährdungsabschätzung Aufstellung des Räumkonzepts zur Sondierung in erforderlichem Umfang unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit Abstimmung der einzusetzenden Sondiertechniken 19
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Wer ist zu beauftragen bei konkretem Kampfmittelverdacht? In Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig- Holstein ist der KBD für alle Aufgaben von der Suche bis zur Entschärfung, Bergung und Vernichtung zuständig, ggf. bedient er sich Fachfirmen In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt beauftragt in der Regel der Bauherr ein Fachunternehmen In Bayern und hüringen sind private Firmen für alle Schritte der Kampfmittelerkundung und beseitigung zuständig. Es existiert keine Fachaufsicht! Für Entschärfung, Abtransport und Vernichtung von KM ist grundsätzlich der staatliche KBD oder dazu zertifizierte Räumunternehmen zuständig, gleiches gilt für Fundmunition 20
Der Ablauf der Kampfmittelerkundung/-beseitigung Wer bescheinigt den Abschluss der Kampfmittelbeseitigung? Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit durch KBD (Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit durch das eingesetzte Räumunternehmen (Hamburg, Hessen, Saarland) Bescheinigung und Information des KBD durch die Vertragsfirma (Baden-Württemberg) Bescheinigung durch Räumfirma mit Bestätigung des KBD (Brandenburg) Freigabe durch KBD (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz) Bescheinigung des KBD und Freigabe durch Sicherheitsbehörde (Sachsen-Anhalt) KBD erstellt Bescheinigung nach Berichtsvorlage der Rahmenvertragsfirma (Niedersachsen) Bayern und hüringen: Bericht und Bescheinigung durch Rahmenvertragsfirma 21
Gliederung 1. 2. 3. 4. Veranlassung zur Kampfmittelerkundung Im Dschungel der Zuständigkeiten Erfahrungen der Bahn als bundesweiter Grundstückseigentümer - Projektbeispiele Fazit und Ausblick: Wo klemmt es? Forschungs- und Entwicklungsbedarf 22
Beispiel Kabelverlegung entlang vorhandener Bahntrassen - ein Projekt in drei Bundesländern 23
Beispiel Kabelverlegung entlang vorhandener Bahntrassen - ein Projekt in drei Bundesländern Maßnahmenumfang: Kabelverlegung bis in max. 80 cm Bodentiefe 3 Bundesländer, 3 verschiedene KBD - 3 unterschiedliche Empfehlungen: KBD Hessen: bauvorlaufende Erkundung, ggf. baubegleitende KM-Erkundung KBD Rheinland-Pfalz: baubegleitende KM-Erkundung KBD Baden-Württemberg: Einweisung des Baustellenpersonals, insbesondere der Baggerführer vor Baubeginn 24
Projektbeispiel: Erweiterung Umschlagbahnhof HH-Billwerder (I) Neubauten Verladeterminals LKW-Abstellbereiche Gleise und Weichen Portalkrane Fahr-, Lade- und Abstellspuren Bahnübergänge Stellwerks- und Signaltechnik 25
Projektbeispiel: Erweiterung Umschlagbahnhof HH-Billwerder (II) Erstkonzept zur Kampfmittelerkundung: Oberfläche abschieben und Baubegleitung durch Fachkundigen Bewertung KBD: Konzept ist ungenügend; Auflage zusätzlich ca. 10.000 Sondierungen Konsequenz: Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme gefährdet Alternativkonzept mit Optimierungen: Verhinderung Sondierung oberhalb des Autobahntunnels maximaler Durchsatz durch parallelen Kolonneneinsatz Optimierung Bohrraster durch regelmäßige Überprüfung der Rasterabstände für Bohrlochsondierung Akzeptanz des Konzepts durch KBD enge Abstimmung zwischen DB-Projektleitung, Feuerwehr und KBD sichert optimalen Verfahrensablauf und Einhaltung des Fertigstellungstermins 26
Flächenrevitalisierung (I)... Umnutzung von Güter-/Rangierbahnhöfen, Ausbesserungswerken Kampfmittelverdacht ehem. Ausbesserungswerk Im 2. Weltkrieg zu 95 % zerstört und wieder aufgebaut 5429540 5429520 M M 610 Sprengbomben 5429500 5429480 M M M M M M M M MM M 15.000 Brandbomben 5429460 M M M M M Wie kann bei diesem Befund ein sicherer Rückbau gewährleistet werden? 5429440 5429420 5429400 M M M 5429380 3457440 3457460 3457480 3457500 3457520 3457540 3457560 3457580 3457600 3457620 3457640 27
Flächenrevitalisierung (II)... Umnutzung von Güter-/Rangierbahnhöfen, Ausbesserungswerken Rückbau / Flächenaufbereitung eines ehem. Güterbahnhofs Kampfmittelverdacht: Hinweise auf einzelne Blindgänger von Fliegerbomben Kleinmunition kaum zu erwarten 28
Flächenrevitalisierung (III)... Umnutzung von Güter-/Rangierbahnhöfen, Ausbesserungswerken 29
Erkundungstechnik Kreativität ist gut, sollte aber immer auf dem technisch-physikalisch Möglichen basieren Mit Bodenradar und Magnetik einen Bahndamm mit Gleisen, Schotterbett und Unterbau bis in 6m iefe freimessen? 1998 war das nach Aussage des ausführenden Unternehmens technisch kein Problem!? 30
Gliederung 1. Veranlassung zur Kampfmittelerkundung 2. 3. 4. Im Dschungel der Zuständigkeiten Erfahrungen der Bahn als bundesweiter Grundstückseigentümer - Projektbeispiele Fazit und Ausblick: Wo klemmt es? Forschungs- und Entwicklungsbedarf 31
Im Dschungel der Zuständigkeiten! - Fazit sehr unterschiedliche Regelungsdichte, -echnik, -Inhalt sind festzustellen Gesetz und Verordnung scheinen aus juristischer Sicht schon aufgrund ihrer verbindlichen Außenwirkung vorzugswürdig unübersichtliche Regelungsvielfallt teilweise undurchsichtige Regelungen kein einheitlicher Ansprechpartner aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten divergierende Kompetenzen des KBD und privater Fachfirmen Folge: erhöhter Informationsaufwand und Beratungsbedarf der Betroffenen Rechtsunsicherheit für Betroffene 32
Im Dschungel der Zuständigkeiten! Ausblick: Wo klemmt es (noch)? Forschungs- und Entwicklungsbedarf einheitliche Standards für die Festlegung von Bohrraster Reduzierung von Fehl-Interpretationen von Anomalien Erprobung und Validierung hochauflösender Detektionstechniken Öffnung von Anomalien im Bereich bebauter Infrastruktur Einsatz kostengünstiger echniken Detektionsverfahren für Kampfmittel kleiner Kaliber bis 15 cm auf Bahnflächen Alternativen zur Sprengung nicht handhabungssicherer Bomben Folgeschäden bei Sprengungen Reduzierung der Splitterwirkung 33
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! und bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! 34