REVISION STROMVG HERAUSFORDERUNGEN FÜR VNB

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Transkript:

Béatrice Devènes REVISION STROMVG HERAUSFORDERUNGEN FÜR VNB DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016

ENERGIEPOLITIK SCHWEIZ ÜBERBLICK ENERGIESTRATEGIE 2050 ERSTE PHASE ZWEITE PHASE Aktionsplan koordinierte Energieforschung Energieperspektiven 2050 Erstes Massnahmenpaket Übergang vom Förderzum Lenkungssystem (KELS) parlament. Initiative 12.400 Strategie Stromnetze bereits beschlossen Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Gasversorgungsgesetz Revision StromVG Zweiter Marktöffnungsschritt Revision StromVG 2. Paket DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 2

VOLLE STROMMARKTÖFFNUNG WEITERES VORGEHEN Der Bundesrat hat am 4. Mai 2016 beschlossen mit der vollen Öffnung des Strommarktes vorläufig zuwarten zu wollen. Er strebt aber weiterhin die volle Marktöffnung an und prüft laufend, wann die nächsten Schritte angezeigt sind. 2017 wird der Bundesrat eine erneute Standortbestimmung vornehmen. Spätestens wenn sich der Abschluss des Stromabkommens mit der EU abzeichnet, soll das Parlament über die volle Strommarktöffnung (Voraussetzung für Stromabkommen) entscheiden. DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 3

HERAUSFORDERUNGEN Verursachergerechtere Tarifierung & Nutzung von weiteren Marktmöglichkeiten. Die Netztarifierung soll stärker den Kostenzusammenhang reflektieren. Bereiche ohne (natürliche) Monopoleigenschaften können prinzipiell liberalisiert werden (Messwesen). Netzinfrastruktur ist z.t. am Ende des Lebenszyklus. Anreize für kostenoptimierten Ausbau und Bewirtschaftung wichtig. Entwicklung von Smart Grids um Verbraucher und Produzenten intelligenter zu verbinden und Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Flexibilitätsoptionen, um einen allfälligen Angebots- oder Nachfrageüberhang auszugleichen und weitergehend Netzausbau zu optimieren. DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 4

MASSNAHMEN Flexibilitäten Wälzungsmechanismus Tarife und Eigenverbrauch Netzkostenbeiträge und Netzanschlusskosten Sunshine-Regulierung / Anreiz- und Qualitätsregulierung Messwesen Arealnetze Datensicherheit DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 5

WEITERE MASSNAHMEN Abbau von Diskriminierungen, Verbesserung Liquidität SDL Massnahmen, um eine eventuelle vollständige Marktöffnung abzustützen Beschwerderecht und begrenzte Verordnungkompetenz ElCom, Schweizerische Beherrschung Swissgrid sowie Rollen und Verantwortlichkeiten (beide in Prüfung) DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 6

FLEXIBILITÄTEN Zur Bewältigung und Vermeidung von Netzengpässen können neben konventionellen Massnahmen auch Flexibilitäten genutzt werden. Dies stellt neue Anforderungen an die Koordination der Schnittstelle zwischen Markt und Netz: Über geeignete Koordination der verfügbaren Flexibilitäten muss der Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, sein Netz weiterhin sicher betreiben zu können Übergeordnetes Ziel ist es dabei, eine möglichst effiziente, auf das Notwendige begrenzte Koordinationstätigkeit zu ermöglichen DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 7

WÄLZUNGSVORGABE VERTEILNETZ (NE 3-7) GRAFIK NEUE BERECHNUNGSART FÜR ANTEIL AT Heutige Regelung: Bruttoprinzip: Summe Jahresenergie, die in allen nachgelagerten Netzebenen an die Endverbraucher abgegeben wird Handlungsoptionen: Nettoprinzip: Effektiv aus dem Netz bezogene Energie; die auf derselben oder unteren Netzebene produzierte und eingespeiste Energie wird vom Energieverbrauch abgezogen Betragsnettoprinzip: Nettobezug wird relevant, d.h. tatsächlich von oben nach unten geflossene Energiemenge Rückspeisungen auf die höhere Netzebene werden berücksichtigt, da sie auch Kosten verursachen (Ausspeiseprinzip bleibt bestehen) DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 8

TARIFVORGABE AUF NETZEBENE 7 ABHÄNGIGKEITEN UND PROBLEMATIK Netzfinanzierung unter zunehmender Dezentralisierung Auswirkungen auf Attraktivität der Eigenverbrauchskonzepte Anpassung Netznutzungsentgelte DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 9

ARBEITS- / LEISTUNGSPREISE BEI ENDVERBRAUCHER Arbeitstarif von mindestens 50%: Endverbraucher in ganzjährig genutzten Liegenschaften ohne Eigenverbrauch (mit oder ohne Leistungsmessung) Eigenverbraucher in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit einem Netzanschluss von weniger als 30 kva (mit oder ohne Leistungsmessung) Endverbraucher (inkl. Eigenverbraucher) befinden sich alle in derselben Kundengruppe «Tariffreiheit»: Endverbraucher ohne Eigenverbrauch mit Leistungsmessung und einem Stromverbrauch ab 100 MWh/Jahr. Eigenverbraucher mit einem Netzanschluss von mehr als 30 kva DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 10

NETZKOSTENBEITRÄGE / NETZVERSTÄRKUNGSKOSTEN Netzkostenbeiträge: Transparenz und Einheitlichkeit Die Überprüfung von Netzkostenbeiträgen soll fortan in der Kompetenz der ElCom stehen. Netzverstärkungskosten auf Netzebene 7: heutige Lösung wird beibehalten DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 11

NETZASPEKTE: REGELUNG AREALNETZE Klare Definition: Ausrichtung primär auf Verteilung von Energie bei Anschlussnehmern im Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen, nicht jedoch bei Haushaltskunden. Im StromVG enthaltene Rechte und Pflichten von Endverbrauchern und Produzenten gelten für diese grundsätzlich auch im Arealnetz. Kostentragung von vorgelagerter Infrastruktur (für alle Endverbraucher im AN): NNE auf Spannungsoberseite des Trafos, VNB kann verhältnismässige Transformationskosten verrechnen Abgeltung für die Benutzung der Arealnetzinfrastruktur (Durchleitung) ist vertraglich zu regeln. Entgeltberechnung ist durch ANB transparent auszuweisen und zu begründen. DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 12

NETZASPEKTE: TEILLIBERALISIERUNG MESSWESEN Marktmodell Liberalisierung des Messwesens (Messstellenbetrieb und Messdienstleistung) für Grosskunden (> 100 MWh/a) und grössere Produzenten (> 30 kva). Bundesrat kann Grenzen absenken oder aufheben Kosten / Regulierung Messkosten sind nicht Teil der Netzkosten (für alle Kundengruppen zu trennen) Im geöffneten Markt: Keine Regulierung von Messentgelten Für gebundene Kunden: Getrennter Ausweis von Kosten für Messung und Messdienstleistung, Veröffentlichung in Sunshine Regulierung. Einführung von Preisobergrenzen möglich durch Bundesrat. DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 13

NETZASPEKTE: RAHMENBEDINGUNGEN TEILLIBERALISIERUNG Klare Definition der Rollen und Verantwortlichkeiten des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters Roll-Out Vorgaben des Bundes und technische Mindestanforderungen sowohl für Netzbetreiber als auch unabhängige Messstellenbetreiber gültig Vorgaben zu Wechselprozessen (Fristen, Wechsel des Messstellenbetreibers, etc.) DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 14

ANREIZE Sunshine Regulierung wird gesetzlich abgesichert Indikatoren werden scharf gestellt Netz und Grundversorgung Anreize für Smart Grids über Kostenanerkennung und zus. Indikator stärken Komplementäre Kostenprüfung wichtig Anreizregulierung im zweiten Paket (über offene Testphase) Grundlegende ökonomische Vorteile mildes praktikables Model in Anlehnung an Norwegen avisiert Qualitätsregulierung wäre ab Beginn als eventuelles Korrektiv dabei DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 15

IKT-SICHERHEIT FÜR SMART GRIDS Aus Sicht der IKT-Sicherheit weisen Smart Grids Anwendungsfälle (z.b. Smart Metering oder Koordinationsmodelle) kritische Schnittstellen auf und sollen geschützt werden Die Definition eines Schutzprofils für die Sicherung der IKT-Infrastruktur soll subsidiär durch die Branche erfolgen Die Durchführung einer Konformitätsprüfung stellt die Einhaltung der IKT-Sicherheitsanforderungen sicher Anrechenbarkeit der beim VNB anfallenden Kosten für die Umsetzung der Schutzprofile und für die Konformitätsprüfung Der Bund führt periodisch eine Schutzbedarfsanalyse für Smart Grids Anwendungsfälle durch. Schutzprofile sollen erarbeitet bzw. aktualisiert werden. Eine frühzeitige Definition der IKT-Sicherheitsanforderungen kann grosse Kostenersparnisse bei der Umsetzung ermöglichen DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 16

WEITERES VORGEHEN Dringlichere Arbeiten im Hinblick auf den energiewirtschaftlichen Wandel und Optimierungen des Gesetzes werden in einem ersten Paket behandelt. Mögliche grundlegendere Systemanpassungen und weniger dringliche Anliegen erfolgen in einem zweiten Schritt. Absicherung der vollständigen Marktöffnung erfolgt alleine in unverzichtbaren Anpassungen. Themen, die nahe am Stromabkommen hängen, sollen nicht im 1. Paket integriert werden. Die Arbeiten des BFE sollen so erfolgen, dass eine Vernehmlassung bis zur zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen kann. Der Stakeholder - Dialog wird bis Ende Jahr weitergeführt. DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 17

FRAGEN DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 18

HERZLICHEN DANK! FÜR WEITERE INFORMATIONEN WWW.BFE.ADMIN.CH DSV-FORUM OLTEN MATTHIAS GYSLER 11. NOVEMBER 2016 19