Die Konferenz für den europäischen Maschinen-Binnenmarkt



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Transkript:

mbt maschinenbautage Die Konferenz für den europäischen Maschinen-Binnenmarkt Konferenzleitung: Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Moderation: Dipl.-Ing. Dirk von Locquenghien köln 2009 Die Konferenzthemen: Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch drei Monate bis zum Wechsel Komplexe technische Anlagen Anlagenvertrag Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes GPSG Fortentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung Neue Anforderungen an den Export von Maschinen nach Russland Qualitätssicherungs- / Qualitätsmanagementvereinbarungen Risikobeurteilung Was ist jetzt zu tun? Lärmanforderungen Explosionsschutz Steuerungsbau in der Praxis Maschinenabnahme aus Sicht eines Automobilzulieferers Konferenz: 23.9. 24.9. Workshops: 25.9. Maritim Hotel Köln Praktische Lösungen für den Hersteller im europäischen Binnenmarkt

Maschinen und -Anlagen herstellen handeln importieren umbauen Praktische Lösungen für den Hersteller im Europäischen Binnenmarkt Das Jahr 2009 steht für einen Wandel im Rechtsgefüge des europäischen Binnenmarkts. Europa hat sich aufgemacht, noch vorhandene Wettbewerbsverzerrungen im freien Warenverkehr zu beseitigen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Für den Bereich Maschinen am wichtigsten sind dabei die neue Maschinenrichtlinie -2006/42/EG-, die noch in 2009 geändert werden soll und die geänderte Maschinenverordnung -9. GPSGV-. Beide Vorschriften sind ab dem 29.12.2009 anzuwenden. Im Rahmen der Revision des New Approach gilt ab dem 1.1.2010 direkt die EG-Verordnung 765/2008 mit Regelungen zur Akkreditierung, Marktüberwachung und CE-Kennzeichnung und bereits ab dem 13.5.2009 die EG-Verordnung 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung nationaler technischer Vorschriften für Produkte. Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission an einer Omnibusrichtlinie, um möglichst kurzfristig diverse Binnenmarktrichtlinien an den Beschluss 768/2008/EG anzupassen, über den die Richtlinien besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Diese Änderungen haben auch Einfluss auf nationale Rechtsvorschriften wie GPSG und BetrSichV, die geändert werden. Wichtige Änderungen ergeben sich in diesem Jahr auch im Normenbereich für den Maschinen- und Anlagenhersteller wie z. B. durch die EN ISO 13849-1, die Ende November endgültig die EN 954-1 ablöst. Diverse Normen müssen außerdem an die neue Maschinenrichtlinie angepasst werden. Ein Schwerpunkt der Maschinenbautage Köln ist deshalb die Darstellung der neuen Vorschriftenlage. Dabei soll die Praxis nicht zu kurz kommen. Die neue Maschinenrichtlinie steht wieder auf der Agenda, auch wegen des viel diskutierten Themas unvollständige Maschinen. Auf den Maschinenbautagen erfahren Sie den aktuellen Stand der Diskussion. Einheitliche europäische Anforderungen bieten den freien Zugang zu einem weiten Markt. Was aber ist außerhalb dieser Grenzen? Erfahren Sie, wie Sie Maschinen und Anlagen nach Russland exportieren können und ob CE dabei hilft. Beiträge zum Vertragsrecht, zu Vereinbarungen der Marktteilnehmer zur Qualität und zum Anlagen- und Steuerungsbau geben Anregungen für die tägliche Arbeit. Dazu gehört auch der Beitrag zu der Erstellung von Risikobeurteilungen. Inhalt der Konferenz K Die neue Maschinenrichtlinie K Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes -GPSG- K Fortentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung K Anlagenvertrag K Qualitätssicherungs- / Qualitätsmanagementsvereinbarungen K Neue Anforderungen an den Export von Maschinen nach Russland K Komplexe technische Anlagen K Risikobeurteilung - Was ist jetzt zu tun? K Maschinenabnahme aus Sicht eines Automobilzulieferers K Steuerungsbau in der Praxis Workshops runden die Konferenz ab K Lärmanforderungen in die Praxis umsetzen K Explosionsschutz im Maschinenbau Rahmenprogramm Wer die Wahl hat Die neue CE-Partei Christoph Brüske Deutschlands Gala-Kabarettist No. 1 Wen treffen Sie in Köln Geschäftsführer, Betriebsleiter, Projektleiter, leitende Mitarbeiter, Ingenieure, Aufsichtspersonen sowie Einund Verkäufer aus den Bereichen: K Hersteller / Importeure / Händler von Maschinen und Anlagen K Ingenieur- und Planungsbüros K Eigenhersteller K Maschinen- / Anlagenbetreiber K Prüf- und Zertifizierungsstellen K Marktaufsichtsbehörden K Berufsgenossenschaften Besuchen Sie in den Konferenzpausen auch die Ausstellung mit namhaften Unternehmen

Leitung: Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Moderation: Dipl.-Ing. Dirk von Locquenghien Mittwoch, 23. September 2009 09.30-09.40 Konferenzeröffnung Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann 09.40-10.20 Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes -GPSG- + 15 Min. Diskussion Dipl.-Ing. Dirk Moritz Anlagen = GPSG-Produkte? Stärkung des GS-Zeichens Anpassung an EG-Verordnung Marktüberwachung und Akkreditierung Schnittstelle zur Betriebssicherheitsverordnung Schnittstelle zum Akkreditierungsgesetz 10.35-11.05 Kaffeepause 11.05-11.45 Anlagenvertrag + 15 Min. Diskussion RA Klaus Dannecker Rechtliche Einordnung Was sollte unbedingt geregelt werden Rechtsprobleme beim Inverkehrbringen von Anlagen Öffentlich rechtliche Regelungslücken füllen Praxistipps für den Anlagenbauer 12.00-13.30 Mittagspause 13.30-14.15 Qualitätssicherungs-/Qualitätsmanagementvereinbarungen + 15 Min. Diskussion RA Carsten Laschet Zweck von QSV QS-Vereinbarungen für CE-Konformität Anpassung an GPSG und Maschinenrichtlinie Typische Vertragsklauseln und Einbindung in den Vertrag Auswirkungen auf die Haftung Bundesgerichtshof aktuell: Ersatzteillieferung 14.30-15.15 Komplexe technische Anlagen aus Chemiesicht + 15 Min. Diskussion Dipl.-Ing. Bernhard Labestin Rührbehälter in der Chemieindustrie Das Saure-Gurken-Phänomen der Betreiber Anlagenbetreiber als Maschinenbauer Neue Maschinen, bewährte Planungstools Praktischer Umgang mit der Maschinenrichtlinie bei der Eigenherstellung 15.30-16.00 Kaffeepause 16.00-16.45 Fortentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung + 15 Min. Diskussion Dr. Helmut Klein Rechtsgrundlage für die BetrSichV: ArbSchG oder GPSG? neue Regelungen bei überwachungsbedürftigen Anlagen ZÜS-Einbindung in das Arbeitsmittelprüfsystem Bestandsschutz versus Arbeitsschutz? Im Anschluss Wer die Wahl hat Die neue CE-Partei serviert von Deutschlands Gala-Kabarettisten No. 1 Christoph Brüske

Leitung: Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Moderation: Dipl.-Ing. Dirk von Locquenghien Donnerstag, 24. September 2009 09.00-09.45 Neue Anforderungen an den Export von Maschinen nach Russland + 15 Min. Diskussion Dipl.-Ing. Gerd Slapke Konsequenzen der beginnenden Umsetzung des Gesetzes über die Technische Regulierung in der RF Das Gesetz über die Technische Regulierung in der RF Stand der Erarbeitung und Einführung technischer Reglements Übergang von der GOST R-Pflichtzertifizierung zu Konformitätsnachweisen nach technischen Reglements Aussichten 10.00-10.30 Kaffeepause 10.30-11.15 Maschinenabnahme aus Sicht eines Automobilzulieferers + 15 Min. Diskussion Dipl.-Ing. Helmut Bach Was und wie wird geprüft/kann geprüft werden? Typische Mängel an Maschinen und Anlagen/Beispiele aus der Praxis CE (k)ein Qualitätsmerkmal? 11.30-12.15 Risikobeurteilung Was ist jetzt zu tun? + 15 Min. Diskussion Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels Transparenz durch EN ISO 14121-1? Risikoeinschätzung Wer macht was? Restgefährdungen und dann? Risikomathematik Ergebnisse richtig bewerten Verfahren der Risikobeurteilung (PHA, FMEA, ISO/TC 14121-2, ) 12.30-14.00 Mittagspause 14.00-14.40 Neue Anforderungen an den Steuerungsbau in der Praxis + 15 Min. Diskussion Dipl.-Ing. Torsten Pusch Gesetzliche und normative Veränderungen als Chance nutzen Umsetzung der Risikobeurteilung in praxisgerechte Lösungen wie geht das? Neue Möglichkeiten durch neue Technik 14.55-15.25 Kaffeepause 15.25-16.10 Neue Maschinenrichtlinie: Drei Monate bis zum Wechsel Übergang in die Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Abschlussdiskussion Änderung der neuen Maschinenrichtlinie Umstieg ohne Übergangsfrist Stand der Interpretation (Leitlinien) Konformitätsvermutung harmonisierter Normen im Übergang Inhalt der EG-Erklärungen in der Übergangsphase Fragen der Teilnehmer Abschlussdiskussion Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, Dipl.-Ing. Dirk von Locquenghien Aktuelle Themen Ihre Fragen

Workshops Freitag, 25. September 2009 WORKSHOP LÄRMANFORDERUNGEN Lärmanforderungen im Maschinen- und Anlagenbau praxisgerecht und rechtskonform umsetzen LEITUNG: DR. PATRICK KURTZ 9.00-15:30 Von der Theorie zur Praxis Grundlagen der technischen Akustik Was verlangt die neue Maschinenrichtlinie - Lärmminderung an der Quelle - Stand der Technik - Geräuschemissionsangaben Anforderungen der Outdoor - Richtlinie Auswirkungen der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung auf den Maschinenhersteller Harmonisierte Normen: Hilfsmittel für Konstruktion, sowie für Messungen, Angabe und Überprüfung der Geräuschemission Maschinenakustik - Regeln des lärmarmen Konstruierens - Geräuschemissionskenngrößen Messung der Geräuschemission - Schallleistungspegelmessung - Messung des Emissions-Schalldruckpegels Schallprognose WORKSHOP EXPLOSIONSSCHUTZ Explosionsschutzanforderungen im Maschinen- und Anlagenbau praxisgerecht und rechtskonform umsetzen LEITUNG: DR. BERTHOLD DYRBA 9.00-15:30 Von der Theorie zur Praxis Explosionsschutz im Kontext europäischer und nationaler Regelwerke Maschinenrichtlinie sowie Richtlinien 94/9/EG und 99/92/EWG (ATEX) Gefahrstoffverordnung/Betriebssicherheitsverordnung Zusammenhang zwischen Gerätekategorien und Zonen Abgrenzung explosionsgefährdeter Bereiche zu nicht explosionsgefährdeten Bereichen - Technische Dichtheit - Be- und Entlüftung - Inertisierung Kennzeichnung von Geräten Konformitätsbewertungsverfahren Geräte, Schutzsysteme und Komponenten Baugruppen und Installationen

Ihre Referenten auf der Konferenz Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann Maschinenbauingenieur. Seit 1985 Bundesbeamter im Bereich Geräte- und Produktsicherheit mit Schwerpunkten Maschinen, Anlagen-/Betriebssicherheit, Explosionsschutz, Druckgeräte. Autor, Kommentator sowie Fachreferent im Bereich europäisches/nationales Maschinenrecht. Dipl.-Ing. Dirk von Locquenghien Umweltministerium Baden-Württemberg. Leiter des Referates Marktüberwachung, Chemikalienrecht: Zuständig für die Marktüberwachung im Bereich Geräte- und Produktsichersicherheitsgesetz, Reach-Verordnung und Energiebetriebene Produkte Gesetz. Als Ländervertreter u. a. Mitglied im europäischen Maschinenausschuss. RA Carsten Laschet Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Graf von Westphalen. Schwerpunkte im Vertrags-, Produkthaftungsund Versicherungsrecht. Autor zahlreicher Publikationen, u. a. zum GPSG. Seit 2003 Ausbilder im Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht. Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Rheinischen FH Köln. RA Klaus Dannecker Rechtsanwalt bei der Voith AG. In der Voith Law Group als center of competence für die Bereiche Produkthaftung, Produktsicherheit/CE-Kennzeichnung und Öffentliches Recht zuständig. Dr. rer. nat. Helmut A. Klein Ministerialrat, Diplomchemiker, Studium der Chemie, Geologie und Toxikologie. Forschungstätigkeiten in Heidelberg, Darmstadt, Kiel und Cambridge (MIT). Seit 1980 im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung tätig in den Bereichen Feuer- und Explosionsschutz, Anlagensicherheit, Lärm und Vibrationen, Chemikaliensicherheit, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe sowie Bio- und Gentechnik und Betriebssicherheit (BetrSichV). Dipl.-Ing. Dirk Moritz Elektrotechnikingenieur. Mehrjährige Tätigkeiten in der Luftwaffe, Industrie und den gewerblichen BGn. Seit 1999 Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schwerpunkt Produktsicherheit, Normung und Konformitätsbewertung. Regierungsvertreter in nationalen, europäischen und internationalen Gremien. Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels Maschinenbauingenieur. 1994 Mitbegründer eines Startup- Unternehmens auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung. Seit 2006 Geschäftsführer des Ingenieurbüros CExpert. Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln Master-Studiengang MSc Automotive Engineering. Langjährige praktische Erfahrung in der Beratung von Herstellern, Betreibern und auch der Marktaufsicht bei der Anwendung der Binnenmarktvorschriften. Veranstalter der Ausbildung zum CE-KOORDINATOR. Dipl.-Ing. Gerd Slapke Geschäftsführer DIN GOST TÜV Berlin- Brandenburg Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbh. Mehrjährige praktische Tätigkeit in Firmen der chemischen Industrie. Langjährige Arbeit in der nationalen und internationalen Normung mit den Schwerpunkten Maschinen und Ausrüstungen für die chemische Industrie, Druckbehälter und überwachungsbedürftige Anlagen. Seit 1999 Schwerpunkt Konformitätsbewertung und Zertifizierung von technischen Erzeugnissen, die nach Russland exportiert werden. Langjährige Detailkenntnisse der russischen Wirtschaft und des russischen Regelwerkes sowie der dafür zuständigen russischen Einrichtungen und Behörden. Dipl.-Ing. Torsten Pusch Mitarbeiter der Inspektionsstelle der Pilz GmbH & Co. KG. Mehrjährige Tätigkeit im Sondermaschinenbau. Seit 2000 im Unternehmen Pilz GmbH & Co. KG u. a. als Ansprechpartner für gesetzliche und normative Fragen zuständig. Langjährige Erfahrungen bei der praxisgerechten Umsetzung der Anforderungen an Hersteller und Betreiber. Fachreferent auf zahlreichen Seminaren, Workshops und Kongressen Dipl.-Ing. Helmut Bach Maschinenbauingenieur mit Schwerpunkt Umwelttechnik. CE-Koordinator bei der ZF Sachs AG und Leiter der Gruppe Maschinenmanagement. Lehrbeauftragter an der FH Würzburg Schweinfurt zum Thema CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen. Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Labestin Seit 1983 in der Pharmaindustrie beschäftigt. Ingenieurstudium für Krankenhaus- und Medizintechnik, Umwelt und Biotechnologie, Ing. für Anlagen- und Prozesssicherheit. Ehem. Sachverständiger gem. VAwS. Leitete zahlreiche Projekte auf den Gebieten Safety und Security, Gesundheit und Umweltschutz. Langjährige praktische Erfahrung in der Toxikologie. Dr.-Ing. Patrick Kurtz Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Senior Scientist, stellv. Vorsitzender des NALS im DIN und VDI, Fachbereichsleiter Akustik im DIN, Mitarbeit in europäischen und internationalen Gremien, Advisory Panel Mitglied im CEN TC 211 Acoustics, CEN/CENELEC Noise Consultant. Dr. Berthold Dyrba Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Aufsichtsbeamter, Referatsleiter Explosionsund Gefahrstoffschutz der BG Chemie, mit Schwerpunkt Explosionsschutz. Federführende Bearbeitung der Explosionsschutz-Regeln. Langjährige praktische Erfahrung, Mitgliedschaft in verschiedenen inter- und nationalen Gremien. Fachreferent und Autor diverser Fachveröffentlichungen zum Explosionsschutz.

Anmeldung Wie melde ich mich an? Per Fax mit diesem Formular +49 (0)2208/5001878 Per Post mit diesem Formular MBT MECHTERSHEIMER GBR Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel Direkt auf unserer Website http://www.maschinenbautage.eu Ihre Ansprechpartnerin Frau Inge Ludwig Telefon: 02 28/9 45 65 22 E-Mail: ludwig@anikon.de Maschinenbautage Köln 2009 23. - 24. September 2009 Workshop MBT Köln 2009 25. September 2009 Veranstaltungsort Maritim Hotel Heumarkt 20 50667 Köln Veranstalter MBT Mechtersheimer GbR Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel Telefon: 02208/5001877 Telefax: 02208/5001878 E-Mail: info@maschinenbautage.de Anmeldung: Titel / Vorname / Name Funktion / Abteilung Firma Straße, Nr. / Postfach PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum / Unterschrift q Zur Konferenz Zum Workshop q Lärm q Explosionsschutz TEILNAHMEGEBÜHREN Konferenz 920,- Euro 490,- Euro (bei eintägiger Teilnahme) Workshop 490,- Euro (Alle Preise zuzüglich ges. MwSt.) Die umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen erkenne ich an. Bitte deutlich schreiben Anmeldung durch www.winklergmbh.de

Veranstaltungsort Maritim Hotel Köln Heumarkt 20 50667 Köln Tel.: 0221/2027-0 Fax: 0221/2027-826 E-Mail: info.kol@maritim.de Internet: http://www.maritim.com Verkehrsanbindung Eine ausführliche Wegbeschreibung des direkt am Rhein neben der Altstadt gelegenen Hotels finden Sie auf der Hotel-Website. Gerne schicken wir Ihnen diese auch vor der Veranstaltung zu. Unterkunft Wir empfehlen Ihnen die Unterkunft im Veranstaltungshotel. Sie treffen hier auch viele andere Teilnehmer. Für die Veranstaltung haben wir ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem Sonderpreis von 147,- Euro pro Übernachtung/Frühstück im EZ vorreserviert. Bitte reservieren Sie rechtzeitig unter dem Stichwort Maschinenbautage. Teilnahme-Geschäftsbedingungen Anmeldung Die Anmeldung zu unserer Veranstaltung muss schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder per Internet über die Website www.maschinenbautage.de erfolgen. Bitte verwenden Sie bei schriftlicher Anmeldung unser Anmeldeformular. Eine Bestätigung der Anmeldung wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Zahlungen Überweisen Sie bitte die Teilnahmegebühr erst nach Rechnungsstellung auf das mit der Rechnung mitgeteilte Konto. Sollte die Teilnahmegebühr, z. B. wegen einer kurzfristigen Anmeldung nicht fristgerecht überwiesen werden können, bringen Sie bitte den Zahlungsbeleg zur Veranstaltung mit. Ohne Eingang / Nachweis der erfolgten Überweisung ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Leistungen des Veranstalters Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung wie im Programm beschrieben. Ausführliche Veranstaltungsunterlagen, die Ihnen zu Beginn ausgehändigt werden. Getränke während der Veranstaltung. In den Pausen Nervennahrung mit Kaffee und Tee sowie ein Mittagsbüfett / Menü an allen Tagen der Veranstaltung. Änderungen im Programm Wir behalten uns den Wechsel von Referenten und / oder Wechsel im Programmablauf vor. Ausfall der Veranstaltung Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis eine Woche vor Beginn abzusagen. Absage der Veranstaltung Eine Absage durch den Veranstalter ist jederzeit möglich, wenn die Konferenz auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Wir werden Sie dann so schnell wie möglich über die von Ihnen angegebene Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse informieren. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge. Rücktritt Der Rücktritt von einer Anmeldung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich oder über den internen Bereich unserer Website erfolgen muss. Es gilt der Tag des Eingangs des Schreibens beim Veranstalter bzw. des Rücktritts über das Internet. Danach werden bei einem Rücktritt 25 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, ab sieben Tage vor der Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr verrechnet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem gebuchten Veranstaltungstermin nicht anreisen. Sollten Sie wider Erwarten verhindert sein, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen, können Sie natürlich einen/eine Ersatzteilnehmer/-teilnehmerin schicken. Kosten entstehen Ihnen durch eine solche Umbuchung nicht. Bitte informieren Sie uns in diesen Fällen nur kurz, damit wir den Teilnehmerwechsel in unseren Unterlagen vermerken. Haftung Der Veranstalter haftet bei einer Absage oder Ausfall für keine der daraus entstandenen Schäden. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich ausschließlich auf die Teilnehmergebühr.