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Transkript:

GRENZENLOS HANDELN. AUSSENHANDELAKTUELL 01/15 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Außenhandelsbetriebe zählen nach wie vor zuden wichtigsten Konjunkturstützen und sichern Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich. Selbst ineinem anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld werden Produkte und Dienstleistungen Made in Austria stark nachgefragt. Aufgrund des kleinen Binnenmarktes ist es wichtig, neue Märkte jenseits der eigenen Grenzen zu erschließen, ohne traditionelle Märkte zu vernachlässigen. Das Förderprogramm go-international (in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) ist diesbzüglich eine gezielte Unterstützung für Klein- und Mittelbetriebe beim ersten Schritt über die Grenzen und bei der Erschließung von Fernmärkten sowie der Vermarktung von Innovationen. In diesem Licht lag das Hauptaugenmerk des Landesgremiums des Außenhandels in den letzten Jahren auf den Bereichen der Internationalisierung und der Förderung des freien Handels. In meiner Funktion als Obmann des Gremiums und als Vorsitzender Committee der EuroCommerce habe ich die Möglichkeit Ihre Interessen auf der politischen Entscheidungsebene einzubringen. Der Abbau von Handelshemmnissen und Bürokratie war und ist für mich ein großes Anliegen. Vieles wurde bereits erreicht und umgesetzt, aber es gibt noch einiges zu tun. Wie Sie sicher bereits wissen, ist von 24.-26. Februar 2015 Ihre Wahl. Um weiterhin eine starke wirtschaftliche Interessenvertretung zu gewährleisten, darf Sie auffordern, Ihr demokratische Wahlrecht zu nutzen schließlich bestimmen Sie Ihre Vertreter in den Gremien. Ihr Obmann des Gremiums Außenhandel KommR Karl Pisec, MBA Weinwurm LANDESGREMIUM WIEN DES AUSSENHANDELS Wirtschaftskammer Wien Schwarzenbergplatz 14 A-1040 Wien T 01/514 50-3232 F 01/514 50-3237 E aussenhandel@wkw.at Wwko.at/wien/handel/aussenhandel INHALT Nr. 1 Februar 2015 Serviceleistungen...2-3 Aktuelles...4-5 Neuerungen per Beginn 2015...6-7 Rechtliche Informationen... 8-9 News...10 Schwarzes Brett...11 Veranstaltungsrückblick...12

AUSSENHANDELAKTUELL 2 SERVICELEISTUNGEN STARKE SERVICES STARKE PARTNER STARKE UNTERNEHMEN: SPRACHFÖRDERUNG UNTERSTÜTZUNGSFONDS Der Unterstützungsfonds des Gremiums wurde für das Jahr 2015 verlängert für Mitgliedsfirmen, welche durch Unverschulden oder unvorhergesehene Ereignisse (schwere Krankheit, starke wirtschaftliche Einbußen usw.) in eine Notlage geraten sind, ist eine finanzielle Erstmaßnahme in der Höhe von 5.000,- zu gewährleisten. Ihren Antrag richten Sie diesbezüglich bitteandas Gremium Außenhandel mit der Schilderung der Situation, Unfallbericht, Krankenhausaufenthalt, (min. 2 Bilanzen sind vorzulegen) Kontakt: Elfriede Teufl T +43 1 514 50-3232 Eaussenhandel@wkw.at FÖRDERMASSNAHME AUS-UND WEITERBILDUNG: Das Landesgremium Wien des Außenhandels fördert unter anderem die Ausund Weiterbildung von Unternehmern und deren Angestellten mit einer 50 %igen Refundierung aller Kurskosten (mit einem Betrag bis zu 2.500,- Euro pro Jahr/Firma). Inbegriffen sind sämtliche Schulungen, Seminare und Kurse, die dem Außenhandel dienlich sind und in Österreich absolviert werden. Der Förderungsgesamtbetrag eines Kalenderjahres ist mit 50.000,- limitiert. Kontakt: Elfriede Teufl T +43 1 514 50-3232 Eaussenhandel@wkw.at Österreich punktet beim Export durch Qualitätsprodukte und diese sind auf der ganzen Welt gefragt. Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen erleichtern die wirtschaftliche Tätigkeit. Seit über 15 Jahren fördern wir das Erlernen der russischen Sprache an der HAK Floridsdorf mit unterschiedlichen Maßnahmen. Absolventen sind bereits in Außenhandelsfirmen erfolgreich tätig. Möchten Sie auch das Knowhow der Schüler nützen, für einen Ferialjob, oder bieten Sie Schnuppertage an, einfach direkt in der Schule oder bei uns unter T +43 1 514 50-3232 melden. 0,25 %ZINSENZUSCHUSS BEI KREDIT Mit dem Kooperationspartner UniCredit Bank Austria AG bieten wir eine Direktförderung im Bereich Zinsunterstützung: 0,25 % Zinsenzuschuss beim Abschluss eines Außenhandelskredits bis zu einem Gesamtbetrag des Gremiums von 50.000,- pro Firma/Jahr ist die Summe von 2.500 Euro limitiert. FIRST COME FIRST SERVE! Kontakt: Birgit Böck T +43 505 05-44450 W bankaustria.at Nützen Sie auch den: BERATUNGSSCHECK Bei allen Fragen im Außenhandel wie Absicherung, Finanzierung, Akkreditive usw. durch Experten der UniCredit Bank Austria AG. Kontakt: Elfriede Teufl T+43 1514 50-3232 Eaussenhandel@wkw.at LEISTUNGS- UND KOSTENVORTEILE Spezielle Konditionen für Mitglieder des Gremiums Außenhandel: Verzicht auf 750, Setupgebühr Durchführung aller int. Zahlungen zu eine Flatfee von max. 15, * Zugang zu 140 Währungen (Livekurse &sofortiger Kursfi xierung) 24/7 Zugang zu unserer Onlinezahlungsplattform Keine laufenden Jahresgebühren Keine Nutzungsverpfl ichtung Kein Bankwechsel notwendig Kundenbetreuung im FX Bereich Offene Termingeschäfte mit Laufzeiten bis zu 24 Monaten** *Konditionen gelten ab einem Mindestjahresvolumen von 150.000, in Fremdwährung ** positive Prüfung durch die Risiko Abteilung von Western Union vorausgesetzt Kontakt: Till Oberhummer T+43 1506 17-707 Etill.oberhummer@westernunion.com Wwesternunion.com

3 DER POLIZZENCHECK SICHERT AB UND SPART Maßgeschneiderte Versicherungslösungen für unterschiedliche Bereiche zb Dienstreisen, Fracht-& Transportversicherung, usw. Die Vorteiledes PolizzenChecks: Eine übersichtliche Darstellung Ihrer Versicherungssituation Stärken und Schwächen auf einen Blick Standortbestimmung mit Verbesserungsmöglichkeiten Die volle Vertraulichkeit ist gesichert, der Versicherungsmarkt wird von uns nicht kontaktiert. Der PolizzenCheck wirdvon der BACA GrECo nach Beauftragung gegen ein Einmalhonorar von 500, zzgl. USt durchgeführt. Kontakt: Josef Sipos T+43 504 04-305 Ej.sipos@greco.at Wgreco.eu/at SCHICK HOTELS WIEN 10 %PARTNERRABATTE Als Mitglied des Gremiums AußenhandelerhaltenSieindenSchickHotels Wien einen NachlassinHöhe von10% auf den tagesaktuellen Bestpreis. Das bedeutet für Sie eine Bestpreisgarantie gegenüber allen anderen Internetplattformen. Ihre Zimmerreservierung können Sie mit dem Code 151196439 auf der Homepage individuell und zeitsparend vornehmen. Im Zimmerpreis sind W-LAN und Buffetfrühstück (außer Hotel Am Parkring) inkludiert. Die fünf privat geführten Schick Hotels Wien liegen im Zentrum der österreichischen Hauptstadt. Kontakt: BarbaraTanzer T+43 1211 50-517 Esales.schick@schick-hotels.com Wschick-hotels.com HILTONHOTELS AUSTRIA SONDERKONDITIONEN WELTWEIT Mit insgesamt 4.000 Hotels in über 90 Ländern sind Hilton Hotels eine der größten Hotelketten weltweit. Wir bieten den Mitgliedsfirmen des Gremiums Außenhandel Sonderkonditionen bei der Hotelbuchung an. Bitte halten Sie hierfür den Buchungs-Code 000031758926 bereit, um so die schnelle Reservierung durchzuführen. Dieses Angebot gilt für alle Hilton Hotels im In- und Ausland, wenn die Buchung über Wien erfolgt. Kontakt: Daniel L. Walder T+43 1717 00-13427 Edaniel.walder@hilton.com Whilton.com ATRADIUS CREDIT INSURANCE - AKTUELLE FÖRDERMASSNAHME Der weltweit führende Kreditversicherer Atradius Credit Insurance bietet allen Mitgliedsfi rmen folgendes Kooperationsangebot kostenlos an: Analyse bzw, Potimierung des Absicherungsbedarfes (Kreditve Sicherungspolizze: Inland Export Fabrikationsrisiko politische Risken-Einzelabdeckung) Strukturierung einer individuellen Kreditversicherungspolizze mit der Option auf 90 % Deckung (10 % Selbstbehalt) Sowie eine Vorprüfung/Bonitätseinschätzung der 10 wichtigstenabnehmer/kunden Kontakt: KommR Franz Maier, MBA T+43 1813-03130 Ekredit.versicherung@atradius.com Watradius.com AUSTRIA TREND HOTELS &RESORT SONDERKONDITIONEN IN GANZ ÖSTERREICH Ihre Geschäftspartner kommen nach Österreich, dann nützen Sie die vereinbarten Sonderkonditionen von den Austria Trend Hotels bei Ihrer Hotelbuchung. Diese Vorteile gelten für alle Austria Trend Hotels österreichweit. Suchen Sie ein Hotel mit Tradition, dann empfehlen wir das Parkhotel Schönbrunn. In dem neu renovierten Hotel finden Sie technisch hochwertig ausgestattete Seminarräume für Tagungen, Veranstaltungen sowie Vorträge. Auch hier gibt es spezielle Preisvorteile für Mitglieder des Gremiums Außenhandel. Kontakt: Kathrin Riesenhuber T+43 1588 00-833 Ekathrin.riesenhuber@austria-trend.at Waustria-trend.at DIE INTERNATIONALE HANDELSKAMMER WELTWEIT NUTZEN Die ICC vertritt Österreichs international agierende Wirtschaft und berät Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit. Die Mitgliedschaft des Gremiums bringt Vorteile für alle Wiener Außenhändler: Sämtliche Serviceleistungen (zb Prüfung von Verträgen) und Seminarangebote können so zu vergünstigten Preisen in Anspruch genommen werden. Die weltweiten Aktivitäten der ICC umfassen die Ausarbeitung internationaler Handelsregeln - Incoterms, Dokumentenakkreditive, Bankgarantien, ATA-Carnets, die bei fast jedem Kauf- und Liefervertrag verwendet werden, und so Erleichterungen für den internationalen Handel schaffen. Kontakt: Dr.Maximilian Burger-Scheidlin T+43 590900-3701 Wicc-austria.org

AUSSENHANDELAKTUELL 4 AKTUELLES ZOLLWERTKURSE AB 1. FEBRUAR 2015 ISO Code Währung Gegenwert für je 1 ISO Code Währung Gegenwert für je 1 ISO Code Währung Gegenwert für je 1 NOK Norwegische Krone 8,730 NZD Neuseeland-Dollar 1,500 PHP Philipinischer Peso 49,600 PLN Zloty 4,1888 RON Neuer Rumänischer Leu 4,220 RUB Russischer Rubel 73,800 SEK Schwedische Krone 9,360 SGD Singapur-Dollar 1,5100 THB Thailändischer Baht 36,600 TRY Neue Türkische Lira 2,650 USD US-Dollar 1,120 ZAR Rand 13,3846 AUD Australischer Doller 1,4113 BGN Lew 1,9558 BRL Brasilianischer Real 3,0138 CAN Kanadischer Dollar 1,3999 CHF Schweizer Franken 0,9997 CHY Chinesischer Renminbi Yuan 7,2017 CZK Tschechische Krone 27,939 DKK Dänische Krone 7,4355 GBP Pfund Sterling 0,7671 HKD Hongkong Dollar 8,9879 HRK Kroatische Kuna 7,7065 HUF Forint 315,35 JPY Yen 136,07 KRW WON 1255,38 MXN Mexikanischer Peso 1255,38 PHP Philipinischer Peso 51,444 RON Neuer Rumänischer Leu 4,5088 MYR Malaysischer Ringgit 4,1828 ILS Neuer Schenkel 4,5519 INR Indischer Rupie 71,3839 ISK Isländische Krone 152,75 IDR Indonesische Rupiah 14485,19 EXPORT -AUSSENHANDEL /WIFI -KURSANGEBOTE EXPORTLEHRGANG AUSSENHANDEL Neue Märkte zu erschließen und Exportaktivitäten zu setzen sind wichtige Faktoren für ein Wirtschaftswachstum. Wagen Sie den internationalen Schritt der WIFI-Diplomlehrgang unterstützt Sie dabei. Die Chancen für AssistentenInnen im internationalen Vertrieb steigen seit einigen Jahren permanent. Nützen Sie daher diese Ausbildungschance, um in wenigen Wochen die wesentlichen Erfolgskriterien im Auslandsgeschäft zu trainieren und zu lernen, wie Sie entscheidend zum Auslandserfolg beitragen können! Inhalte: Basics des Außenhandels - Marketing und der Vetriebsassistenz - Export-Awareness - Export-Strategie -Export-Produkt und Auswahl passender Export/Import Märkte - Recherchieren im Internet für unterschiedliche Märkte -Techniken des Auslandsvertriebes - Interkulturell kommunizieren, koordinieren, präsentieren - multikulturelle Unterschiede der globalen Kommunikation erkennen -Verkauf und Vertrieb im Ausland unterstützen. Werbemittel evaluieren - Online Marketing Auftragsabwicklung der Außenhandelsgeschäfte -Abwickeln von Transportdokumenten -Disstributionslogistik -Ursprungszeugnis Zoll-Steuern-Risikeninternationaler Markterschließung erkennen und absichern. Exportpreise kalkulieren - Finanzierungs- und Förderquellen für Auslandsprojekte kennenlernen - Anfrage-Angebot-Bestellung-Auftragsbestätigung - Salesverträge - Distributorverträge -Chefentlastung im Außenhandel. Termin: 10.04.2015 bis 20.06.2015 Infos &Anmeldung auf: www.wifiwien.at

5 RUSSLAND/UKRAINE: FÖRDERPAKET FÜR VON SANKTIONEN BETROFFENE UNTERNEHMEN ZUSÄTZLICHE GO-INTERNATIONAL- FÖRDERUNGEN FÜR DIE BEARBEI- TUNG ALTERNATIVER MÄRKTE Den von Russland-Sanktionen oder der Ukraine-Krise betroffenen österreichischen Unternehmen wird unter die Arme gegriffen. Zusätzlich zu den bereits seit Beginn der Krise eingeleiteten Fördermaßnahmen für betroffene Unternehmen wurde jetzt vom Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ein noch umfangreicheres Förderpaket geschnürt, um Unternehmen bei Ausfällen aus dem Russland-Ukraine-Geschäft gezielt auf andere Weltmärkte zu führen. Aus einer Mittelaufstockung der Internationalisierungsoffensive go-international des Wirtschaftsministeriums und der WKÖ wird ein 2,5 Mio. Euro Förderpaket ausgerollt. Aus dem Russland-/Ukrainepaket gibt es für betroffene Unternehmen bis Ende 2015 nicht nur bis zu 30.000,- Direktförderungen, sondern auch günstigere Konditionen für Beteiligungen an österreichischen Gruppenausstellungen im Ausland. Weiters werden gezielt Veranstaltungen für die Bearbeitung von Ausweich- bzw. Ersatzmärkten angeboten. Infos über die neue Förderschiene gibt es auf: http://www.go-international.at oder unter der telefonischen Hotline 0590900 60500. Gerade in herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten ist es wichtig, als verlässlicher Partner aufzutreten. Daher unterstützen wir die von den Entwicklungen in Russland und der Ukraine betroffenen Unternehmen jetzt noch intensiver. Gleichzeitig hält die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der WKÖ mit ihren lokalen Stützpunkten in Moskau, St. Petersburg, Ekaterinenburgund Sotchi bzw. in Kiew und Lemberg anihrem umfangreichen Programm für Russland und die Ukraine fest, damit Geschäftsmöglichkeiten dort weiter genutzt werden können. Wegen der allgemein schwachen Konjunkturlage, der deutlichen Rubelabwertung sowie im Zuge der politischen Spannungen Russlands mit der EU sind die Exporte aus Österreich nach Russland von Januar bis Juli 2014 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um -12,6% auf 1,55 Mrd. Euro gesunken. Für 2015 wird ein weiterer Rückgang erwartet. Österreichische Unternehmen liefern hauptsächlich Maschinen und Anlagen, pharmazeutische Produkte sowie Waren aus Eisen und Stahl nach Russland. Die derzeit von den russischen Gegensanktionen besonders betroffenen Bereiche Lebensmittel und Tiere machen rund 6% der österreichischen Lieferungen nach Russland aus. Im ersten Halbjahr 2014 wurden in Österreich auch bei der Anzahl von Touristen aus Russland bereits ein Minus von 4% registriert, für die besonders wichtige Wintersaison 2014/2015 sind noch höhere Rückgänge zu befürchten. Über 500 österr. Firmen haben eigene Niederlassungen in Russland. Ukraine: Geschäftsmöglichkeiten durch politische Spannungen eingeschränkt Neben den politischen Spannungen innerhalb des Landes sowie mit Russland schaffen auch die traditionellen Strukturprobleme schwierigere Rahmenbedingungen. Auch in die Ukraine sind Maschinen und Anlagen sowie Pharmazeutika die wichtigsten österreichischen Exportgüter. Inden ersten sieben Monaten 2014 sind die österreichischen Lieferungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um -12% auf 347 Mio. Eurogesunken. Zulieferchancen gibt es momentan aber weiterhin an die Nahrungsmittelindustrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Aufgrund der geographischen Nähe und des großen Nachholbedarfs istdie Ukraine jedoch generell mittelbis langfristig ein Hoffnungsmarkt für die österreichische Wirtschaft. bilderbox-fotolia.com

AUSSENHANDELAKTUELL 6 NEUERUNGEN PER BEGINN 2015 DEUTSCHES MINDESTLOHNGESETZ Die neue Gesetzesregelung in Deutschland betrifft auch Mitarbeiter österreichischer Unternehmen, die in Deutschland eingesetzt werden. Österreichische Unternehmen aller Branchen, die ab dem 1.1.2015 Mitarbeiter zu Tätigkeiten in Deutschland dorthin entsenden, müssen künftig das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) und die dazu ergangenen Verordnungen (Mindestlohnmeldeverordnung MiLoGMeldV und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung -MiLoGAufV) beachten. Neben dem Anspruch der Mitarbeiter, für ihre Beschäftigungsdauer in Deutschland den Mindestlohn von EUR 8,50 je Stunde zu erhalten, müssen die Unternehmen ab 1.Jänner 2015 vor Beginn der Arbeiten in Deutschland grundsätzlich u.a. den Ort der Beschäftigung, Beginn der Arbeiten und voraussichtliches Ende sowie Namen und Geburtsdaten der entsandten Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln schriftlich (per Brief oder Fax) melden. Sollte sich etwas ändern (z.b. ein Mitarbeiter erkrankt und wird durch einen anderen ersetzt oder der Beginn verschiebt sich) muss eine Änderungsmeldung erfolgen. Neu ebenfalls: Sollten Subunternehmer beschäftigt werden, haftet der Hauptunternehmer dafür, dass auch die Arbeitnehmer des Subunternehmers den Mindestlohn erhalten. NEUE LEISTUNGSORTREGELUNG REGISTRIERUNG ZUM UMSATZSTEUER MINI-ONE-STOP-SHOP (MOSS) SEIT 1. OKTOBER 2014 MÖGLICH Der 1. Jänner 2015 brachte Änderungen bei den Leistungsortregeln. Dies betrifft auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunkund Fernsehdienstleistungen. Wurde bisher unterschieden, ob diese Leistungen an Unternehmer (B2B) oder an Konsumenten (B2C) erbracht wurden, so fällt diese Unterscheidung mit 1. Jänner 2015 weg. Alle diese Leistungensindnunmehr,unabhängig vom Leistungsempfänger, am Ansässigkeitsort des Leistungsempfängers (Empfängerort) steuerbar. Werden diese Dienstleistungen an Nichtunternehmer (B2C) erbracht, so bestehtdienotwendigkeit,diejeweilige Umsatzsteuer des Empfängerortlandes zu verrechnen. Damit die Leistungserbringer sich nicht in jedem Mitgliedsstaat registrieren lassen Corbis müssen, besteht die Möglichkeit, den Umsatzsteuer Mini-One-Stop-Shop (MOSS) zu nutzen. Damit der leistungserbringende Unternehmer sich nicht in jedem Mitgliedsstaat, in dem er die von der Neuregelung betroffenen Leistungen an Nichtunternehmer erbringt, für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen und in der Folge dort Steuererklärungen einreichen und dort Zahlungen tätigen muss, besteht die Möglichkeit, sich in einem EU-Mitgliedsstaat (Mitgliedsstaat der Identifizierung =MSI) zu registrieren und sämtliche unter die Neuregelung fallenden Umsätze über diesen Mitgliedsstaat zu erklären und die fällige Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Identifizierungsmitgliedsstaat, das wird für österreichische Unternehmer Österreich sein, nimmt die Meldungen und Zahlungen entgegen und leitet sie an jenen Mitgliedsstaat weiter, indem die erbrachte Leistung aufgrund der Neuregelung steuerbar und steuerpflichtig ist. Rasche Registrierung ist erforderlich um die Vorteile dieser Regelung in Anspruch nehmen zu können. Nähere Details sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter WWW.BMF.GV.AT im Bereich Steuern für Selbständige und Unternehmen Umsatzsteuer abrufbar.

7 NEUE VERPACKUNGS-VERORDNUNG Eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) und eine neue Verpackungsverordnung bringen zusätzlichen Wettbewerb von Sammel- und Verwertungssystemen nicht nur (wie bisher) im Bereich der Gewerbeverpackungen, sondern auch im Bereich der Haushaltsverpackungen. Damit dieser Wettbewerb funktionieren kann, waren einige Änderungen notwendig. Was sind die Auswirkungen der neuen Verpackungsdefinitionen und der neuen Abgrenzungsverordnung? Nach der Definition im AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) isteine Verpackung entweder zu 100% als Haushalts- oder als Gewerbeverpackung einzustufen ( Schlagseite in Richtung Haushaltsverpackung). Die Abgrenzungsverordnung korrigiert produktgruppenspezifisch (Achtung: nicht individuell auf einen Betrieb zugeschnitten ) die Voreinstellung als reine Haushalts- oder Gewerbeverpackung (Fein-Tuning). Beispiel: In der Produktgruppe XY gelten die als Haushaltsverpackungen voreingestellten Verpackungen zu 80% als Haushaltsverpackungen und zu 20% als Gewerbeverpackungen. TM-Design -Fotolia.com Wenn eine als Haushaltsverpackung voreingestellte Verpackung mit einem bestimmten Gewerbeverpackungs- Anteil bedacht wird, verringert sich der Tarif. Wenn eine als Gewerbeverpackung voreingestellte Verpackung mit einem bestimmten Haushaltsverpackungs- Anteil bedacht wird, verteuert sich der Tarif. DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN ÖSTERREICH-TAIWAN NEUE BESTIMMUNGEN TRATEN AB 1.1.2015 IN KRAFT Das im Juli 2014 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Taiwan findet seit 1.1.2015 Anwendung und führt nunmehr zum gänzlichen Wegfall der - für Dienstleistungsexporteure bislang so belastenden - Cross-Border Service Charge (einer Quellensteuer von 20%!), was einen starken positiven Impuls für die österreichischtaiwanesischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bedeutet. Das Abkommen regelt die Besteuerungsrechte in beiden Gebieten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und gilt für natürliche und juristische Personen, die in Österreich oder Taiwan ansässig sind. Sowohl die Einkommensteuer als auch die Körperschaftssteuer sind vom Abkommen erfasst. Die nachstehende Tabelle erläutert jeweils das Besteuerungsrecht der beiden Gebiete hinsichtlich der jeweiligen Einkunftsart: Grundsätzlich werden jene Einkünfte, bei denen Taiwan das Besteuerungsrecht erhält, von der österreichischen Steuer freigestellt (Freistellungsmethode). Einkünfte aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen in der Regel der Besteuerung des Ansässigkeitsstaates. Allerdings darf der Quellenstaat (Ursprung des Einkommens) eine Quellensteuer von maximal 10% erheben, sofern sie auf die im Ansässigkeitsstaat zu entrichtenden Steuern angerechnet wird (Anrechnungsmethode). Nähere Infos dazu unter www.wko.at ÄNDERUNG DER INTERNATIONALEN GEFAHRENGUTVORSCHRIFTEN Eine Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften finden Sie im ADR/RID/ADN 2015. Diese sind mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten und können sowohl für innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Gefahrguttransporte angewendet werden. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf die neue Gefahrgut- Website www.wko.at/content.node/ branchen/oe/transportverkehr/ Transport_von_Gefahrgut.html der Bundessparte Transport und Verkehr hinweisen. Rund um das Thema Transport gefährlicher Güter finden sich dort derzeit mehr als 100 Dokumente wie zb alle wichtigen Rechtsvorschriften und natürlich auch die Vorschriftentexte des neuen ADR/RID/ADN 2015. Für spezielle Fragen steht Ihnen Herr Mag. Robert Wunderl unter der T0590900-3209 oder Mrobert. wunderl@wko.at zur Verfügung.

AUSSENHANDELAKTUELL 8 RECHTLICHE INFORMATIONEN ANTIDUMPINGMASSNAHMEN ZUBEREITETE ODER HALTBAR GE- MACHTE ZITRUSFRÜCHTE AUS CHINA EU verlängert Antidumpingmaßnahmen! Gegen Einfuhren vonzubereiteten oder haltbar gemachten Zitrusfrüchten der Tarifnummer ex 2008 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Ende Oktober 2013 wurde auf Antrag von FENAVAL eine Auslaufüberprüfung der Maßnahmen mit dem Ziel der Weitergeltung eingeleitet. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass sich die Unionsindustrie aufgrund der eingeführten Antidumpingmaßnahmen langsam erholen konnte. Die großen Importmengen im Zeitraum 2011/2012, in dem die Maßnahmen nicht galten, zeigten, dass die Union ein attraktiver Markt für chinesische Hersteller ist. Es ist damit zu rechnen, dass es bei der Aufhebung der derzeit in Kraft befindlichen Antidumpingmaßnahmen zu einem erheblichen Anstieg gedumpter Einfuhren aus China kommen könnte. Die Antidumpingmaßnahmen tragen zur Erholung der Unionsindustrie bei. Da der Prozess der Erholung noch nicht abgeschlossen ist, gibt die Kommission mit Verordnung (EU) 1313/2014 vom 11.12.2014 die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen in unveränderter Höhe für weitere fünf Jahre bekannt. SANKTIONEN GEGENÜBER DEM IRAN EU verlängert die Aussetzung be-stimmter Embargomaßnahmen Als Teil des mit dem Iran vereinbarten Joint Plan of Action verlängert die EU mit Beschluss 2014/829/GASP die Suspendierung einiger Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Iran bis zum 30. Juni 2015. Die Verlängerung der Aussetzung der restriktiven Maßnahmen betrifft folgende Bereiche und stellen keine inhaltlichen Änderungen zum Beschluss 2014/21/GASP und der VO 2014/42 zur Änderung der VO 267/2012 (konsolidiertefassung) dar: Aussetzung des Verbotes der Beförderung, Finanzierung und der Versicherung/Rückversicherung von Rohöl der Tarifnummer 2709. Nicht geöffnet wird der Import von Rohöl in die EU und dessen Erwerb, sowie Einfuhr, Erwerb, Beförderung oder Versicherungen von sonstigen Erdölerzeugnissen, was ebenfalls weiterhin verboten bleibt. Ausgesetzt und damit erlaubt wird die Einfuhr von petrochemischen Erzeugnissen mit Ursprung Iran (oder ausgeführt aus dem Iran), derenerwerb, Transport, Finanzierung und Versicherung. Die betroffenen petrochemischen Produkte sind im Anhang V der VO 267/2012 definiert. Ausgesetzt und damit erlaubt wird der Handel mit Gold und Edelmetallen(Tarifnummer 7106, 7108-7112), nicht aber mit Diamanten. Die Wertgrenzen für Zahlungsgenehmigungen der OeNB an iranische Personen/Banken werden deutlich angehoben (verzehnfacht). MONONATRIUMGLUTAMATAUS CHINA UND INDONESIEN EU verhängt endgültige Antidumpingmaßnahmen Gegen Einfuhren vonmononatriumglutamat der Tarifnummer ex 2922 42 00 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen; seit Ende August 2014 sind auch vorläufige Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren aus Indonesien in Kraft. Ende November 2013 wurde auf Antrag des einzigen EU-Herstellers, der Firma Ajinomoto Foods Europe SAG, eine Auslaufüberprüfung der Maßnahmen gegen Einfuhren aus China mit dem Ziel der Weitergeltung eingeleitet. Die Kommission hat in ihrer Untersuchung festgestellt, dass chinesische Einfuhren weiterhin zu gedumpten Preisen mit beträchtlichen Dumpingspannen auf den Unionsmarkt gelangten. Darüber hinaus verfüge China über beträchtliche Kapazitätsreserven. Es sei damit zu rechnen, dass bei Auslaufen der Maßnahmen eine große Wahrscheinlichkeit des Anhaltens von Dumping bestünde. Die Kommission gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/83, L 15 v. 22.1.2015 die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren aus China in unveränderter Höhe (39,7%) bekannt. Im Falle der Einfuhren von Mononatriumglutamat aus Indonesien hat die Kommission in der in der Zwischenzeit fortgesetzten Untersuchung die Erkenntnisse der Ausgangsuntersuchung, wonach die Unionsindustrie eine bedeutende Schädigung durch gedumpte Einfuhren aus Indonesien erleide, bestätigt. Sie gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/84, L 15 v. 22.1.2015 die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren aus Indonesien bekannt. Diese betragen, unverändert zu den vorläufigen Zöllen, 28,4%. Für zwei Unternehmen wurden unternehmensspezifisch niedrigere Antidumpingzöllefestgelegt. Die Anwendung der reduzierten Antidumpingzölle setzt voraus, dass eine gültige Handelsrechnung, die den Vorgaben im Anhang der erwähnten Verordnung entsprechen muss, vorgelegt wird. Beide Verordnungen treten mit 23.1.2015 in Kraft und gelten für die Dauer von fünf Jahren.

9 NEUES WARENLIEFERUNGSKONTROLLSYSTEM (EKAER) AB 01. MÄRZ 2015 IN UNGARN BETRIFFT AUCH DEN EU-WAREN- VERKEHR Zur Eindämmung des weitverbreiteten Umsatzsteuerbetrugs führt Ungarn ab 2015 ein Anmeldeverfahren für alle Warenlieferungen, die mit LKW befördert werden und dabei den Bestimmungen der elektronischen LKW- Mautzahlungspflicht unterliegen, ein. Ausnahme: sog. risikoreiche Produkte hier gilt sie auch bei kleinerenlieferungen! Die Liste dieser risikoreichen Waren finden Sie auf der Homepage! www. wko.at/content.node/service/aussen- wirtschaft/uy/ekaer_risikoreiche- Waren_NEU31122014.pdf Bei Lieferungen aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Ungarn trifft die elektronische Anmeldungspflicht den ungarischen Warenempfänger.Dadieser aber für die Anmeldung auf Daten des Warenversenders zurückgreifen muss, ist damit zu rechnen, dass österr. Firmen indirekt auch von diesem neuen Systembetroffen sein werden. Das AußenwirtschaftsCenter Budapest (T +36 1 46 15 040, E budapest@wko. at) hat auf Basis des einschlägigen Gesetzes und der Durchführungsverordnungen eine informative Kurzzusammenfassung des neuen Gesetzes erstellt und stellt sie Interessenten gerne zur Verfügung. Das Ministerium für Nationale Wirtschaft hat am 22. Jänner 2015 kundgemacht, dass der Testbetrieb des neuen Warenkontrollsystems EKÁER bis 1. März verlängert wird. Dementsprechend muss die Sicherstellung für den Transport von risikoreichen Waren auch erst bis 1. März hinterlegt werden. Die Revisoren und Zollbeamten des Steueramtes werden in den ersten zwei Monaten des Jahres zwar Kontrollen durchführen, deren Zweck wird bis zum 28. Februar jedoch die Informationserteilung sein. Bis zum 1. März werden keine Sanktionen verhängt. Die Erfahrungen aus dem Testbetrieb die einlangenden Rückmeldungen und Vorschläge der Marktakteure werden vom Ministerium analysiert. Bei Problemen und Beschwerden, deren Behandlung nur mit Modifizierung der relevanten Rechtsnorm möglich ist, wird die entsprechende Novellierung des Gesetzes dem Parlament vorgeschlagen werden. GÜLTIGKEIT DER LANGZEIT -LIEFERANTENERKLÄRUNG Eine Langzeit-Lieferantenerklärung kann auch rückwirkend nach bereits erfolgter Lieferung der Waren ausgestellt werden. Beispiel: Ein österreichisches Unternehmen liefert seit Beginn des Jahres 2014 bereits regelmäßig Waren mit Präferenzursprung an einen italienischen Kunden; am 14.04.2014 stellt der österreichische Lieferant seinem italienischen Empfänger rückwirkend eine Lieferantenerklärung für den maximalen Gültigkeitszeitraum von 01.01. bis 31.12.2014 aus. Außerdem ist esmöglich, die Langzeit-Lieferantenerklärung für einen zukünftigen Gültigkeitszeitraum abzugeben. Beispiel: Ein österreichisches Unternehmen liefert monatlich Rohstoffe mit Präferenzursprung an einen deutschen Industriekonzern. Bereits im Herbst 2014 holt das deutsche Unternehmen die Langzeit-Lieferantenerklärungen für das darauffolgende Jahr 2015 ein; der österreichische Lieferant stellt mit Ausstellungsdatum 15.10.2014 eine Langzeit-Lieferantenerklärungen für den maximalen Gültigkeitszeitraum 01.01. bis 31.12.2015 aus. ZWECK DER LIEFERANTENERKLÄRUNG Wenn von einem Exporteur präferenzielle Ursprungsnachweise ausgestellt werden sollen, so muss er nachweisen können, dass die in den jeweiligen Freihandelsabkommen genannten Bedingungen für den Ursprungserwerb einer Ware auch erfüllt sind. Lieferantenerklärungen sind keine präferenziellen Ursprungsnachweise, sondern sie sind Belege zur Weitergabe von Informationen bezüglich der Ursprungseigenschaft von Waren. Die Vorschriften und Wortlaute der Lieferantenerklärungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 vom 11. Juni 2001, Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 vom 24. Oktober 2006 und Verordnung (EG) Nr. 75/2008 vom 28. Jänner 2008 festgelegt. METALLBEARBEITUNG IN SLOWENIEN: DIE 20 TOP-UNTERNEHMEN Liste der wichtigsten slowenischen Metallbe- und -verarbeitungsunternehmen. Eine Reihung der Top 20 Unternehmen der Metall- und Metallverarbeitungsbranche Sloweniens, gelistet nach den Gesamtumsätzen, ist ab sofort verfügbar. In dieser informieren wir Sie nicht nur über Jahresumsätze, sondern bieten auch firmenspezifische Detailinformationen. Diese umfassen Kontaktdaten, Firmensitz, die wichtigsten Ansprechpartner, den Tätigkeitsbereich des Unternehmens, die Anzahl der Beschäftigten des Vorjahres und die Bonitätsstufe der Unternehmen. Zusätzlich erhalten Sie noch eine Liste von über 100 anderen Metallverarbeitungsunternehmen geordnet nach der NACE-Klassifikation, inklusiv 25 österreichischen Niederlassungen in Slowenien, aus der Branche. Jetzt für nur 50,- die Liste der TOP20 Metallunternehmen und die Liste der NACE Metallverarbeitenden Unternehmen, inkl. der 25 österreichischen Niederlassungen in Slowenien, bestellen. Richten Sie ein E-Mail an laibach@wko. at, gerne senden wir Ihnen eine Liste zu.

AUSSENHANDELAKTUELL 10 NEWS BERICHT AUS BRÜSSEL VonHarald Past,EuroCommerce Adviser, International Trade www.eurocommerce.be TTIP: EU-KOMMISSION VERÖFFENT- LICHT VERHANDLUNGSDOKUMENTE AWO Die seit November 2014 amtierende schwedische EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, hat im Rahmen einer Transparenzoffensive wesentliche EU-Dokumente zu den laufenden Verhandlungen für ein EU- US Freihandelsabkommen (TTIP) veröffentlicht. Es ist das erste Mal, dass die EU-Kommission noch vor Abschlusseines Handelspaktes ihreverhandlungspositionen publik macht. Die Texte umfassen die Bereiche Wettbewerb, Lebensmittelsicherheit, Tierund Pflanzenschutz, Zoll, technische Handelsbarrieren, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie das Streitbeilegungsverfahren. Zudem stellt die Kommission in einigen Factsheets ihre Positionen zu Themen wie Ursprungsregeln, Dienstleistungen, Textilien oder Handelserleichterungen dar. Umdie Verständlichkeit der oftmals sehr technischen Texte zu verbessern, wurde parallel dazu auch ein Leseleitfaden entwickelt. Im Laufe der weiteren Verhandlungen plant die Kommisssion zusätzliche Dokumente zuveröffentlichen. Alle Dokumente können über die Websiteder EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/trade/ abgerufen werden. Hier kann auch Einblick in die Ergebnisse der Befragung zum Investor-Staat-Streitbeilegungsmechansimus (ISDS) genommen werden. Die Verhandlungen zu TTIP laufen seit nunmehr zwei Jahren. In bisher sieben Verhandlungrunden haben sich beide Seiten in einigen wesentlichen Punkten bereits angenähert. Gerade in der Harmonisierung von Standards könnten künftig viele doppelte bürokratische Hürden abgebaut werden. Ziel beider Seiten istein Abschlussder Handelsgespräche bis Ende 2015, also noch vor Ablauf der Amtszeit von US- Präsident Barack Obama. WKÖNUN AUCH IM SULTANATVON OMAN VERTRETEN AußenwirtschaftsCenter Maskat unterstützt bei Geschäftsanbahnungen auf der arabischen Halbinsel AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die Außenwirtschaftsabteilung der Wirtschaftskammer Österreich, hat nun offiziell das AußenwirtschaftsCenter Maskat in Oman im Süden der arabischen Halbinsel eröffnet. Es steht österreichischen Firmen zur Ver-fügung, im Sultanat Geschäftsbeziehungen aufzubauen und Projekt-chancenzubearbeiten. Das AußenwirtschaftsCenter Maskat wurde im Rahmen eines großen Empfanges anlässlich des österreichischen Nationalfeiertags am 28.10. durch Dr. Michael Linhart, Generalsekretär des österreichischen Ministeriums für Europa, Integration und Äußeres, WKÖ-Vizepräsident Dr.RichardSchenz und Ahmed bin Hassan Al Dheeb, Vizeminister des omanischen Handelsund Industrieministeriums, eröffnet. Mag. Reinhart Zimmermann leitet das Büro, das Unternehmen helfen soll, zu Aufträgen in Oman zu kommen. Emaskat@wko.at Österreichs Ausfuhren in das Sultanat erreichten letztes Jahr einen neuen Rekordwert von Euro 80 Mill. im Vergleich zu nur sechs Mill. Importen. Hauptsächlich werden Waren und Dienstleistungen im Bereich Sicherheit, Metallwaren für die Ölförderindustrie und Bauwirtschaft exportiert. Projekte größeren Umfanges gibt es für die nächsten Jahre speziell in den Sektoren Infrastruktur, Gesundheitswesen, Diversifizierung der lokalen Wirtschaft, Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich Umwelt und Tourismus.

11 SCHWARZES BRETT VON DER WIRTSCHAFT FÜR DIE WIRTSCHAFT Von der Wirtschaft für die Wirtschaft so lautet das Motto der VIENNA BUSINESS SCHOOL (VBS), den Handelsakademien und Handelsschulen des Fonds der Wiener Kaufmannschaft. Im Zuge des neuen Lehrplans müssen SchülerInnen der Handelsschule für einen erfolgreichen Abschluss innerhalb ihrer drei Ausbildungsjahre ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 150 Stunden und SchülerInnen der Handelsakademie für ihre Matura innerhalb ihrer fünfjährigen Ausbildung im Ausmaß von300 Stunden in der unterrichtsfreien Zeit absolvieren. Das Pflichtpraktikum soll den jungen Menschen helfen, mehr Klarheit bei der Wahl ihres zukünftigen Berufes zu erlangen und gleichzeitig Erfahrungen zu sammeln, die den Berufseinstieg erleichtern. Praxiszeiten können entgeltlich oder unentgeltlich, entweder im Rahmen eines einmonatigen Praktikums in den Sommerferien, oder aufgeteilt in mehrere Praktika außerhalb der Unterrichtszeit erworben werden. Da das Betriebspraktikum zur Schulausbildung zählt, ist auch ein Versicherungsschutz gegeben. FürUnternehmen,diePraktikumsplätze in Ihrem Betrieb anbieten, gibt es die Möglichkeit, sich in einem Unternehmensregister, dem Praxisindex eintragen zu lassen. Dieses Praxisregister wurde an der VBS Floridsdorf in einer Projektarbeit entwickelt. Interessierte Firmen werden in dem Index gelistet und die Kontakte bei Bedarf an SchülerInnen der VBS weitergegeben. Für nähere Informationen und Registrierung kontaktieren Sie bitte die Projektleiterin, Frau Mag. Julia Smid, Lehrerin an der VBS Floridsdorf, unter Tel.: +43 650 830 98 79 oder per Email unter j.smid@vbs.ac.at. Weiters haben Sie die Möglichkeit, definitive Stellenangebote Ihres Unternehmens kostenlos in der Jobbörse der Vienna Business School zu inserieren. Dazu senden Sie eine PDF-Datei Ihres Stellenangebotes an info@vbs.ac.at, das Inserat erscheint online auf: http://www.vbs.ac.at/schuler/vbs-jobboerse/ Die Vorteile für Unternehmen liegen auf der Hand: Mit einem Praktikumsplatz unterstützen Sie junge Menschen bei der Vorbereitung auf die Berufswelt. Sie haben die Chance, potentielle zukünftige MitarbeiterInnen kennenzulernen und zu testen. Die Vorteile für PraktikantInnen: Praktikum bei renommierten Unternehmen. Auswahl, einen passenden Praktikumsplatz zu finden. Lernen von den Besten! Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung der Schülerinnen und Schüler der Vienna BusinessSchool. FOLGEN SIE UNS AUF TWITTER! VERPASSEN SIE KEINE NEUIGKEITEN VONDER WKÖAUSSENWIRTSCHAFT Mit Twitter eröffnet Ihnen die AUS- SENWIRTSCHAFT einen Weg, um über wichtige Themen, Events und Geschäftschancen kurz und bündig informiert zu werden unter : https://twitter.com/wko_aw Daniel Fleck -Fotolia.com

AUSSENHANDELAKTUELL 12 VERANSTALTUNGS- RÜCKBLICK CYBER &DATA RISIKEN Unter den Titel Cyber & Data Risiken fand am 28.01.2015 ein weiterer Business Info- Lunch statt. Die Spezialisten Herr Mag. Gobold und Frau Mag. Flögl unseres Kooperationspartner BACA GrECo referierten über das -leider -brisante Thema der Computerkriminalität. Die Beispiele des derzeit technisch bereits Machbaren erstaunten die Teilnehmer und machten teilweise fast sprachlos, so dass das Vortragsziel der Sensibilisierung über mögliche Angriffe klar erreicht wurde. Abschließend erläuterte Frau Mag. Flögl angebotene Möglichkeiten aus dem Leistungsangebot unseres Kooperationspartners. Im Rahmen dieser Veranstaltung ehrten wir auch zwei Mitgliedsfirmen des Gremiums. Die Firma Tutsch GmbH ist bereit knapp 30 Jahre erfolgreich im Außenhandel tätig. Ebenfalls geehrt wurde die Firma G.L.T Handelsgesellschaft vertreten durch GF Herrn Ing. Golzer, welcher die Firma vor 20Jahre gegründet hat. Diese ist heute weltweit im Bereich der Holzindustrie tätig. IMPRESSUM Nr. 1 Feb. 2015 MEDIENINHABER &HERAUSGEBER: Landesgremium Wien des Außenhandels, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien LAYOUT &DESIGN: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel DRUCK: Robitschek & Co GmbH, Wien FOTOS: Lebesnmittelhande; Fotolia; Corbis; Foto Weinwurm OFFENLEGUNG: wko.at/wien/aussenhandel/offenlegung