Fach CRW. 1. Ich kenne alle Begriffe und Zusammenhänge zum Thema Umsatzsteuer.

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Transkript:

Auftrag Ausgabetermin 20.10.2015 Klasse 1ALW Fach CRW Abgabetermin Thema Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung lfd. Nr. 01 Name Kontrolle Lernziele Wurde das Lernziel erreicht? = zur Gänze = weitgehend = ansatzweise = nicht 1. Ich kenne alle Begriffe und Zusammenhänge zum Thema Umsatzsteuer. 2. Ich kann die Umsatzsteuerzahllast berechnen. 3. Ich kenne mich im Themengebiet Umsatzsteuervoranmeldung aus. 4. Ich bin in der Lage das Formular einer Umsatzsteuervoranmeldung richtig auszufüllen Aufgabenstellungen 1. Aufgabe Speicher als erstes diesen Coolauftrag in deinem privaten Schulordner unter dem Fach CRW mit dem Dateinamen Coolauftrag-Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ab. 2. Aufgabe Verschaffe dir einen Überblick über das Thema Umsatzsteuer. Drucke dir dafür das sich in Anhang 1 befindende Handout über die Umsatzsteuer aus und hefte es in deinen Unterlagen ab. Räume es jedoch nicht gleich wieder auf die Seite sondern erledige folgende Aufgaben: a) Am Anfang deines Merkblatts findest du leere Zeilen. Überlege dir wofür der Staat Österreich die Steuern verwendet. Wenn du dir nicht sicher bist oder nicht weiter weist, begib dich im Internet auf die Suche. b) Markiere auf dem Blatt, was man unter einer Umsatzsteuer und was unter einer Vorsteuer versteht. c) Natürlich solltest du so ziemlich alles, was auf dem Handout steht, wissen. Präge dir jedoch besonders gut die Begrifflichkeiten inklusive und exklusive USt ein, sodass du in Zukunft immer weist, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag von Waren handelt. 3. Aufgabe Öffne als nächstes die Datei aus Anhang 2. Hier findest du mehrere Produkte oder Dienstleistungen aufgelistet. Nachdem du die Aufgabe 2 konzentriert und gewissenhaft erfüllt hast, bist du nun sicherlich in der Lage die Kreuze richtig zu setzten. Wenn du dir bei manchen Sachen nicht sicher bist, so schau dir dein Handout nochmals genauer an oder such ggf. im Internet nach der richtigen Lösung. 4 Aufgabe Nun bist du schon fast ein Profi, was die Theorie der Umsatzsteuer angeht. Versuche den Lückentext in Anhang 3 unter dem Rätsel auszufüllen. Das meiste dürftest du ohne Probleme herausfinden. Wenn du nicht weiter weist, darfst du EA EA EA EA/PA

bei dieser Übung auch gerne deinen Partner in deine Überlegungen mit einbeziehen. Wenn du Lust hast darfst du die Wörter im Rätsel suchen. 5. Aufgabe In der letzten Stunde hast du mit deiner Frau Professor und deinen Klassenkameraden das Prozentrechen wiederholt. Auch für die Berechnung der Umsatzsteuer ist das Prozentrechnen von zentraler Bedeutung. Um das Prozentrechnen weiter zu verinnerlichen findest du in Anhang 4 Umsatzsteuer- Übungsbeispiele. Öffne parallel zu dem Dokument Übungsbeispiele eine leere Excel Datei, die du unter Coolauftrag-Umsatzsteuer_Übungsbeispiele in deinem persönlichen Ordner abspeicherst. Berechne in dieser Excel-Tabelle jeweils die Brutto-, USt- und Netto-Beträge. Wenn du dir nicht sicher bist, wie du deine Excel-Liste aufbauen sollst, orientiere dich an der Excel-Liste Prozentrechnungen aus der letzten Stunde. Hinweis: Beachte bei den Beispielen ob USt hinzukommt, und wenn ja, welcher Prozentsatz vorliegt. Ist kein Prozentsatz anzugeben, so gib bitte den Grund dafür an. 6. Aufgabe Deine nächste Aufgabe besteht vorerst darin, dir das folgende YouTube-Video anzusehen: https://www.youtube.com/watch?v=vztgjllbbye Wenn dir Sachverhalte unklar sind, kannst du dir das Video gerne ein weiteres Mal anschauen. Beachte bitte, dass in dem Video die Deutschen Umsatzsteuerbeträge angeführt sind. Anstelle von 7 % USt rechnen wir in Österreich mit 10 % und die 19 % USt im Video betreffend mit 20%!! Öffne zur Weiterverarbeitung des Videos, die Excel-Datei beispiel_zahllast auf der Website www.hlwibk.weebly.com in eurem Klassenregister. Speicher diese Datei wieder auf deinem persönlichen Schulordner ab und versuche die Aufgaben zu lösen. 7. Aufgabe Das Themengebiet der Umsatzsteuer hast du jetzt drauf. Ein unbekanntes Terrain dürfte für dich nun nur noch die Umsatzsteuervoranmeldung sein. Um deinen Horizont auch auf diesem Gebiet zu Erweitern habe ich dir wieder ein Handout zusammengestellt, welches du in Anhang 5 vorfindest. Drucke dir auch dieses Handout wieder für deine persönlichen Unterlagen aus und markiere im Text die Antworten auf folgende Fragen: a) Was versteht man unter einer Umsatzsteuervoranmeldung? b) Welchen Voranmeldezeitraum gibt es und wovon ist er abhängig? c) Bis zu welchem Termin hat der Unternehmer seine UVA beim Finanzamt einzureichen bzw. die USt- Zahllast an das Finanzamt zu überweisen? d) Wann ist bei der Istbesteuerung die auf den Belegen ausgewiesene Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer bei der Ermittlung der USt-Zahllast zu berücksichtigen? 8. Aufgabe Sodass du die wichtigsten Informationen gleich nochmal wiederholst, bitte ich dich den Lückentext in Anhang 6 auszufüllen. 9. Aufgabe Endspurt, du hast es gleich geschafft! Du bist bei der letzten Aufgabe des Cool- Auftrags angelangt. Jetzt ist nochmal Köpfchen gefragt! Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigst du vorab das folgende Formular von der Website: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-steuern/pdfs/2015/u30.pdf Drucke es bitte für die nachfolgenden Übungen in 2facher Ausführung aus. Wenn du die Ausdrucke vor dir liegen hast, schau dir bitte das Lehrbeispiel in Anhang 7 an löse mit dessen Hilfe die folgende 2 Aufgaben: EA EA EA EA EA

a) Karl Steiner, Textilhandel, 6130 Schwaz, Haller Straße 32, verkauft im Monat August 2015 Waren im Gesamtwert von 21.400,- exkl. 20 % USt. Die Vorsteuer des Monats August 2015 beträgt 1.120,-. Aufgabe: Ermittle die USt-Zahllast für August und erstelle die Umsatzsteuervoranmeldung mit Datum 15. Oktober 2015 (Finanzamt Kufstein Schwaz, Brandlstraße 19/1, 6130 Schwaz, Finanzamtsnummer Steuernummer 83 051 1119) b) Das Handelsunternehmen Gerald Koller, 9500 Villach, Hauptstraße 15, verkauft im Monat Jänner 2015 Waren im Gesamtwert von 33.000,- exkl. 20% USt. Die Vorsteuer des Monats Jänner 2015 beträgt 2028,-. Aufgabe: Ermittle die USt-Zahllast für Jänner und erstelle die Umsatzssteuervoranmieldung mit Datum 15. März 2015 (Finanzamt Spittal Villach, 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 2, Finanzamtsnummer Steuernummer 61 015 5129). Hilfsmittel: Buch, Internet, Mitschüler, Lehrer(in)

Anhang 1 Handout Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz UStG geregelt. Sie bildet die größte Einnahmequelle des Staates Österreich. Sie beträgt ca. 30 % des Gesamtsteueraufkommens (2012: 24.600.000.000,-). Wofür verwendet der Staat Österreich die Steuern? - - - - Der Umsatzsteuer unterliegen alle steuerbaren Umsätze. Die verrechnete Umsatzsteuer (Ausgangsrechnungen, Barverkäufe, Privatentnahmen) muss der Unternehmer an das Finanzamt bezahlen. Unter der Vorsteuer versteht man jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird (d.h. die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen bzw. bei bar bezahlten Einkäufen). Die Vorsteuer kann der Unternehmer vom Finanzamt zurückfordern. In der Praxis zahlt der Unternehmer die Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer ( = USt- Vorsteuer = Zahllast) an das Finanzamt. Steuerpflichtige Umsätze: Alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die o o o o ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt.

Eigenverbrauch (Unternehmer verkauft Waren ausseinem Unternehmen an sich selbst) Innergemeinschaftlicher Erwerb (Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen aus einem EU-Mitgliedsstaat) Einfuhr aus einem Drittlandsgebiet (Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat) 28 Mitglieder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien Spanien Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Steuersätze Brutto (inkl. USt) Netto (exkl. USt) Steuersatz Bezeichnung 120% 100% 20% Normalsteuersatz 110% 100% 10% Ermäßigter Steuersatz (Bücher und Lebensmittel) 112% 100% 12% Ermäßigter Steuersatz für Wein vom Weinbauern Steuerfreie Umsätze: Gewährung und Vermittlung von Krediten, Briefmarken, Bestimmte Porto und Paketgebühren, Ausfuhrlieferungen (Exporte) in Drittländer, Innergemeinschaftliche Lieferungen (Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU), Versicherungsprämien, Verzugszinsen, Mahnspesen.

Nicht steuerbare Umsätze: Grundsätzlich muss ein Umsatz, um als steuerbarer Umsatz zu gelten, eines der im Umsatzsteuergesetz angegebenen Merkmale erfüllen. Ist keines dieser Merkmale gegeben, dann handelt es sich u einen nicht steuerbaren Umsatz. Solche Umsätze sind z.b. wenn ein Bürowarenhändler seine Münzsammlung verkauft oder einen Privatperson beispielsweise ihren Laptop veräußert. Vorsteuerabzugsverbot: PKW

Anhang 2 Kreuze die zutreffende Antwort an: Lebensmittel Briefmarken Kugelschreiber Taxifahrten Ein Unternehmer entnimmt Waren für private Zwecke Versicherungen Ein Unternehmer schenkt Licht ins Dunkel 10.000,- Du verkaufst einer Freundin deinen alten PC Software Paketbeförderung mit der Post Gewährung von Krediten Bücher Scanner Steuerpflichtige Umsätze 10 % 20 % Steuerfreie Umsätze Nicht steuerbare Umsätze

Anhang 3 Ein Rätsel Suche im Feld folgende Begriffe und ergänze den untenstehenden Text: Sollbesteuerung, steuerfreie, Eigenverbrauch, Entgelt, Vorsteuerabzug, Vorsteuer, Finanzamt, Inland, Kleinbetrags 1. Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer wird als bezeichet. 2. Die steuerbaren Umsätze unterteilt man in steuerpflichtige und Umsätze. 3. Die Umsatzsteuer wird an das abgeführt. 4. Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Lieferungen und so. Leistungen, die ein Unternehmer im gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. 5. Privatentnahmen bezeichnet man als. Auch diese unterliegen der Umsatzsteuer.

6. Bei der entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung oder so. Leistung ausgeführt und die Rechnung ausgestellt worden ist. 7. Im Einkaufsbereich wird die Umsatzsteuer als bezeichnet. 8. Für die Anschaffung eines PKW und die Aufwendungen für die Erhaltung ist kein erlaubt. 9. Die Umsatzsteuer muss auf jeder Rechnung angeführt sein. Ausnahme sind -rechnungen.

Anhang 4 Umsatzsteuer Übungsbeispiele 1. Du kaufst einen neuen Laptop Sony Vaio um 700,00 (exkl. Umsatzsteuer) im Mediamarkt. 2. Du kaufst dir den neuen Roman Silber Das dritte Buch der Träume bei Thalia um 20,60 (inkl. Umsatzsteuer). 3. Kauf einer neuen Kaffeemaschine Nespresso um 149,00 (inkl. Umsatzsteuer) direkt im Nespresso Shop. 4. Du willst einen Brief an deine Freundin schicken und kaufst dir bei der Post 10 Briefmarken à 0,30. 5. Du willst am Abend kochen und kaufst im M-Preis Lebensmittel im Wert von 43,89 (exkl. Umsatzsteuer). 6. Ein neuer Firmenwagen muss her. Kauf von einem neuen VW Tiguan um 31.700,30 (inkl. Umsatzsteuer) direkt beim VW Händler in Innsbruck. 7. Kauf einer gebrauchten Handtasche Michael Kors bei Amazon u 149,50 (inkl. Umsatzsteuer). 8. Zahlung einer Versicherungsprämie für das gekaufte Auto von 69,90 (exkl. Umsatzsteuer) bei der Uniqua Versicherung.

Anhang 5 Handout - Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), Entrichtung der USt-Zahllast, Istbesteuerung In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) hat der Unternehmer die ermittelte USt-Zahllast bzw. den sich ergebenden Überschuss dem Finanzamt bekanntzugeben. Umsatzsteuerzahllast à Umsatzsteuer > Vorsteuer Überschuss à Vorsteuer > Umsatzsteuer Die Einreichung (Abgabe) der Umsatzsteuervoranmeldung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Ist dem Unternehmer die elektronische Einreichung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar, hat die Voranmeldung auf dem amtlichen Vordruck zu erfolgen. Voranmeldezeitraum: Die Ermittlung der USt-Zahllast bez. Des Überschusses erfolgt in der Regel für einen Kalendermonat (Voranmeldezeitraum). Dieser Voranmeldezeitraum wird auf ein Quartal verlängert, wenn die Umsätze des Vorjahres 100.000,- (netto) nicht übersteigen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist für den jeweiligen Voranmeldezeitraum beim Finanzamt einzureichen. Bei Vorjahresumsätzen unter 30.000,- entfällt die Einreichung der UVA beim Finanzamt. Vorjahresumsatz (in ) Umsatzsteuervoranmeldung Voranmeldezeitraum Einreichung beim Finanzamt 0,00 30.000,00 Quartal (1/4-jährlich) Nein 30.000,00 100.000,00 Quartal (1/4-jährlich) Ja Über 100.000,00 Kalendermonat Ja

Die Einreichung (Abgabe) der UVA beim Finanzamt bzw. die Entrichtung (Zahlung) der USt-Zahllast an das Finanzamt müssen spätestens am 15. des übernächsten Kalendermonats (bei vierteljährlichem Voranmeldezeitraum spätestens am 15.Mai, 15. August, 15. November und 15. Feber) erfolgen. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Die auf den Belegen ausgewiesene Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer ist bei der Berechnung der USt-Zahllast in demjenigen Voranmeldezeitraum zu berücksichtigen, in dem diese Belege bezahlt werden. Istbesteuerung Die Istbesteuerung ist im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anzuwenden. Entstehung der Steuerschuld: Die Steuerschuld entsteht bei der Istbesteuerung mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde; d.h. in dem gezahlt wurde. Allein der Zahlungszeitpunkt ist bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Geltendmachung der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer entscheidend. Die Besteuerung erfolgt damit nach den vereinnahmten Entgelten und wird als Istbesteuerung bezeichnet

Anhang 6 Umsatzsteuerzahllast Jeder Unternehmer macht die Umsatzsteuerabrechnung am Ende jeden Monats. Am Monatsende muss er immer auch seine Schuld an das Finanzamt berechnen. Die, die er beim Verkauf an seine Kunden verrechnete muss er jener gegenüberstellen, die er gezahlt hat, als er Waren, Reinigungsmittel, Büromaterial etc. kaufte. Die Differenz, die dann entsteht muss er an das abführen man nennt diese Differenz:. Der Unternehmer rechnet sich die Steuerschuld am Ende jeden Monats aus (denn da entsteht sie) und streicht sich jeden Monat den des übernächsten Monats im Kalender ROT an denn da wird diese Steuerschuld fällig.

Anhang 7 Lehrbeispiel Das Einzelunternehmen Johanna Strobl, 2620 Neunkirchen, Hauptplatz 5, verkauft im Monat Jänner 2015 Waren im Gesamtwert von 35.840,- exkl. 20 % USt. Die Vorsteuer des Monats Jänner 2015 beträgt 2.924,-. Aufgabe: Ermitteln Sie die USt- Zahllast für Jänner und erstellen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung mit Datum 15.März 2015 (Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt, Triester Straße 16, 2620 Neunkirchen Finanzamtsnummer Steuernummer 33 091 4581). Lösung: Summe der verkauften Waren 35.840,00 Davon 20 % Umsatzsteuer 7.168,00 Summe Umsatzsteuer 7168,00 - Summe Vorsteuer 2.924,00 USt-Zahllast (Vorauszahlung) für Jänner 4.244,00 Formular Umsatzsteuervoranmeldung siehe nächste Seite.