Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Öffnungszeiten vom 14.03.2017 1 Die Stadt Duisburg hat gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 13.03.2017 als örtliche Ordnungsbehörde für das Stadtgebiet Duisburg die nachfolgende Verordnung erlassen. Diese Verordnung beruht auf 6 Absätze 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW.S. 208) 1 (Verkaufsoffener Sonntag am 02.04.2017) Am Sonntag, dem 02.04.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Mitte, Duisburger City, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen 2 (Verkaufsoffener Sonntag am 07.05.2017) Am Sonntag, dem 07.05.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl, Ortsteil Alt-Homberg, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Augustastraße zwischen Moerser Straße und Schulstraße, Moerser Straße zwischen Moerser Straße 98 und Paßstraße, Paßstraße zwischen Augustastraße und Moerser Straße, Bismarckplatz, Gartenstraße zwischen Bismarckplatz und Paßstraße, Viktoriastraße zwischen Augustastraße und Bismarckplatz Am Sonntag, dem 07.05.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Alt-Hamborn, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Hamborner Altmarkt, Jägerstraße, Parallelstraße, Alleestraße zwischen Im Birkenkamp und Ranenbergstraße, Weidmannstraße, Richterstraße zwischen Hamborner Altmarkt und Rathausstraße, Rathausstraße zwischen Richterstraße und Hinter dem Rathaus, Schreckerstraße Im Bezirk Meiderich/Beeck alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Auf dem Damm zwischen Herbststraße und Biesenstraße, Herbststraße, Gabelsbergerstraße zwischen Auf dem Damm und Herbststraße, Biesenstraße zwischen Auf dem Damm und Rosenau, Rosenbleek zwischen Von-der-Mark-Straße und Hollenbergstraße, Haferacker, Von-der-Mark-Straße, Am Bahnhof, Singstraße zwischen Von-der-Mark-Straße und Augustastraße, Augustastraße zwischen Singstraße und Laaker Straße, Laaker Straße zwischen Augustastraße und Von-der-Mark-Straße 1
3 (Verkaufsoffener Sonntag am 28.05.2017) Am Sonntag, dem 28.05.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Neumühl, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Holtener Straße zwischen Fiskusstraße und Lehrerstraße, Hohenzollernplatz, Lehrerstraße zwischen Holtener Straße und Rügenstraße. Im Bezirk Mitte, Ortsteil Wanheimerort, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Fischerstraße, Hultschiner Straße zwischen Fuchsstraße und Nikolaistraße, Erlenstraße zwischen Michaelstraße und Fuchsstraße, Gärtnerstraße zwischen Fischerstraße und Fuchsstraße, Michaelplatz, Markusstraße zwischen Fischerstraße und Nikolaistraße, Düsseldorfer Straße zwischen Michaelstraße und Rheintörchenstraße, Im Schlenk zwischen Düsseldorfer Straße und Zum Lith, Zum Lith zwischen Im Schlenk und Sperlingsgasse 4 (Verkaufsoffener Sonntag am 13.08.2017) Am Sonntag, dem 13.08.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Rheinhausen, Ortsteil Hochemmerich, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Krefelder Straße von Atroper Straße bis Bernhardstraße, Friedrich-Alfred-Straße von Krefelder Straße bis Friedrich-Alfred-Str. 52, Atroper Straße von Krefelder Straße bis Hans-Böckler-Straße, Duisburger Straße von Atroper Straße bis Am Hochemmericher Markt, Georgstraße von Friedrich-Alfred-Straße bis Siegfriedstraße, Hochemmericher Markt 5 (Verkaufsoffener Sonntag am 27.08.2017) Am Sonntag, dem 27.08.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl, Ortsteil Alt-Homberg, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Augustastraße zwischen Moerser Straße und Schulstraße, Moerser Straße zwischen Moerser Straße 98 und Paßstraße, Paßstraße zwischen Augustastraße und Moerser Straße, Bismarckplatz, Gartenstraße zwischen Bismarckplatz und Paßstraße, Viktoriastraße zwischen Augustastraße und Bismarckplatz Am Sonntag, dem 27.08.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Marxloh, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen August-Bebel-Platz, Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen Wilfriedstraße und Weseler Straße, Kaiser-Friedrich- Straße zwischen Weseler Straße und Mathildenstraße, Weseler Straße zwischen Willy-Brandt-Ring und Warbruckstraße, Hagedornstraße zwischen Henriettenstraße und Weseler Straße, Wilhelmstraße zwischen Weseler Straße und Roonstraße, Friedrich-Engels-Straße, Karl-Marx-Straße, Dahlmannstraße 6 (Verkaufsoffener Sonntag am 17.09.2017) Am Sonntag, dem 17.09.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Neumühl, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen 2
Holtener Straße zwischen Fiskusstraße und Lehrerstraße, Hohenzollernplatz, Lehrerstraße zwischen Holtener Straße und Rügenstraße. 7 (Verkaufsoffener Sonntag am 24.09.2017) Am Sonntag, dem 24.09.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Mitte, Duisburger City, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen In den Bezirken Mitte und Süd, Ortsteile Wanheimerort und Wanheim, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Rheintörchenstraße, Düsseldorfer Straße zwischen Rheintörchenstraße u. Neuenhofstraße, Forststraße, Neuenhofstraße, Obere Kaiserswerther Straße zwischen Alte Kaserne und Neuenhofstraße, Wanheimer Straße zwischen Rheintörchenstraße und Neuenhofstraße 8 (Verkaufsoffener Sonntag am 08.10.2017) Am Sonntag, dem 08.10.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Alt-Hamborn, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Hamborner Altmarkt, Jägerstraße, Parallelstraße, Alleestraße zwischen Im Birkenkamp und Ranenbergstraße, Weidmannstraße, Richterstraße zwischen Hamborner Altmarkt und Rathausstraße, Rathausstraße zwischen Richterstraße und Hinter dem Rathaus, Schreckerstraße 9 (Verkaufsoffener Sonntag am 29.10.2017) Am Sonntag, dem 29.10.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Neumühl, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Holtener Straße zwischen Fiskusstraße und Lehrerstraße, Hohenzollernplatz, Lehrerstraße zwischen Holtener Straße und Rügenstraße. 10 (Verkaufsoffener Sonntag am 05.11.2017) Am Sonntag, dem 05.11.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Mitte, Duisburger City, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße, Hohe Straße zwischen Königstraße und Fried- 3
rich-wilhelm-straße, Im Bezirk Meiderich/Beeck alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Auf dem Damm zwischen Herbststraße und Biesenstraße, Herbststraße, Gabelsbergerstraße zwischen Auf dem Damm und Herbststraße, Biesenstraße zwischen Auf dem Damm und Rosenau, Rosenbleek zwischen Von-der-Mark-Straße und Hollenbergstraße, Haferacker, Von-der-Mark-Straße, Am Bahnhof, Singstraße zwischen Von-der-Mark-Straße und Augustastraße, Augustastraße zwischen Singstraße und Laaker Straße, Laaker Straße zwischen Augustastraße und Von-der-Mark-Straße 11 (Verkaufsoffener Sonntag am 17.12.2017) Am Sonntag, dem 17.12.2017, dürfen folgende Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet Im Bezirk Mitte, Duisburger City, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen Im Bezirk Hamborn, Ortsteil Marxloh, alle Verkaufsstellen, die an den nachbenannten Straßen August-Bebel-Platz, Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen Wilfriedstraße und Weseler Straße, Kaiser-Friedrich- Straße zwischen Weseler Straße und Mathildenstraße, Weseler Straße zwischen Willy-Brandt-Ring und Warbruckstraße, Hagedornstraße zwischen Henriettenstraße und Weseler Straße, Wilhelmstraße zwischen Weseler Straße und Roonstraße, Friedrich-Engels-Straße, Karl-Marx-Straße, Dahlmannstraße 12 Gemäß 6 Abs. 1 LÖG dürfen die Verkaufsstellen an den jeweiligen Sonntagen nur aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet sein. Sollte daher eine Veranstaltung, die Anlass für eine Sonntagsöffnung nach dieser Verordnung ist, nicht stattfinden, so ist die entsprechende Ausnahmeregelung gegenstandslos. 13 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 1 bis 11 können nach 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. 14 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ¹Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 14/2017 vom 31.03.2017, S. 99-101 4
1. Änderung Kein verkaufsoffener Sonntag am 28.05.2017 in Duisburg-Wanheimerort Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufsstellen durch 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten vom 14.03.2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 für die Stadt Duisburg vom 31.03.2017) im Bezirk Mitte, Ortsteil Wanheimerort, am 28.05.2017 in den Straßen Fischerstraße, Hultschiner Straße zwischen Fuchsstraße und Nikolaistraße, Erlenstraße zwischen Michaelstraße und Fuchsstraße, Gärtnerstraße zwischen Fischerstraße und Fuchsstraße, Michaelplatz, Markusstraße zwischen Fischerstraße und Nikolaistraße, Düsseldorfer Straße zwischen Michaelstraße und Rheintörchenstraße, Im Schlenk zwischen Düsseldorfer Straße und Zum Lith, Zum Lith zwischen Im Schlenk und Sperlingsgasse ist gemäß 12 dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung gegenstandslos. Die für den 28.05.2017 in Aussicht genommene Veranstaltung für den Bezirk Mitte, Ortsteil Wanheimerort (Stadtteilfest Wanheimerort) wurde abgesagt. Insofern fehlt es für die Freigabe der Sonntagsöffnung an dem hierfür erforderlichen Anlass. Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufsstellen durch 3 der vorbezeichneten Ordnungsbehördlichen Verordnung im Bezirk Hamborn, Ortsteil Neumühl, am 28.05.2017 bleibt hiervon unberührt. Duisburg, den 23. Mai 2017 (vorstehende 1. Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 22/2017, S. 167, vom 26.05.2017 veröffentlicht) 2. Änderung Kein verkaufsoffener Sonntag am 27.08.2017 in Duisburg-Marxloh Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufsstellen durch 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten vom 14.03.2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 für die Stadt Duisburg vom 31.03.2017) im Bezirk Hamborn, Ortsteil Marxloh, am 27.08.2017 in den Straßen August-Bebel-Platz, Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen Wilfriedstraße und Weseler Straße, Kaiser- Friedrich-Straße zwischen Weseler Straße und Mathildenstraße, Weseler Straße zwischen Willy-Brandt- Ring und Warbruckstraße, Hagedornstraße zwischen Henriettenstraße und Weseler Straße, Wilhelmstraße zwischen Weseler Straße und Roonstraße, Friedrich-Engels-Straße, Karl-Marx-Straße, Dahlmannstraße ist gemäß 12 dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung gegenstandslos. Die für den 27.08.2017 in Aussicht genommene Veranstaltung für den Bezirk Hamborn, Ortsteil Marxloh, wurde abgesagt. Insofern fehlt es für die Freigabe der Sonntagsöffnung an dem hierfür erforderlichen Anlass. Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufsstellen durch 3 der vorbezeichneten Ordnungsbehördlichen Verordnung im Bezirk Homberg/Ruhrort/Baerl, Ortsteil Alt-Homberg, am 27.08.2017 bleibt hiervon unberührt. Duisburg, den 28. Juli 2017 5
(vorstehende 2. Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 32/2017, S. 259, vom 15.08.2017 veröffentlicht) 3. Änderung Kein verkaufsoffener Sonntag am 05.11.2017 im Bezirk Mitte, Duisburger City Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufsstellen durch 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten vom 14.03.2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 für die Stadt Duisburg vom 31.03.2017) im Bezirk Mitte, Duisburger City am 05.11.2017, in den Straßen ist gemäß 12 dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung gegenstandslos. Auf Grund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2017 (Aktenzeichen 3 L 3719/17) wurde vorläufig bis zu einer Entscheidung über einen Feststellungsantrag im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Geschäfte im Stadtbezirk Mitte, Duisburger City, auf Grund der Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten nicht am 5. November 2017 (Anlass: Street-Food-Festival mit Markt-Outlet) geöffnet haben dürfen. Somit findet kein verkaufsoffener Sonntag statt. Duisburg, den 23. Oktober 2017 (vorstehende 3. Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 39/2017, S. 401 vom 30.10.2017 veröffentlicht) 4. Änderung Kein verkaufsoffener Sonntag am 17.12.2017 in Duisburg-Marxloh Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufsstellen durch 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten vom 14.03.2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 für die Stadt Duisburg vom 31.03.2017) im Bezirk Hamborn, Ortsteil Marxloh am 17.12.2017, in den Straßen August-Bebel-Platz, Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen Wilfriedstraße und Weseler Straße, Kaiser-Friedrich- Straße zwischen Weseler Straße und Mathildenstraße, Weseler Straße zwischen Willy-Brandt-Ring und Warbruckstraße, Hagedornstraße zwischen Henriettenstraße und Weseler Straße, Wilhelmstraße zwischen Weseler Straße und Roonstraße, Friedrich-Engels-Straße, Karl-Marx-Straße, Dahlmannstraße ist gemäß 12 dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung gegenstandslos. 6
Der Veranstalter Runder Tisch Marxloh e.v. wird am 3. Adventswochenende einen Weihnachtsmarkt durchführen. Die Verkaufsstellen werden in Absprache mit dem Einzelhandel im Bezirk Hamborn, Ortsteil Marxloh, jedoch nicht öffnen, so dass kein verkaufsoffener Sonntag stattfindet. Duisburg, den 18. Oktober 2017 (vorstehende 4. Änderung wurde im Amtsblatt Nr. 44/2017, S. 457 vom 30.11.2017 veröffentlicht) 7