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Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in der Regel völlig unrelevant. Lebt einer der Ehepartner im Ausland, ist es für das Verfahren meistens einfacher, wenn dieser formal als der Antragsteller auftritt. Ehefrau Ehemann 1.2 Name und Anschrift der Ehefrau: Bitte geben Sie den vollständigen Namen sowie den tatsächlichen Aufenthaltsort der Ehefrau an, ob diese dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur bei Einreichung vollständiger Daten durchgeführt werden. Name (Vor- und Nachname): Straße und Hausnummer: PLZ, Ort: Staatsangehörigkeit: 1.3 Name und Anschrift des Ehemanns: Bitte geben Sie den vollständigen Namen sowie den tatsächlichen Aufenthaltsort des Ehemanns an, ob dieser dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur bei Einreichung vollständiger Daten durchgeführt werden. Name (Vor- und Nachname): Straße und Hausnummer: PLZ, Ort: Staatsangehörigkeit: 1

1.4 Letzte gemeinsame Adresse der Ehepartner: Straße und Hausnummer: PLZ, Ort: Land: 2. Daten zur Hochzeit Datum der Hochzeit: Ort der standesamtlichen Trauung: Heiratsregister-Nummer: Die Heiratsregister-Nr. befindet sich oben auf der Heiratsurkunde und hat das Format z.b. "231/1994". (Diese kann auch nachgereicht werden) 3. Daten zur Trennung 3.1 Seit wann leben Sie in Trennung? Als Trennungszeit wird der Zeitraum zwischen Trennung und Scheidungsantrag bezeichnet. Dieser muss grundsätzlich mindestens knapp ein Jahr betragen, wobei eine Trennung in der ehelichen Wohnung mitgezählt wird. Näheres finden Sie hier oder auf www.scheidungspraxis.de unter Downloads. 3.2 Welcher Ehepartner ist zuerst ausgezogen? Ehefrau Ehemann 3.3 Wird die gemeinsame Ehewohnung noch von einem Ehepartner bewohnt? Ehefrau Ehemann 2

3.4 Sind die Eigentums- bzw. Mietverhältnisse an der ehelichen Wohnung geklärt worden? Wenn ja: Welche Regelung wurde getroffen? Wenn nein: In wessen Eigentum befindet sich die Immobilie, in der die eheliche Wohnung belegen ist bzw. wer hat den Mietvertrag abgeschlossen? 4. Kinder 4.1 Gibt es gemeinsame Kinder der Ehepartner?, die Ehe blieb kinderlos Name(n) und Geburtsdaten des Kindes / der Kinder: 3

4.2 Wenn mindestens ein minderjähriges gemeinsames Kind existiert: bei welchem Ehepartner lebt das minderjährige Kind bzw. die Kinder? bei der Ehefrau beim Ehemann andere Regelung: 4.3 Wie soll das Sorgerecht nach der Scheidung geregelt werden? Die Ehepartner behalten das gemeinsame Sorgerecht (Regelfall) Derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, soll das alleinige Sorgerecht erhalten. In diesem Fall geben Sie bitte die Gründe für ein alleiniges Sorgerecht an: 4.4 Welche Regelung soll für das Besuchsrecht vereinbart werden (Umgangsrecht)? Das Besuchsrecht wird einvernehmlich gehandhabt andere Regelung: 4

4.5 Gibt es eine Regelung zum Kindesunterhalt? Kindesunterhalt wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt andere Regelung: 5. Zustimmung des anderen Ehepartners Liegt die Einwilligung des anderen Ehepartners zur Scheidung vor? 6. Versorgungsvergleich (Rentenausgleich) Beim Versorgungsausgleich erhält jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenansprüche des anderen Ehepartners. Genauere Infos zum Versorgungsausgleich finden Sie hier oder unter Downloads. In folgenden Fällen können die Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten: (1) Falls die Ehe nicht länger als drei Jahre gedauert hat (gerechnet vom Hochzeitstag bis zum Scheidungsantrag), wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt. (2) Bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren können die Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten, falls dies keinen Ehepartner unangemessen benachteiligt. Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen? (Die Ehe hat bis heute nicht länger als drei Jahre gedauert) (Beide Eheleute wollen im Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich verzichten.) (Beide Ehepartner haben den Versorgungsausgleich bereits durch einen Notarvertrag ausgeschlossen). Datum des Notarvertrags: 5

7. Ehegattenunterhalt Soll wechselseitig auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet werden? Für die Zeit nach der Scheidung gibt es mehrere Möglichkeiten, für die Eheleute, auf den Ehepartnerunterhalt zu verzichten: Es kann zum einen sowohl vor als auch nach dem Scheidungstermin eine notarielle Urkunde über den Verzicht erstellt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Verzicht im Rahmen des Scheidungstermins protokollieren zu lassen. Zum Abschluss dieser Vereinbarung muss auch der andere Ehepartner durch einen eigenen Anwalt im Termin vertreten sein. Dieser zweite Anwalt, um den wir uns kümmern, kostet in der in der Regel zwischen 100,- und 150,- Euro. Die Beteiligten können auch formfrei nach Abschluß des Scheidungsverfahrens den Unterhaltsverzicht vereinbaren, was in der Regel jedoch keine gute Absicherung der eigenen Rechtsposition darstellt. (Es besteht bereits ein entsprechender Notarvertrag) (Der Verzicht soll verbindlich im Scheidungsverfahren vereinbart werden) (Der Verzicht wird eigenverantwortlich nach Abschluss des Scheidungsverfahrens untereinander vereinbart) 8. Sonstiges 8.1 Wurde der gemeinsame Hausrat (Gegenstände die im Haushalt zur Einrichtung gehören) bereits aufgeteilt? (Folgende Regelung ist in Planung): 6

8.2 Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse anhängig? und zwar (Gegenstand, Gericht, Aktenzeichen): 8.3 Welches Nettoeinkommen erzielen beide Ehepartner gemeinsam, pro Monat (ungefähre Angaben reichen aus)? Das Nettoeinkommen wird benötigt, um die Prozesskosten zu berrechnen und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen zu können. Je höher das Nettoeinkommen ist, desto höher sind die Kosten. Es ist ausreichend, wenn Sie uns einen ungefähren Wert mitteilen. Detaillierte Unterlagen werden nicht benötigt. 9. Güterstand Wurde ein Ehevertrag geschlossen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Sollte bislang kein Ehevertrag abgeschlossen worden sein, besteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ja, mit folgendem Inhalt: Vereinbarung einer Gütertrennung Vereinbarung einer Gütergemeinschaft eine Modifizierung des Zugewinns 10. Kontakt 10.1 Ihre Email-Adresse: 10.2 Für evtl. Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an: 7