Offenlegungsbericht der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 Seite: 1 von 42

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 3 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 3 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 3 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 3 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 4 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 4 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 5 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 5 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 5 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 7 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 7 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 8 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 8 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 9 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 10 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 10 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 14 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 19 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 21 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 23 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 25 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 26 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 27 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 28 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 29 Anlage 1 Begebene Kapitalinstrumente Anlage 2 Eigenmittelelemente Seite: 2 von 42

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Tsd. Euro in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind ggfls. als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %- Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Seite: 3 von 42

Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 450 CRR (Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 4 von 42

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde am 21.08.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Bei der Bestellung der Mitglieder des Vorstands ist neben den gesetzlichen Regelungen im KWG auch das bayerische Sparkassenrecht (SpkG, SpkO) maßgeblich. Die Mitglieder des Vorstands sind Arbeitnehmer des Zweckverband Sparkasse Aichach- Schrobenhausen-Pöttmes als Träger. Die Regelung der Dienstverhältnisse ist durch Satzung auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands werden auch die über das KWG und das bayerische Sparkassenrecht hinausgehenden gesetzlichen Vorgaben (wie z.b. des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Sparkassenverband Bayern unterstützt bei der Auswahl und Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds. Er prüft die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber und gibt vor der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber ab. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Seite: 5 von 42

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden nach den abschließenden sparkassenrechtlichen Regelungen durch den Zweckverband -Pöttmes als Träger der Sparkasse gewählt sowie aus dem Bereich der Wirtschaft von der zuständigen Regierung berufen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Zweckverbandsvorsitzende. Die Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und besuchen regelmäßig Fortbildungsprogramme der Sparkassenakademie Bayern. Die Vorgaben des Sparkassen- und Kreditwesengesetzes zu den Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 offengelegt. Seite: 6 von 42

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12. 2014 Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.100.000-3.838.495 1) --- --- 3.261.505 21.700.000-4.400.000 2) 17.300.000 --- --- 12. Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 81.004.369 --- 81.004.369 --- --- d) Bilanzgewinn 3.081.261-3.081.261 3) --- --- --- Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c. bzw. Art. 486 Abs. 5 CRR) --- --- 6.600.000 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) -2.400.717 --- --- Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1 b. CRR) -8.271 --- --- Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) --- --- -1.096.071 95.895.381 --- 8.765.434 1) 2) 3) Abzug aus der Amortisation nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. c) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. Seite: 7 von 42

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat zwei Darlehen mit Nachrangabrede aufgenommen, die im Rahmen der CRR-Übergangsregelungen dem Ergänzungskapital zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Seite: 8 von 42

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 4.1 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde am 21.08.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz, da keine Kapitalzuschläge von der Aufsicht gefordert wurden. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per 31.12.2014 (TEUR) Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8 Öffentliche Stellen 284 Institute 577 Unternehmen 13.250 Mengengeschäft 19.296 Durch Immobilien besicherte Positionen 2.571 Ausgefallene Positionen 581 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 144 Investmentfonds (OGA-Fonds) 3.653 Beteiligungspositionen 2.424 Sonstige Posten 802 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 337 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 5.533 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 9 von 42

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen (mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen) zum Meldestichtag in Höhe 1.634.825 TEUR setzt sich aus den Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2014 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 8.604 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 169.665 Öffentliche Stellen 74.853 Institute 489.683 Unternehmen 199.146 Mengengeschäft 482.446 Durch Immobilien besicherte Positionen 101.159 Ausgefallene Positionen 6.494 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 14.238 Investmentfonds (OGA-Fonds) 36.410 Sonstige Posten 16.975 Gesamt 1.599.673 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 10 von 42

Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99,6 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 TEUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 5.436 --- --- --- --- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften --- --- 175.140 --- 473 Öffentliche Stellen 58.100 --- 12.249 2.445 6.392 Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- --- --- --- Internationale Organisationen --- --- --- --- --- Institute 496.632 --- --- --- 448 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 17.955 --- --- --- --- Investmentfonds (OGA-Fonds) --- 45.779 --- --- --- Ausgefallene Positionen --- --- --- --- --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- Seite: 11 von 42

31.12.2014 TEUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Sonstige Posten --- --- --- --- --- Gesamt 578.123 45.779 187.389 2.445 7.313 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor 31.12.2014 TEUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen 6.459 29.958 33.732 16.904 --- Davon: KMU 6.459 29.958 25.894 16.794 --- Mengengeschäft 21.061 2.315 27.786 32.289 --- Davon: KMU 21.061 2.315 27.786 32.289 --- Durch Immobilien besicherte Positionen 2.488 262 3.146 4.782 --- Davon: KMU 2.488 262 3.164 4.782 --- Ausgefallene Positionen --- --- 1.206 535 --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- Gesamt 30.008 32.535 65.870 54.510 --- Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite: 12 von 42

31.12.2014 TEUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 2.477 11.383 6.022 14.254 50.689 8.642 21.634 Davon: KMU 2.477 9.356 6.022 3.767 50.689 8.642 --- Mengengeschäft 5.530 39.909 9.027 3.610 10.134 45.244 288.767 Davon: KMU 5.530 39.909 9.027 3.610 10.134 45.244 --- Durch Immobilien besicherte Positionen --- 3.358 978 554 963 6.298 80.081 Davon: KMU --- 3.358 978 554 963 6.298 --- Ausgefallene Positionen --- 908 --- 1 200 1.003 1.200 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- --- --- --- --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- --- --- --- --- Sonstige Posten --- --- --- --- --- --- --- Gesamt 8.007 55.558 16.027 18.419 61.986 61.187 391.682 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Der Betrag der Risikopositionen der Risikopositionsklasse "Sonstige Posten", der keiner der genannten Branchen zugeordnet werden kann, wird separat angegeben und beträgt 17.987 TEUR. Seite: 13 von 42

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 5.436 --- --- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 33.439 74.479 67.695 Öffentliche Stellen 1.085 11.597 66.504 Multilaterale Entwicklungsbanken --- --- --- Internationale Organisationen --- --- --- Institute 55.621 350.648 90.811 Unternehmen 26.071 37.746 138.337 Mengengeschäft 142.943 63.047 279.682 Durch Immobilien besicherte Positionen 8.248 22.045 72.617 Ausgefallene Positionen 1.631 534 2.888 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- --- --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 154 17.801 --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- --- --- Investmentfonds (OGA-Fonds) --- --- 45.779 Sonstige Posten 8.146 --- 9.841 Gesamt 282.774 577.897 774.154 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Seite: 14 von 42

Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 1.062 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 221 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 71 TEUR. Seite: 15 von 42

31.12.2014 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen *) Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen *) Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken --- ---./. --- --- --- --- Öffentliche Haushalte --- ---./. --- --- --- --- Privatpersonen 377 182./. --- -475 58 1.090 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 852 456./. 5-314 92 3.588 --- ---./. --- --- 7 --- --- ---./. --- --- --- --- Verarbeitendes Gewerbe 98 90./. --- -19 --- 1.203 Baugewerbe 1 ---./. 1-2 31 535 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 648 263./. 2-226 -9 678 --- ---./. --- --- 15 --- 56 56./. --- -5 7 1 14 14./. --- -6 --- 200 35 33./. 2-56 41 971 Seite: 16 von 42

31.12.2014 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen *) Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen *) Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Organisationen ohne Erwerbszweck --- ---./. --- --- 5 --- Sonstige --- ---./. --- --- --- --- Gesamt (ohne PWB) 1.229 638./. 5-789 155 4.678 PWB./../. 412./. -179./../. *) negatives Vorzeichen bei Überhang Auflösung EWB bzw. Überhang Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i.h.v. 412 TEUR und von Auflösungen i.h.v. 179 TEUR können nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden und werden daher als Gesamtbetrag angegeben. Es erfolgt ein gesonderter Ausweis in der Zeile "PWB". 31.12.2014 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 1.229 638./. 5 4.678 EWR --- ---./. --- --- Sonstige --- ---./. --- --- Gesamt 1.229 638 412 5 4.678 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 17 von 42

Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i.h.v. 412 TEUR kann nicht auf einzelne Regionen heruntergebrochen werden und wird daher als Gesamtbetrag angegeben. Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 TEUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Sonstige Veränderung Endbestand 1.520 95 883 94 --- 638 Rückstellungen 6 2 3 --- --- 5 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 591 --- 179 --- --- 412 2.117 97 1.065 94 --- 1.055 6.884 6.600 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 18 von 42

6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) hat die nicht benannt. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Gedeckte Schuldverschreibungen Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Unternehmen Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGA-Fonds) Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s keine Benennung keine Benennung keine Benennung keine Benennung keine Benennung keine Benennung keine Benennung Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 19 von 42

Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. 31.12.2014 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung TEUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung TEUR 0 680.590 684.988 10 17.955 17.955 20 56.501 54.290 35 98.734 98.734 50 0 0 70 2.467 2.467 75 359.239 358.637 100 251.150 249.565 150 4.560 4.560 250 2.477 2.477 370 --- --- 1250 --- --- Kapitalabzug --- --- Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Seite: 20 von 42

7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen gemäß dem Sparkassengesetz hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht mit Ausnahme der Gruppe der kreditnahen bzw. kreditsubstituierenden Beteiligungen somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung der direkten Beteiligungen zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag. Bei einigen nicht börsennotierten Beteiligungen wird in der Spalte beizulegender Zeitwert der Bilanzwert angegeben, weil ein beizulegender Zeitwert nach den Bewertungsmaßstäben des HGB nicht ermittelt wurde, da keine Anzeichen für einen Wertberichtigungsbedarf bestanden. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. In der folgenden Tabelle werden die direkten Beteiligungen der Sparkasse aufgelistet. Seite: 21 von 42

31.12.2014 TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 11.835 11.835 Nicht gehandelt Funktionsbeteiligungen 7.526 7.526 Nicht gehandelt Kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen 187 187 Nicht gehandelt Gesamt 19.548 19.548 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert von 29.843 TEUR ausgewiesen, wovon 1.895 TEUR börsennotiert sind. Dieser Positionswert umfasst neben den direkten Beteiligungen auch indirekte und synthetische Beteiligungen i.h.v. 10.442 TEUR. Beteiligungen wurden im Berichtsjahr nicht verkauft. Somit wurden auch keine Gewinne oder Verluste realisiert. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Seite: 22 von 42

8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Bayern und der Beleihungswertermittlungsverordnung sowie die Empfehlungen des Verbandes zu Grunde gelegt. Daneben werden nur Gewährleistungen und Garantien für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich ausschließlich um - als Sicherungsgeber anerkennungsfähige - öffentliche Stellen (Zentral- und Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften). Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Seite: 23 von 42

Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. Da keine finanziellen Sicherheiten als Kreditrisikominderung für Zwecke der CRR angesetzt werden, erfolgt kein tabellarischer Ausweis dieser Beträge. 31.12.2014 TEUR Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken --- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften --- Öffentliche Stellen 2.211 Multilaterale Entwicklungsbanken --- Internationale Organisationen --- Institute --- Unternehmen 1.584 Mengengeschäft 602 Durch Immobilien besicherte Positionen --- Ausgefallene Positionen --- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen --- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen --- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung --- Investmentfonds (OGA-Fonds) --- Beteiligungspositionen --- Sonstige Posten --- Gesamt 4.397 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 24 von 42

9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: 31.12.2014 Eigenmittelanforderung TEUR Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 337 Marktrisiko gemäß Standardansatz 337 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Seite: 25 von 42

10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow und Zinsbuchbarwert) und GuVorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss, Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit) zum Einsatz. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt im Rahmen der wertorientierten Zinsbuchsteuerung in einem monatlichen Turnus. Hierbei wird ein Value at Risk-Ansatz angewandt, der auf der modernen historischen Simulation basiert (95 %-Konfidenzniveau, Planungshorizont drei Monate). Für Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 31.12.2014 berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte Zinsschock - 200 Basispunkte TEUR -26.551 +7.281 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 26 von 42

11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird von der Geschäftsleitung festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich mit der zuständigen Landesbank außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2014 TEUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 1.239 --- --- --- 1.239 Gesamt 1.239 --- --- --- 1.239 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2014 auf 1.472 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Seite: 27 von 42

12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 28 von 42

13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten und Weiterleitungsdarlehen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 141.969 TEUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.2014 erstmalig erfolgt ist. Die in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände sieht die Sparkasse in vollem Umfang als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung an. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 31.12.2014 TEUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente --- --- --- --- Anleihen und Schuldverschreibungen 30.001 30.001 344.600 344.600 Sonstige Vermögenswerte 111.968 771.689 Summe Vermögenswerte 141.969 1.116.289 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag 31.12.2014 hat die Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. 31.12.2014 TEUR Marktwert belasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1 Marktwert unbelasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1, die für eine Belastung zur Verfügung stehen Aktieninstrumente --- --- Anleihen und Schuldverschreibungen --- --- Sonstige erhaltene Sicherheiten --- --- Seite: 29 von 42

Summe erhaltene Sicherheiten --- --- Begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS --- 1.139 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 1) Bei den begebenen eigenen Schuldverschreibungen handelt es sich um eigene Schuldverschreibungen im Bestand, d. h. noch nicht platzierte oder zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 31.12.2014 TEUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 140.925 141.969 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 30 von 42

Anlage 1 begebene Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes 1. Darlehen mit Nachrangabrede über nominell 2.100 TEUR Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Aichach- Schrobenhausen 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Darlehen mit Nachrangabrede 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) k. A. 885 TEUR 9 Nennwert des Instruments 2.100 TEUR 9a Ausgabepreis 2.100 TEUR 9b Tilgungspreis 2.100 TEUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 08.02.2007 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 08.02.2017 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,68% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. Seite: 31 von 42

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. k. A. Seite: 32 von 42

2. Darlehen mit Nachrangabrede über nominell 5.000 TEUR Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Aichach- Schrobenhausen 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Darlehen mit Nachrangabrede 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) k. A. 2.377 TEUR 9 Nennwert des Instruments 5.000 TEUR 9a Ausgabepreis 5.000 TEUR 9b Tilgungspreis 5.000 TEUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 15.05.2007 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 15.05.2017 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,77% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. Seite: 33 von 42

30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. k. A. Seite: 34 von 42

Anlage 2 Eigenmittelelemente zu 3.3 des Offenlegungsberichtes 31.12.2014 Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 81.004.369,05 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 17.300.000,00. 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 486 (2) 483 (2) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 84, 479, 480 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, 26 (2) abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 5b Andere Elemente des harten Kernkapitals 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 98.304.369,05 34, 105-1.654,16 36 (1) (b), 37, 472 (4) -6.616,66 Seite: 35 von 42