Prüfungsrechtliche Spezifika im Lehramt an der UHH
Rechtliche Grundlagen: Zentraler PA Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Dezentrale PAs Fachspezifische Bestimmungen für Bachelor- Teilstudiengänge 7 (6, 11) Prüfungsordnung für den Abschluss Master of Education der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg ZPLA Fachspezifische Bestimmungen für Master- Teilstudiengänge Studien- und Prüfungsbüros
Zentraler PA (BA bzw. MA) Dezentrale Pas 1 (6) + 7 (1) Grundsätzliche Organisation der fakultäts- und hochschulübergreifenden Prüfungen, Koordinierung der Prüfungen der Teilstudiengänge Einhaltung sowie Umsetzung der Bestimmungen der RPO organisatorische Durchführung der fachbezogenen Prüfungen Kontrolle für die Einhaltung der in der PO ausgebrachten Zeiträume für die Erbringung von Prüfungs- u. Studienleistungen An- und Abmeldephase von Prüfungen und Lehrveranstaltungen
Zentraler PA (BA bzw. MA) Dezentrale PAs 4 (4) 4 (8) 7 (9, 10) STiNE Eintrag Prüfung der Zugangsvoraussetzungen LAB = abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder 12-monatiges Betriebspraktikum in der gewählten beruflchen Fachrichtung Unverzügliche Mitteilung belastender Entscheidungen an die Studierenden unter Angabe der Rechtsgrundlage mit Rechtsmittelbelehrung Abstimmung bei der Erstellung eines individuellen Studienplans für Teilzeitstudierende im Rahmen der Studienberatung Unverzügliche Mitteilung belastender Entscheidungen an die Studierenden unter Angabe der Rechtsgrundlage mit Rechtsmittelbelehrung Bekanntgabe der Melde- und Prüfungstermine sowie Prüfungsergebnisse, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Zentraler PA (BA bzw. MA) Dezentrale PAs 8 (5) 9 (7) STiNE Eintrag, Administration, Akte Anerkennung von Studien- und berufspraktischen Zeiten, Studienund Prüfungsleistungen Einräumung zwei weiterer Prüfungsversuche in einem Modul mit vergleichbaren Qualifikationen, wenn Wahlpflichtmodul aus organisatorischen Gründen kein zweites Mal angeboten wird.
Zentraler PA (BA bzw. MA) Dezentrale PAs 10 Anmeldung, Zulassung zum Abschlussmodul (s. auch 13) Anmeldung, Zulassung zu Modulprüfungen des Teilstudiengangs bei 2. Wiederholungsprüfung ggf. Auflage: Teilnahme an Studienfachberatung Festlegung einer abweichenden Prüfungsart bei Wiederholungsprüfung in begründeten Ausnahmefällen Ausnahmeentscheidung über die Auflage bei versäumten Lehrveranstaltungen
Zentraler PA Dezentrale PAs 11 Nachteilsausgleich beim Abschlussmodul Nachteilsausgleich bei Modulprüfungen 12 Erteilung der Prüfungsberechtigung, Festlegung des Modulverantwortlichen bei mehreren Lehrenden, Prüfervermittlung 13 Administration Bachelor- bzw. Masterarbeit: Anmeldung, Zulassung, Themenausgabe, Überwachung von Fristen, Verlängerung, Härtefallentscheidung, Ausgabe eines neuen Themas, Wiederholung, Noteneintragung Entscheidung über 2. Prüfer, wenn Masterarbeit in einem anderen Fach als in Erziehungswissenschaft geschrieben wurde Entscheidung in Zweifelsfällen bei Rücknahme des Themas, wenn Bearbeitung aus fachlichen Gründen nicht möglich ist. Entscheidung über andere Sprachen als deutsch oder englisch Bestellung eines dritten Prüfers Einräumung eines längeren Bewertungszeitraums
Zentraler PA Dezentrale PAs 15 Versäumnis und Rücktritt, Administration der Krankmeldungen Berücksichtigung von Mutterschutzfristen und Elternzeiten 16 Auf Antrag von Prüfling Überprüfung Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches und eines Ordnungsverstoßes 17 Bescheid über endgültig nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterprüfung
Zentraler PA Dezentrale PAs 18 Widerspruch gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen 19 Zeugnis, Urkunde (Delegationsmöglichkeit), Diploma Supplement und Transcript of Records 21 Einsicht in die Prüfungsakten (Prüfungsaktenführung)