Waffenregistrierung bis 30.06.2014 Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at
Registrierung einer Schußwaffe der Kategorie C - Altbestand mittels Handysignatur Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at
Waffengesetznovelle 2010 Mit Inkrafttreten des Waffengesetzes idf des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 ist unter anderem auch die Registrierungspflicht für Waffen der Kategorien C und D in Kraft getreten, dies gilt hinsichtlich der Waffen der Kategorie C auch für den Altbestand, also für jene solchen Waffen, die schon vor dem 01. Oktober 2012 besessen wurden. ( 33 bzw. 58 (2) Waffengesetz)
Waffengesetznovelle 2010 Mit Inkrafttreten des Waffengesetzes idf des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 ist unter anderem auch die Registrierungspflicht für Waffen der Kategorien C und D in Kraft getreten, dies gilt hinsichtlich der Waffen der Kategorie C auch für den Altbestand, also für jene solchen Waffen, die schon vor dem 01. Oktober 2012 besessen wurden. ( 33 bzw. 58 (2) Waffengesetz) Das heißt, alle vor dem 1.10.2012 besessenen Kategorie C Waffen müssen obwohl sie ja schon gemäß 30 WaffG 1996 gemeldet sein mußten nun registriert werden, die diesbezügliche Frist endet mit 30. Juni 2014. Bald also.
Möglichkeiten der Registrierung Während jeder Neuerwerb einer Waffe der Kategorien C und D seit dem 01.10.2012 kostenpflichtig beim Büchsenmacher registriert werden muß (auch wenn man sie nicht dort gekauft hat!), gibt es für den Altbestand neben dem (wieder kostenpflichtigen) Büchsenmacher auch die Möglichkeit, diese Waffen selbst zu registrieren, und zwar mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur über das Internet.
Möglichkeiten der Registrierung Während jeder Neuerwerb einer Waffe der Kategorien C und D seit dem 01.10.2012 kostenpflichtig beim Büchsenmacher registriert werden muß (auch wenn man sie nicht dort gekauft hat!), gibt es für den Altbestand neben dem (wieder kostenpflichtigen) Büchsenmacher auch die Möglichkeit, diese Waffen selbst zu registrieren, und zwar mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur über das Internet. Diese Art der Registrierung ist gratis, man muß sich nur die Bürgerkarte (meist die E-Card) oder sein Handy für diese Funktion freischalten lassen, das kann man bspw. auf der BH, dem Finanzamt oder der Gebietskrankenkasse machen lassen. Für die Bürgerkarte benötigt man ein eigenes Lesegerät, deshalb ist der Handy-Signatur mmn der Vorzug zu geben. (Nähere Informationen: http://buergerkarte.at)
Wie geht die Registrierung vor sich?
Wie geht die Registrierung vor sich? Man hat sich Bürgerkarte oder Handy-Signatur freischalten lassen, ist nun also berechtigt seinen Altbestand an Waffen der Kategorie C selbst kostenfrei im Internet nachzuregistrieren. Dazu ruft man die Seite http://help.gv.at auf:
Startseite von www.help.gv.at
Startseite von www.help.gv.at Rechts finden sich die Symbole für Bürgerkarte und Handy- Signatur, hier also Handy anklicken!
Das Login-Feld Es öffnet sich das Login-Feld
Das Login-Feld Dort gibt man seine Handy-Telefonnummer und sein Kennwort für die Handysignatur ein, anschließend klickt man auf Identifizieren
Verifizierungs-SMS Daraufhin erhält man eine SMS mit einem Vergleichswert und dem TAN-Code, der Transaktionsnummer also, auf sein Handy.
Verifizierung Diesen TAN-Code gibt man innerhalb von 5 Minuten in das dafür vorgesehene Feld ein und klickt anschließend auf Signieren
Personalisierte Startseite Nun landet man auf der personalisierten Startseite, zu erkennen an dem netten namentlichen Willkommensgruß links oben
Personalisierte Startseite Um zum Zentralen Waffenregister zu gelangen klickt man auf Leben in Österreich,
Personalisierte Startseite anschließend auf Zentrales Waffenregister (ZWR),
Personalisierte Startseite alternativ kann man von der Startseite aus auch direkt
Personalisierte Startseite auf Waffenregister klicken.
Nun ist man im Zentralen Waffenregister gelandet, zunächst findet man dort seine Personendaten vor
Um fortzufahren klickt man auf Waffen und landet
in seiner persönlichen Waffenübersicht, hier noch leer
Um eine Waffe der Kategorie C zu registrieren klickt man auf Neue Waffe registrieren
Es erscheint die Eingabemaske
Hier soll diese Waffe registriert werden, ein Mauser 98er im Kaliber.30-06,
ursprünglich bereits 1998 gem. 30 WaffG 1996 gemeldet
Man beginnt die Maske auszufüllen, geht mittels Dropdown-Menu recht einfach. Zunächst die Kategorie ( C, D-Waffen-Altbestand kann man freiwillig registrieren, ist aber nicht dazu verpflichtet!),
dann die Waffenart, hier Büchse,
dann den Hersteller, hier Mauser,
weiters das Modell, in diesem Fall 98
Nun gibt man das Datum ein, an dem man die Waffe erworben hat.
Als Fleißaufgabe muß man außerdem nochmals anklicken, daß man die Waffe vor dem 1.10.2012 erworben hat:
Doppelt hält scheinbar besser
Es folgt die Kaliberangabe, zunächst ob metrisch, zöllig oder Schrot, hier Zoll (für kombinierte Waffen sind mehrere Angaben möglich);
dann das eigentliche Kaliber, hier.30-06 Spring.
Abschließend ist noch die Waffennummer einzutragen, sollte eine Waffe mehrere Nummern aufweisen so sind alle anzuführen.
Durch einen Klick auf Speichern schließt man die Registrierung (fast) ab,
zuerst wird man noch zum dritten mal gefragt, ob man die Waffe auch ja vor dem 1.10.2012 erworben hat! Wenn man das bestätigt, dann ist die Registrierung abgeschlossen und man landet hier:
Bei der Bestätigung, samt Registrierungsnummer
Diese Registrierungsbestätigung kann (und sollte) man sich auch ausdrucken, das sieht dann so aus:
Schön amtssigniert, alle Details darauf vermerkt.
Zurück bei der Registrierungsbestätigung klickt man dann auf Zurück zur Waffenübersicht, was zuvor noch
so ausgesehen hat sieht nun
so aus!
Zum Verlassen des Zentralen Waffenregisters klickt man schließlich auf Abmelden
und ist dann Erfolgreich abgemeldet. Die Waffe ist nun registriert, dem Gesetz ist Genüge getan. Bis zur nächsten Schikane
Weitere Informationen zum Thema Waffenregistrierung finden Sie im Internet unter http://dagarser.wordpress.com und auf den Seiten der IWÖ: http://iwoe.at
Richard Temple-Murray 2014/www.dagarser.at