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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Postfach 32 20 55022 Mainz per EPOS An alle Schulleiterinnen und Schulleiter des Landes Rheinland-Pfalz Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Der Staatssekretär Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 / 16-0 Telefax 06131 / 16 29 97 E-Mail poststelle@mbwjk.rlp.de Internet www.mbwjk.rlp.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen, meine Nachricht vom Durchwahl Fax Bearbeiter / in E-Mail 9322-51 311/30 16 5472 Herr Klussmann Alexander.Klussmann@mbwjk.rlp.de Datum 28.08.2007 Chronische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter Ein gemeinsames Thema und eine Herausforderung für Kinder und Jugendliche, Elternhaus und Schule Sehr geehrte Damen und Herren, die bundesweite Kinder- und Jugendgesundheitsstudie des Robert-Koch-Instituts eröffnet einen detaillierten Blick auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und zeigt, dass chronische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter zunehmen und ihnen eine beachtenswerte Bedeutung zukommt: 16,7 % aller Kinder und Jugendlichen leiden unter allergischen Erkrankungen, bei 22 % der Jugendlichen liegen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten vor, auch schwerwiegende Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herzerkrankungen oder Epilepsien treten bereits im Kindes- und Jugendalter auf. Chronisch kranke Kinder und Jugendliche besuchen Schulen aller Schularten; damit werden chronische Erkrankungen zu einem Thema und zu einer Herausforderung nicht nur für die Betroffenen selbst und ihre Eltern, sondern auch für Lehrkräfte aller Schularten. Dabei geht es um mehr als um eine bloße Auseinandersetzung der Lehrerinnen und Lehrer mit den gesundheitlichen Problemen ihrer Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen sind dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt. Dadurch sind sie vielfältigen Belastungen ausgesetzt und müssen mit krankheitsbedingten Beeinträchtigungen und Schwankungen in der Konzentrations- und Leistungsfähigkeit umgehen, die auch das schulische Leben

betreffen. Der Umgang mit diesen Belastungen und Beeinträchtigungen ist damit ein gemeinsames Thema und eine gemeinsame Herausforderung für die Betroffenen, die Eltern und die Schulen. Mit diesem Schreiben möchte ich auf offene Fragen eingehen, die sich in der Schulpraxis in diesem Zusammenhang ergeben haben, und gleichzeitig Anregungen und Orientierungshilfen weitergeben, die sich in der Schulpraxis bewährt haben. Berücksichtigung der Erkrankung im Schulalltag / Gesundheitsförderung für Kinder mit chronischen Erkrankungen Gesundheitsförderung zielt auf ein Verhalten ab, das auch langfristig ein Höchstmaß an gesundheitlichem Wohlbefinden bewirkt, das unter den gegebenen individuellen Bedingungen möglich ist. Insofern geht es bei Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen darum, dass die vom Arzt oder den Eltern eingeleiteten oder angeratenen Maßnahmen unterstützt werden. Zum einen geht es um eine ganzheitliche Sicht auf die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler, die zu einer angemessenen pädagogischen Haltung der Lehrkräfte führt und so den jungen Menschen so viel Normalität wie möglich und soviel Rücksicht oder Schonung wie nötig ermöglicht. Zum anderen geht es auch darum, dass in der Schule die relevanten Informationen vorliegen, um im Einzelfall eine notwendige Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte, z. B. für Hilfen in Krisensituationen oder zur Reduktion kritischer oder belastender Situationen im Kontext der Erkrankung, zu gewährleisten. Kooperation mit dem Elternhaus / Informationen durch Eltern und Kooperation mit der Ärzteschaft Um die besonderen Umstände von chronisch kranken Schülerinnen und Schülern berücksichtigen zu können, müssen Lehrkräfte wissen, wie sich eine Erkrankung auswirkt und wie sie im Unterricht angemessen auf die erschwerte Situation von erkrankten Schülerinnen und Schülern reagieren können. Informationen darüber können Lehrkräfte nur in Gesprächen mit den betroffenen Eltern und dem betroffenen jungen Menschen, ggf. unter Mitwirkung der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes und / oder des Schulärztlichen Dienstes, erhalten. Der gezielte Austausch von Informationen, unter Berücksichtigung der spezifischen Situation der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers, ist Voraussetzung für eine optimale schulische Betreuung und Förderung. Die Schule ist nach 2 Abs. 2 und 3 SchulG verpflichtet, gemeinsam mit den Eltern vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuwirken und in für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen zusammenzuarbeiten; die Eltern sind gemäß 2 Abs. 6 SchulG verpflichtet, die Schule über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen zu informieren. Zu diesen besonderen Umständen zählen auch chronische Erkrankungen. Durch einen engen und vertrauensvollen Umgang miteinander können mögliche Probleme erkannt und frühzeitig gelöst werden. Durch die Weitergabe von Informationen können Ängste und Unsicherheiten abgebaut und Handlungsspielräume erweitert werden. Es hat sich bewährt, Eltern in geeigneter Form (z. B. anlässlich des ersten Elternabends) auf die Kooperationsbereitschaft der Schule aufmerksam zu machen und auf ihre Informationspflicht hinzuweisen.

Weiterführende Anregungen und Hinweise unter der Fragestellung Was hat die Schule mit dem Thema zu tun? finden Sie in der Veröffentlichung Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht (vgl. unten). Aufgaben der Lehrkräfte Einhaltung der Einnahmezeiten und der richtigen Dosierung von Medikamenten Zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler sind auf Medikamente angewiesen und auch auf Unterstützung, um in der von Fachleuten empfohlenen Art und Weise mit der chronischen Erkrankung umgehen zu können. Medikamentöse Vorsorge und Therapie verlangen eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die der Schülerin oder dem Schüler auch während der Unterrichtszeit ermöglicht werden muss. An Ganztagsschulen gewinnt dieser Gesichtspunkt zunehmend an Bedeutung durch den erweiterten Zeitrahmen des Aufenthalts in der Schule. In der Regel haben chronisch kranke Schülerinnen und Schüler gelernt, die erforderlichen Medikamente selbstständig und regelmäßig einzunehmen. Sie benötigen allerdings Unterstützung durch die Lehrerinnen und Lehrer insofern, als ein förderliches Klima und Umfeld in der Schule herrschen sollte, das den erforderlichen Maßnahmen zu möglichst großer Selbstverständlichkeit verhilft und so den Betroffenen die Umsetzung erleichtert. Wenn Schülerinnen und Schüler Unterstützung benötigen z.b. bei der Einhaltung der Einnahmezeiten und der richtigen Dosisfindung von Medikamenten, gehört es zu den Aufgaben von Lehrkräften, die dazu erforderliche Unterstützung zu leisten. Voraussetzung hierfür sind rechtzeitige Informationen sowie genaue Absprachen zwischen Elternhaus und Schulleitung bzw. Lehrkräften. Die Absprachen sollten sich auf das konkrete Krankheitsbild, die Art der Medikation und Einnahme von Medikamenten während der Schulzeit sowie auf die sich daraus ergebenden Erfordernisse einer Mitwirkung in der Schule beziehen. In Abhängigkeit von den durch die Lehrkräfte zu übernehmenden Aufgaben, müssen solche Absprachen präzise sein und ggf. auch schriftlich dokumentiert werden, wie es am Beispiel einer Diabeteserkrankung mit Insulinbehandlung (Diabetes mellitus Typ 1) verdeutlich werden kann: Die praktische Durchführung einer Blutzuckermessung oder Insulininjektion wird in der Regel von Kindern im schulpflichtigen Alter sicher beherrscht. Jüngere Kinder sind jedoch häufig noch nicht in der Lage, Blutzuckerwerte vom Gerät abzulesen, die daraus abzuleitende korrekte Dosis des Insulins zu bestimmen und diese Zahl in die Injektionshilfe einzugeben. Bei dieser Aufgabe sind die Kinder auf die Unterstützung durch die Lehrkräfte angewiesen. Dies gilt insbesondere in Ganztagsschulen vor dem Mittagessen. Dabei sind Lehrkräfte ihrerseits auf einen z.b. tabellarisch angelegten Dosisplan angewiesen, dem sie entnehmen können, bei welchem Blutzuckerwert welche Menge Insulin benötigt wird. Vergabe von Medikamenten Das aktive Verabreichen von Medikamenten zählt in der Regel nicht zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte; für Pädagogische Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung gehört die Übernahme medizinischer Hilfstätigkeiten zur Dienstpflicht.

Gleichwohl besuchen Schülerinnen und Schüler die Schule, die die verordneten Medikamente während der Schulzeit nicht eigenständig einnehmen können. In diesen Fällen sind gesonderte und schriftliche Vereinbarungen (im Folgenden besondere Regelungen genannt) zwischen Schule und Elternhaus auf der Basis einer schriftlichen ärztlichen Verordnung erforderlich. Es ist zu begrüßen, wenn im Einzelfall vor Ort solche besonderen Regelungen vereinbart werden. Es ist jedoch zu betonen, - dass es sich dabei um Vereinbarungen auf freiwilliger Basis handelt, d.h. sowohl Lehrkräfte als auch Eltern können einer besonderen Regelung freiwillig zustimmen. - dass solche besonderen Regelungen an einzelne benannte Personen bzw. deren benannte Vertreter in der Schule gebunden sind und nicht für die Schule allgemein getroffen werden können. Solche besonderen Regelungen sind auf die individuellen Bedingungen und Erfordernisse abzustimmen. Nachfolgende Grundsätze sind dabei zu beachten, die erneut am Beispiel einer Diabeteserkrankung mit Insulinbehandlung (Diabetes mellitus Typ 1) verdeutlicht werden sollen: - Die Initiative geht von den Eltern aus, die schriftlich um die medizinische Versorgung ihres Kindes durch die Lehrkräfte bitten und im Einzelnen die Maßnahmen benennen, die durch Lehrkräfte getroffen werden sollen (z. B. Blutzuckerkontrolle mittels Blutzuckersticks, Insulinverabreichung). - Es wird eine schriftliche ärztliche Verordnung vorgelegt, in der die erforderlichen Verordnungen / Handlungen und Maßnahmen detailliert aufgelistet sind. - Die Eltern informieren die Schule über Aktualisierungen bzw. Veränderungen der Verordnungen unaufgefordert schriftlich und stellen entsprechend aktuelle ärztliche Verordnungen zur Verfügung. - Die beteiligten Lehrkräfte erhalten vorbereitend durch den schulärztlichen Dienst in Kooperation mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin des Kindes oder durch eine andere geeignete Person eine entsprechende Unterweisung im Hinblick auf die konkreten Maßnahmen und die dabei einzuhaltenden Hygienemaßnahmen. - Es wird schriftlich vereinbart, welche Maßnahmen die Schule im Notfall, z. B. bei einer Unterzuckerung (Hypoglykämie) oder bei praktischen Problemen (notwendiges Material zu Hause vergessen) in welcher Reihenfolge einleiten kann (z.b. Anruf bei Erziehungsberechtigten, behandelnder Ärztin bzw. behandelndem Arzt, Rettungsdienst). Solche freiwilligen Vereinbarungen können jederzeit weiterentwickelt und den Bedürfnissen angepasst, ggf. auch beendet werden. Notfallmaßnahmen: Hilfeleistung im Notfall gehört zu den Pflichten aller Bürgerinnen und Bürger, ist also selbstverständlich auch eine Pflicht aller Lehrerinnen und Lehrer.

Weitergehende Informationen, Arbeitsmaterialien Weitergehende Informationen zu einer Vielzahl von chronischen Erkrankungen können den beiden Veröffentlichungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entnommen werden. Sie können kostenlos per Internet bestellt bzw. direkt als pdf-datei gelesen werden: www.bzga.de; darüber hinaus werden derzeit auf dem Bildungsserver Informationen bereitgestellt. - Chronische Erkrankungen im Kindesalter. Ein gemeinsames Thema von Elternhaus, Kindertagesstätte und Schule. Hrsg.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Bestell-Nr. 20 401 000 - Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht. Hrsg.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vergriffen; nur im Internet bzw. auf dem Bildungsserver verfügbar - Das chronisch kranke Kind im Schulsport. Handreichung für Sportlehrerinnen, Sportlehrer und Eltern. (in Vorbereitung, Druck und Verteilung an alle Schulen voraussichtlich 2007). Besteht zwischen Schule sowie Elternhaus und Schülerin bzw. Schüler bezüglich der Verfahrensweise im Umgang mit der chronischen Erkrankung und / oder der Medikamentengabe erhöhter Informationsbedarf, kann der Schulärztliche Dienst beratend hinzugezogen werden. Der Schulärztliche Dienst ist den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen der Kommunen angegliedert. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können dort direkt erfragt werden. Rückfragen in konkreten Einzelfällen stellen Sie bitte zunächst an ihre zuständigen Schulaufsichtbeamtinnen und -beamten bei der Schulaufsicht. Darüber hinaus stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Alexander Klussmann Tel. 06131/16-5472, Email: Alexander.Klussmann@mbwjk.rlp.de im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Dr. Eike Christiane Schumann, Tel. 06131/16-2307 Email: eike.schumann@masgff.rlp.de Dieses Schreiben finden Sie auch auf unserem Bildungsserver http://foerderung.bildung-rp.de/schule-und-erkrankungen.html. Ich hoffe, dass diese Hinweise für Sie hilfreich sind und dazu beitragen die Situation chronisch kranker Kinder und Jugendliche zu verbessern. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich herzlich. Mit freundlichen Grüßen Michael Ebling