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1 Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR BILDUNG Ministerium für Bildung 1 Postfach Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Herrn Thomas Weiner, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik Mainz L/l,NDTAG Rh.s!n!anci-Pfalz 17 / VC)F{L/.\GE DIE MINISTERIN Mittlere Bleiche Mainz Telefon Telefax ministerinbuero@bm.rlp.de Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Telefon I Fax 942 B Dominik Hoffmann Dominik.Hoffmann@bm.rlp.de Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 19. April 2018 TOP 5: Mobilitätserziehung an Schulen Antrag der Fraktion der SPD nach 76 Abs. 2 GOL T - Vorlage 17/ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, gemäß der Zusage in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 19. April 2018 übermittele ich Ihnen als Anlage den Sprechvermerk. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stefanie Hubig

2 Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 19. April 2018 Vorlage 17/2899; Antrag der Fraktion der SPD nach 76 Abs. 2 GOLT Betreff: Mobilitätserziehung an Schulen" SPRECHVERMERK Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, heute zum TOP Mobilitätserziehung an Schulen" berichten zu können. Mobilitäts- und Verkehrserziehung (so nennen wir das in Rheinland-Pfalz) gehören zu den Pflichtaufgagen aller Schulen und sind für jede Altersgruppe von Schülerinnen und Schülern wichtig. Der Unterricht in diesem Bereich hat sich im laufe der Jahre verändert. Zunächst ging es ausschließlich um die klassischen Inhalte der Verkehrserziehung, ~nd zwar um die Kenntnis der Verkehrsmittel und Verkehrsregeln, um die Vermeidung von Unfällen sowie um die Erziehung zu verkehrssicherem Verhalfen. Um diese Inhalte geht es weiterhin. Seit Mitte der 1980er Jahre beschäftigten sich die Schulen in zunehmenden Maß. mit umwelt- und gesundheitspädagogischen Aspekten. Mittlerweile sind Gegenstand des Unterrichts vor allem Fragestellungen zu einer zukunftsfähigen Mobilität, die auf Umwelt und Gesundheit Rücksicht nimmt. So wird Schülerinnen und Schülern beispielsweise vermittelt, dass die Benutzung von Verkehrsmitteln mit hohem Schadstoffausstoß kritisch hinterfragt werden muss. Die Inklusion hat eine weitere Entwicklung vorangetrieben: Fpr unsere Schulen ist es selbstverständlich geworden, selbständige Mobilität zu fördern und Schulkinder mit Beeinträchtigungen individuell zu unterstützen. Immer stärker ins Bewusstsein rückte die Bedeutung der Mobilitäts- und Verkehr?erziehung für die Entwicklung von Sozialkompetenzen. Dazu zählen 1

3 insbesondere Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, der Umgang mit Konflikten sowie die Übernahme von Verantwortung in Familie und Gesellschaft: Soweit meine Ausführungen zu Ziel und Zweck des Unterrichts, der in Rheinland Pfalz umgesetzt wird - auf der Grundlage eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz und - unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift (W) Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen": Diese W ist seit Beginn des laufenden Schuljahres in Kraft. Sie enthält nach Jahrgangsstüfen getrennte Regelungen. Ich werde sie im Folgenden erläutern. Regelungen für die Jahrgangsstufen 1-4: Im Vordergrund 'stehen am Schulanfang der sichere Schulweg sowie die Benutzung von Schulbus und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch das Mitfahren im Auto der Eltern wird thematisiert. Im ersten Schuljahr sind mindestens 20 Unterrichtsstunden, im zweiten Schuljahr mindestens sechs Unterrichtsstunden für das Thema zu verwenden. Insgesamt mindestens 28 Unterrichtsstunden sind im dritten und vierten Schuljahr vorzusehen. Schwerpunkt ist das Verhalten als Radfahrerin oder Radfahrer. Orientierungshilfen bieten das Gemeinsame Rundschreiben zur Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule und im Realverkehr" und der Leitfaden zur Radfahrausbildung". Gegen Ende der AusbildUng können Teile des Übungsprogramms im Realverkehr durchgeführt werden. Regelungen für die Jahrgangsstufen 5-10: Die Inhalte der Primarstufe werden gefestigt und erweitert. Die Themen Umwelt und Verkehr" sowie Gesundheit und Verkehr" sind Bestandteil des Unterrichts. Die Integration in einzelne Fächer gelingt se~r gut. So geht es z. B. im Physikunterricht um den Energieverbrauch in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs oder im Erdkundeunterricht um die Verkehrsplanung in Ballungsgebieten. 2

4 In _der Sekundarstufe 1 nehmen Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig am Straßenverkehr teil. Das Führen eines motorisierten Fahrzeugs kann z. B. durch einen Mofa-Kurs vorbereitet werden. Regelungen für die Jahrgangsstufen 11-13: In der Sekundarstufe II liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der Werteerziehung. Die Themen Umwelt und Verkehr" sowie Gesundheit und Verkehr" werden vertieft. Mobilitäts- und Verkehrserziehung sind in Grund- und Leistungskursen integriert. Viele Schulen führen Mobilitäts- und Verkehrserziehungstage durch (dort sihd Feuerwehr, Polizei, Ärztinnen und Ärzte der Unfallchirurgie und Verkehrsgerichte vertreten, die über ihre Erfahrungen aus der Praxis berichten). Zuständigkeit in den Schulen, Unterstützung der Lehrkräfte: Die Verantwortung für die Umsetzung der Regelungen liegt bei den Schulleitungen. Diese übertragen geeigneten Lehrkräften die Funktion von Obleuten. Obleute sind am Schulstandort Ansprechpersonen in allen Fragen der Mobilitäts- und Verkehrserziehung. Unterstützt werden die Schulen durch ein Netz von derzeit 35 Beraterinnen und Beratern. Diese sind für einen lokal abgegrenzten Kreis von Schulen zuständig. Zusätzlich gibt es einen Landesfachberater. Lehrkräfte kön_nen sich auch über die Homepage informieren. Dort finden sie Hinweise, Vorgaben und Empfehlungen für die Schulpraxis. In der Ausbildung der Lehrkräfte wird der Mobilitäts- und Verkehrserziehung Rechnung getragen. Entsprechende Angebote gibt es in den Studienseminaren. Die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung des Pädagogischen Landesinstituts. Sie findet vor allem im Rahmen überregionaler und regionaler Arbeitstagungen statt. Pro Schuljahr gibt es ca. 40 solcher Tagungen. Unterstützung erhalten die Schulen durch die 90 Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater (das sind Polizeibeamtinnen und -beamte) sowie 12 Mitarbeiterinnen 3

5 und -mitarbeiter von vier Polizeipuppenbühnen. Mittel dafür stellt das Ministerium des Innern und für Sport bereit. Aus dem Haushalt des Ministeriums für.wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau werden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gefördert. Auch die Landesverkehrswacht finanziert einzelne Arbeitstagungen und zahlt Zuschüsse zum Kauf von Materialien. Die Unfallkasse stellt Räume u. a. für Arbeitstagungen und die Ausbildung der Mofakursleiterinnen und -leiter zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt sie die Aktion Gelbe Füße" und gibt die Broschüre BusSchule" heraus. Besonders erwähnen möchte ich auch das Engagement der Automobilclubs, insbesondere des ADAC,. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesanstalt für Straßenwesen, des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie sowie einzelner Krankenhäuser und Verkehrsverbünde. Deren Aktionen und Programme tragen wesentlich dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler lernen, sich sicherheits- und gefahrenbewusst zu verhalten uhd dass auch die anderen Ziele der Mobilitäts- und Verkehrserziehung erreicht werden. Die Br~ite und Vielfalt der Partner ist in jedem Fall beeindruckend. Selbstverständlich ist auch die Vorbildfunktion des,elternhauses für den Erfolg der Mobilitäts- und Verkehrserziehung wichtig. 4

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