LANDTAG Rheinland- P'falz VORLAG E. 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 28. September
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- Kirsten Salzmann
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1 Rheinlandpfalz Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach I Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie Herrn Dr. Peter Enders, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz Mainz LANDTAG Rheinland- P'falz 17 / VORLAG E DIE MINISTERIN Bauhofstraße Mainz Telefon Telefax Mail: poststelle@msagd.rlp.de /f Oktober 2017 Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartnerl-in I Telefon I F,ax PuK Dagmar Rhein-Schwabenbauer Dagmar. Rhein@msagd. rlp.de Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 28. September 2017 hier: TOP 9 Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Antrag nach 76 (4) GOL T, Vorlage 17/1956 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Enders, anlässlich der Erörterung des oben genannten Tagesordnungspunktes in der 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie habe ich zugesagt, den Mitgliedern des Ausschusses meinen Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Ausfertigung ist als Anlage beigefügt Blinden und sehbehinderten Personen wird dieses Dokument auf Wunsch auch in für sie wahrnehmbarer Form übermittelt. Abteilung Gesundheit: Stiftsstraße 1-3 Fax Abteilung Sozialversicherungen: Stiftsstraße 1-3 Fax / für lthe inl and Pfalz
2 Rheinlandpfalz Aktenzeichen 64 7 Mainz, den 20. September 2017 Bearbeiter Christian Manitz ft!!!j S p r e c h v e r m e rk 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 28. September 2017 hier: TOP 9 Pflegebegutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Antrag gemäß 76 (4) GOLT, Vorlage 17/1956 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Enders, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 31. August 2017 Ende August hatte ich berichtet, dass es mir mit Blick auf die Aufgabenerfüllung des MDK wichtig ist, eine politische Debatte zu führen und in dem Zusammenhang nicht nur diese Aufgabenerfüllung genau im Blick zu haben, sondern auch Erwartungen an den MDK zu formulieren. Im Kontext einer - zwischenzeitlich ja auch bundesweit geführten - Debatte über die Pflegebegutachtungen des MDK möchte ich daher gern die Gelegenheit nutzen, Ihnen heute zu diesem Thema zu berichten. Mit dem lnkrafttreten der zentralen Inhalte des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 ist die Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs grundlegend erneuert worden. Das alte System der Pflegestufen, die letztlich vom Zeitaufwand bei einzelnen gesetzlich benannten Verrichtungen im Bereich der Grundpflege abhingen, wurde durch ein neues Begutachtungsverfahren abgelöst für lthelnland:pfalz
3 Ausschlaggebend für die Feststellung eines Pflegegrades sind jetzt gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Bereichen, wodurch insgesamt mehr Facetten von Pflegebedürftigkeit in den Blick genommen werden als zuvor. Das ist eine wichtige Verbesserung und gleichzeitig ein Umbruch im Pflegeversicherungsrecht Dieser Umbruch bedeutet auch eine Zäsur und zumindest zunächst eine Mehrbelastung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, die im Auftrag der Pflegekassen" begutachten, welcher Pflegegrad vorliegt. Zum einen stellten insbesondere rund um den Jahreswechsel mehr Menschen Anträge auf Feststellung eines Pflegegrades, weshalb naturgemäß auch die Zahl der Gutachtenaufträge der Pflegekassen anstieg. Zum anderen mussten sämtlich~ Gutachterinnen und Gutachter in dem neuen Verfahren geschult werden und eine neue Routine entwickeln. Weiterhin stellt der MDK fest, dass die Erstellung eines Gutachtens nach dem neuen Verfahren etwas mehr Zeit in Anspruch, nimmt, als nach dem alten \!.erfahren.. Und schließlich hat. der MDK Rheinland-Pfalzzusätzliche Stellen für die Pflegebegutachtung geschaffen, was Einarbeitungsprozesse notwendig machte und macht, die ebenfalls zunächst einmal Ressourcen binden, bevor sie eine Entlastung bewirken. Die höhere Zahl an Gutachtenaufträgen, mit denen der MDK Rheinland-Pfalz konfrontiert war, wird gut deutlich im Vergleich der Kalendermonate Januar 2017 und Im Januar 2017 gab es laut MDK effektiv Gutachtenaufträge, im Januar 2016 waren es nur 8.203, also ein Plus von rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Seit April 2017 liegt die Zahl der Gutachtenaufträge, bis auf den Monat Mai, unter den Vergleichsmonaten Bis einschließlich August ist die Zahl der Gutachtenaufträge im Jahr 2017 in der Summe nahezu identisch. Demgegenüber konnte die Zahl der erledigten Gutachten nicht in allen Monaten das Niveau des Vorjahres erreichen, insgesamt ist die Zahl der erledigten Gutachten im Jahr 2017 mit um rund 500 Gutachten geringer als im Jahr Vergleichszeitraum 2016 (60.922) fur llheinland Pfalz
4 Im Ergebnis haben wir heute die Situation, dass die Laufzeiten für die Erledigung von Gutachtenaufträgen beim MDK Rheinland-Pfalz insgesamt betrachtet deutlich angestiegen sind. Dementsprechend beträgt die Laufzeit für die Erledigung von Pflegegut C!Chten mit Stand vom August 2017 im Durchschnitt rund 85 Kalendertage. Im August 2016 waren es noch durchschnittlich rund 31 Kalendertage. Diese Entwicklung verdeutlicht, welche Herausforderung der MDK Rheinland-Pfalz derzeit zu bewältigen hat. Bis Ende des Jahres 2017 ist die in vielen Fällen geltende Ent- 1 scheidungstrist für die Pflegekassen von 25 Arbeitstagen aufgründ einer bundesgesetzliehen Regelung im Elften Buch Sozialgesetzbuch noch ausgesetzt, außer es liegt ein sogenannter dringlicher Entscheidungsbedarf vor. Ab dem kommenden Jahr gilt diese Frist jedoch wieder in vollem Umfang. Es wird deutlich, dass erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um die Bearbeitungszeiten zumindest auf das ursprüngliche Niveau zurückzuführen. Vor dem Hintergrund hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo-,. grafie den MDK um eine Stellungnahme gebeten, wie er dieses Ziel erreichen wird. Insbesondere hat der MDK im personellen Bereich Maßnahmen ergriffen und seinen Stellenplan jeweils mit Beschluss des Verwaltungsrates im Verlauf des Jahres 2016 um 13 zusätzliche Vollzeitstellen und im Verlauf des Jahres 2017 um weitere 20 Vollzeit-. stellen für Pflegefachkräfte in der Pflegeeinzelfallbegutachtung auf jetzt insgesamt 130 Vollzeitstellen erhöht. Die neu geschaffenen Stellen werden laut MDK Rheinland-Pfalz sukzessive bis zum Ende des Jahres 2017 besetzt. Aktuell sind von den 130 Sollstellen 119,6 Vollzeitstellen für die Pflegeeinzelfallbegutachtung besetzt, was einer Quote von 92 Prozent entspricht. Die Bewerberauswahlverfahren für die Besetzung von 12 weiteren Stellen für Pflegefachkräfte sind abgeschlossen. Die Besetzung erfolgt sukzessive bis zum Ende des Jahres. Unter Berücksichtigung der zu erwarteten Abgänge geht der MDK Rheinland Pfalz davon aus, dass zum Ende des Jahres alle Stellen für die Pflegeeinzelfallbegutachtung besetzt sein werden für Rheinland Pfalz
5 Rheinlandpfalz Wicht[g sind mir als für die Pflegepolitik verantwortliche Ministerin besonders zwei Aspekte: Erstens hat der MDK Rheinland-Pfalznach den mir vorliegenden Zahlen in den Fällen, in denen Fristen zu beachten waren, efne zeitnahe Begutachtung sichergestellt. Beispielsweise lag die durchschnittliche Gutachtenlaufzeit bei dringlichem Entscheidungsbedarf bei rund 13 Kalendertagen, was den Pflegekassen die Einhaltung der fü r. sie geltenden Frist von 25 Arbeitstagen gut ermöglichte. Zweitens habe ich die klare Erwartungshaltung an den MDK, dass die Gutachtenlaufzeiten deutlich auf ein Niveau reduziert werden, dass die Einhaltung der ab dem kam-. menden Jahr wieder umfänglich geltenden gesetzlichen Fristen gewährleistet. Diesbezüglich werde ich mit dem MDK Rheinland-Pfalz im engen Austausch bleiben, denn ich weiß, wie wichtig eine zeitnahe Begutachtung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen ist, besonders wenn eine Pflegesituation neu eintritt. Aber auch die stationären Pflegeeinric.htungen haben ein berechtigtes Interesse an zeitnahen Begutachtungen, denn sie benötigen Planungssicherheit, welcher Personalschlüssel für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner gilt und refinanziert wird für Rheinland Pfalz
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