L ANDTAG Rheinland - F':alz 17 /3 900 VORLAGE. Ansprechpartner/-in / Dagmar Rhein-Schwabenbauer
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- Thomas Brandt
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1 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demog rafie Postfach Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege t,md Demografie Herrn Dr. Peter Enders, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz Mainz L ANDTAG Rheinland - F':alz 17 /3 900 VORLAGE Rheinlandpfalz DIE MINISTERIN Bauhofstraße Mainz Telefon Telefax Mail: poststelle@msagd.rlp.de S (}_ Oktober 2018 Mein Aktenzeichen PuK /18 Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Dagmar Rhein-Schwabenbauer Dagmar.Rhein@msagd.rlp.de Telefon / Fax Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 18. Oktober 2018 hier: TOP 8 Unterbringungssituation in der geschlossenen Psychiatrie der Rhein-Mosel- Fachklinik Andernach Antrag der Fraktion der CDU, Vorlage 17/3715 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Enders, anlässlich d.er Erörterung des oben genannten Tagesordnungspunktes in der 24, Sitzung des Ausschusses für Gesundhit, Pflege und Demografie am 18. Oktober 201_ 8. habe ich zugesagt, den. Mitgliedern des Ausschüsses meinen Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Au:5fertigung ist als Anlage beigefügt Blinden und sehbehinderten Abteilung Gesundheit: Personen wird dieses Dokument Stiftsstraße 1-3 Fax / auf Wunsch auch in für sie wahrnehmbarer Form übermittelt. für Rheinland-Pfalz
2 Mainz, den 8.- Oktober 2018 U. Zier, r!!!t Sprechvermerk 24. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 18. Oktober 2018 hier: TOP 8 Unterbringungssituation in der geschlossenen Psychiatrie der Rhein-Mosel- Fa'chklinik Andernach". Antrag der Fraktion der CDU, Vorlage 17/ '. Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Enders, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Ministerium liegt die Beschwerde eines Angehörigen einer Patientin auf einer akutpsychiatrischen Station d.er Rhein-Mosel-Fachklinik vom 2 August 2018 vor. Die betreffende Patientin ist psychisch erkrankt und kognitiv beeinträchtigt, sodass die Situation für die Angehörigen eine besondere Belastung und auch für das Fachpersonal der Klinik eine Herausforderung darstellte. Nach einem offenen und klärenden Gespräch zwischen den Eltern der Patientin und dem verantwortlichen Chefarzt sowie Verantwortlichen aus dem Bereich der Pflege konnte die Situation erfreulicherweise geklärt und eine weiterhin gute Behandlung und Pflege der Patientin und eine vertrauensvolle Zu-.. sammenarbeit mit den Angehörigen fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurde im August dieses Jahres das Ministerium zum ersten Mal über eine Überbele- gung der Akutpsychiatrie der Klinik informiert. Die Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach verfügt aktuell über 288 Planbetten im Fachgebiet der Psychiatrie Lind Psychotherapie. Im Jahr 2014 wurde die Zahl der Planbetten von 268 um 20 Betten auf die heutigen 288 Betten erhöht fdr Rheinland-Pfalz
3 Von diesen Betten steht die Hälfte, also 144 Betten, auf geschlossene n oder fakultativ geschlossenen Stati.onen für die akut notwendige psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung zur V~rfügung. Diese verteilen ~ich wie folgt: In der Abteil.ung Allge- meinpsychiatrie und Psychotherapie gibt es drei Stationen mit jeweils 24 Betten. In der. Abteilung für Gerontopsychiatrie, die tagsüber offen geführt wird, gibt es weitere zwei. Stationen mit jeweils 24 Betten und in der Abteilung für Suchtmedizin und Sozialpsychiatrie eine weitere Station mit 24 Betten. Die spezielle Auslastung der ßetten im geschlossenen Bereich und deren Entwicklung in den letzten drei Jahren ist dem Ministerium nicht bekannt. Für die Auslastung der Betten im Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie insgesamt kann ich Ihnen Folgendes berichten: Für das Jahr 2015 meldete die Klinik eine Auslastung von 86,6 Prozent - im Jahresdurchschnitt waren 249 der 288 Betten belegt. Im Jahr 2016 lag die Auslastung bei 97,3 Prozent und 280 der Betten waren im Jahresdurchschnitt belegt.. Im Jahr 2017 lag die Auslastung ebenfalls bei 97,3 Prozent und 280 Betten waren im Jahresdurschnitt belegt. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Die Krankenhausleitung berichtete jedoch im Rahmen einer Stellungnahme, dass in diesem Jahr die Bel~gung insgesamt und auch auf den geschützten Stationen deutlich gestiegen sei. Es kommt zudem vor, dass auch auf den beiden Stationen, die über einen Frauenschutzbereich verfügen, nicht alle Frauen in diesem Schutzbereich untergebracht werden. Einen ersten' Frauenschutzbereich gibt es seit dem ~ahr 2000 in der Klinik; im letzten Jahr wurde auf einer zweiten Station ein solcher ~ingerichtet. Die Schutzbereiche für Frauen ermöglichen die Unterbringung von gerade aufgenommen Patientinnen zur Abklärung von besonderen Schutzbedürfnissen und in Einzelfällen die zeitweilige Separierung der Patientinnen von männlichen Patienten auf Wunsch. Dieser Wunsch steht in der Regel im Zusammenhang mit traumatischen Erlebnissen der Frauen in der Vergangenheit. Männer haben zu diesem besonderen Schutzbereich keinen Zutritt; er ist durch eine Zwischentür abgegrenzt for lhelnland Pfalz
4 Außerhalb des Schutzbereichs und auf deri Stationen ohne besonderen Frauenschutzbereich sind die Patienten grundsätzlich aus therapeutischen Gründen gemischtgeschlechtlich untergebracht. Das bedeutet, dass Frauen und Männer ihre geschlechter-. getrennten Zimmer auf gemischten Fluren haben. Die bis in die 1970er-Jahre vorherrschende Gesch_lechtertrennung auf den psychiatrischen Stationen führte zu deutlich mehr Aggressionsereignissen. Seit der sogenannten Psychiatrie-Enquete haben sich die psychiatrischen Kliniken auch zum Ziel gesetzt, das Milieu der Behandlung und Patientenunterbringung an dem sogenannten Normalitätsprinzip zu orientieren. Dies dient.. dem therapeutischen Erfolg und der besseren Wiedereingliederung im Anschluss an die Behandlung. Dazu zählt auch die grundsätzlich gemeinsame Behandlung von Männern und Frauen. Dies ist der bundesweit nahezu flächendeckende Standard tjer Unterbringung. In der Rhein-Mosel-Fachklinik sind auch außerhalb der Frauenschutzstation alle Patientenzimmer mit elektronischen Schlössern ausgestattet, die es den Patientinnen und Patienten jederzeit erlauben, die Tür von innen abzuschließen, sodass nur das Behandlungsteam.die Tür von a).jßen öffnen kann. Darüb~r hinaus werden die Personalvorga-. ben der Psychiatrie-Personalverordnung durch die Klinik übererfüllt, sodass auch bei einer kurzfristigen Überbelegung einzelner Stationen eine ausreichende Behandlung. gewährleistet ist. Weder aus der Sicht der Landesregierung noch in der Einschätzung der Rhein-Mosel-Fachklinik ist unter diesen Umständen eine Gefährdung für das Wohl. der Patientinnen und Patienten gegeben. Im neuen Krankenhausplan wird auch die neue Behandlungsform der stationsäquivalenten Behandlungen berücksichtigt werden. Nachdem das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und de_r Ver.9ütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen die Rechtsgrundlage für diese neue Behandlungsform der ambulanten, multiprofessionellen Behandlung von akuten psychischen Erkrankungen ein geführt hat, machen sich. Krank~nhäuser in Rheinlan d-pfal_z.auf den.weg, diese in die Praxis zu bringen. Zu diesen Krankenhäusern gehört auch die Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach for ltheinland-pfal&
5 Wie im vorbereitenden Gutachten zum Krankenhausplan dargelegt ist, gehe auch ich davon aus, dass die Einführung von stationsäquivalenten Behandlungen künftig das Potential haben wird, den Bedarf an psychiatrischen Krankenhausbetten zu vermindern. Wie schnell die Einführung gelingen und diese Effekte zeigen wird, hängt von vielen Faktoren ab. Der Umsetzungsprozess wird eng begleitet. Die Belegungssituation und ihre Entwicklung hängt auch von der ambulanten Versorgung ab. Eine frühzeitige amb1,1lante Behandlung kann eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern, stattdessen zur Heilung beitragen und den Bedarf an stationärer Behandlung reduzieren. Insofern begrüßt die Landesregierung ich die Maßnahmen, die in diesem Bereich auf Bundesebene beschlossen wurden. 1 Die Psychotherapie-Richtlinie aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat seit dem April 2017 zu einem schnelleren Zugang zur Psychotherapi~ beigetragen, indem psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlung eingeführt und die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen auch mit der Vermittlung von Terminen beim Psychotherapeuten für Erstgespräch und Akutbehandlung beauftragt wurden. Damit auch die Richtlinientherapie wieder in notwendigem Maße und der notwendigen Schnelligkeit stattfinden kann, begrüße ich es sehr, dass im Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) nunmehr die Frist für den GB-A, die erforderlichen Anpassungen für eine bedarfsgerechte Versorgung für die Arztgrupperi der überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychothera-. peuten zu treffen, auf den 1.. Juli 2019 festgesetzt werden soll fdr Rhelnland Plal,
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