LANDTAG Rhüi,nland-P falz 17/1219. VORLJ\GE.
|
|
- Willi Kohler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ministeri um für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach I Mainz Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses Herrn Dr. Time Böhme, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz Mainz LANDTAG Rhüi,nland-P falz 17/1219. VORLJ\GE DIE MINISTERIN Bauhofstraße Mainz Telefon Teiefax Mail: poststelle@msagd.rlp.de cj J... März 2017 Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartnerl-in I PuK Dagmar Rhein-Schwabenbauer Dagmar.Rhein@msagd.r,lp.de Telefon I Fax Sitzung des Sozialpolitischen Ausschussesam 16. März 2017 hier: TOP 5. Stellungnahmen zurn Entwurf einer Landesverordnung über Rahmenbedingungen nach '79 Abs. 1 des SGB XII und Reaktion der Landesregierung Antrag der Fraktion der CDU, Vorlage.17/975 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Böhme, an lässlich der Erörterung des oben genannten Tagesordnungspunktes in der 7. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschussesam 16. März 2017 habe ich zugesagt, den Mitgliedern des Ausschusses meinen Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Ausfertigung ist als Anlage beigefügt Blinden und sahbehinderten Personen wird dieses Dokument auf Wunsch auch in für sie wahrnehmbarer Form übermittelt. Abteilung Gesundheit: Schießgartenstraße 6 Fax 06131/ Abteilung Sozialversicherungen: Schießgartenstraße 6 Fax Tag der Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017
2 64 Mainz, den 9. März 2017 Bearbeiter: Herr Diehl ~ Sprachvermerk 7. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschussesam 16. März 2017 hier: TOP 5 Stellungnahmen zum Entwurf einer Landesverord'nung über Rahmenbedingungen nach 79 Abs. 1 des SGB XII und Reaktion der Landesregierung Antrag der Fraktion der CDU, Vorlage 17/975 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Böhme, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das jetzt durchgeführte Verfahren zum Erlass der Rechtsverordnung geht im Ergebnis. auf die vom Landtag in seiner Sitzung am 15. September 2016 einstimmig angenommene Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2016 des Rechnungshofs sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2013 und der Unterrichtung durch die Landesregierung zurück. Dort wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, nach erfolglosem Ablauf der Frist für den Abschluss eines Rahmenvertrages unverzüglich eine Rechtsverordnung zu erlassen und darin unter anderem Regelungen zur Reduzierung von Kosten für Teilzeitbeschäftigung und Außenarbeitsplätzen zu treffen und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass das Landesamt für Soziales, Jugena und Versorgung als zuständiger überörtlicher Träger der Sozialhilfe in.die Lage versetzt wird, die Angemessenheit der Vergütungssätze zu prüfen Tag der Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017
3 Bereits vor Beginn des Verfahrens zum Erlass der Rechtsverordnung wurden mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch mit den anderen Verfahrensbeteiligten, so zum Beispiel den Kommunalen Spitzenverbänden, auf den verschiedensten Ebenen des Ministeriums mehrere Gespräche geführt. Im Sinne eines transparenten Verwaltungshandeins waren alle beteiligten Stellen - und das gilt insbesondere für die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen - von Anfang an über das Vorgehen informiert und haben den Entwurf der Rechtsverordnung zur Stellungnahme erhalten. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend fachlich und juristisch bewertet. Berechtigte Änderungsvorschläge wurden in die Überarbeitung der Rechtsverordnung aufgenommen. Dies gilt insbesondere für die im Entwurf enthaltene und auch auf entsprechende Forderung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zurückgehende Forderung nach der Schaffung einer Rechtsgrun~lage für die Kürzung von Entgelten für teilzeitbeschäftigte Menschen in der Werkstätten und für Menschen, die auf Außenarbeitsplätzen arbeiten. Die im ersten Entwurf enthaltenen Kürzungsbeträge wurden deutlich zurückgenommen; darüber hinaus wurden weitere, auf berechtigten Forderungen der Leistungserbringer beruhende Regelungen dazu normiert. Die Kritik der LIGA an dem Verordnungsentwurf bezog sich auf folgende Punkte: Sinnhaftigkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt, Unzulässigkeit der Rechtsverordnung wegen grundsätzlicher Bedenken (zum Beispiel unzulässige Regelungstiefe) sowie nicht zutreffende Gründe für den Erlass der Rechtsverordnung. Bei allem Verständnis für die durchaus nachvollziehbaren Argumente zum Erlass der Rechtsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ist doch deutlich darauf hinzuweisen, dass dieser Faktaufgrund der Beschlusslage der Landesgremien unabänderbar ist. Auch die grundsätzlichen Bedenken, dass der Verordnungsentwurf über die abschließende Aufzählung des 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hinausgeht, sind aus Sicht der Landesregierung nicht zutreffend Tag der Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017
4 ARBE IT, GESUNDHEIT Auf den ersten Blick bezieht sich diese Regelung nur auf die Vergütungsvereinbarungen. Vergütungsvereinbarungen können jedoch nicht isoliert betrachtet werden; sieberuhen stets auf Leistungsvereinbarungen. Deswegen regelt 79 Abs. 1 Satz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch folgerichtig, dass "in den Rahmenverträgen auch Merkmale und Besonderheiten der jeweiligen Leistungen berücksichtigt werden". Es ist daher herrschende Auffassung, dass die Landesrahmenverträge Regelungen über jeden Gegenstand treffen können, der die Vereinbarungen nach 75 Abs. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch betrifft; die Vorschrift des 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch trifft also keine abschließende Regelung im Hinblick auf.die Vereinbarungsgegenstände. Da die Rechtsverordnung an die Stelle der Rahmenvereinbarung tritt, kann für sie nichts anderes gelten; sie kann also Regelungen zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen enthalten. Weiterhin wird kritisiert, dass auch ohne die kommunalen Spitzenverbände, sozusagen bilateral zwischen dem Land als überörtlichem Träger und der LIGA beziehungsweise der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen als Vereinigung der Leistungserbringer eine Rahmenvereinbarung hätte abgeschlossen werden können. Auch dieser Rechtsauffassung kann die Landesregierung nicht zustimmen Nicht nur der Wortlaut von 79 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch steht dem entgegen: "Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene schließen mit den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen auf Landesebene gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge....", auch Sinn und Zweck dieser bundesgesetzliehen Regelung sind sehr nachvollziehbar. Gerade in Rheinland-Pfalz macht diese Regelung Sinn: Einerseits beteiligen sich die Landkreise und kreisfreien Städte zur Hälfte an den Kosten; andererseits werden sie im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung zur umfassenden Aufgabenwahrnehmung herangezogen. Tagder Deutschen E in hei~ Mainz Oktober 2017
5 ARB EIT, GESUND HEIT UND DE MOGRA FIE Zusammenfassend ist also festzustellen, dass in Anbetracht der Beschlusslage und der Tatsache, dass innerhalb der Sechsmonatsfrist keine Rahmenverträge zustande kamen, die Begründung für den Erlass der Rechtsverordnung unstrittig ist. Durch die Rechtsverordnung werden keine verbindlichen Regelungen getroffen; die notwendige Verbindlicpkeit wird unter Beachtung der allgemeinen Regelungen in der Verordnung in den Einzelleistungs-, -Vergütungs- und -prüfungsvereinbarungen hergestellt. Sinn und Zweck eines Rahmenvertrages beziehungsweise einer Rechtsverordnung ist es, eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzelvereinbarungen zu vermeiden; auf der anderen Seite muss eine solche Allgemeinregelung aber so viel Offenheit haben, um die notwendige Flexibilität auf der örtlichen Ebene, aber auch auf Seiten der Leistungserbringer zu gewährleisten. Am deutlichsten wird diese Einschätzung bei der Tatsache, dass es in Rheinland-Pfal:z Werkstätten gibt, unter deren Dach Menschen mit geistiger Behinderung ebenso die notwendige Unterstützung im Rahm.en der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wie Menschen mit einer psychiatrischen Behinderung. Andererseits gibt es aber Regionen, in denen Teilhabe am Arbeitsleben für die beiden Behinderungsbilder getrennt angeboten werden. Dieses Anliegen wurde daher in der Begründung sprachlich noch deutlicher formuliert. Gerade die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen wurde im Rahmen der in einem solchen förmlichen Verfahren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, in dem es ja auch um Interessen anderer Beteiligter, zum Beispiel der örtlichen Träger, geht, weitestgehend beteiligt und informiert wurde. Die Landesregierung ist sich sicher, dass in der überarbeiteten Fassung der Rechtsverordnung die berechtigten Bedenken der beteiligten externen Akteure aufgenommen und umgesetzt wurden. ln einem Schreiben des Präsidenten des Landesrechnungshofes an den Haushaltsund Finanzausschuss vom 9. März 2017 wird das Festhalten an den seitdem Jahr 1985 geltenden Personalschlüsseln kritisiert. Nach der Werkstättenverordnung haben die Werkstätten Gruppenleiter im Schlüssel von 1:12 zu beschäftigen Tagder Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017
6 MINISTERIU M FÜRSOZIALES, ARB EI T, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFI E Zusätzlich werden in Rheinland-Pfalz nach der im Jahr 1985 abgeschlossenen Vereinbarung Gruppenhelfer mit einem Personalschlüssel von 1:30 finanziert. Diese Vereinbarung wurde von der damaligen CDU-geführten Landesregierung mit den Leistungsanbietern abgeschlossen. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen an die Werkstätten in den letzten Jahren gestiegen sind, hält die Landesregierung die seit 30 Jahren geltenden Personalschlüssel heute mehr denn je für sachgerecht und eine Beibehaltung besonders im Interesse der Menschen mit Behinderungen für sinnvoll. So werden zum Beispiel die Menschen in den Werkstätten immer älter, sind auf Grund altersbedingter Leistungsminderung nicht mehr in der Lage den ganzen Tag den Anforderungen einer Regelgruppe gerecht zu werden und bedürfen einer besonderen Betreuung. Eine Personalreduzierung hätte aus fachlicher Sicht zur Folge, dass nicht mehr alle, insbesondere Werkstattbesucher, die auf Grund ihrer Behinderung besonders intensive Betreuung benötigen, die Werkstatt besuchen könnten. Alternative tagesstrukturierende Angebote, die in der Regel teurer und vermutlich weniger fördernd wären, müssten gefunden werden. Die vereinbarten Personalschlüssel hält die Landesregierung auch auf Grund der Tatsache für angemessen, dass die Kommunalen Spitzenverbände diese im Rahmen der Anhörung nicht kritisiert haben. Hier sitzen die Fachleute vor Ort, die am besten beurteilen können, inwieweit eine gute Versorgung der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten mit dem vorhandenen Personal möglich ist.. Der Entwurf der Rechtsverordnung wurde am 24. Januar 2017 dem Justizministerium zur rechtsförmlichen Prüfung zugeleitet; sobald diese abgeschlossen ist, wird der Entwurf unverzüglich dem Ministerrat zur Zustimmung vorgelegt. Die Rechtsverordnung '. soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. -6- Tag der Deutschen Einheit Mainz Oktober 2017
7 Aufgrund der Tatsache, dass mittlerweile das Bundesteilhabegesetz beschlossen ist und auch die dort normierten Neuregelungen zum Vereinbarungsrecht wieder den Abschluss eines Rahmenvertrages vorsehen, wird die Landesregierung sich sehr dafür einsetzen, dass der vom Landesgesetzgeber neu zu bestimmend~ Träger der Eingliederungshilfe sehr zeitnah die dann nach neuem Recht zu führenden Rahmenvertragsverhandlungen aufnimmt und zu einem zielführenden Ergebnis führt Tagder Deutschen Einheitll -.:1 Mainz Oktober 2017
LANDTAG Rhein!and -F'"falz 17 / VO RL/~GE
Rheinlandpfili MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBE IT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses
MehrLANDTAG Rheinland- P'falz VORLAG E. 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 28. September
Rheinlandpfalz Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 I 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie Herrn Dr. Peter Enders, Mdl Landtag
MehrErgebnisniederschrift Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz am 16. Februar 2017 (13.00 bis 16.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 55021 Mainz Bauhofstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2452 Mail: poststelle@msagd.rlp.de www.msagd.rlp.de
MehrBundesteilhabegesetzes. Vom
1 Sozialgesetzbuch ist das Saarland ( 94 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch). (1) Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Träger der Eingliederungshilfe Gesetz zur Ausführung
MehrL ANDTAG Rheinland Pfalz 17 ;3057 V ORLAGE
.. Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/523 19. Wahlperiode 18-03-14 Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
MehrRheinland- Pfalz 1 7 / 4 O 5 9
ARBEIT, GESUNDHE IT Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Medien, Digitale lnfrastrl Ktur LA_NDTAG und Netzpolitik Rheinland-
Mehr28. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 7. März hier: TOP 8 SAPV Antrag der Fraktion der CDU, Vorlage 17/4405
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie Herrn Dr. Peter Enders, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz
MehrT h e m e n b e i t r a g
Speyer, Mai 2018 T h e m e n b e i t r a g Prüfungsrechte bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bislang keine unabhängige Finanzkontrolle durch den Rechnungshof bei den Leistungserbringern
Mehrl_ /"!l1 i l [j-f.l,(3 Rhci n l2.n -.l - P fnlz 17/ 2416" Dagma
MINISTERIU M FÜR SOZIALES, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses fü r Gesundheit, Pflege und Demografie.----- ------- l_
MehrKoordinierungsausschuss des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz am 6. Dezember 2017 (14.00 bis 16.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 55021 Mainz Ergebnisniederschrift Bauhofstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2452 Mail: poststelle@msagd.rlp.de
MehrGESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/236 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes A. Problem und Ziel Am 16. Dezember
MehrL ANDTAG Rheinland - F':alz 17 /3 900 VORLAGE. Ansprechpartner/-in / Dagmar Rhein-Schwabenbauer
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demog rafie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege t,md Demografie Herrn Dr. Peter Enders, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz
MehrSitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz am 28. Februar 2018 (10.00 bis Uhr)
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 55021 Mainz Ergebnisniederschrift Bauhofstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2452 Mail: poststelle@msagd.rlp.de
MehrGeplante Zuständigkeit(en) der Eingliederungshilfe in Rheinland Pfalz
Geplante Zuständigkeit(en) der Eingliederungshilfe in Rheinland Pfalz Joachim Speicher Abteilungsleiter Gesetzliche Neubestimmung Die Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII (also aus der Sozialhilfe)
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches
MehrEinladung. zur. 33. Plenarsitzung am Dienstag, dem 30. Mai 2017, Uhr, 34. Plenarsitzung am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, 09.
17. Wahlperiode Stand: 31.05.2017, 13.00 Uhr PLENUM Einladung zur 33. Plenarsitzung am Dienstag, dem 30. Mai 2017, 14.00 Uhr, 34. Plenarsitzung am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, 09.30 Uhr, in der Steinhalle
Mehr"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf
MehrAnsprechpartner/-in / Uli Schmidt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Postfach 31 80 55021 Mainz An die Heimbeiräte der Heime, Wohnheime und Wohnstätten für behinderte Erwachsene in der Region Pfalz LANDESBEAUFTRAGTER
MehrVereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII
Muster zu Teil 1 und 3 Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII (Betreutes Wohnen) Zwischen Landeswohlfahrtsverband
MehrGesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14161 08.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Datum
MehrAktuelles aus der Gesundheitsabteilung
Aktuelles aus der Gesundheitsabteilung Carola Hollnack Leiterin des Referates Krankenhausentgelte und ökonomie im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Folie 1 GLIEDERUNG
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1080 16. Wahlperiode 14.11.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund
Mehr1. Einrichtungstypen gem. 3 LRV-SH / Einzelintegration
Gemeinsame Grundsätze der schleswigholsteinischen Kreise für die Leistungserbringung von Einzelintegrationen (B I.3) in Kindertageseinrichtungen Allgemeines rechtliche Grundlagen 1 Das SGB XII, insbesondere
MehrVerordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Bundesrat Drucksache 839/08 05.11.08 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - A - Wi Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld
MehrVereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der "Pflegestufe 0"
1 Vereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der "Pflegestufe 0" zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarbrücken und dem Regionalverband
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
MehrVereinbarung zur Umsetzung des 93 d Absatz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in Rheinland-Pfalz
Vereinbarung zur Umsetzung des 93 d Absatz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in Rheinland-Pfalz Das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch Herrn Staatsminister Florian Gerster und Herrn Staatssekretär Dr.
MehrAls Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 18. September 2018 Entwurf einer Fünften
MehrGesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7690 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/7443
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/965 23.03.2012 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe nach SGB XII Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1597 7. Wahlperiode 26.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen
MehrHESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6651 09. 08. 2018 Antrag der Landesregierung betreffend Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 A. Problem
MehrDie Bayerischen Teilhabegesetze Regelungen in Bayern
Die Bayerischen Teilhabegesetze Regelungen in Bayern Ausgangslage Bundesteilhabegesetz BTHG Zwingende Anpassungen landesrechtlicher Vorschriften = Müssen Gesetzgeberische Gestaltungsspielräume auf Landesebene
MehrTeilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/670 04.06.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes
Bun d esrat Drucksache 209/19 08.05.19 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch das 10.
MehrVORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPEFllODE
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4505 zu Drucksache 15/3363 27. 04. 2010 Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 26. Juni 2009 zu Drucksache 15/3363
MehrGesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 27.07.2015 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal
MehrLeistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,
Mehrvom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)
Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert
Mehrl/~,ndtag Rh ~;. in! and - P'fa lz 1 7 I VOf~LAC3E
------------ -------------------------------------------- Rheinlandpfalz ARBEIT, GESUNDHEIT Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Sozialpolitischen
MehrUmsetzungsbegleitung BTHG Regionalkonferenz West Aktueller Sachstand zum Landesrahmenvertrag gem. 131 SGB IX
Umsetzungsbegleitung BTHG Regionalkonferenz West Aktueller Sachstand zum Landesrahmenvertrag gem. 131 SGB IX Dr. Dieter Schartmann (LVR) Michael Rosellen (AWO NRW) Dr. Willibert Strunz (Landesbehindertenrat
MehrTagesordnungspunkt: Verlängerung der gesetzlichen Regelung für Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/3141 öffentlich Datum: 24.01.2019 Dienststelle: Fachbereich 73 Bearbeitung: Dr. Schartmann Sozialausschuss 12.02.2019 Kenntnis Tagesordnungspunkt:
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung
1. Entwurfsfassung 7.6.2016 Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen werden die Zuständigkeiten für Leistungen
MehrLAN DTAG 17 /4408 VORLAGE. .Dagmar. Rh 27. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege Und Demografie am 7.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demog rafie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie Herrn Dr. Peter Enders, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Eingliederungshilfeverbundes für die Region Südpfalz Präambel Im Eingliederungshilfeverbund der Region Südpfalz kooperieren die Leistungsträger
MehrEntwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Bundesrat Drucksache 198/14 (Beschluss) 11.07.14 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung A. Problem und Ziel Die Sportanlagenlärmschutzverordnung
MehrAndere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX
Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetzes am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz
MehrLA!'jOTAG Rhe inland-p falz. vorlage.
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARB'E IT, GESUNDHEIT Ministerium fü r Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 155021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie
MehrGESETZENTWURF. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode der Fraktionen der SPD und CDU
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/413 7. Wahlperiode 22.03.2017 GESETZENTWURF der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes A Problem Nach Nummer
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen
MehrGesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Düsseldorf, 19. November 2015 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Vorlage 16/3456 alle Abg. Gesetz über
MehrVersion: 24.08,2017. Gesetzentwurf. der Landesregierung. Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Version: 24.08,2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem iind Regelungsbedürfnis Das vorliegende Thüringer Gesetz zur Ausführung
MehrKleine Anfrage. der Abg. Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Pflegesatzkommission nach 86 SGB XI und Antwort
Drucksache 15/4077 15. 08. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 28.06.2002 betreffend Pflegesatzkommission nach 86 SGB XI und Antwort der Sozialministerin Vorbemerkung
MehrLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE
Der Ministerpräside.nt des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE
MehrVO Fi LAGE. 17. Sitzung de$ Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Postfach 32 20 1 55022 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg Kiel
Diakonisches Werk Postfach 8 25 24758 Rendsburg Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Kaufmännischer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
MehrUmsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht
Umsetzung BTHG Beteiligungsgespräche Magdalena Garrecht 08.09.2014 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) a) Zeitschiene Inkrafttreten b) Inhalt 2. Umsetzung des BTHG 3. Träger der Eingliederungshilfe
MehrVORLAGE Sitzung des Ausschusses Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR BILDUNG Ministerium für Bildung I Postfach 32 20 1 55022 Mainz Vorsitzender Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Herrn Jochen Hartloff, Mdl Landtag
Mehrzwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und Finkenau Hamburg
Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH Finkenau 11 22081
MehrGemeinsame Grundsätze für Einzelintegration (BI.3) in Kindertagestätten
Gemeinsame Grundsätze für Einzelintegration (BI.3) in Kindertagestätten Gemeinsame Grundsätze der schleswigholsteinischen Kreise über die teilstationäre, integrative Förderung von Kindern mit wesentlicher
Mehrt.g. September 2017 Seite 1 von 1
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
Bundesrat Drucksache 172/14 22.04.14 Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen AS - K - Wi Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) A. Problem und Ziel Die Bundesagentur
MehrA7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizmmlstenum Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldori
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1855 05.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Stand der Verhandlungen
Mehr---- Ai / MA I Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 8. Mai Anlagen
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Norclrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses. des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Robert
Mehr23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am TOP 15 "Aktueller Stand des Professorinnenprogramms in RLP"
_Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR. WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Postfach 32 20 1 55022 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2451 16. Wahlperiode 02.02.2009 Bericht der Landesregierung Pflegestützpunkte Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Drucksache 16/ 2346 (neu) Federführend
MehrÜbergangsvertrag gemäß Artikel 3 der Vereinbarung zur Umsetzung des 93 d Absatz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in Rheinland-Pfalz vom 4.
Mainz, den 15. Dezember 2000 Übergangsvertrag gemäß Artikel 3 der Vereinbarung zur Umsetzung des 93 d Absatz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in Rheinland-Pfalz vom 4. Oktober 2000 Die Vertragsparteien,
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 09.12.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis
MehrMinisterium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin
Ministerium Schule und Weiterbildung des Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
MehrFreie Wohlfahrtspflege NRW
Freie Wohlfahrtspflege NRW LANDTAG " LAG FW NRW 0 Sperlichstraße 25 0 48151 Münster " NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Platz des
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 25. Jahrgang Potsdam, den 29. April 2014 Nummer 19 Kindertagesstättenanpassungsgesetz Vom 28. April 2014 Der Landtag hat das folgende
Mehr- andererseits. Präambel
Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22.11.2011 sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge
MehrAusschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode
Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/939 16. Wahlperiode 19.06.2015 Ausschuss für Kommunalpolitik 97. Sitzung (öffentlich) 19. Juni 2015 Düsseldorf Haus des Landtags 12:05 Uhr bis 13:30
MehrLANDTFGl Rhe!n!2 n d - Pf8.lz 17 / VORLAGE
MIN ISTERIUM FÜR SOZIALES, Ministerium fü r Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Postfach 31 80 1 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie Herrn Dr. Peter Enders,
Mehr57 Mehrfachzuständigkeiten bei der Förderung der Internatsunterbringung
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 57 Mehrfachzuständigkeiten bei der Förderung der Internatsunterbringung behinderter Schülerinnen und Schüler beseitigen (Kapitel 3002
Mehr16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG..,, NORORHlElN-'WES1lFAUEN : 16..
MehrZusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI
Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 5. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick Ulrike Bode,
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes. 44. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 02. Oktober 2013, TOP 10 a
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Staatssekretär An die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105 Kiel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 407/08 04.06.08 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Sachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes A. Problem und Ziel Seit dem 01.09.2007
MehrÄnderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines
Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 50/17 (Beschluss) 10.03.17 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Der Bundesrat
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 07.04.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und Regelungsbedürfnis Die in 6 Abs.
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung 11. Sitzung
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3440 17.09.2014 Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf Landesregierung - Drs.
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3700
Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Gottorfstraße 2 24837 Schleswig Sozialausschuss@landtag.ltsh.de Schleswig-Holsteinischer Landtag
Mehr