Lernzielkatalog für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer

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Transkript:

Anlage 4 (zu 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) Lernzielkatalog für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer Die Ausbildung nach 1 RettAPO hat das Ziel, Rettungshelferinnen und Rettungshelfer für ihren Einsatz im Rahmen des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu qualifizieren. Der Lernzielkatalog soll einen einheitlichen Qualitätsstandard sichern. 16 UE *) I. Ablauf einer Hilfeleistung Rettungskette Rettung und Krankentransport sowie Zusammenarbeit mit Dritten 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Ablauf der Versorgung bei Notfall- und Nichtnotfalleinsätzen anhand der Rettungskette darstellen. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Aufgaben und Zuständigkeiten der an dieser Versorgung beteiligten Personengruppen beschreiben. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Grundsätze einer rückenschonenden Arbeitsweise beim Heben und Tragen umsetzen und können den Patientinnen und Patienten/Betroffenen sachgerechte Hilfestellungen (insbesondere beim Aufstehen und Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen) geben. 4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Maßnahmen der Rettung in der Erstversorgung unter Berücksichtigung des Eigen- und Fremdschutzes. 5. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die in ihrem Aufgabengebiet erforderlichen Maßnahmen zur Transportvorbereitung, -durchführung und nachbereitung (insbesondere: Formen der Krankentransporte, Lagerungs- und Umlagerungstechniken mit geeignetem Material, Einsatzdokumentation und kommunikation). 6. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Umgang mit Rollstühlen theoretische Grundkenntnisse umsetzen und beherrschen einfach praktische Fertigkeiten unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsaspekte. 7. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe im Einsatz bei der Zusammenarbeit mit Dritten (insbesondere: Ersthelfern, Hausärzten, Polizei und Feuerwehr).

II. Rechtsfragen im Rettungsdienst 8 UE *) 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die für ihre Tätigkeit als Rettungshelferinnen und Rettungshelfer in Nordrhein-Westfalen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen und können deren Bedeutung/Konsequenzen an Beispielen erläutern. Hierzu gehören insbesondere: a) Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen ( 2, 4, 5, 7 RettG NRW), b) Unterlassene Hilfeleistung ( 323 c StGB), c) Verletzung von Privatgeheimnisse ( Schweigepflicht ) ( 203 StGB), d) Körperverletzung ( 230 StGB), e) Rechtfertigender Notstand ( Notkompetenz ) ( 34 StGB), f) Geschäftsführung ohne Auftrag ( 677 BGB), g) zur Gefahrenabwehr ( 680 BGB), h) Schadenersatzpflicht ( 823 BGB), i) Haftung für den Verrichtungsgehilfen ( 831 BGB), j) Straßenverkehrsrecht ( 1, 34, 35, 38 u. 49 StVO) und Fahrererlaubnisverordnung, k) PsychKG, l) Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht, m) Infektionsschutzgesetz ( Meldepflicht ), n) Medizinproduktegesetz (MPG), o) Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MP BetreibV), p) Schutzbekleidung im Rettungsdienst und q) Transportverweigerung. III. Physiologie und Pathophysiologie des Bewusstseins 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen Störungen des Bewusstseins und das daraus resultierende Ausmaß der Gefährdung für die Betroffene oder den Betroffenen. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Bewusstseinsstörungen und können bei

IV. Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der Atmung 6 UE *) 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit den Grundlagen der Anatomie und Physiologie (Normalfunktion) der Atmung vertraut. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen Störungen der Atmung und das daraus resultierende Ausmaß der Gefährdung für die Betroffene oder den Betroffenen. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Atemstörungen und können bei 1 V. Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Kreislaufs 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit den Grundlagen der Anatomie und Physiologie (Normalfunktion) des Herz-Kreislaufsystems vertraut. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen Störungen der Herz-Kreislauffunktion und das daraus resultierende Ausmaß der Gefährdung für die Betroffene oder den Betroffenen. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Herz- Kreislaufstörungen und können bei VI. Durchblutungsstörungen 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können akute periphere Gefäßverschlüsse erkennen und die daraus resultierenden Gefahren für die Betroffene oder den Betroffenen erklären. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können anhand der typischen Symptome eine zerebrale Durchblutungsstörung (insbesondere: Apoplex) erkennen und die daraus resultierenden Gefahren für die Betroffene oder den Betroffenen erklären. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen und können bei

VII. Blutstillung und Wundversorgung 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Basismaßnahmen der Blutstillung. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die verschiedenen Wundarten die daraus jeweils resultierenden Gefahren für die Betroffene oder den Betroffenen erklären. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Wunden sachgerecht versorgen. VIII. Schock 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Schockmechanismus in seinen pathophysiologischen Grundzügen erläutern. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen und können bei IX. Hypoglykämischer Schock und hyperglykämisches Koma (als Beispiel einer Stoffwechselentgleisung) 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Grundkenntnisse über das Krankheitsbild Diabetes mellitus und können anhand der Symptome einen hyperglykämischen Schock oder ein hyperglykämisches Koma erkennen. 2. Sie sind in der Lage, eine Blutzuckerbestimmung vorzunehmen. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen und können bei X. Akuter Bauch und Bauchtrauma 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können anhand der Anamnese der Leitsymptome

(Schmerzort und Schmerztyp, Schockzeichen, Verletzungen und Traumazeichen) auf die vitale Grefährdung der Patientin oder des Patienten schließen. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen und können bei XI. Geburt 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bei einer einsetzenden Geburt eine Kreißende sachgerecht betreuen und transportieren. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Fortentwicklung des Geburtsvorgangs in seinen Grundzügen einschätzen und gegebenenfalls bei der Durchführung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen unterstützend helfen. XII. Polytrauma und Schädel-Hirn-Trauma 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die Definition des Polytraumas. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bei der Versorgung Polytraumatisierter und Schädel-Hirn-Verletzter unterstützend helfen. 3 UE *) XIII. Verätzungen, Thermische Schäden und Stromunfälle 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Verätzungen durch Säure und Laugen anhand von Symptomen erkennen. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Sofortmaßnahmen bei Verletzungen mit Säuren und Laugen unter Berücksichtigung des Eigenschutzes durchführen. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die pathophysiologischen Auswirkungen der verschiedenen thermischen Schäden (lokal-systemisch) auf den menschlichen Organismus in ihren Grundzügen beschreiben. 4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können thermische Schäden an ihren Symptomen erkennen und die daraus für die Betroffene oder den Betroffenen resultierenden Gefahren

einschätzen. 5. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beherrschen die Sofortmaßnahmen und können bei 6. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die unterschiedlichen Auswirkungen bei Nieder- bzw. Hochspannungsunfällen auf den menschlichen Organismus beschreiben. 7. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können unter Beachtung des Eigenschutzes die Sofortmaßnahmen und die rettungsdienstlichen Basismaßnahmen durchführen. XIV. Vergiftungen 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können aus dem Umfeld und dem Verhalten der Betroffenen oder den Betroffenen auf eine Vergiftungsgefahr schließen. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können unter Beachtung des Eigenschutzes die rettungsdienstlichen Basismaßnahmen bei Vergiftungsnotfällen durchführen. 6 UE *) XV. Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit dem Aufbau und der regelrechten Funktionsweise des Bewegungsapparates vertraut. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die verschiedenen Erkrankungen und Verletzungsarten der Knochen und Gelenke (insbesondere: Lumbago, Fraktur, Luxation, Distorsion) an ihrer Symptomatik erkennen und die daraus für die Betroffene oder den Betroffenen resultierenden Gefahren einschätzen. 3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Lage, insbesondere unter Anwendung adäquaten Immobilisationsmaterials, die rettungsdienstlichen Basismaßnahmen durchzuführen und die Patientin oder den Patienten fachgerecht zu lagern und zu transportieren. XVI. Arzneimittel 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen Arzneimittelformen und können Verabrei-

chungsformen und Verabreichungswege aufzeigen. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Gabe von Arzneimitteln sachgerecht vorbereiten und bei deren Verabreichung unterstützend helfen. XVII. Arbeitsschutz, Hygiene und Infektionskrankheiten 1. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Bedeutung der Hygiene, besonders in der Versorgung von Verletzten und Kranken, bewusst. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich nach den Grundsätzen der Hygiene kleiden und so verhalten, dass eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert und ein adäquater Eigen- und Feuerschutz gewährleistet ist. 9 UE *) XVIII. Soziale Kompetenz Umgang mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen Kommunikation hilfreiches Gesprächsverhalten 1, Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigen im Umgang mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen deren individuelle psychische und physische Belastbarkeit (insbesondere bei behinderten und älteren Menschen). 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die praxisrelevanten theoretischen Grundlagen der Wahrnehmung und der Gesprächsführung auf unterschiedliche Personengruppen und Situationen übertragen und in praktischen Übungen anwenden. XIX. Einführung in das Rettungswachenpraktikum 1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und organisatorischen Abläufe auf einer Rettungswache informiert. 2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Tätigkeit und rechtliche Stellung während des Rettungswachenpraktikums beschreiben.

XX. Abschlussprüfung Ziel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auf der Grundlage der aufgeführten entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. *) UE = Unterrichtseinheit zu je 45 Minuten