VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

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Transkript:

VO Laufbahn (SGS 640.21) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

Primarstufe Inhaltsverzeichnis 1. Spezielle Förderung und Sonderschulung... 2 1.1 Individuelle Lernziele (ILZ)... 2 1.2 Nachteilsausgleich... 3 1.3 Umgang mit fehlenden Deutschkenntnissen... 3 2. Kindergartenbestätigung und Zeugnisse... 3 2.1 Kindergarten... 4 2.2 Klassenstatus... 4 2.3 Zeugnisformular... 6 2.4 Lernbericht... 7 2.5 Besondere sportliche Leistungsfähigkeit... 7 2.6 Pädagogisch- therapeutische Massnahmen (Logopädie und Psychomotorik)... 8 2.7 Übertrittsformular... 8 2.8 Leistungsstörungen... 8 3. Anhang... 9 3.1 Zeugnisvermerk... 9 Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 1

1. Spezielle Förderung und Sonderschulung Sowohl die Spezielle Förderung als auch die Sonderschulung sind im Zeugnis zu vermerken. Das Zeugnis gibt die während eines Schuljahres oder eines Semesters von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen wieder. Es enthält einen Hinweis auf die Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung. Bei deren Inanspruchnahme - ausser bei pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie, Psychomotorik) und dem Förderunterricht - wird dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt (VO Laufbahn 11). Form und Umfang dieser Lernberichte sind nicht vorgeschrieben. Massnahmen der Speziellen Förderung und Sonderschulung werden im Zeugnis vermerkt, wenn die Massnahme länger als ein Semester beansprucht worden ist. Massnahmen, welche während des zweiten Semesters beginnen und im neuen Schuljahr fortgesetzt werden, sind ebenfalls zu vermerken. Im Zeugnisfeld Vermerk dürfen ausschliesslich Angaben zu den 11 bis 24 der VO Laufbahn gemacht werden. 1.1 Individuelle Lernziele (ILZ) Eine individuelle Lernzielsetzung ist in sämtlichen Fächern sowohl im Rahmen der Speziellen Förderung als auch der Sonderschulung möglich. Der Lehrplan ist verbindlich. Das bedeutet, dass eine Dispensation von einzelnen Fächern, beispielsweise vom Fremdsprachenunterricht, nicht möglich ist. Besondere Begabungen oder Schwierigkeiten werden erfasst und entsprechende Fördermassnahme eingeleitet. Werden die regulären Lernziele in einem oder mehreren Fächern nicht erreicht, können bei Vorliegen einer SPD- oder KJP-Indikation individuelle, reduzierte Lernziele vereinbart werden. Für leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können individuelle, erweiterte Lernziele definiert werden. Lernziele orientieren sich so weit als möglich am Lehrplan. Es werden in allen Fächern, auch mit individuellen Lernzielen, Prädikate bzw. Noten gesetzt. In den Fächern mit individuellen, reduzierten Lernzielen wird das individuell gesetzte Lernziel benotet. 1.1.1 Individuelle, reduzierte Lernziele Fächernoten oder -prädikate mit individuellen, reduzierten Lernzielen sind mit dem Vermerk "Leistungsbeurteilung gemäss 19, reduzierte individuelle Lernziele zu bezeichnen. Die Lernziele des Lehrplans gelten bei individueller, reduzierter Lernzielsetzung als nicht erreicht. Bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen, reduzierten Lernzielen erfolgt die Beförderung oder Nichtbeförderung an der Volksschule sowie der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I aufgrund der individuellen Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung sowie im Hinblick auf die Entwicklungsperspektiven. Eine Rückversetzung ist in der Regel nicht möglich. Der Lernbericht erfasst die individuell reduzierten Lernziele und deren Erreichung. Individuelle, reduzierte Lernziele sind nur in der Primarstufe, im Leistungszug A der Sekundarstufe l sowie in der Sonderschulung möglich(vo Laufbahn 19 ff.). In der Einführungsklasse können in jedem Fach individuelle Lernziele gesetzt werden. Im ersten Jahr der Einführungsklasse werden individuelle Lernziele gesetzt, wenn die Schülerin oder der Schüler die Lernziele der ersten Einführungsklasse, welche von der Lehrperson definiert werden, nicht erreicht werden. Im zweiten Jahr der Einführungsklasse gelten die regulären Lernziele der 1. Regelklasse. In jedem Fall wird dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt. In der Kleinklasse ist immer von individuellen Lernzielen auszugehen. Die Fächer mit individuellen Lernzielen werden im Zeugnis vermerkt. 1.1.2 Individuelle, erweiterte Lernziele Für leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können individuelle, erweiterte Lernziele, die über die Klassen- oder Stufenlernziele hinausgehen, vereinbart werden. Der Vermerk im Zeugnis lautet "Leistungsbeurteilung gemäss 19, erweiterte individuelle Lernziele. Die Benotung erfolgt entsprechend den Lernzielen und Leistungsanforderungen der Klasse. Der Lernbericht erfasst die individuell erweiterten Lernziele und deren Erreichung. Es gelten Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 2

die regulären Verfahren für die Beförderung und Nichtbeförderung, die Übertritte und den Wechsel des Leistungszugs in der Sekundarstufe l (VO Laufbahn 19 ff.). 1.2 Nachteilsausgleich Der Nachteilsausgleich passt die Form der Lern- und Prüfungssituation an, reduziert aber die Leistungsanforderung und das Lernniveau nicht. Beurteilung, Beförderung und Übertritt erfolgen deshalb nach den allgemeinen, rechtlichen Bestimmungen. Der Nachteilsausgleich wird im Zeugnis nicht vermerkt (VO Laufbahn 18 ff.). 1.3 Umgang mit fehlenden Deutschkenntnissen Für fremdsprachige Schüler und Schülerinnen, die beim Eintritt in die Volksschule noch nicht 3 Jahre im deutschen Sprachgebiet wohnhaft gewesen sind oder die über wenig Deutschkenntnisse verfügen, entscheidet der Klassenkonvent nach dem 1. Schuljahr im deutschen Sprachgebiet über die Beförderung aufgrund einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers ohne Prädikate und Noten. Der Vermerk im Zeugnis lautet Beförderungsentscheid gemäss 23 Absatz 1. In den beiden folgenden Schuljahren entscheidet der Klassenkonvent auf der Grundlage des Berichts zum Sprachstand Deutsch als Zweitsprache, ob das Zeugnis aufgrund einer Gesamtbeurteilung oder mittels Prädikaten und Noten erfolgt. Dem Zeugnis ist ein Bericht über den Sprachstand in der Schulsprache und über die Entwicklungsperspektiven beizulegen. Für den Übertritt an eine weiterführende Schule oder in die duale Berufsbildung gelten die allgemeinen Übertrittsbedingungen. 2. Kindergartenbestätigung und Zeugnisse Das kantonale Zeugnisformular hat für alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule Gültigkeit auch für jene mit Spezieller Förderung oder Sonderschulung. In der Kopfzeile des Zeugnisformulars erscheint die eingetragene Schulstufe, die Klassenstufe sowie der Klassenstatus (oben links). Bis auf die Kopfzeile mit dem entsprechenden Klassenstatus und dem Hinweis auf die In- Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 3

anspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung ist das Zeugnisformular für die Spezielle Förderung und die Sonderschulung identisch. 2.1 Kindergarten Im Kindergarten ist das Äquivalent zum Zeugnis in der Primarschule die Aktennotiz über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten. Auch Schülerinnen und Schüler des Kindergartens haben Anspruch auf Angebote der Speziellen Förderung und Sonderschulung. Gemäss VO Laufbahn 25 ff erfolgt die Beurteilung im Kindergarten auf der Grundlage des Lehrplans im Sinne einer beschreibenden Leistungsbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Gesamtbeurteilung. Das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten verlangt die Leistungsbeurteilung. Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung sind Teil der Leistung und müssen somit thematisiert werden und erscheinen folglich in der Aktennotiz wie auch in der Bestätigung des Unterrichtsbesuches. Damit wird Transparenz geschaffen und die abnehmende Schule kann die Angebote der Speziellen Förderung bis zum Ende der ersten Primarklasse weiterführen. Im Unterschied zum Zeugnis in der Primarschule muss der Aktennotiz und der Bestätigung des Unterrichtsbesuches im Kindergarten kein Lernbericht beigelegt werden. 2.2 Klassenstatus Folgende Angebote der Speziellen Förderung (BildG 44 Absatz 1 Buchstabe a, b und d) und Sonderschulung (BildG 48 Absatz 1 Buchstabe a und c) werden im Zeugnis unter Klassenstatus dargestellt: - Einführungsklasse - Kleinklasse - Fremdsprachenintegrationsklasse Bei einem Klassenstatus im Rahmen der Speziellen Förderung erscheint folgender Text unter Vermerk: «Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei pädagogisch-therapeutischen Massnahmen und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei.» Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 4

- Sonderschulung - Integrative Sonderschulung Bei einem Klassenstatus im Rahmen der Sonderschulung erscheint folgender Text unter Vermerk: «Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Sonderschulung liegt ein Lernbericht bei.» Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 5

2.3 Zeugnisformular Bei der Leistungsbeurteilung im Rahmen der Speziellen Förderung und der Sonderschulung sind die erweiterten bzw. reduzierten individuellen Lernziele zu berücksichtigen und entsprechend zu vermerken(vo Laufbahn 11 Abs. 1). In Fächern, in welchen eine Schülerin oder ein Schüler nach individuellen Lernzielen beurteilt wird, wird die Note bzw. das Prädikat mit einem Sternsymbol (* oder **) gekennzeichnet. Unter Vermerk erscheinen die im Rodel (betrifft DokuLaufbahn) angekreuzte Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung: - Förderunterricht - Begabungs-/Begabtenförderung * - Unterricht in Deutsch als Zweitsprache * - Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache * - Förderangebot Französisch * - Psychomotorik - Logopädie - Integrative Schulungsform Heilpädagogik * - Integrative Schulungsform Sozialpädagogik * - Integrative Schulungsform Assistenz * - Heimatliche Sprache und Kultur * Bei einer Indikation der Speziellen Förderung, welche einen Lernbericht erfordert, erscheint folgender Text unter Vermerk: «Aufgrund der Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung, ausser bei pädagogisch-therapeutischen Massnahmen und Förderunterricht, liegt ein Lernbericht bei.» Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 6

Lernbericht Bei Inanspruchnahme von Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung, ausser bei pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie und Psychomotorik) und dem Förderunterricht, wird dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt (VO Laufbahn 11 Absatz 1). Bei einer individuellen Lernzielsetzung werden die reduzierten bzw. erweiterten, individuellen Lernziele sowie deren Erreichung ausgeführt. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen darf der Lernbericht lediglich Aussagen zur schulischen Entwicklung, nicht aber zu Charaktereigenschaften, Gesundheit, sozialen oder familiären Verhältnissen oder weltanschaulichen Ansichten enthalten. Der Lernbericht wird von der Lehr- oder Fachperson verfasst und unterschrieben. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler für mehrere Massnahmen der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung individuelle Rückmeldungen in Berichtsform erhält, so werden diese Berichte in nur einem Berichtsformular erfasst und gedruckt. 2.4 Besondere sportliche Leistungsfähigkeit Die Individuallösung ist eine Massnahme der Speziellen Förderung gemäss Bildungsgesetz 44. Gemäss VO Laufbahn 11 ist diese im Zeugnis unter Begabungs- und Begabtenförderung aus- Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 7

zuweisen und ein Lernbericht beizulegen. Der Lernbericht ist für die Individuallösung formal zu erstellen: Im Rahmen der Talentförderung ist für Vorname Name XY eine Individuallösung gemäss 1 der Verordnung über die spezielle Förderung von Jugendlichen (SGS 640.51) getroffen worden. Ihr / ihm wird dadurch ermöglicht, während der Unterrichtszeit die sportliche Begabung im Bereich Sportbereich XY speziell zu fördern. Er/sie absolviert während des Faches XY jeweils ein zusätzliches Training. Zugunsten der Talentförderung im Sport kann das Fach XY somit nicht beurteilt werden. oder Name Vorname XY wird im Rahmen der spezielle Förderung von sportbegabten Jugendlichen gemäss Verordnung (SGS 640.51) im Bereich Sportbereich XY gefördert. Die Förderung in einer Sportklasse oder über eine Individuallösung ermöglicht mit partiellen Lektionenentlastungen oder Freistellungen vom Unterricht die Teilnahme an Trainings und Wettkämpfen. Im nicht besuchten Fach wird kein Prädikat bzw. Note gesetzt. Im Fach Sport wird ebenfalls kein Prädikat bzw. keine Note gesetzt, jedoch zwei **. 2.5 Pädagogisch- therapeutische Massnahmen (Logopädie und Psychomotorik) Die Leitungen der Logopädischen Dienste und des Pädagogisch-therapeutischen Zentrums (ptz) sind verpflichtet, auf Anfrage der zuständigen Schulleitung bzw. der Lehr- oder Fachperson, Namen der therapierten Kinder und Jugendlichen zu melden. 2.6 Übertrittsformular Auf dem Übertrittsformular darf kein Vermerk zu individuellen Lernzielen oder zur Kleinklasse gemacht werden. Das Übertrittsformular dient ausschliesslich der Datenerfassung zum Übertrittsentscheid bzw. zur Übertrittsprüfung. Sämtliche Angaben der Speziellen Förderung (inkl. Kleinklasse) bzw. Sonderschulung, welche zur Klassenbildung notwendig sind, werden auf der Excel-Liste Übertritt und Klassenbildung erfasst. 2.7 Leistungsstörungen Gemäss VO Laufbahn 24 kann die Schulleitung auf Antrag des Klassenkonvents aufgrund von vorübergehenden Umständen, welche die Schülerin oder den Schüler im Lernen erheblich behindern, von den Bestimmungen der Verordnung abweichen. Der Vermerk im Zeugnis lautet Leistungsbeurteilung gemäss 24 Absatz 1. Die Fächer, welche nicht bewertet werden können, werden leer gelassen. Beim Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II sowie im letzten Unterrichtsjahr eines Faches kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung. Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 8

3. Anhang 3.1 Zeugnisvermerk Primarschule gemäss VO Laufbahnverordnung ( 11 Zeugnis) ab Schuljahr 2015/2016 Massnahme Zeugnis Hinweis auf Inanspruchnahme (im Rodel anklicken) Hinweis auf Beurteilung nach individuellen erweiterten** bzw. reduzierten* Lernzielen (ILZ) Spezielle Förderung Einführungsklasse ja, unter Klassenstatus ja ja Kleinklasse ja, unter Klassenstatus ja ja Integrative Schulungsform (ISF) ja, erscheint als Vermerk ja ja Förderunterricht im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich ja, erscheint als Vermerk - - Förderung besonderer kognitiven, musischen oder sportlichen Leistungsfähigkeit ja, erscheint als Vermerk ja ja (BBF) Deutsch als Zweitsprache ja, erscheint als Vermerk - ja Fremdsprachenintegrationsklasse ja, unter Klassenstatus ja ja Förderangebot für SuS in Französisch ja, erscheint als Vermerk - ja Lernbericht pädagogischtherapeutische Massnahme Logopädie ja, erscheint als Vermerk - - Psychomotorik ja, erscheint als Vermerk - - Sonderschulung Separative Sonderschulung ja, unter Klassenstatus ja ja Integrative Sonderschulung ja, unter Klassenstatus ja ja Nachteilsausgleich - - - Abteilung Sonderpädagogik/Juni 2017/August 2017/ergänzte Version September 2017 9