Regierungspräsidium Darmstadt Sprachförderung im Kindergartenalter
Gegenstand der Förderung gefördert werden: Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Kindergartenalter Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher 2
Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind: Kommunale Träger kirchliche Träger freigemeinnützige Träger unter Vorlage der entspr. Anerkennung 3
Voraussetzungen der Förderung: Voraussetzung ist zunächst die Zusätzlichkeit der Maßnahme über den üblichen Kindergartenbetrieb hinaus. Die Fördermaßnahmen düfen nicht bereits durch andere Fördermittel, beispielsweise durch die Besonderen Integrationsaufgaben nach 9 (1) des Hessischen Kindergartengesetzes oder durch eine andere Finanzierung abgedeckt sein. 4
Durchführung der Förderung Die Träger müssen Konzeption und Durchführung der jeweiligen Maßnahme bei Antragstellung ausreichend beschreiben. Konzept und Organisation sollen mit bestehenden Sprachfördermaßnahmen anderer Einrichtungen abgestimmt und ggf. gemeinsam durchgeführt werden. Ein Finanzierungsplan für das jeweilige Förderjahr ist vorzulegen. 5
Voraussetzungen für die Durchführung Zur Durchführung der Sprachfördermaßnahmen sollen haupt- und nebenamtliche sowie ehrenamtliche Kräfte eine Qualifikation im Bereich Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (kann ggf. noch nachgereicht werden). An den Sprachfördermaßnahmen sollen i. d. R. nicht weniger als fünf und nicht mehr als Fünfzehn Kinder teilnehmen (im Einzelfall besteht hier ein Ermessensspielraum). Die Einheiten der Sprachförderung sollen zusätzliche Förderstunden á 45 Minuten umfassen. 6
Voraussetzungen für die Durchführung Sonderfall: Erscheint einem Träger in einem Einzelfall eine an der Einrichtung fest angestellte Kraft als die am besten geeignete Person um die Sprachförderung durchzuführen, ist es auch denkbar, daß eine Zusatzkraft für den Zeitraum der Sprachförderung die Kinder beaufsichtigt, die nicht an der Sprachförderung teilnehmen. Wird dies entsprechend nachgewiesen, gilt auch hier die Zusätzlichkeit der Maßnahme als erfüllt. 7
Umfang und Höhe bei Sprachfördermaßnahmen Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen werden im Wege der Festbetragsfinanzierung mit einer Zuwendung von 1,25 pro Kind und pro Förderstunde (à 45 Min.) gewährt. Der Festbetrag der Höchstförderung errechnet sich in der Regel nach der Formel: Anzahl der Kinder X Anzahl der Wochenstunden X Anzahl der Wochen X 1,25 = Höchstfördersumme Der Förderumfang bei Sprachfördermaßnahmen beträgt je nach Bedarf bis zu 400 Stunden pro Kind und Jahr. Im Einzelfall besteht hier jedoch ein Ermessensspielraum 8
Umfang und Höhe von Fortbildungsmaßnahmen Die Förderung für eintägige Fortbildungsmaßnahmen beträgt i. d. R. bis zu 75 pro Person/Platz. Bei mehrtägiger Dauer beträgt die Förderung i. d. R. bis zu 150 pro Person und Platz, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Auch hier ist die Höhe der entstehenden Kosten in einem Kosten- und Finanzierungsplan darzulegen. Bei Fortbildungsmaßnahmen sind die Träger verpflichtet, Teilnehmer- und Anwesenheitslisten zu führen aus denen der zeitliche Umfang der Fortbildungen hervorgeht. Teilnehmerbescheinigungen sind mit dem zu erstellenden Verwendungsnachweis vorzulegen. Aufgrund der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten im Haushaltsjahr 2012 dürfen nur noch Fortbildungen zur Sprachförderung von Personen gefördert werden, die in den letzten fünf Jahren keine Fortbildungsförderung aus diesem Landesprogramm in Anspruch genommen haben. 9
Zweck der Zuwendung / Zusatzkosten Mit den Zuwendungen werden die Personal-, Sach- und Betriebskosten getragen. Zusätzliche Ausgaben bis zu 300 können für die Erstausstattung mit pädagogischem Arbeitsmaterial zur Sprachförderung gem. 1.1 anerkannt und bezuschusst werden, dies beschränkt sich allerdings auf eine Erstantragstellung für den Anschub einer neustartenden Maßnahme. Bereits laufende Sprachfördermaßnahmen sind von dieser Sonderzuwendung ausgeschlossen. 10
Abwicklung der Förderung Der Antrag ist von den Trägern vor Maßnahmenbeginn beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vorzulegen. Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de unter Angabe der Stichwörter Ausländer und Migration sowie weiter Sprachförderung Kinder zum Download bereit. 11
weitere Abwicklung der Förderung Nach Eingang des Antrages entscheidet das Regierungspräsidium über Umfang und Höhe der Förderung. Im Förderfall erhält der Antragsteller vom Regierungspräsidium einen schriftlichen Bescheid über dessen Art und Inhalt er sich mit einer beigefügten Erklärung ebenfalls schriftlich einverstanden erklärt. Nach Rücklauf dieser Einverständniserklärung erfolgt die Auszahlung auf das vom Antragsteller angegebene Konto. 12
Verwendungsnachweise Die Förderung erstreckt sich regelmäßig auf das lfd. Haushaltsjahr bis zum 31.12. eines Jahres, nicht auf das Kindergartenjahr und auch nicht über den 31.12. eines Jahres hinaus. Nach Ablauf der Förderung ist dem Regierungspräsidium Darmstadt bis 31.03. des auf die Bewilligung folgenden Jahres ein Verwendungsnachweis über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. Die Erstellung des Verwendungsnachweises erfolgt auf einem dem Bescheid beigefügten Vordruck. Diesem sind ein Sachbericht, Teilnehmerlisten sowie ggf. auf Anforderung auch noch Zusatzbögen zu einer statistischen Auswertung von Art und Umfang der Fördermaßnahme beizufügen. 13
Kooperation und Abstimmung Konzept und Organisation sollen mit bestehenden Sprachfördermaßnahmen anderer Einrichtungen abgestimmt und ggf. gemeinsam durchgeführt werden. Die Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen soll durch gegenseitige Information, Hospitation und Abstimmung zwischen den Sprachfördermaßnahmen im Kindergarten und den schulischen Vorlaufkursen gewährleistet werden. Der gleichzeitige Besuch von Vorlaufkursen in der Schule und die Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme in der Einrichtung stellt hierbei ausdrücklich keine unzulässige Doppelfinanzierung dar. 14
Zusammenarbeit mit den Eltern Das Sprachförderkonzept soll mit den Eltern abgestimmt werden. Durch direkte Ansprache und Information der Eltern und die Organisation von Elternprojekten (z.b. Eltern- bzw. Müttersprachkurse) sollen zugewanderte Eltern zur aktiven Begleitung ihrer Kinder motiviert bzw. befähigt werden. Bei Interesse fördert das Regierungspräsidium Darmstadt auch Sprachfördermaßnahmen für Eltern und andere Personen mit Migrationshintergund. Die Förderhöhe beträgt hierbei bis zu einem Euro pro Teilnehmer und Förderstunde. Nähere Informationen hierzu sind ebenfalls auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter der Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de unter Angabe der Stichwörter Ausländer und Migration sowie weiter Deutschkurse Zuwanderer zu erhalten. 15
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung: Regierungspräsidium Darmstadt Tel.: 06151/12-6097 Fax: 06151/12-6350 Mail: f.herlt@rpda.hessen.de 16