BMUB 2016/17 FÖRDERPROGRAMM. LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze

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Transkript:

FÖRDERPROGRAMM LED Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze -

FÖRDERGEGENSTAND Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung Hocheffiziente LED-Leuchten Lichtmanagement (Steuer-/Regelungstechnik) (Ausnahmen möglich, aber zu begründen; Flure, Treppenhäuser, Nebenräume mit Zeitsteuerung oder Eingangsbewegungsmelder möglich; Sportstätten i. d. R. dreistufig beleuchten) Montage, Demontage und Entsorgung der Altanlagen: externes Fachpersonal Neuer Förderschwerpunkt KSJSS mit erhöhter Förderung: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen

FÖRDERGEGENSTAND Veröffentlichung Kommunalrichtlinie mit Details zum BMUB-Förderprogramm: 01.10.2015 Antragsfenster: 01.10.2015-31.03.2016 und 01.07.2016-30.09.2016 01.01.2017-31.03.2017 und 01.07.2017-30.09.2017 LED-Außenbeleuchtung wird wieder gefördert! 20 % Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 70 % 25 % Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 80 % mit Lichtsteuerung/regelung

FÖRDERGEGENSTAND LED-Innenbeleuchtung unverändert mit 30 % Investitionszuschuss bei 50 % Reduzierung CO2-Ausstoß Erweiterung um KSJSS-Paket: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen*, Sportstätten, Schwimmhallen LED-Innenbeleuchtung: LED-Außenbeleuchtung: 40 % Förderung 30 % Förderung * nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe)

INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Antragsberechtigung Kommunen und 100% kommunale Verbünde 100% kommunale Betriebe und Einrichtungen Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Hochschulen (außer Volkshochschulen) bzw. deren Träger (auch Länder) Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.

INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Förderfenster Antragstellung: 01.10.2015-31.03.2016 und 01.07.2016-30.09.2016 01.01.2017-31.03.2017 und 01.07.2017-30.09.2017 Vorgabe CO2 Minderung: 50 % Förderanteil: 30 % bzw. 40 % bei KSJSS-Projekten (s. u.) Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 Mindestbetrag Projektgröße: 16.667 bzw. 12.500 Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (Eigentumsänderungen sind dem PTJ anzuzeigen)

INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Fremdfinanzierung/ Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital Auszahlung: Zuwendung < 25.000 : nach Verwendungsnachweis; Zuwendung 25.000 : 80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden, 20 % Schlusszahlungsvorbehalt Frist Elektronische Einreichung fristwahrend! des Antrags über easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.

INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Ausschlüsse: Medizinische Einrichtungen, Sakralgebäude Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen, Planung/Ingenieur Laufende Ausgaben/Instandhaltung Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung CO2-Einsparung wie zuvor aufgeführt KSJSS Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe), Sportstätten, Schwimmhallen

INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Fördermittelgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau Projektmanager BMUB: Projektträger Jülich (PTJ) Adresse für Antrag: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin ptj-ksi@fz-juelich.de 030 20 19 95 77

AUSSENBELEUCHTUNG Antragsberechtigung Kommunen und 100 % kommunale Verbünde 100 % kommunale Betriebe und Einrichtungen Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Träger (auch Länder) Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.

AUSSENBELEUCHTUNG Förderfenster Antragstellung 01.10.2015-31.03.2016 und 01.07.2016-30.09.2016 01.01.2017-31.03.2017 und 01.07.2017-30.09.2017 Vorgabe CO2-Minderung/Förderung: 70 %: 20 % Förderung 80 %: 25 % Förderung bzw. 30 % bei KSJSS-Projekten (s. u.) Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 Mindestbetrag Projektgröße: 25.000 bzw. 20.000 bzw. 16.667 Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (Eigentumsänderungen sind dem PTJ anzuzeigen)

AUSSENBELEUCHTUNG Fremdfinanzierung/Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital Auszahlung: Zuwendung < 25.000 : nach Verwendungsnachweis; Zuwendung 25.000 : 80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden, 20 % Schlusszahlungsvorbehalt Frist Elektronische Einreichung fristwahrend! des Antrags über easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.

AUSSENBELEUCHTUNG Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Fördermittelgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau Projektmanager BMUB: Projektträger Jülich (PTJ) Adresse für Anträge: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin ptj-ksi@fz-juelich.de 030 20 19 95 77

AUSSENBELEUCHTUNG Ausschlüsse: KSJSS Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe), Sportstätten, Schwimmhallen Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen, Planung/Ingenieur Laufende Ausgaben/Instandhaltung Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung CO2-Einsparung 70 %

DETAILREGELUNGEN Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Bewilligungszeitraum i. d. R. 1 Jahr (Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgewickelt werden= begonnen durchgeführt - abgeschlossen) Antrag muss Maßnahmenbeginn innerhalb der nächsten 12 Monate ausweisen. Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden. Drittmittel (Zuschüsse oder Förderkredite) sind auszuweisen, Eigenbeteiligung mindestens 15%. Maßnahmenbeginn in ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel können je nach Fördergegenstand unterschiedlich erhöhte Förderquote beantragen. Mehrere Antragsteller sowie Landkreise mit Kommunen können sich zusammen schließen. Bei fehlerhaften Anträgen kann nachgebessert werden!

Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel DETAILREGELUNGEN Anspruchsberechtigt sind Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept Kommunen ohne Haushaltssicherungskonzept (gemäß Landesrecht) mit nachweislichen Fehlbeträgen in den vergangenen zwei Haushaltsjahren und weiteren zu erwartenden Fehlbedarfen in den folgenden zwei Haushaltsjahren (Bestätigung durch die Kommunalaufsicht erforderlich) Kommunen, die länderspezifische Hilfsprogramme nutzen (Nachweis erforderlich) Kommunen mit nicht von der Kommunalaufsicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept Eine Bestätigung der Kämmerei über die gesicherte Bereitstellung der Eigenmittel ist vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine erhöhte Förderquote.

Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel DETAILREGELUNGEN Erhöhte Förderquoten: Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 25 % bei 70 % Einsparung bzw. bis zu 31,25 % bei 80 % Einsparung plus Lichtsteuerung Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 37,5 % Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen: Außenbeleuchtung bis zu 39 % bei 70 % Einsparung Innen und Hallenbeleuchtung bis zu 52%