Reglement Entwicklung und Bewilligung neue Studiengänge im Studium

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Transkript:

Reglement Entwicklung und Bewilligung neue Studiengänge im Studium Die Hochschulleitung beschliesst, gestützt auf: - Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG - Akkreditierungsrichtlinien HFKG - Fachhochschulgesetz des Kantons Zürich - Hochschulstrategie ZHAW - Qualitätsstrategie ZHAW - Hochschulordnung ZHAW - Geschäftsordnung ZHAW - Lehrpolicy ZHAW 1 Allgemeines Das Reglement regelt die Einbindung der Hochschulleitung und des Fachhochschulrats bei der Entwicklung und Bewilligung neuer Studiengänge im Studium. 1.1 Zweck Das Reglement stellt sicher, dass die Departemente ihre Aufgabe wahrnehmen können, neue Studiengänge zu entwickeln und dass die Hochschulleitung sowie der Fachhochschulrat in den Bewilligungsprozess eingebunden werden. 1.2 Geltungsbereich Das Reglement gilt für die Entwicklung und Bewilligung neuer Bachelor- oder Masterstudiengänge. 2 Inhalt 2.1 Eckpunkte des Verfahrens Das Verfahren durchläuft auf Ebene Hochschulleitung und Fachhochschulrat folgende drei Schritte: - Grundsatzentscheid durch die Hochschulleitung anhand des Grobkonzepts mit Information des Fachhochschulrats und Aufnahme in die mehrjährige Entwicklungs- und Finanzplanung - Ausarbeitung des Detailkonzepts des neuen Studiengangs unter Einbezug von externen Expertinnen und Experten - Bewilligung des neuen Studiengangs durch die Hochschulleitung und durch den Fachhochschulrat. 2.2 Grundsatzentscheid durch die Hochschulleitung Die Direktorin oder der Direktor des Departements beantragt bei der Hochschulleitung den Beschluss für die Entwicklung eines neuen Studiengangs. Für den Entscheid legt das Departement ein Grobkonzept mit folgenden Kapiteln vor: - Eckpunkte zur Einbettung in die Strategie des Departements inklusive möglicher Kooperationen innerhalb der ZHAW - Eckpunkte zum Ausbildungskonzept - Eckpunkte zum Finanzierungskonzept Beschliesst die Hochschulleitung die Entwicklung eines neuen Studiengangs, sorgen die zuständigen Stellen dafür, dass das neue Angebot mit plausiblen Daten in der mehrjährigen Entwicklungsund Finanzplanung der ZHAW berücksichtigt wird. Die Rektorin oder der Rektor informiert in Absprache mit der zuständigen Direktorin oder dem zuständigen Direktor den Fachhochschulrat. Sie koordinieren das Vorgehen, falls der Fachhochschulrat in den Entscheidungsprozess stärker eingebunden werden soll, namentlich wenn für den neuen Studiengang eine Zulassungsbeschränkung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen werden soll. Version: 1.0.0 gültig ab: 01.08.2016 Seite 1 von 6

2.2.1 Eckpunkte zur strategischen und inhaltlichen Einbettung Die Eckpunkte zu Einbettung - erläutern den Bezug zur Strategie des Departements in der Lehre - ordnen den geplanten neuen Studiengang in das bereits bestehende Ausbildungsangebot des Departements, der ZHAW sowie des Hochschulumfelds ein - stellt Kooperationsmöglichkeiten dar. 2.2.2 Eckpunkte zum Ausbildungskonzept Die Eckpunkte zum Ausbildungskonzept - nennen den Gegenstand der Ausbildung, die Studienstufe und den Umfang (Bachelor- bzw. Masterstufe mit 180 ECTS-Credits bzw. 90/120 ECTS-Credits), umschreiben das Profil der zukünftigen Absolventinnen und Absolventen und geben Beispiele zukünftiger Aufgabenfelder an - umreissen die erforderlichen Fachgebiete und Praxisbereiche für die Ausbildung sowie beabsichtigte Kooperationen. 2.2.3 Eckpunkte zum Finanzierungskonzept Die Eckpunkte zum Finanzierungskonzept enthalten - die Zuordnung des geplanten Studiengangs zum Fachbereich gemäss Vorgaben des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und des Bundesamtes für Statistik - eine Studierendenplanung mit folgenden Angaben o erwartete Anzahl Studierender aufgeteilt in Studierende, für die der Kanton Zürich bzw. andere Kantone zahlungspflichtig sind o anzunehmende Einnahmen je Finanzierer in der Aufbauphase bis zur ordentlichen Finanzierung, insbesondere die Beanspruchung von kantonalen Mitteln o Angabe der erwarteten Plankosten auf den Kostenebenen (KoE) 1-5 pro Studierenden, die mit einem Benchmarkvergleich mit einem vergleichbaren Angebot ergänzt wird o zu erwartende Gesamtkosten auf den Kostenebenen (KoE) 1-5 o Aufteilung der erwarteten Finanzierung der Gesamtkosten seitens der Studierenden über Studiengebühren und seitens der Finanzierer (SBFI, FHV und Kanton Zürich) - eine Grobschätzung der finanziellen Auswirkung auf die Infrastruktur. 2.3 Ausarbeitung des Detailkonzepts Die Ausarbeitung des Detailkonzepts für den neuen Studiengang ist Sache des Departements. Die Ausarbeitung umfasst folgende Elemente: - Ausbildungskonzept - Finanzierung - Rechtsgrundlagen Details sind im Anhang geregelt. Im Rahmen der Ausarbeitung des Detailkonzepts sieht das Departement dessen Prüfung durch externe Expertinnen und Experten vor. Im Fokus stehen dabei das Ausbildungskonzept sowie die kritischen Faktoren für den Erfolg des neuen Studiengangs. Die Auswahl der Expertinnen und Experten erfolgt durch das Departement zu Beginn der Ausarbeitung des Detailkonzepts. Die Expertengruppe wird von der Rektorin oder vom Rektor nach Rücksprache mit der Direktorin oder dem Direktor gewählt. Die Direktorin oder der Direktor legt fest, wann, in welcher Weise und zu welchen Fragestellungen die Expertinnen und Experten zur Stellungnahme eingeladen werden. Die Direktorin oder der Direktor erläutert im Antrag, der zum Beschluss der Hochschulleitung vorgelegt wird, wie die Auswahl erfolgte und welches Vorgehen aus welchen Gründen gewählt wurde. Ausserdem wird dargelegt, welche Rückmeldungen der Expertinnen und Experten bereits ins Detailkonzept eingeflossen sind, welche Vorschläge noch in die weitere Entwicklung des Studiengangs einfliessen sollen und welche Rückmeldungen nicht aufgenommen werden. Version: 1.0.0 gültig ab: 01.08.2016 Seite 2 von 6

2.4 Bewilligung des neuen Studiengangs 2.4.1 Beschluss durch die Hochschulleitung Die Direktorin oder der Direktor reicht das fertig ausgearbeitete Detailkonzept sowie die Studienordnung für den neuen Studiengang bei der Hochschulleitung ein und beantragt den Beschluss des neuen Studiengangs und der Studienordnung. Die zuständigen Stellen im und bei F&S prüfen, ob das Detailkonzept vollständig ist. Sie geben diesbezüglich eine Stellungnahme zuhanden der Hochschulleitung ab. Die Hochschulleitung entscheidet, ob sie das Detailkonzept beschliessen und zur Genehmigung des neuen Studiengangs an den Fachhochschulrat weiterleiten will. 2.4.2 Genehmigung durch den Fachhochschulrat Die Rektorin oder der Rektor legt dem Fachhochschulrat das genehmigte Detailkonzept vor und beantragt die Genehmigung des neuen Studiengangs und der Studienordnung. 2.4.3 Folgen der Bewilligung durch den Fachhochschulrat Die Direktorin oder der Direktor legt den Anhang zum neuen Studiengang im Rahmen der dafür vorgesehen Prozesse und Vorgaben der Rektorin oder dem Rektor zur Genehmigung vor. Das Departement bereitet die institutionalisierte Evaluation des neuen Studiengangs vor. 3 Schlussbestimmungen 3.1 Aufhebung Mit dem Inkrafttreten dieses Erlasses werden die nachstehenden Erlasse ausser Kraft gesetzt: - Richtlinie Konzeption Bachelor-SG - Richtlinie Bewilligung Bachelor - Richtlinie Konzeption Master-SG - Richtlinie Bewilligung Master 3.2 Inkrafttreten Dieser Erlass wurde am 12.7.2016 vom Fachhochschulrat genehmigt. Er tritt per 1.8.2016 in Kraft. 4 Anhang zum Erlass Die nachstehende Tabelle präzisiert die erwarteten Inhalte zum Detailkonzept: - Prüfen von Synergiepotentialen - Ausbildungskonzept - Finanzierung - Rechtsgrundlagen Erlassverantwortliche/-r Leiter/in Ablageort 1.04.01 Führungsgrundlagen Beschlussinstanz Hochschulleitung Publikationsort Public Version Beschluss Beschlussinstanz Inkrafttreten Beschreibung Änderung 1.0.0 25.6.2016 HSL 01.08.2016 Originalversion Version: 1.0.0 gültig ab: 01.08.2016 Seite 3 von 6

Anhang Ausbildungskonzept Das Ausbildungskonzept deckt folgende Punkte ab: - Gegenstand der Ausbildung o Profil der zukünftigen Absolventinnen und Absolventen o Beispiele zukünftiger Aufgabenfelder o Bezug zur Strategie des Departements in der Lehre und Abgrenzung zu den bereits bestehenden Ausbildungsangeboten der ZHAW o Erforderliche Fachgebiete und Praxisbereiche für die Ausbildung - Praxisbezug o Aussagen zur erfolgten Bedarfsabklärung (Business Case) Relevante Bereiche für die Abklärungen Vorgehen Ergebnisse o Erwartete Entwicklungen in der Praxis und deren Treiber sowie deren Berücksichtigung im Ausbildungsprofil o Vernetzung mit Partnern in Wirtschaft und Arbeitswelt - Fundierung in Forschung und State of the Art der relevanten Fachgebiete o Erwartete Entwicklung der beteiligten Fachgebiete o Vorhandene Expertise an der ZHAW und Anpassungsfähigkeit an erwartete Entwicklungen o Kooperationen innerhalb der ZHAW und/oder mit anderen Hochschul- und Forschungseinrichtungen oder mit Vertretungen der Praxis o Synergiepotentiale innerhalb der Departemente o Internationale Vernetzung in den relevanten Fachgebieten - Studienform o Einordnung in die grundständige Lehre (Abgrenzung von Weiterbildung) o Studienstufe und Umfang des Studiums: Bachelor- bzw. Masterstufe mit 180 ECTS-Credits bzw. 90/120 ECTS-Credits o Weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten auf der nächsten Studienstufe - Aufbau des Curriculums o Aufbau und Gliederung des Studiengangs o Flexibilisierung: Studienangebot als Vollzeit- und/oder Teilzeitmodell sowie Wahlmöglichkeiten der Studierenden hinsichtlich Studienmodell und Workload) o Module: Pflichtmodle und Module mit Wahlmöglichkeiten Modulgrössen (Anzahl ECTS-Credits) Eingangs- und Ausgangskompetenzen zu Modulen Umfang und Art der Leistungsnachweise - Hochschuldidaktisches Konzept o Anforderungsprofil für Dozierende und deren Verfügbarkeit o Typische Formen der Lehr- und Lernszenarien o Rahmenbedingungen Räume und Infrastrukturen (z.b. digitalisierte Bildungsangebote oder besondere Anforderungen an Laboreinrichtungen) Version: 1.0.0 gültig ab: 01.08.2016 Seite 4 von 6

- Eingangskompetenzen o Formale Zulassungsvoraussetzungen gemäss übergeordnetem Recht zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen (sofern rechtlich möglich) o Zulassungsvoraussetzungen und Studierfähigkeit Erwartete Heterogenität Unterstützung und Anforderungen beim Studienstart Abwicklung von Recognition of Learning o Erwarteter Anteil ausländischer Studierender - Abschlusskompetenzen und Alignment im Curriculum o Formulierung der Abschlusskompetenzen o Schlüsselkompetenzen und Anpassungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen an erwartete Entwicklungen o Erläuterung des Zusammenhangs zwischen Abschlusskompetenzen sowie Profil der zukünftigen Absolventinnen und Absolventen einerseits und deren Aufgabenfeldern andererseits o Erläuterung des Alignments von Abschlusskompetenzen und Kompetenzen in den Modulen Finanzierung Die Abklärungen zur Finanzierung decken folgende Punkte ab (unter Einbezug des Controllers). - Zuordnung des geplanten SG zum Fachbereich gemäss Vorgaben SBFI/BfS. - Studiengangkalkulation o Die Studiengangkalkulation enthält Szenarien für den ordentlichen Betrieb (z.b. pessimistisch/realistisch/optimistisch) o anzunehmende Einnahmen je Finanzierer in der Aufbauphase bis zur ordentlichen Finanzierung, insbesondere die Beanspruchung von kantonalen Mitteln o Für die Studiengangkalkulation ist die Kalkulationsvorlage gemäss Definition F&S/F&C zu verwenden: Studierendenplanung Köpfe/VZÄ (ZH, nicht ZH, Bildungsausländer) Erlösplanung (Bund, Kt. ZH, FHV-Kantone, Dritte) Kostenplanung unterteilt nach Personal-/Sachkosten bzw. direkte Kosten und Gemeinkosten Deckungsbeiträge Kosten pro Studierenden (KoE1-5) Vergleich/Benchmark mit vergleichbaren Angeboten (Kosten pro Studierenden, Kostenstruktur) - Antrag und Begründung von Ergänzungen oder Abweichungen von ZHAWweit geltenden Vorgaben bei den finanziellen Kennzahlen, die der Genehmigung der Durchführung zugrunde gelegt werden. - Gegenüberstellung Studiengangkalkulation inkl. Abweichungen zu KEF bezüglich Studierenden, Kosten pro Studierenden, Kantonsmittel und Bundesmittel (sofern KEF-Planung bereits erfolgt ist) - Aussage zu (finanziellen) Auswirkungen auf Infrastruktur (insbesondere FM und ICT) der ZHAW Version: 1.0.0 gültig ab: 01.08.2016 Seite 5 von 6

Rechtsgrundlagen Die Erarbeitung der Rechtsgrundlagen deckt folgende Punkte ab, die in die Studienordnung einfliessen: - Klärung, ob eine bestehende Studienordnung ergänzt oder eine neue Studienordnung erlassen werden muss - Zulassungsvoraussetzungen o Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen gemäss übergeordnetem Recht o Spezifische Zulassungsvoraussetzungen in diesem Rahmen (sofern rechtlich möglich) - Studienform o Bachelorstudium: Aufteilung in Assessmentstufe und Hauptstudium o Masterstudium: Möglichkeit zum Ergänzungsstudium (Passarellen) - Titel o BSc oder BA bzw. MSc oder MA o Bezeichnung (gestützt auf Fachgebiet) o Vertiefungen - Abschlussvoraussetzungen - Weiterer Regelungsbedarf gemäss RPO in SO Weitere Rechtsgrundlagen, die in separaten Verfahren abgewickelt werden, werden im Antrag mit Angaben zum Stand der Verfahren dokumentiert: - Zulassungsbeschränkung (Beschluss des Regierungsrates) - Kooperationsvereinbarung (Kooperation mit anderen Hochschulen) o Double Degree o Joint Degree (internationale Bezeichnung) oder Kooperationsstudiengang (nationale Bezeichnung) Die Rechtsgrundlagen werden in Absprache mit dem Rechtsdienst erarbeitet. Bevor der Entwurf zur Studienordnung formuliert wird, listen die Verantwortlichen im Departement die Anliegen auf, die in den Rechtsgrundlagen festgehalten werden sollen. Die juristische Formulierung dieser Anliegen in der Studienordnung erfolgt durch den Rechtsdienst. Version: 1.0.0 gültig ab: 01.08.2016 Seite 6 von 6