Betriebsreglement der Kinderkrippe Sunneschyn GmbH (Version Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom )

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Transkript:

Betriebsreglement der Kinderkrippe Sunneschyn GmbH (Version 1.7.2016. Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 1.8.2015) 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement informiert über die Kinderkrippe Sunneschyn GmbH. Es orientiert Eltern, die ihre Kinder in die Kinderkrippe bringen möchten über Themen wie Grundsätze, Tagesablauf, Personal etc. 2. Ziele / Grundsätze Die Kinderkrippe ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für ausserfamiliäre Kinderbetreuung mit einer klar geregelten Tagesstruktur. Sie soll den Familienalltag ergänzen. In der Betreuungs- und Erziehungsarbeit wird eine ganzheitliche Entwicklung des Kindes angestrebt, mit dem Ziel die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern. Geborgenheit, Freiraum und Strukturen schaffen eine Atmosphäre, in welcher ein Zusammenleben geübt und gelernt werden kann. 3. Betriebsbewilligung Der Betrieb verfügt über eine kantonale Bewilligung. 4. Personal Ausgebildetes Personal: 300 % Lehrlinge und Praktikantinnen: 350 % Die obigen Stellenprozente gelten als Richtwerte. Personalführung Aufgaben, Kompetenzen, und Verantwortungen sind in der Stellenbeschreibung für jedes Teammitglied schriftlich geregelt. Die Kinderkrippenleitung führt mit dem ausgebildeten Personal einmal pro Jahr Qualifikationsgespräche durch. Für die Ausbildung der Lernenden ist die Kinderkrippenleitung verantwortlich. Die Kinderkrippenleiterin kann Personalführungs- und Personalausbildungsaufgaben an die Gruppenleiterinnen delegieren. Zusätzlich wird die konstruktive und kooperative Zusammenarbeit durch regelmässige Teamsitzungen gefördert. Das ausgebildete Personal hat, je nach Wunsch und Zweckmässigkeit, Anspruch auf Weiterbildung. -1-

Zusammenarbeit im Team In den Teamsitzungen und Einzelgesprächen können die Erzieherinnen Probleme und Fragen der pädagogischen Arbeit besprechen und reflektieren. Professionelle Anforderungen Die Erzieherinnen müssen pädagogisch qualifiziert sein. Sie besitzen den Fähigkeitsausweis als Erzieherin oder haben eine anerkannte gleichwertige Ausbildung absolviert. Berufs- und Lebenserfahrung werden honoriert. Zudem sind Bereitschaft und Fähigkeiten gefragt, sich im Gesamtbetrieb zu engagieren und gegebenenfalls Leitungsfunktionen zu übernehmen. Die Kinderkrippenleiterin resp. Gruppenleiterinnen verfügen über eine anerkannte Ausbildung, welche sie auch zur Ausbildung von Lernenden befähigt. Persönliche Anforderungen Die Persönlichkeit der Erzieherinnen prägt die Atmosphäre und den Alltag in der Kinderkrippe. Neben einer offenen Grundhaltung sind Spontanität, Kreativität und Entscheidungsfähigkeit wichtige Voraussetzungen. Die Erzieherinnen respektieren die Persönlichkeit jedes Kindes. Sie müssen sowohl die einzelnen Kinder in ihrer Entwicklung als auch soziale Prozesse in der Gruppe beobachten. Die Teamarbeit verlangt von den Erzieherinnen Offenheit, Toleranz, Konfliktfähigkeit und die Bereitschaft, sich und ihre Handlungen zu reflektieren 5. Öffnungszeiten / Tarife Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr Einheiten Montag bis Freitag 7.00 18.00 Inkl. Mittagessen, Znüni und Zvieri 7.00 13.30 Inkl. Mittagessen und Znüni 11.30 18.00 Inkl. Mittagessen und Zvieri Die Kinderbetreuungskosten werden auf Grund der Tarifliste berechnet. Kleinkinder bis 1½ jährig zahlen 20 % mehr als der entsprechende Betrag der Tarifstufe in der Tarifliste. Ab dem zweiten Kind wird ein Geschwisterrabatt von 20 % gewährt. Stundenweise kann die Kinderkrippe nur beansprucht werden, wenn sie nicht belegt ist. Stundenansatz: Fr. 10.- ohne Mittagessen. Der Rechnungsbetrag muss im Voraus, jeweils bis zum 1. des Monats bezahlt werden. Bei Ferien ausserhalb der Betriebsferien, bei Feiertagen und bei Krankheit des Kindes kann keine Reduktion gewährt werden. Die Feiertage werden nicht einzeln belastet sondern in einer monatlichen Pauschale in Rechnung gestellt. Die Kinderkrippe ist jeweils in den Sommerferien drei Wochen (2. - 4. Woche der Schulferien), über Weihnachten / Neujahr, sowie an Feiertagen geschlossen. Die Öffnungszeiten / Einheiten können je nach Bedarf angepasst werden. -2-

6. Tagesablauf Von 07.00 Uhr 09.00 Uhr können die Kinder gebracht werden. Um 09.30 Uhr wird das Znüni eingenommen. Um 11.45 Uhr wird gemeinsam zu Mittag gegessen. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Um 15.30 Uhr wird das Zvieri eingenommen. Ab 17.00 Uhr können die Kinder abgeholt werden. 7. Kindergruppe Die Kinder werden in zwei Gruppen betreut. Die Kleinstkindergruppe hat die Kinder bis ungefähr im Alter von zwei Jahren und die älteren Kinder sind in einer Gruppe ab zwei Jahren bis Kindergarten eingeteilt. 8. Aufnahmebedingungen Unabhängig von der persönlichen und beruflichen Situation der Eltern steht die Kinderkrippe den Kindern ab drei Monaten offen. Eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwei halben Tagen pro Woche ist obligatorisch. Es ist zwingend, dass die Aufenthalte an zwei unterschiedlichen Wochentagen erfolgen. Bei Vollbelegung wird eine Warteliste geführt. Die Anmeldungen von in Langendorf und Oberdorf wohnhaften Eltern, die aus finanziellen Gründen einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen, werden vorrangig berücksichtigt, falls die von der Gemeinde Langendorf und Oberdorf subventionierten Plätze nicht bereits ausgeschöpft sind. Kinder mit leichter Behinderung können in der Regel aufgenommen werden. Beim Eintritt der Kinder in die Kinderkrippe unterzeichnen die Eltern und die Leitung nach einem Aufnahmegespräch eine schriftliche Betreuungsvereinbarung. 9. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und die Leiterinnen sehr wichtig. Die Eltern haben die Möglichkeit, das Kind während der ersten Zeit zu begleiten. 10. Kleidung, eigene Spielsachen, Essen Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Ersatzkleider und Hausschuhe sind von den Eltern zur Verfügung zu stellen. Kuscheltiere, Nuggi und Nuschi soll das Kind mitbringen. Für Spielsachen, die mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. -3-

Die Kinderkrippenleitung achtet auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Auf Kinder, die einzelne Produkte nicht essen dürfen, wird Rücksicht genommen. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Morgenessen, insofern das Kind vor 08.00 Uhr in die Kinderkrippe gebracht wird. Znüni Mittagessen Zvieri Die Kinder dürfen keine Esswaren und Getränke mitbringen. Ausgenommen das Pulver für den Schoppen, welches mitgebracht werden muss. 11. Krankheit Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in der Kinderkrippe betreut werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kinderkrippe werden die Eltern sofort benachrichtigt. Wenn keine andere Lösung gefunden wird, kann das Kind bis am Abend in der Kinderkrippe bleiben. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Aufnahmegespräch besprochen werden. 12. Vorgehen bei ausserordentlichen Ereignissen Ausserordentliche Ereignisse werden wie folgt definiert: Brand (Feuer) Unfälle Epidemie in der Kindertagesstätte Gleichzeitiger Ausfall von Mitarbeitenden Weitere ausserordentliche Ereignisse Bezüglich Bränden und Unfällen wird auf das Sicherheits- und Notfallkonzept verwiesen. Beim Ausbruch einer Epidemie in der Kinderkrippe werden die Eltern umgehend informiert und die Krippenleitung wird nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt entscheiden, wie die nächsten Schritte aussehen und ob die Kinderkrippe gegebenenfalls geschlossen wird. Fallen gleichzeitig mehrere Mitarbeitende krankheitshalber aus, kann die Krippenleitung die kurzfristige Schliessung der Kinderkrippe in Betracht ziehen, insofern ein zumutbarer Betrieb nicht möglich erscheint. Bei weiteren ausserordentlichen Ereignissen entscheidet die Kinderkrippenleitung situativ über die nötigen Schritte und Massnahmen, welche einzuleiten sind. 13. Versicherungen Die Eltern sind für Kranken-, Unfall-, sowie Privathaftpflichtversicherung verantwortlich. Die Kinderkrippe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. -4-

14. Abmeldung Kinder, die von der Kinderkrippe fernbleiben, müssen abgemeldet werden. 15. Kündigung Der Betreuungsplatz kann beidseitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 16. Finanzierung Die Kinderkrippe wird finanziert durch: Elternbeiträge, Subventionen und Spenden. 17. Inkrafttreten Das Betriebsreglement der Kinderkrippe Sunneschyn tritt per 01.05.2003 in Kraft. -5-