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Amtsblatt FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. / Ausgabe vom..2015

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

Oberbayerisches Amtsblatt

Transkript:

Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 225 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Straßenbenennung Welserplatz Josef-Priller-Str. 25 Columbusstr. 2-4 Karlsbader Str. 15 ½ + 15 Karlsbader Str. 15 Radauangerstr. 1 Neuburger Str. 96 Immelmannstr. 3 13 Mulzerstr. 26-30 Promenadestr. 14 Thomastr. 9, 9a, 9b, 9c, 9d Hirblinger Str. Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A Übernahme und Verwertung von Altholz aus der Sperrmüllsammlung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Herstellung des unterirdischen Regenüberlaufbeckens RÜB 053 Peißenbergstraße Ablauf der Ruhefristen an Reihengräbern in den Friedhöfen der Stadt Augsburg Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Augsburger Christkindlesmarktes 2011 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Nr. 3406119986 Berichtigungsverordnung zur Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die Beförderung von Personen mit Taxen in der Stadt Augsburg (Taxi-Tarifordnung) (Amtsblatt Nummer 41/42, vom 21. Oktober 2011, Seite 187) vom 27.10.2011 Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Medien- und Kommunikationsamt, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Rathausplatz 1, 86150 Augsburg Einzelpreis 0,50 Telefon (0821) 324-9401 Abonnementpreis: Telefax (0821) 324-9405 im Jahr 30,00 per Postversand im Jahr 10,00 per E-Mail

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 226 1 Anlage (Lageplan) Straßenbenennung Mit Stadtratsbeschluss vom 29.09.2011 (Drucksache-Nr. 11/00437) erfolgte eine Straßenbenennung für die Freifläche in der Fußgängerzone an der Einmündung von Unter dem Bogen in die Annastraße. Die künftige Straßenbezeichnung lautet: Begründung: Welserplatz Straßenschlüssel: 09894 Flurkarte: N.W. 12.22.23 Postleitzahl: 86150 Stadtbezirk: 2 Planquadrat: K 8 Vorschlag der Regio Augsburg Tourismus GmbH vom 27.04.2011 Die Patrizier- und Kaufmannsfamilie Welser hat Augsburg über Jahrhunderte stark geprägt. Das Jahr 2011 gilt als Welserjahr, denn Bartholomäus ( V. ) Welser, als der bedeutendste Handelsherr in der Familiengeschichte, verstarb vor 450 Jahren. Die einzige Augsburger Straßenbenennung nach den Welsern bezieht sich auf Philippine Welser. Der Familie als solches wurde noch keine Straße gewidmet. Auch bei anderen amtlichen und halbamtlichen Bezeichnungen, wie Schulen oder Brücken, ist die Familie Welser kaum vertreten. Die vorgeschlagene Freifläche wird bei der anstehenden Sanierung der Fußgängerzone zu einem attraktiven Aufenthaltsbereich aufgewertet. Die Nachfahren der einstigen Patrizier- und Kaufmannsfamilie Welser mit Sitz auf Schloss Neunhof in Lauf an der Pegnitz haben ihre Zustimmung zu dieser Straßenbenennung erteilt. Adressänderungen werden nicht notwendig. gez. Matzke Amtsleiter Geodatenamt

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 227 Die Stadt Augsburg - - hat am 04.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-547-2 Errichtung eines Wohngebäudes mit 152 Studentenwohnungen Änderungen: EG Foyer u. Kellergeschoß Tektur zu BA-2009-722-2- Baugrundstück: Josef-Priller-Str. 25 5350/152, Gemarkung: Augsburg 86150 Augsburg in Zimmer 243 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Weber, unter der Rufnummer 324-4625 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am 04.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-676-2 Anbau von Balkonen Baugrundstück: Columbusstr. 2-4 437/286, Gemarkung: Kriegshaber 86150 Augsburg in Zimmer 243 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Weber, unter der Rufnummer 324-4625 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur :

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 228 Die Stadt Augsburg - - hat am 02.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-364-1 Nutzungsänderung von Fitnessräumen zu Wohnungen Baugrundstück: Karlsbader Str. 15 1/2 + 15 761/152, Gemarkung: Lechhausen 86150 Augsburg in Zimmer 245 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am 02.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-365-1 Wiederinbetriebnahme des Bistro-und Saunabetriebes Baugrundstück: Karlsbader Str. 15 761/152, Gemarkung: Lechhausen 86150 Augsburg in Zimmer 245 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur :

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 229 Die Stadt Augsburg - - hat am 07.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-708-2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbau und Garage Baugrundstück: Radauangerstr. 1 2129/12, Gemarkung: Göggingen 86150 Augsburg in Zimmer 244 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Weiler, unter der Rufnummer 324-4679 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am 08.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-499-1 Neubau einer Wohnanlage Baugrundstück: Neuburger Str. 96 178, Gemarkung: Lechhausen 86150 Augsburg in Zimmer 245 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur :

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 230 Die Stadt Augsburg - - hat am 09.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-626-2 Energetische Sanierung und Balkonanbau Immelmannstr. 3-13, Mulzerstr. 29, Alter Postweg 42 Baugrundstück: Immelmannstr. 3-13 5297/6, Gemarkung: Augsburg 86150 Augsburg in Zimmer 242 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Koller, unter der Rufnummer 324-4616 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am 09.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-627-2 Energetische Sanierung und Balkonanbau Baugrundstück: Mulzerstr. 26-30 5297/7, Gemarkung: Augsburg 86150 Augsburg in Zimmer 242 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Koller, unter der Rufnummer 324-4616 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur :

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 231 Die Stadt Augsburg - - hat am 09.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BA-2011-617-2 Neubau eines Seniorenwohnheims Baugrundstück: Promenadestr. 14 318/5, Gemarkung: Göggingen 86150 Augsburg in Zimmer 244 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Weiler, unter der Rufnummer 324-4679 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Die Stadt Augsburg - - hat am 10.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheide erlassen 630-BA-2011-603-2, 630-BA-2011-604-2, 630-BA-2011-605-2, 630-BA-2011-606-2, 630-BA-2011-607-2 Neubau von 5 Reihenhäusern mit Garagen Baugrundstück: Thomastr. 9, 9 a, 9 b, 9 c, 9 d 126 Tfl., Gemarkung: Haunstetten 86150 Augsburg in Zimmer 242 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Koller, unter der Rufnummer 324-4616 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur :

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 232 Die Stadt Augsburg - - hat am 11.11.2011 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: 630-BV-2011-57-1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten Baugrundstück: Hirblinger Str. 754, Gemarkung: Oberhausen 86150 Augsburg in Zimmer 247 (2. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Schier, unter der Rufnummer 324-4615 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Hinweise zur : Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A Übernahme und Verwertung von Altholz aus der Sperrmüllsammlung a) Stadt Augsburg, Referat 6, Zentralstelle Vergabewesen, Rathausplatz 1, Zi.-Nr. 548, 86150 Augsburg, Tel: 0821 324-3087/-3088, Fax: 0821 324-3084, E-Mail:vergabe.baureferat@augsburg.de b) Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A; Vergabenummer: 700 11 06 c) schriftlich, per Fax oder per E-Mail siehe a), oder elektronisch unter www.ava-online.de d) Übernahme und Verwertung von Altholz aus der Sperrmüllsammlung e) nein f) nein g) April 2012 h) siehe a) i) Angebotsfrist: 18.11.2011, Bindefrist: bis 06.12.2011 j) keine k) gem. Verdingungsunterlagen l) gem. Verdingungsunterlagen m) entfällt n) gem. Leistungsverzeichnis Stadt Augsburg - Referat 6 - Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Herstellung des unterirdischen Regenüberlaufbeckens RÜB 053 Peißenbergstraße a) Stadt Augsburg, Referat 6, Zentralstelle Vergabewesen, Rathausplatz 1, Zi.-Nr. 547, 86150 Augsburg, Tel. 0821 324-4605, Fax 0821 324-3084, vergabe.baureferat@augsburg.de b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A d) Ausführung von Bauleistungen e) Augsburg f) Herstellung des unterirdischen Regenüberlaufbeckens RÜB 053 Peißenbergstraße Beckennutzvolumen ca. 1.100 m³ Spundwandarbeiten ca. 2.500 m², Baugrubentiefe bis 11,20 m, Becken- und Kanalaushub ca.8.000 m³, Stahlbetonarbeiten ca. 1.000 m³, Kanal DN 1400 ca. 20 m, 2 Verbindungsbauwerke h) keine Lose

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 233 i) März 2012 bis Mai 2013 j) Nebenangebote sind zugelassen k) www.ava-online.de, Verg.Nr. 661 11 S 09 01 ab dem 12.12.2011 n) 01.02.2012, 10 Uhr o) wie a) oder über www.ava-online.de p) Deutsch q) Mittwoch, 01.02.2012, 10:00 Uhr, Ort wie a), Bieter bzw. deren Bevollmächtigte r) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft u) Nachweis gem. VOB/A 6 Nr. 3 v) 08.03.2012 w) Vergabeprüfstelle i. S. v. 21 VOB/A ist die VOB-Stelle der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg Stadt Augsburg Referat 6 Ablauf der Ruhefristen an Reihengräbern in den Friedhöfen der Stadt Augsburg Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen, Fachbereich Friedhofswesen, gibt gemäß 11 Abs. 6 der Friedhofssatzung vom 22.12.2010 (ABl. S. 249) bekannt, dass mit Ablauf des 31.12.2011 die Ruhefristen der Reihengräber und Reihenurnengräber der im Jahre 2001 bestatteten erwachsenen Personen und der im Jahre 2007 bestatteten Kinder (bis 6 Jahre) in den folgenden städtischen Friedhöfen enden: - Westfriedhof - Nordfriedhof - Alter und Neuer Ostfriedhof - Gögginger Friedhof - Alter und Neuer Haunstetter Friedhof Die Hinterbliebenen werden gebeten, Denkzeichen, Ausstattungsgegenstände und Pflanzen von den Gräbern nach Ablauf der Ruhefrist zu entfernen. Werden diese Gegenstände innerhalb von drei Monaten nicht entfernt, verwertet sie das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen entschädigungslos. Stadt Augsburg Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen Abt. Friedhofswesen Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Augsburger Christkindlesmarktes 2011 Der Augsburger Christkindlesmarkt findet heuer vom 21.11.2011 bis 24.12.2011 statt. Um einen möglichst gefahrlosen Ablauf der Eröffnungsveranstaltung am 21.11.2011 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr und der übrigen im Rahmen des Christkindlesmarktes jeweils freitags, samstags und sonntags von 17:40 bis 18:30 Uhr stattfindenden Darbietungen, sowie der Abschlussveranstaltung am 23. Dezember von 18:40 bis 19:30 Uhr zu ermöglichen, wird der Straßenzug Rathausplatz - Maximilianstraße (zwischen Perlachberg und Moritzplatz) zu diesen Zeiten für den gesamten Fahrverkehr gesperrt. Erfahrungsgemäß muss in der Vorweihnachtszeit, insbesondere an den verkaufsoffenen Samstagen, mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen in der Innenstadt gerechnet werden. Hinzu kommt, dass im Innenstadtbereich lediglich Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen und mit erheblichen Parkproblemen zu rechnen ist. Das Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr der Stadt Augsburg empfiehlt daher allen Innenstadtbesuchern, ihre Kraftfahrzeuge zu Hause zu lassen oder diese auf den ausgewiesenen Park&Ride-Plätzen abzustellen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Ansprechpartner: Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr Sachbearbeiter: Herr Sirch Tel.: 324-9224 Stadt Augsburg Tiefbauamt Abt. Straßenverkehr Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Das Aufgebot des zu Verlust gegangenen Sparkassenbuches der Stadtsparkasse Augsburg wurde aufgrund Art. 36 des Bayer. Ausführungsgesetzes zum BGB erlassen. Die Veröffentlichung dieses Aufgebotes erfolgte im Amtsblatt der Stadt Augsburg und durch Aushang im Schalterraum der Stadtsparkasse Augsburg auf die Dauer von drei Monaten. Die Sparkasse erklärt, das nachbezeichnete Sparkassenbuch nach Ablauf der vorgeschriebenen Bekanntgabefrist für kraftlos. Nr. 3406119986 Stadtsparkasse Augsburg

Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45/46, 18. November 2011, Seite 234 Wiederholung der amtlichen Bekanntmachung entsprechend Art. 51 LStVG (Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, (BayRS 2011-2-I) geändert durch Gesetz vom 27.Dezember 1991 (GVBl S. 496), zuletzt geändert am 12.April 2010 (GVBl S. 169)) zur Druckfehlerberichtigung im Amtsblatt Nr. 44 vom 04.November 2011: Berichtigungsverordnung zur Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die Beförderung von Personen mit Taxen in der Stadt Augsburg (Taxi-Tarifordnung) (Amtsblatt Nummer 41/42, vom 21. Oktober 2011, Seite 187) vom 27.10.2011 Aufgrund von 51 Abs. 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 5.4.2011 (BGBl. I S. 554) und 31 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22.12.1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch 15. Verordnung vom 15.10.2010, (GVBl. S. 717) erlässt die Stadt Augsburg folgende Berichtigungsverordnung: 1 1 der Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die Beförderung von Personen mit Taxen in der Stadt Augsburg (Taxi-Tarifordnung) vom 11. Oktober 2011 erhält folgende berichtigte Fassung: 2 Abs. 4 der Verordnung über die Beförderungsentgelte und bedingungen für die Beförderung von Personen mit Taxen in der Stadt Augsburg (Taxi-Tarifordnung) vom 29.08.2001 (Amtsblatt S. 228), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 24.10.2008 (Amtsblatt S. 279) wird wie folgt neu gefasst: (4) Zuschläge a) Gepäck Normal übliches Gepäck kein Zuschlag Sperriges Gepäck 2,50 b) ausdrückliche Anforderung eines Kombinationskraftwagens (5 und 6 Fahrgäste) oder Einsatz eines solchen bei Bedarf 2,50 c) ausdrückliche Anforderung eines Großraum-Taxis (7 und 8 Fahrgäste) oder Einsatz eines solchen bei Bedarf 5,00 d) Tiere kein Zuschlag e) Rollstuhl kein Zuschlag Diese Verordnung tritt am 30.11.2011 in Kraft. Augsburg, 27.10.2011 gez. Dr. Kurt Gribl Oberbürgermeister 2 Die hiermit berichtigte Änderungsverordnung vom 11.10.2011 (Amtsblatt Nummer 41/42, vom 21. Oktober 2011, Seite 187) tritt am 01.12.2011 in Kraft