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Rente Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen > Kann ich trotz meiner Rente noch arbeiten gehen? > Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen? > Wie wird mein Einkommen angerechnet?

Rente und Arbeit wie das zusammenpasst Auch wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, können Sie soweit Ihr Gesundheitszustand es zulässt noch nebenbei arbeiten. Ihr Verdienst bleibt jedoch von der Rentenversicherung nicht unbeachtet. Sie dürfen nur in einem bestimmten Umfang hinzuverdienen. Ob und wie sich Ihr Hinzuverdienst auf Ihre gesetzliche Rente auswirkt, erfahren Sie hier. 207 22. Auflage (1/2018)

Inhaltsverzeichnis 4 Zur Rente hinzuverdienen 8 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit) 11 Rente wegen voller Erwerbsminderung 15 Rente in anteiliger Höhe die günstigere Vorschrift zählt 16 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung

Zur Rente hinzuverdienen Seit dem 1. Juli 2017 gelten die neuen Hinzuverdienstregelungen des Flexirentengesetzes. Damit können Sie Rente und Einkommen flexibler miteinander verbinden. Sie wollen neben Ihrer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit noch hinzuverdienen? Das dürfen Sie allerdings nur in bestimmten Grenzen. Je nach Rentenanspruch sind diese Grenzen unterschiedlich. Für die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit) gibt es eine andere Regelung als für die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche Rente Sie bekommen, steht in Ihrem Rentenbescheid. Die jeweiligen Erläuterungen finden Sie in den Kapiteln: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit) ab Seite 8 und Rente wegen voller Erwerbsminderung ab Seite 11. Seit dem 1. Juli 2017 wird Ihr Hinzuverdienst sofern er die Hinzuverdienstgrenze überschreitet stufenlos auf Ihre 4

Rente angerechnet. Feste Teilrentenstufen gibt es seitdem nicht mehr. Außerdem wird Ihr Hinzuverdienst der Hinzuverdienstgrenze nicht mehr monatlich, sondern jährlich gegenübergestellt. Sie können sich so besser einteilen, wann im Jahr Sie wie viel arbeiten möchten. Die Hinzuverdienstregelungen gelten in den alten wie in den neuen Bundesländern gleichermaßen. Sie gelten auch für die bis zum 30. Juni 2017 als Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlten Renten. Bitte beachten Sie: Alles über die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfahren Sie in unserer Broschüre Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle. Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen und welche Einkommensarten als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. 5

Unser Tipp: Weitere Informationen zur Flexirente und den neuen Regelungen finden Sie auch unter flexirente.drv.info im Internet. Auch die Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses und die Bedingungen, die vor Beginn der Rente vorgelegen haben, können Einfluss auf Ihre Rente haben. Unter Umständen kann Ihr Rentenanspruch sogar ganz entfallen zum Beispiel, wenn Sie über ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, gefährden Sie unter Umständen Ihren Renten anspruch. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Auch wenn Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt 6

wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden, kann Ihre Rente ganz entfallen. Bitte beachten Sie: Bevor Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten. Impressum Herausgeber: Bund, Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstraße 2; Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865-0, Fax: 030 865-27379 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: drv@drv-bund.de De-Mail: De-Mail@drv-bund.de-mail.de Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 22. Auflage (1/2018), Nr. 207 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. 7

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähigkeit) Bei dieser Rente ist bereits berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres verbliebenen Leistungsvermögens noch berufstätig sind, beispielsweise in einer Teilzeitbeschäftigung. Die Hinzuverdienstgrenze Ihre jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie orientiert sich vereinfacht gesagt an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie im Jahr 2018 bei 14 798,70 Euro jährlich. Unser Tipp: Bitte lassen Sie sich vor Beginn einer Beschäftigung Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze von Ihrem Rentenversicherungsträger ausrechnen. 8

Ihr Hinzuverdienst wird mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen. Liegt er über der Grenze, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente an gerechnet. Beispiel: Erik W. bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von 650 Euro monatlich. Neben der Rente übt er eine ab hängige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von 1 350 Euro aus. Im Jahr verdient er also 16 200 Euro dazu. Seine individuelle Hinzuverdienst grenze liegt bei 15 000 Euro jährlich, wie ihm sein Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat. Er überschreitet diese Grenze mit 1 200 Euro im Jahr. Heruntergerechnet auf den Monat sind das 100 Euro (1 200 Euro : 12), von denen aber nur 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. 40 Prozent von 100 Euro sind 40 Euro. Die Rente von 650 Euro wird also um 40 Euro auf einen Betrag von 610 Euro gekürzt. Der Hinzuverdienstdeckel Der Begriff Hinzuverdienstdeckel bezeichnet die Obergrenze für den Hinzuverdienst. Auch dieser wird individuell für Sie berechnet. Dafür betrachtet man Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten ist maßgebend. Wenn Ihre gekürzte 9

Rente und ein Zwölftel Ihres Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Damit soll vermieden werden, dass Ihr Einkommen, das nun aus Rente und Hinzuverdienst besteht, höher ist als das Einkommen, das Sie vor Beginn Ihrer Rente erzielt haben. Bitte beachten Sie hierzu auch die Tabelle Anrechnung von Hinzuverdienst auf Seite 13. Sie veranschaulicht das Verfahren noch einmal. So wird geprüft die Spitzabrechnung Zunächst teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, dass Sie in Kürze eine Beschäftigung aufnehmen und wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden. Anhand dieses voraussichtlichen Hinzuverdienstes wird die Rentenhöhe für das laufende Kalender jahr und das Folgejahr in der Regel bis zum 30. Juni berechnet. Es wird also eine Prognose gestellt. Im Folgejahr für gewöhnlich zum 1. Juli wird fest gestellt, ob Ihr tatsächlich im vergangenen Kalenderjahr erzielter Hinzuverdienst mit der Prognose übereinstimmt. Dieses Verfahren nennt man Spitzabrechnung. Ergibt sich nun eine Überzahlung, müssen Sie den überzahlten Betrag zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen Sie die Nachzahlung ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt wird für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose gestellt. 10

Rente wegen voller Erwerbsminderung Diese Rente soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Hinzuverdienen können Sie aber in gewissen Grenzen trotzdem. Die Hinzuverdienstgrenze Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6 300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Das entspricht einem Betrag von 14 450 Euro und damit der monatlichen Hinzuverdienstgrenze, die bis zum 30. Juni 2017 galt einschließlich der bis dahin bestehenden Möglichkeit, diese Grenze zweimal im Jahr zu überschreiten. Seit dem 1. Juli 2017 wird Ihr Hinzuverdienst allerdings nicht mehr monatlich, sondern nur noch jährlich mit der Hinzuverdienstgrenze verglichen. Sie sind damit flexibler und können zum Beispiel nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten und auch mit einem 11

Verdienst von über 450 Euro monatlich die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Beispiel: Claudia M. bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie verdient von Januar bis August monatlich 500 Euro, das sind im Jahr 4 000 Euro. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro ist eingehalten, die Rente wird nicht gekürzt. Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Beispiel: Oliver V. bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 950 Euro monatlich. Daneben übt er noch eine Beschäftigung aus. Mit einem Jahresverdienst von 6 900 Euro aus dieser Beschäftigung überschreitet er die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro um 600 Euro. Die 600 Euro werden nun in einen monat lichen Betrag umgerechnet. Ein Zwölftel von 600 Euro sind 50 Euro. Von diesen 50 Euro werden 40 Prozent, also 20 Euro, auf die Rente angerechnet. Die Monatsrente vermindert sich also um 20 Euro auf einen Betrag von 930 Euro. 12

Der Hinzuverdienstdeckel Genau wie bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es aber auch hier eine Obergrenze für den Hinzuverdienst, den sogenannten Hinzuverdienstdeckel. Er wird individuell für Sie berechnet. Dafür betrachtet man Ihre Einkommensverhältnisse in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten ist maßgebend. Wenn Ihre gekürzte Rente und ein Zwölftel Ihres Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Anrechnung von Hinzuverdienst Höhe des Hinzuverdienstes: Verdienst bis zur Hinzuverdienstgrenze Verdienst über der Hinzuver dienstgrenze bis zum Hinzuverdienstdeckel Verdienst über dem Hinzuverdienstdeckel So viel wird angerechnet: keine Anrechnung Anrechnung von 40 Prozent des über der Hinzuverdienstgrenze liegenden Betrages volle Anrechnung des darüber liegenden Betrages auf die verbliebene Teilrente So wird geprüft die Spitzabrechnung Nachdem Sie Ihrem Rentenversicherungs träger mitgeteilt haben, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen und wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden. Anhand dieses voraussichtlichen Hinzuverdienstes wird die Rentenhöhe für das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr in der Regel 13

bis zum 30. Juni berechnet. Es wird also eine Prognose gestellt. Im Folgejahr für gewöhnlich zum 1. Juli wird fest gestellt, ob Ihr tatsächlich im vergangenen Kalenderjahr erzielter Hinzuverdienst mit der Prognose übereinstimmt. Tut er das nicht, wird die Rente rückwirkend neu berechnet. Ergibt sich nun eine Überzahlung, müssen Sie diese zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen Sie die Nachzahlung ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt wird für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose gestellt. 14

Rente in anteiliger Höhe die günstigere Vorschrift zählt Wenn Sie schon vor dem 1. Juli 2017 eine Rente in anteiliger Höhe wegen der Anrechnung Ihres Hinzuverdienstes bezogen haben und Sie seitdem ununterbrochen weiter hinzuverdienen, gilt für Sie eine Sonderregelung. Mit den neuen Regelungen der Flexirente soll niemand schlechter gestellt werden als vorher. Deshalb wird geprüft, ob Ihre Rente nach Anwendung der alten Regelungen höher ist. Ergibt sich für Sie eine höhere Rente, gilt die am 30. Juni 2017 eingehaltene Hinzuverdienstgrenze für die anteilig geleistete Rente für Sie weiter. Überschreiten Sie diese Hinzuverdienstgrenze unzulässig oder ergibt sich nach den seit dem 1. Juli 2017 geltenden Regeln eine gleich hohe oder höhere Rente, gilt nur noch das neue Recht. 15

Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informationen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos. Mit unseren Informationsbroschüren Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert. Was Sie interessiert, können Sie online auf www. deutsche-rentenversicherung.de bestellen oder herunter laden. Hier weisen wir auch auf besondere Beratungsangebote hin. Am Telefon Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen oder den passenden Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Im Internet Unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht Ihnen unser Angebot rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können sich über viele Themen infor mieren sowie Vordrucke und Broschüren herunter laden oder bestellen. Mit unseren Online- Diensten können Sie sicher von zu Hause aus Ihre Angelegenheiten erledigen. Im persönlichen Gespräch Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App irente. 16

Versichertenberater und Versichertenälteste Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenberater und Versicherten ältesten sind in unmittelbarer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformularen. Ihr kurzer Draht zu uns 0800 1000 4800 ( kostenloses Servicetelefon) www. deutsche rentenversicherung.de info@deutsche rentenversicherung.de Unsere Partner In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen Leistungsträgern. Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825 0 Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut Telefon 0871 81 0 17

Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 551-0 Braunschweig-Hannover Lange Weihe 6, 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Hessen Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 6052-0 Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 Nord Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Telefon 0451 485-0 Nordbayern Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth Telefon 0921 607-0 Oldenburg-Bremen Huntestraße 11, 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0 Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 18

Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer Telefon 06232 17-0 Saarland Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken Telefon 0681 3093-0 Schwaben Dieselstraße 9, 86154 Augsburg Telefon 0821 500-0 Westfalen Gartenstraße 194, 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Telefon 030 865-0 Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso Wave Incorporated. 19

Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alterssicherung. Kompetenter Partner in Sachen Alters vorsorge ist die Deutsche Renten versicherung. Sie betreut mehr als 53 Millionen Versicherte und fast 21 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die.