Mitteilungen der Verbände Verhaltenstherapie 1993;3:339-342 Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM-Ö) Kurzprotokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 17. 4.1993, 10.00-16.45 Uhr, Institut für Psychologie der Universität Salzburg, Hellbrunnerstraße A-5020 Salzburg, 2. Stock, HS 424. 34. Der Beginn der Sitzung wurde von 9.30 Uhr auf 10.00 Uhr verschoben, da um 9.30 Uhr nicht mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend war. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit TOP 2: Wahl des Protokollführers TOP 3: Genehmigung der Tagesordnung TOP 4: Bericht des Kassiers aus 1991/92 Aussprache TOP 5: Bericht des Rechnungsprüfers aus 1991/92 TOP 6: Entlastung des Kassiers aus 1991/92 TOP 7: Bericht des Vorstandes aus 1992/93 Aussprache TOP 8: Bericht des Kassiers aus 1992/93 Aussprache TOP 9: Bericht des Rechnungsprüfers aus 1992/93 TOP 10: Entlastung des Vorstandes aus 1992/93 TOP 11: Anträge an die Generalversammlung - Neuordnung der AVM: Organisationsstrukturmodell, Funktionsbeschreibungen, Akademiemodell - Anträge auf Statutenänderung TOP 12: Ausbildungsmodell 1993 Annahme TOP 13: Neuwahl des Vorstandes und Rechnungsprüfers TOP 14: Festlegung des Termins für die nächste ordentliche GV TOP 15: Allfälliges. TOP 13 wird zu TOP 11; alle Tagungsordnungspunkte wurden ordnungsgemäß abgehalten; der neue TOP 12 (Anträge an die Generalversammlung) wird vertagt auf die nächste außerordentliche Generalversammlung vom 26. 6.1993. TOP 11: Neuwahl des Vorstandes: Einstimmig wird folgender Vorstand gewählt (Wahlleiter: Dr. Lenert): Vorstandsvorsitzender: Stellvertretende Vorstandsvorsitzende: Kassier: Kassierstellvertreter: Schriftführer: Dr. Anton Laireiter Mag. Ilona Herbst Dr. Max Leibetseder Hans Klien Dr. Michael Lenert
Schriftführer-Stellvertreter: Dr. Peter Eisenack TOP 12: Bericht über Organisationsstrukturmodell der AVM, Funktionsbeschreibungen, Akademiemodell Dr. Laireiter berichtet über das Ergebnis der Arbeiten zur Vereinsumstrukturierung (ein ausführliches Arbeitspapier wurde an alle AVM-Mitglieder versandt). Vor allem wird der Vorschlag dargelegt, eine Ausbildungsakademie in der Form einer GesmbH zu gründen. Ein vorläufiger Budgetentwurf wird präsentiert. Der Steuerberater Mag. Fantl, mit dem zusammen das Strukturmodell erarbeitet wurde, erläutert die steuerlichen Vorteile sowie den Finanzbedarf und klärt offene Fragen. Anschließend wird das vorgestellte Organisationsstrukturmodell eingehend diskutiert. Ein Teil der Mitglieder konnte sich mit den versandten Arbeitspapieren aus Zeitgründen nicht ausführlich genug auseinandersetzen und wünschte einen Abbruch der Generalversammlung. Die Abstimmung ergab 19 Prostimmen für Weiterbehandlung der Debatte, 17 Prostimmen für Beendigung der Debatte. Mitteilungen der Verbände 340 Eine weitere Abstimmung ergab 21 Prostimmen für Abstimmung über das Organisationsstrukturmodell, 9 Prostimmen waren für das Abbrechen der Generalversammlung. 3.2. der überarbeiteten Statuten soil in die neuen Statuten aufgenommen werden (36 Prostimmen, 2 Stimmenthaltungen). Er lautet: «Zur Erreichung seiner Ziele kann der Verein Wirt-schaftsbetriebe gründen und führen bzw. sich an solchen beteiligen. Weiters ist die Gründung von Stiftungen und Ausbildungspraxen möglich. In jedem Fall sind jedoch davon betroffene gesetzliche Regelungen einzuhalten.» Antrag, daß die AVM ihre Ausbildung in einen eigenen Wirtschaftskörper organisieren möge. Der Antrag wird mit 35 Prostimmen, 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen angenommen. Folgender Antrag wird gestellt: Antrag, daß Wirtschaftskörper eine GesmbH (nach dem vorgelegten Papier von Mag. Fantl) sein sollte. Zunächst wird abgestimmt, ob die Diskussion auf eine weitere ao. Generalversammlung (eventueller Termin 26. 6. 1993) vertagt werden sollte oder ob über obigen Antrag abgestimmt werden soil. Der Antrag auf Zulassung des Antrages wird mit 21 Prostimmen angenommen. Der Antrag auf Vertagung wird abgelehnt (22 Gegenstimmen, 10 Prostimmen, 7 Stimmenthaltungen). Obiger Antrag, das vorgelegte Arbeitspapier von Mag. Fantl betreffend die Gründung der Akademie in Form einer GesmbH, die Geschäftsordnungen für Kuratorium und Beirat zu beschließen, wird angenommen (24 Prostimmen, 8 Gegenstimmen, 5 Stimmenthaltungen). Über folgenden Antrag des AK Salzburg wird nach Abänderung abgestimmt: «Wir stellen den Antrag an die Generalversammlung, daß der Vorstand die nötigen Schritte unternehmen möge, um Ausbildungskandidaten zu ermöglichen, den 3. Ausbildungsabschnitt absolvieren zu können. Dies inkludiert die Möglichkeiten des Zugangs zu Einzeltherapien und Institutionen der psychosozialen Versorgung.» Der Antrag wird mit 23 Prostimmen, 3 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen angenommen. Im Anschluß werden die Statuten des Vereins durchgearbeitet und auf Änderungen hin überprüft: Es wird beschlossen, am 26. 6. 1993 um 10.00 Uhr eine weitere außerordentliche Generalversammlung mit den Themen Vereinsstatuten und Ausbildungsmodell abzuhalten (15 Prostimmen, 2 Stimmenthaltungen).
Kurzprotokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 26.6.1993 10.00-16.30 Uhr, Institut für Psychologie der Universität Salzburg, Hellbrunnerstraße 34, A- 5020 Salzburg, 2. Stock, HS 424. Der Beginn der außerordentlichen Generalversammlung wurde von 10.00 Uhr auf 10.30 Uhr verschoben, da um 10.00 Uhr nicht mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend war. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlußfähigkeit TOP 2: Wahl des Protokollführers.. TOP 3: Genehmigung der Tagesordnung Mltteilungen TOp 4. Anträge auf Änderung der Statuten der AVM der Verbände TOP 5: Ausbildungsmodell 1993 Annahme TOP 6: Allfälliges Die Tagesordnungspunkte 5 und 4 werden in der Reihenfolge der Behandlung ausgetauscht. TOP 4: Ausbildungsmodell 1993 Annahme: Die Durchführungsbestimmungen für das Ausbildungsmodell 1993 sollen bis zur nächsten Generalversammlung erarbeitet werden. Das Stundenausmaß der einzelnen Ausbildungsblöcke im 1. Ausbildungsabschnitt soil variabel gestaltet werden ( ± 10 Stunden pro Block), die Gesamtstundenanzahl muß erfüllt sein. Der Antrag wird mit 24 Prostimmen, 14 Stimmenthaltungen und 8 Gegenstimmen angenommen. 341 Das Stundenausmaß der Selbsterfahrung im Gesamtausmaß von 200 Stunden muß nicht im Verhältnis 1:1 (100 Stunden praxisbezogene I 100 Stunden personenbezogene Selbsterfahrung) absolviert werden, sondern kann im Mindestverhältnis 50 Stunden: 150 Stunden für die beiden Selbsterfahrungsformen abgeleistet werden, d.h., es kann entweder der praxisbezogene Teil oder der personenbezogene Teil 150 oder 50 Stunden umfassen. Über den Antrag wird später abgestimmt. Im folgenden werden Änderungen des formulierten Ausbildungsmodells besprochen: S. 64 (2. Absatz): «Eigentherapie kann für die Selbsterfahrung nicht angerechnet werden.» Über den Antrag, diesen Satz zu streichen, wird abgestimmt. Der Antrag wird nicht angenommen (22 Gegenstimmen, 10 Stimmenthaltungen, 14 Prostimmen); der Satz bleibt. Punkt 7.5.5. Zeitlicher Rahmen ist zu modifizieren: Es muß heißen: Mindestens 50 Stunden sind in personenbezogener und mindestens 50 Stunden in praxisbezogener Selbsterfahrung zu absolvieren. Der Antrag wird mit 2 Stimmenthaltungen und 1 Gegenstimme angenommen. Punkt 7.5.4. Umsetzung und Durchführung Antrag, den folgenden Satz zu streichen: Für die Gruppenselbsterfahrung sind 60 Stunden vorzusehen, für die Einzelselbsterfahrung 40 Stunden. Der Antrag wird mit 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung angenommen. Punkt 7.5.7. Lehrpersonal Antrag, Abs. 2 ersatzlos zu streichen («Personen, die Selbsterfahrung durchführen, müssen folgende Qualifikationen nachweisen:...» Der Antrag wird mit 22 Prostimmen, 11 Stimmenthaltungen und 2 Gegenstimmen angenommen. Punkt 7.2.1. Voraussetzungen (Zulassung zur Ausbildung und Aufnahme in die Ausbildung) Letzter Satz «im Falle der Nichterfüllung...»: Antrag auf Streichung. Der Antrag wird mit 34 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen und 1 Prostimme nicht angenommen; der Satz bleibt.
Antrag, daß anstelle des Begutachtungsgremiums das Anerkennungsgremium eingesetzt wird. Der Antrag wird mit 21 Prostimmen und 16 Stimmenthaltungen angenommen. Über den Antrag, daß bei der Formulierung der Statuten und des Ausbildungsmodells durch-gehend die weibliche und männliche Form verwendet wird, wird abgestimmt. Der Antrag wird mit 27 Prostimmen, 10 Stimmenthaltungen und 3 Gegenstimmen angenommen. Die Ausschlußkriterien (S. 57) werden diskutiert, vor allem die Frage, wie sie überprüft werden können. 7.2.3. Punkt 1: Regelmäßige Beurteilung durch die Lehrtherapeuten Im Satz «Es wird empfohlen, eine einvernehmliche Lösung...» ist die AK-Leitung zu streichen. 7.7.3. Probevortrag Es möge heißen «Abschlußkolloquium. Inhalt des Abschlußkolloquiums ist eine ausführliche Falldarstellung mit fundiertem theoretischem Hintergrund, ein Projekt oder ein wissenschaftliches Thema aus dem Bereich der Verhaltenstherapie.» Zu streichen ware: Begriff freies Referat, Zeitangabe, Neuigkeitswert. Zu betonen ware die Diskussion. Der Antrag wird mit 38 Prostimmen und 5 Stimmenthaltungen angenommen. 7.4.8.2. Prüfung Der Satz «Die Prüfung über diesen Abschnitt besitzt die Qualität einer Diplomprüfung» möge gestrichen werden. Der Antrag wird mit 9 Prostimmen, 34 Stimmenthaltungen und 2 Gegenstimmen angenommen. Die Punkte 7.3.8., 7.4.9. und 7.6.9. sind entsprechend den Statuten zu formulieren. Antrag auf Annahme des Ausbildungsmodells: Das Ausbildungsmodell wird mit 38 Prostimmen, 2 Stimmenthaltungen und 1 Gegenstimme angenommen. Das Ausbildungsmodell gilt mit den getroffenen Änderungen als angenommen. Mitteilungen der Verbände TOP 5: Anträge auf Änderung der Statuten: Die Anträge des AK Salzburg werden von diesem zurückgezogen bzw. die Anliegen werden zum gegebenen Zeitpunkt eingebracht. Herr Dr. Laireiter zeigt den Anwesenden geänderte Passagen. 5.1. Der Verein kennt ordentliche und fördernde Mitglieder. Diese können physische oder juristische Personen sein. Die Änderung wird mit 34 Prostimmen einstimmig angenommen. Im folgenden werden 8, 9 und 10 verlesen. 342 Die Generalversammlung wird um 16.30 Uhr abgebrochen. Termin der nächsten Generalversammlung: 13.11.1993,10.00 Uhr Dr. Mercedes Zsifkovics Gründung des Ausbildungsinstitutes «Akademie für Verhaltenstherapie» In der Generalversammlung der AVM vom 17. 4. 93 wurde das Ausbildungsmstitut «Akademie für Verhaltenstherapie der AVM» gegründet. Dieses Institut soil auf professioneller Basis in Hinkunft die Aus- und Weiterbildung in Verhaltenstherapie nach den Kriterien des österreichischen Psychotherapiegesetzes durchführen. Zum Geschäftsführer wurde Herr Dr. Gernot Ottenbacher, Wirtschafts- und Organisationspsychologe, ernannt. Workshops der AVM: 15.-16. Jänner 1994: Gruppenbehandlung im Rahmen der Verhaltenstherapie (Berthold Juden-
dorfer). Anmeldungen an: Use Müller, Rettenbacherstraße 5a, A-8044 Graz, Tel. (0316) 391974. 19.-20. März 1994: Ängste und Phobien (Hans Reinecker). Anmeldungen an: Mag. Karin Lettner, Institut für Psychologie der Universität Salzburg, Hellbrunnerstraße 34, A-5020 Salzburg, Tel. (0662) 8044/5150. 23.-24. April 1994: Ansätze zur Klärung von Zielen und Werten (Dieter Schmelzer). Anmeldung an: Mag. Karin Lettner (siehe oben). Geschäftsstelle: AVM Sigmund-Haffner-Gasse 18/IΠ A-5020 Salzburg Tel. (0043) (662) 8044-6632