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Transkript:

Verkehrsleitfaden Informationen für die Einfahrt in das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit Sehr geehrte Aussteller, mit den Verkehrs- und Einfahrtsregeln für den Auf- und Abbau möchten wir Ihnen und Ihren Standbaufirmen zu einem möglichst reibungslosen Aufenthalt auf dem Gelände der Koelnmesse verhelfen. Ihre Ansprechpartner für Logistik und Verkehr sind: Hauptverantwortlich Thomas Krohm Telefon +49 221 821-2978 Telefax +49 221 821-3999 t.krohm@koelnmesse.de www.koelnmesse.de Vertretung Josef Scharn Telefon +49 221 821-2344 Telefax +49 221 821-3999 j.scharn@koelnmesse.de www.koelnmesse.de Ansprechpartner zu Fragen der Standbaugenehmigung ist unsere Veranstaltungstechnik/ -durchführung Herr Martin Deißler +49 221 821 3879 m.deissler@koelnmesse.de In der Zeit vom 10.04.2017 bis 01.09.2017 wenden Sie sich bitte bei Fragen rund um den Abbau gamescom an folgende Email: abbau@gamescom.de. Ab dem 07.08.2017 haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Thema Abbau gamescom an die folgende Servicenummer zu wenden 0049 221 821 3079. Die Servicenummer ist im Zeitraum vom 07.08.2017 bis 25.08.2017 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Ab dem 26.08.2017 bis 30.08.2017 ist die Servicenummer 24 Stunden besetzt. Achtung: Bitte reichen Sie diese Informationen unbedingt an Ihr Standbau- und Fahrpersonal weiter! Termine der Veranstaltung Messe-Laufzeit: 22. 24. August 2017 Öffnungszeiten für Aussteller: 22.08.2017 08:00 20:00 Uhr 23.08.2017 08:00 21:00 Uhr 24.08.2017 08:00 20:00 Uhr Öffnungszeiten für Besucher: 22.08.2017 09:00 19:00 Uhr 23.08.2017 09:00 20:00 Uhr 24.08.2017 09:00 20:00 Uhr Aufbau Hallen: 2, 3, 4 Donnerstag, 17.08.2017 07:00-24:00 Uhr Freitag, 18.08.2017 06:00 Uhr bis Montag, 21.08.2017 18:00 Uhr durchgehend. 1

Abbau Hallen: 2, 3 Donnerstag, 24.08.2017 20:00 Uhr bis Samstag, 26.08.2017 24:00 Uhr durchgehend. 4 Sonntag, 24.08.2017 20:00 Uhr bis Sonntag, 27.08.2017 24:00 Uhr durchgehend. Verkehrseinschränkungen Sperrung der Zoobrücke für Schwerlastverkehr. Bitte beachten Sie, dass seit dem 15. Oktober 2010 die Kölner Zoobrücke für den Schwerlastverkehr ab 30t zulässigem Gesamtgewicht gesperrt ist. Bitte nutzen Sie die von der Stadt Köln ausgeschilderten Umlenkungsrouten. Nähere Infos mit entsprechenden Anfahrtsplänen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln unter: www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2010/05029 Sperrung des Straßentunnels Grenzstraße B55a für Lkw über 7,5t Aufgrund von notwendigen Arbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes und anschließender Sanierungsarbeiten ist der Straßentunnel Grenzstraße auf der Stadtautobahn zwischen Zoobrücke und Autobahnkreuz Köln-Ost seit Anfang August 2012 für Lkw über 7,5t bis auf Weiteres gesperrt. Nutzen Sie daher ab der Autobahnanschlussstelle Köln-Buchforst die ausgeschilderte Ausweichroute. Diese führt auf die Frankfurter Straße, dann auf den Vingster Ring und von dort über die östliche Zubringerstraße Richtung Messegelände. Alternativ können Sie die Route über die A4, Kreuz Gremberg auf den östlichen Zubringer nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Koelnmesse Homepage unter: http://www.koelnmesse.de/koelnmesse/anreise-und-aufenthalt/anreise/anfahrt-per-lkw/index.php Umweltzone. Der überwiegende Teil des Kölner Stadtgebietes ist eine Umweltzone, in die seit Juli 2014 nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 4 einfahren dürfen, die eine entsprechende grüne Umwelt-Plakette tragen. Die Zufahrt zur Koelnmesse ist aber auch für alle Fahrzeuge ohne Plakette gesichert. Die Zufahrtswege ohne Plakette entnehmen Sie bitte der Anfahrtskarte. Per ordnungsbehördlicher Allgemeinverfügung sind Lkw ab 30t zulässigem Gesamtgewicht, die aufgrund ihrer technischen Voraussetzungen keine Feinstaubplakette erhalten können, berechtigt, die Koelnmesse auch durch die Umweltzone anzufahren. Dieses gilt allerdings nur auf den ausgewiesenen Ersatzstrecken. Mehr Informationen dazu finden Sie unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/die-koelner-umweltzone Wichtige Informationen für Aussteller: VERKÜRZTE ABBAUZEITEN ZUR GAMESCOM 2017 Sehr geehrter Aussteller, wie Ihnen in Ihren Anmeldeunterlagen bereits kommuniziert, stehen Ihren Standbauern in diesem Jahr anlässlich der gamescom weniger Abbautage zur Verfügung. Auf diesem Wege möchten wir Sie noch einmal informieren und Ihnen unsere planerische Unterstützung anbieten. Für einen reibungslosen Übergang zwischen der gamescom und der nachfolgenden Veranstaltung haben wir die wichtigsten Änderungen und Informationen auf der Website der gamescom für Sie zusammengestellt. WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass der Abbau sowohl auf Sonntage als auch in die Ferienzeiten fallen kann. Es bestehen daher Einschränkungen (LKW Fahrverbot). Bitte holen Sie, sofern ihr Abbau Fahrten am Wochenende und/oder in den Ferien betrifft, frühzeitig entsprechend Sondergenehmigungen bei Ihrer Bezirksregierung ein. 2

Wichtige Auszüge: Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - 30 Abs. 3 und 4 StVO (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für: 1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km, 1 a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr), Laut Verwaltungsvorschrift zu 30 StVO sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln. Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleichzusetzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO, welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. 46 StVO können in bestimmten Einzelfällen bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden. Für diese Fälle muss nachgewiesen sein, dass der Transport nicht mit solchen Lkw durchgeführt werden kann, die nicht unter das Fahrverbot fallen und dass der Transport zwingend innerhalb des 22-stündigen Verbotszeitraums stattfinden muss. Lediglich wirtschaftliche Gründe oder just-in-time-lieferungen sind nicht ausreichend. Es muss vielmehr ein öffentliches Interesse an dem Transport (z. B. Beseitigung von Notständen, Versorgung der Bevölkerung) bestehen. (Quelle: Bundesamt für Güterverkehr.) Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach ( 30 Abs. 3, 46 Abs. 1 Ziff. 7 StVO) Auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminister der Länder einstimmig beschlossen, dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgenden Kriterien ausrichten soll: Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in 30 Abs. 3 StVO. a) Für Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsverbot auf Antrag wird für die Beförderung folgender Waren grundsätzlich von einer Dringlichkeit im Sinne von Ziff. 7 VwV zu 46 StVO ausgegangen: b) Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, c) Fahrten von Oldtimer-Lkw zu Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen für andere Fahrten erfordern eine spezielle Dringlichkeitsprüfung, die nach folgenden Kriterien durchzuführen ist: Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Einen schriftlichen Antrag mit Begründung (einschl. Angaben zu den beförderten Gütern) und einen Nachweis der Erforderlichkeit des Transports während der Verbotszeit mit dem beantragten Transportmittel, 2. Den Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungsdokumenten die zulässige Gesamtmasse nicht eingetragen ist, eine entsprechende amtliche Bescheinigung. 3. Angleichung (neue EU-Zulassungsdokumente) 3

Ergänzender Inhalt und Nachweis der Ausnahmegenehmigung Die für die Beförderung zugelassenen Güter sind - soweit möglich - einzeln aufzuführen. Eine Zuladung anderer Güter kann bis höchstens 10 % der gesamten Ladung zugelassen werden. Soweit es aus verkehrlichen Gründen geboten ist, kann der Beförderungsweg festgelegt werden. Es genügt, wenn eine Ablichtung des Bescheides per Fernkopie mitgeführt wird. http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/strasse/strassenverkehr/ausnahmen-von-sonn-und-feiertagsverbot/index.php https://www.mainz-bingen.de/deutsch/formulare/verkehr/sonntagsfahrverbot_antrag.pdf Allgemeine Verkehrsregelung Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung/Logistik eingesetzten Personals der Koelnmesse ist Folge zu leisten. Im gesamten Messegelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit entsprechender Erlaubnis, gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis gestattet. Gekennzeichnete Fahrstraßen, Feuerwehrbewegungsflächen und Rettungswege (Beschickungstore und Notausgänge etc.) sind ständig freizuhalten. Die Koelnmesse GmbH behält sich das Recht vor, widerrechtlich oder in Haltverboten abgestellte Fahrzeuge, Trailer, Container, Behälter und Leergut jeder Art ohne vorhergehende Unterrichtung auf Kosten und Gefahr des Verursachers, Halters oder Besitzers zu entfernen. Bewachung und Verwahrung sind ausgeschlossen. Auskunft zum Verbleib erteilt die Messewache Nord, Tel. 0221 821-2551. Hinterlassen Sie für den Notfall eine Telefonnummer am Fahrzeug/Wechselbrücke, unter der Sie zu erreichen sind. Auf dem Gelände der Koelnmesse sind ausschließlich Stapler der nachfolgenden Spedition erlaubt: SCHENKER Deutschland AG Telefon: 0221/98131-8821 0221/98131-8823 Fax: 0221/98131-8890 E-Mail: fairs.koeln@dbschenker.com Internet: www.schenkerfairs.de Aufbaufahrzeuge aller Art, sowie Container dürfen während der Messe-Laufzeit nicht im Messegelände abgestellt werden. Es können jedoch gegen Entrichtung einer Gebühr von 450,00 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) im begrenzten Umfang Stellplätze für Lkw, Trailer und Container im Messegelände angemietet werden. Diese Gebühr bezieht sich auf die gesamte Laufzeit der Veranstaltung. Die Stellplätze sind alle bis zum 28.08.2017 16:00 Uhr zu räumen.. Stellplätze können Sie über das Koelnmesse-Service-Portal mit den Formular T24 bestellen. Abhängig vom Standort des Containers, Zeltes oder Fahrzeugs, bzw. bei Nutzung desselben durch Personen, kann die Anbringung eines Rauchmelders erforderlich sein, der an unsere Brandmeldeanlage angeschlossen ist. Diese können auch über das Koelnmesse-Service-Portal bestellt werden. Die Koelnmesse GmbH kann Ihre Waren nicht zwischen- bzw. einlagern! Gerne übernehmen diese Speditionen auch die Lagerung Ihres Vollgutes vor dem Aufbaubeginn bzw. vor der Veranstaltung ebenso wie die Ihres Leergutes während der Veranstaltung. Bestellen können Sie diese Leistungen über das Koelnmesse-Service-Portal mit dem Formular T. 18 4

Im Koelnmesse-Service-Portal erhalten Sie: Formular T.24 Stellplatzreservierung für LKW/Container/Trailer (8x2,5m) Formular T.18 für Einlagerung Ihres Vollguts vor dem Aufbaubeginn, bzw. vor der Veranstaltung, ebenso wie die Ihres Leerguts während der Veranstaltung. Die Koelnmesse GmbH kann Ihre Waren nicht zwischen- bzw. einlagern! Formular T.01 für einen Elektroanschluss. Formular T.02 für einen Wasseranschluss. Formular T.23 für einen Rauchmelder. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu Ihrer Bestellung ist die Ausstellerbetreuung ausstellerbetreuung-b@koelnmesse.de Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zu Ihrem Stellplatz ist Herr Thomas Krohm t.krohm@koelnmesse.de Unsere Postanschrift lautet: Ihre Postanschrift während der Veranstaltung lautet: Koelnmesse GmbH Koelnmesse GmbH Deutz- Mülheimer Straße 111 (Halle Nummer) 50679 Köln (Ihre Firma) Postfach 21 07 60 (Kontaktperson) Deutschland Deutz- Mülheimer Straße 111 50532 Köln Deutschland Auf- und Abbau Koelnmesse Koelnmesse 5

1. Lkw ab 3,5 t via P22 Auf dem P22 erfolgt die Registrierung der Fahrzeuge und Erteilung von Genehmigungen zur Einfahrt in das Gelände. Eine Einfahrgenehmigung erfolgt erst P 22 wenn: der genaue Anlieferort (Halle und Standnummer) ermittelt wurde, an den Hallen die notwendigen Flächen für die Be- und Entladung zur Verfügung stehen, die ggf. gewünschten Logistikleistungen durch die Vertragsspediteure bereitgestellt werden können, die ggf. erforderlichen Abwicklungen durch den Zoll möglich sind. > 3,5 t Durch unser Verkehrspersonal erfolgt auf dem P22 danach die Einweisung für die Anfahrt zum Gelände. 2. Mit Beginn des Abbaus am letzten Messetag werden alle ankommenden Abbaufahrzeuge durch eine entsprechende Beschilderung zum P 22 gelenkt. Die Zufahrt zum Messegelände ist am 24.08.2017 für alle Fahrzeuge erst ab 20:00 Uhr möglich. Achtung: Fahrzeuge, die am letzten Messetag nicht den P 22 anfahren, erhalten an den Toren keine Einfahrgenehmigung in das Messegelände! Kostenlose Parkplätze für Pkw im Auf- und Abbau: Für die Hallen 2, 3 und 4: Parkdecks 4, 5, 10, P21 Kautionsregelungen Fahrzeuge bis 3,5 t können am 21.08.2017 das Gelände zwischen 06:00 und 19:00 Uhr nur mit einem gesonderten Einfahrtsschein befahren. Dieser wird in limitierter Anzahl gegen Hinterlegung einer Kaution von 100,00 Euro (in bar) auf dem P21 ausgegeben. Öffnungszeiten für die Ausgabe dieser Einfahrtscheine: 21.08.2017 von 06:00-19:00 Uhr P21 Die Kaution wird bei Einhaltung der Ausfahrtszeit (19:00 Uhr) und nur gegen Aushändigung des Original- Kautionsscheines auf dem P21 zurückerstattet. Einfahrtsregelungen 6

Aufbau 17.- 20. August 2017 bis 3,5 t 2, 3, 4 Tor F Tor A. 00:00 24:00 Uhr 00:00 24:00 Uhr keine keine Außerhalb der Öffnungszeiten vom Tor F erfolgt die Ein- und Ausfahrt nur über das Tor A. Parken der Fahrzeuge in den Logistikzonen nur zum kurzfristigen Be-und Entladen. ab 3,5 t 2, 3, 4 P 22 06:00 20:00 Uhr keine Außerhalb der Öffnungszeiten von P 22 erfolgt die Ein- und Ausfahrt nur über das Tor A. Aufbau 21. August 2017 letzter Aufbautag/Kautionsregelung bis 3,5 t 2, 3, 4 Tor F 00:00 24:00 Uhr 100,00 für max. 3 h Be-und Entladung in der Logistikzone Die Kaution ist in bar und Euro zu entrichten und wird auf dem P21 innerhalb des Zeitlimits wieder erstattet. ab 3,5 t 2, 3, 4 P22 06:00-20:00 Uhr keine Außerhalb der Öffnungszeiten von P 22 erfolgt die Ein- und Ausfahrt nur über das Tor A. Einfahrtsregelungen 7

Letzter Messetag/Abbau 24.08.2017 Alle ankommenden Abbaufahrzeuge werden durch eine entsprechende Beschilderung zum P 22 gelenkt. Die Einfahrt in das Gelände ist für alle Abbaufahrzeuge erst ab 20:00 Uhr gestattet! P 22 Koelnmesse > 3,5 t bis 3,5 t 2, 3, 4 ab 3,5 t Tor T vom P22 ab 20:00 Uhr 06:00-22:00 Uhr keine Abbau 25. - 27. August 2017 bis 3,5 t ab 3,5 t 2, 3, 4 Tor T 00:60-21:00 Uhr Keine 2, 3, 4 P22 06:00-20:00 Uhr Keine Außerhalb der Öffnungszeiten von P22 erfolgt die Ein- und Ausfahrt nur über das Tor A. Parken Pkw Tor D - Parkdecks 06:00-20:00 Uhr Keine 2, 3, 4 Parken auf P 21 00:00-24:00 Uhr Keine 8