Überblick zu neu eingeführten straßenbautechnischen Regelwerke im Land Brandenburg

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Transkript:

Überblick zu neu eingeführten straßenbautechnischen Regelwerke im Land Brandenburg Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Grundsatzangelegenheiten Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau

Informationen zu straßenbautechnischen Regelungen Inhalt des Vortrages 1. Runderlasse zur Einführung technischer Regelwerke 2. Rundschreiben zu Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität 3. Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen 15.03.2017 bup-vortragsveranstaltung Potsdam 2

ersetzt Technische Lieferbedingungen für Porenfüllmassen und Regeneriermittel auf Bitumenbasis (TL Sbit-StB 01) regelt die Anforderungen an: Porenfüllmassen Regeneriermittel Nahtkleber heiß zu verarbeitende Bitumen und bitumenhaltige Massen zur Randabdichtung gebrauchsfertige Polymermodifizierte Fluxbitumen für Oberflächenbehandlungen (früheres PmOB aus TL BE-StB 07) 3

Runderlass wurde notwendig, da die befristete Einführung dieser Richtlinie ablief (jetzt unbefristet) Diese Richtlinie regelt die Vorgehensweise, wie nicht erprobte Baustoffe, Bauweisen oder Bauverfahren angewendet werden können. Voraussetzung: Anmeldung bei der BASt und dem BMVI (bzw. MIL) wissenschaftliche Begleitung muss abgesichert werden Berichtspflicht nach Herstellung und zum Ende der Verjährungsfrist z. B.: PMA, SMA LA, Sonderbindemittel, besondere Fugenfüllstoffe 4

2015 erschien eine neue Fassung der TL ohne neues ARS neue Fassung enthält zusätzliche Angaben zu Frost-Tau- Wechsel in Gegenwart von Tausalzen differenzierte Druckfestigkeiten von Natursteinpflaster und Biegefestigkeit bei Platten und Borden enthält Orientierungswerte für die Wasseraufnahme benennt Anforderungswerte für Gleit- und Rutschwiderstand 5

neu: gesonderte Fachgebiete für Bitumenemulsion, Fluxbitumen (aus alt B, jetzt BE und BB) Fahrbahndecken aus Beton (aus alt H, jetzt E und H) Umstellung auf RAP Stra 15 noch nicht abgeschlossen Brandenburg: 10 Prüfstellen (davon 2 noch in Bearbeitung) Berlin: 6 Prüfstellen (davon 1 noch in Bearbeitung) Die BASt führt eine bundesweite Liste mit Prüfstellen, die mit ihrer Beteiligung anerkannt wurden. Diese Prüfstellen gelten dann in allen Bundesländern als anerkannt. Listenführung für die akkreditierten Umweltlabore wird vom LS fortgesetzt. 6

Änderung Anhänge A und B der TL Gestein-StB 04/07 neu wie bereits in der BTR RC geregelt Was in der BTR RC-StB 12 abweichend zur TL Gestein geregelt ist, bleibt weiter gültig. Wenn die BTR RC-StB 12 keine speziellen Aussagen enthält, gelten die Regelungen aus der aktuelle Fassung der TL Gestein. 7

Durchführung von Bitumenprüfungen Biegebalkenrheometer (BBR) gehört zu den zusätzlichen Prüfungen zur Erfahrungssammlung an Straßenbau- und Polymermodifiziertem Bitumen. Vergleichsgenauigkeit ist aber noch nicht gegeben (Arbeitsanleitung fehlt). Prüfungen werden zunächst ausgesetzt, Bitumenproben werden aber aufbewahrt und später beprobt. ARS enthält noch Hinweise auf die aktuelle Arbeitsanleitung für Prüfungen mit dem Dynamischen Scherrheometer (DSR) 8

Ausstieg aus dem Wiedereinbau von pechhaltigen Ausbaustoffen Bund: kein Wiedereinbau von pechhaltigen Straßenausbaustoffen (PAK nach EPA > 25 mg/kg) in Bundesfernstraßen spätestens ab 01.01.2018 Land Brandenburg: kein Wiedereinbau von pechhaltigen Straßenausbaustoffen (PAK nach EPA > 25 mg/kg) in Bundesfern- und Landesstraßen spätestens ab 01.01.2017 gefährliche Ausbaustoffe (PAK > 100 mg/kg): bevorzugt in die thermische Verwertung nicht gefährliche Ausbaustoffe (PAK 100 mg/kg): Verwertung vor Beseitigung (aber wirtschaftlich) 9

ARS 16/2016 v. 17.07.2016 RE 30/2016 v. 21.12.2016 ARS 17/2016 v. 17.07.2016 RE 28/2016 v. 21.12.2016 ARS 18/2016 v. 17.07.2016 RE 29/2016 v. 21.12.2016 Firmen müssen in dem Bundesland, in dem sie ansässig sind, die Güteüberwachung nachweisen. (2 x jährliche Fremdüberwachung durch RAP Stra-Prüfstelle, Fachgebiet F 2) Die Unterlagen sind der zuständigen Behörde (in BB dem LS) einzureichen. Dort werden Listen der güteüberwachten Ausführenden (und Geräte) geführt und auf der Internetseite des LS veröffentlicht. Anerkennung in einem Bundeslandes gilt auch für alle anderen Bundesländer. In den Ausschreibungsunterlagen ist der Nachweis der Durchführung der Fremdüberwachung abzufordern. 10

ARS 10/2016 v. 11.04.2016 RE 26/2016 v. 20.12.2016 ARS 11/2016 v. 11.04.2016 RE 27/2016 v. 20.12.2016 TP Fug-StB enthält alle notwendigen Angaben zur Durchführung von Prüfungen TL Fug-StB stellt Umsetzung der DIN EN 14188 Fugeneinlagen und Fugenmassen dar. 11

In der ZTV Fug-StB 15 fehlt Lösungsansatz für die Probleme mit Fugenmassen in Betonfahrbahnen: Häufung von Schäden bei heiß verarbeitbaren N2-Fugenmassen Baufirmen meldeten Bedenken an, wenn N2-Fugenmassen ausgeschrieben wurden Die Ausschreibung von Fugenmassen mit verbesserten Eigenschaften (höhere Dehnfähigkeit bzw. zulässige Gesamtverformung ZGV) führte zu Beschwerden der Auftragnehmer BAM entwickelte ein performance-orientiertes Untersuchungsverfahren für Fugenfüllstoffe. Wenn 9 Beanspruchungszyklen ertragen werden, hat das Material die Prüfung bestanden. Bisher erfüllten drei heiß verarbeitbare und zwei kalt verarbeitbare Fugensysteme die Anforderungen Eine solche Vorgehensweise aber in der ZTV Fug nicht vorgesehen. Daher war eine Ergänzung im Einführungserlass notwendig: Zitat aus Einführungserlass 27/2016 der ZTV Fug : Bei Fahrbahndecken aus Beton kann zur Sicherstellung einer dauerhaften Dichtigkeit der Fugenfüllsysteme neben der Einhaltung von DIN EN 14188 und der Technischen Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (TL Fug-StB 15) zusätzlich einzelvertraglich auch der Nachweis über ein performance-orientiertes Untersuchungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen abgefordert werden. 12

Widerspruch Homogenbereiche in VOB Ausgabe 2016 Bodenklassen in ZTV E-StB 09 Festlegung: vollständig nach VOB Ausgabe 2016 ausschreiben ZTV E-StB 09 in Leistungsbeschreibung mit Anlage aus ARS anpassen In der Anlage: Vorgaben für Kennwerte der Homogenbereiche im Straßenbau Zuordnung der Bodengruppen zu bindig und nichtbindige Böden (Grenze:15% 0,063 mm) organogene und organische Böden (Grenze Vgl > 5 M.-%) 13

Sind nicht für Bundes- und Landesstraßen eingeführt Soll daraus etwas verwendet werden, ist es gesondert zu benennen sind mehr als nur gesammelte Regelungen für Schichten in niedrig belasteten Straßenkonstruktionen Interessant z. B. bei Kontrollprüfungen an Asphaltschichten: alle Mischgutuntersuchungen aus Bohrkernproben (Sammelproben aus mind. 5 Einzelbohrungen, Abstand < 200 m): Korngrößenverteilung, Bindemittelgehalt, EPRuK, Rohdichte am einzelnen Bohrkern: keine Bestimmung des Verdichtungsgrades sondern nur Hohlraumgehaltsbestimmung für jeden Kontrollprüfparameter: Grenze, ab wann Abzüge berechnet werden und eine Grenze, ab wann ein wesentlicher Mangel vorliegt (Abnahmeverweigerung) 14

in Kürze zu erwarten bei der Systematik der anzuwendenden Entwässerungsmaßnahmen jetzt nur 3 Stufen (alte Stufen 1 und 2 wurden zusammengefasst) Durchlässigkeitswerte für den Boden oberhalb des GW sind jetzt noch weiter differenziert. Dadurch werden klarere Aussagen zur Schutzwirkung möglich. neues Kapitel für Maßnahmen im Havariefall 15

Asphalteinbauqualität 16

Asphalteinbauqualität Rundschreiben richtet sich nur an die Verwaltungen (daher kein Einführungserlass des MIL) wird in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen beschrieben (auch für Landesstraßen) aktuelles RS ist die Fortschreibung RS vom 18.10.2013 und RS vom 16.12.2015 17

Asphalteinbauqualität Zeitplan für die Umrüstung auf thermoisolierte Fahrzeuge Transport von Asphaltmischgut für Deck-, Binder- und Tragschichten 18.000 m² < Asphaltfläche < 60.000 m² Asphaltfläche >18.000 m² 1/2015 1. Stufe 1/2017 12/2018 2. Stufe alle 1/2019 3. Stufe 18

Asphalteinbauqualität Einsatz der thermoisolierten Fahrzeuge Fahrzeuge sind ausreichend vorhanden. Aus Sicht des AG ist der Einsatz thermoisolierter Fahrzeuge einen Gewinn für die Qualität. 19

Asphalteinbauqualität Einsatz der fest installierten Temperaturfühler - hat sich nicht durchgesetzt. - technisch auch nicht zuverlässig realisierbar. Fest installierte Temperaturfühler sollte ursprünglich für Neufahrzeuge ab 2017 zur Pflicht werden. Wird nach dem aktuellen RS nicht mehr gefordert. 20

Asphalteinbauqualität Zeitplan für Forderung zum Beschicker-Einsatz Einbau von Asphaltschichten für Deck-, Binderschichten, ggf. Asphalttragschichten Asphaltfläche > 18.000 m² Asphaltfläche > 6.000 m² 1/2015 1. Stufe 1/2017 2. Stufe AN hat Einbau- und Logistikkonzept vorzulegen: Angabe der Asphaltmischwerke (auch für Ersatzlieferung im Bedarfsfall) Umlaufplan (Einbaumenge pro Zeiteinheit, Umlaufzeit, Anzahl der Fahrzeuge, Anzahl der Umläufe, Umgang mit Störungen) Angaben zu Einbau- und Verdichtungstechnik (inkl. Beschicker) Angaben zur Thermoisolation der Mulden 21

Kompaktasphalt Vorteile von Kompaktasphalt u.a.: sicheres Erreichen des Schichtenverbundes und der Verdichtungsanforderungen besonderer Vorteil bei niedrigen Außentemperaturen und Maßnahmen mit kurzen Zeitfenstern BMVI beabsichtigt, mit einem RS die Anwendung von Kompaktasphalt (KA) im Einbauverfahren heiß auf heiß nach M KA 2011 zu fördern. Kompaktasphalt soll häufiger als bisher ausgeschrieben werden bei allen Maßnahmen > 10.000 m² prüfen, ob KA möglich ist. 22

Kompaktasphalt ohne gezielte Ausschreibung wird KA nicht angeboten Konfliktpotential vorhanden, wenn Einbauvariante in Ausschreibung vorgegeben wird: Einbauvariante 1: Mit einem Straßenfertiger ( Modulfertiger ) Einbauvariante 2: Mit zwei unmittelbar hintereinanderfahrenden modifizierten Straßenfertigern ( InLine Pave ) Straße Orte Schichten Fläche [m²] B 96 Wormlage - Dollenchen 2,0 cm AC 8 D S 5,5 cm AC16 B S Einbaubreite [m] Datum weitere Angaben zur Ausführung 35.000 B < 8,00 Aug.16 Kompaktasphalt Einbau ohne Naht Zuschlag InLine Pave B 115 Baruth - Merzdorf 2,5 cm SMA 8 S 7,5 cm AC 16 B S sg 41.000 B < 8,00 Sept.16 Kompaktasphalt Einbau ohne Naht InLine Pave B 101 B 101n (bei Ludwigsfelde) 2,5 cm AC 8 D S 6,5 cm AC 16 B S sg 44.000 B = 10,50 Okt. 16 Kompaktasphalt Einbau ohne Naht Modulfertiger 23

Kompaktasphalt Einbaubreite < 8,50 m in einer Einbaubahn ist mit beiden Einbauvarianten möglich keine Vorgabe der Einbauvariante heiß auf heiß in einer Einbaubahn Einbaubreite 8,50 m und 13,25 m entweder mit InLinePave mit zwei Einbaubahnen oder mit Modulfertiger in einer Einbaubahn Einbaubreite > 13,25 m eine Einbaubahn kann mit keiner Einbauvariante erreicht werden Grundposition für zwei Einbaubahnen heiß an kalt mit Rückschnitt, Reinigung und Ansprühen Wahlposition gesamte Breite in einer Einbaubahn mit Modulfertiger oder in zwei Einbaubahnen heiß an heiß mit InLine Pave Asphalteinbau in zwei Einbaubahnen heiß an heiß oder heiß an kalt 24

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25