Stromnetze. FAQ zu Smart Meter. Allgemeines

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Transkript:

Stromnetze FAQ zu Smart Meter Mit dem Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) wurde für die Einführung intelligenter Messgeräte in Österreich die gesetzliche Basis geschaffen. Drei Ausführungsverordnungen sind in der Zwischenzeit erlassen worden. Es handelt sich dabei um die Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011(IMA-VO), die Intelligente Messgeräte- Einführungsverordnung (IME-VO) und um die Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 (DAVID-VO). In den hier angeführten Frequently Asked Questions (FAQ) wird der Themenkreis Smart Metern zusammengefasst. Die gesammelten Fragen und Antworten werden laufend ergänzt und spiegeln den gegenwärtigen Stand der Umsetzung und Diskussionen dar. Allgemeines Was sind Smart Meter (Intelligente Zähler)? Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über eine Kommunikationsanbindung verfügen und einmal täglich den Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden können einmal pro Tag Messwerte in 15 Minuten Intervallen übertragen werden. Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des Stromverbrauchs verfügen Smart Meter beispielweise über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen: Fernablesung durch den Netzbetreiber Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display Ein- und Abschaltung aus der Ferne Kundenschnittstelle (Dies ist eine Schnittstelle für erweitere Funktionen für den Kunden (z.b.

Anzeigegeräte bzw. Energiemanagement-Systeme) Messung von Eigenerzeugung (z.b.: Photovoltaik (PV)); in den meisten Fällen entfällt damit der zweite Zähler Warum werden Smart Meter installiert? Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO 2 -Emissionen. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen Kunden Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können. Damit sollen Verbrauchsspitzen reduziert und der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen. Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und -gewohnheiten werden Einsparpotentiale für den Kunden sichtbar gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind: Energiesparen: Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von den Kunden selbst aufgespürt werden. Eine zielgerichtete Energieberatung wird dadurch erleichtert. Transparente Übersicht über den Energieverbrauch: Ein Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs erhöht die Transparenz und schafft die Möglichkeiten für Kunden den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu vergleichen und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten Überblick über die eingespeiste Öko-Energie. Automatische Ablesung: Die Verbrauchsdaten werden automatisch an den Netzbetreiber übermittelt. Dadurch entfällt für den Kunden der mit der Ablesung verbundene Aufwand. Es sind weder Selbstablesung noch die Anwesenheit bei Ablesung vor Ort nötig. Der Prozess der Ablesung wird damit modern und effizient. Verbesserte Rechnungslegung: Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte: Damit gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der Vergangenheit an. Tarifänderungen durch Wahl des Kunden oder Festsetzung durch die Regulierungsbehörde E-Control können tagesgenau abgerechnet werden. Auf Kundenwunsch ist auch eine Monatsrechnung möglich. Komfort bei der Um- und Abmeldung: Die Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Das Einschalten der Kundenanlage durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers vor Ort ist nicht mehr erforderlich. Schnittstellen: Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen ausgestattet. Über die Kundenschnittstelle werden Verbrauchswerte in der Kundenanlage unmittelbar zur Verfügung gestellt. Damit können Kunden Anzeigegeräte, Home-Automation und Energiemanagement- Systeme betreiben. Rechtliche Grundlagen Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich wurde vom Wirtschaftsminister festgelegt, dass bis Ende 2019 mindestens 95% aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen. Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden rechtlichen Regelungen:

3. EU-Binnenmarktpaket: Grundsätzliche Regelungen der Energiewirtschaft in Europa Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG): Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 ( DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen Kunden, Netzbetreibern und Energielieferanten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der E-Control. Wie unterscheidet sich der Smart Meter vom herkömmlichen Ferrariszähler? Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Ferrariszähler besitzt der intelligente Stromzähler keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er verfügt über eine Kommunikationsanbindung und kann dabei sowohl Daten empfangen, als auch an den Netzbetreiber senden. Elektronische fernauslesbare Messgeräte werden in Gewerbe- und Industriebetrieben bereits seit über 15 Jahren standardmäßig eingesetzt. Wann werden Smart Meter eingeführt? Die Einführung der intelligenten Stromzähler erfolgt über den Verteilernetzbetreiber anhand von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die intelligenten Stromzähler werden aus organisatorischen und technischen Gründen regionsweise eingebaut. Bis 2019 müssen aufgrund der intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) in Österreich 95 % der Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgerüstet sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der E- Control. Der genaue Zeitplan für den Zählerwechsel wird von den jeweiligen Verteilernetzbetreibern individuell festgelegt. Wie läuft der Zählerwechsel ab?

Wie erfahren die Kunden, dass sie einen neuen Zähler erhalten? Der Kunde erhält von seinem Netzbetreiber zeitnah (in der Regel vier bis sechs Wochen vorher) einen Brief über die geplanten Maßnahmen, in dem ein Zeitfenster für die Installation genannt wird. Ist der Kunde nicht zu Hause und der Zähler frei zugänglich (z.b. in einem gemeinsamen Zählerraum), erfolgt der Tausch in Abwesenheit des Kunden. Ist der Zähler nicht zugänglich, wird der Kunde ersucht, mit dem Netzbetreiber hinsichtlich Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen. Muss für die Installation des neuen Zählers etwas umgebaut werden? Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten, wobei es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der Regel nicht notwendig. Was können Kunden machen, die keinen Smart Meter möchten? Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine so genannte Opt-Out- Regelung. In Falle eines Opt-Out-Wunsches werden jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der 15 Minuten Verbrauchswerte im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät angezeigt. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler. Kunden können sich gegen einen Smart Meter entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen digitalen Standardzähler an sich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme von speziellen Tarifmodellen (z.b.: Doppeltarif für Wärmepumpen) ein Opt-Out nicht möglich ist. Dafür ist der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne Smart Meter ein detailliertes Energieverbrauchsmonitoring für Kunden nicht möglich ist. Rund um den Zähler Zulassung und Eichung

Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassungen werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen eingesetzt werden. Sind die Zähler geeicht, und für welchen Zeitraum gilt das? Elektronische Stromzähler haben in Österreich acht Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach acht Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere acht Jahre im Netz eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung: Zähler werden zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben. Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen? Es werden einmal täglich gesammelt nur jene Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind. Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.b.: Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, werden zusätzlich einmal täglich gesammelt die die 15-Minuten-Verbrauchswerte übertragen. Wie oft werden die Verbrauchsdaten übertragen? Entsprechend der rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal täglich ausgelesen, und dem Kunden am Folgetag im Web-Portal des Netzbetreibers individuell zur Verfügung gestellt. Einmal pro Monat werden diese Daten dem betreffenden Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation übermittelt. Je nach Tarif und Kundenwunsch sind dies 15-Minuten-Verbrauchswerte oder Tagesverbrauchswerte. Wer hat Zugriff auf die Verbrauchsdaten?

Der Netzbetreiber darf Daten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur der Kunde selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt wie bisher- ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Der Kunde entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte. Display Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig zumindest den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf das ausdrückliche Verlangen des Kunden hin, ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel faher erst nach 60 Tagen verfügbar. So kann kein Kunde die Verbrauchsdaten eines Vormieters abrufen. Datenschutz und Sicherheit Kunden können auch bei dieser neuen Zählertechnologie - wie bisher - auf den Schutz ihrer Verbrauchsdaten vertrauen. In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei Oesterreichs Energie wurde von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit IKT-Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich darstellt. Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch den Netzbetreiber gewährleistet! Auch der Netzbetreiber selbst darf die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke (beispielsweise die Abrechnung) heranziehen. Gesundheit und Umwelt

Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) Verursachen intelligente Stromzähler Elektrosmog und/oder Strahlenbelastung? Nach heutigem Kenntnisstand kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen durch Signale der Schmalband-Powerline-Technologie, Datenübertragung via Stromnetz (engl.: PLC- Power Line Communication), ausgeschlossen werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E 8850 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten und damit eingehalten. Im Gegensatz zu einer Datenübertragung mittels PLC senden Smart Meter mit Funkmodulen ihre Daten über Funknetze zum Netzbetreiber. Bei einer solchen Übertragung entspricht dies in etwa einer zusätzlich gesendeten SMS pro Tag. Die elektromagnetische Zusatzbelastung ist daher äußerst gering. Gibt es Beeinflussungen anderer Geräte? In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen. In diesem Falle wird gebeten, mit Ihrem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen. Kosten und Tarife Welche Kosten entstehen mir durch den Zählertausch? Der Zählertausch ist für die Kunden mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung wird durch das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, welche wie gewohnt eingehoben werden. Die Netztarife werden von der Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt und Höchstpreise für die Messentgelte bestimmt.