Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli

Ähnliche Dokumente
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag für Untermieter

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.

MIETVERTRAG. 1.1 Die Vermieterin ist Eigentümerin des..., Dieses. besteht aus

Mietaufhebungsvertrag

Mietvertrag über Gegenstände

Wohnraumüberlassungsvereinbarung

Mietvertrag. Herrn/Frau (Name, Anschrift), gesetzlich vertreten durch (Betreuer o. Bevollmächtigter, Name, Anschrift)

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

Mietvertrag für Sportpistolenstand

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Untermietvertrag für Wohnung

MIETVERTRAG Kinder Fahrrad-Parcours

ÜBERGABEPROTOKOLL (EINZUG)

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Mappe zur Wohnungsübergabe

Mietvertrag. Arbeitsauftrag 1: Arbeitsauftrag 2: Arbeitsauftrag 3:

Mietvertrag. 1 Mieträume und Kaution

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin,

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag für Wohnraum

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau

Dat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, Groß Wittensee

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Nutzungsvereinbarung

Mietvertrag für einen Proberaum (Entwurf)

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum

Anfechtungs- und Erstreckungsbegehren

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

Mietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse

Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte

Antrag auf Raumvergabe. Angaben zur Veranstaltung (Kurzbeschreibung) Besondere Vereinbarungen:

Auftragsbedingungen. Präambel

Vergabeordnung des Jugendzentrums

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr Köln... im Folgenden Vermieterin

MIETVERTRAG. zwischen. Eisbahn Gstaad AG. Aktiengesellschaft mit Sitz in Saanen, handelnd durch die kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigten Herren:

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Aufnahmeantrag Seite 1 / 2

Moderne Bildung für eine wissende Gesellschaft / Das Projekt wird aus Quellen der EU mitfinanziert. Mietvertrag

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Wohnpartnerschaftsvereinbarung

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Einzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand:

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS

Haus- und Benutzungsordnung

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht

M i e t v e r t r a g Nummer:

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Gewerbe- Mietvertrag

Mietvertrag über ein/e Ferienhaus/ Ferienwohnung

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Mietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietvertrag. Seite 1 von 5 Mietvertrag

Mietvertrag. Zwischen. dem Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Konrad, Köln-Vogelsang, - im Folgenden Vermieterin genannt - und

Widerrufsrecht, BRITA Yource GmbH

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von multifunktionalen Räumen in Bürgerhäusern und Bürgerzentren der Stadt Köln.

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

Muster-Vorlage / Muster-Formular zur Aufhebung des Mietvertrag im Rahmen einer Wohnungsräumung

Mietvereinbarung zwischen

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

PARITÄTISCHE WESTSCHWEIZERISCHE BESTIMMUNGEN FÜR WOHN- RÄUME

(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006)

Stadtrecht der Stadt Göttingen Allgemeine Verwaltung - Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Grone. vom 01.

Mietvertrag über eine Ferienwohnung (Wohnung A1)

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

Vaasastraße 43 a, Kiel Telefon: , Telefax:

Sven Goedecker. Adresse: Alte Poststr. 72. Telefon: 0176 / Vorschäden der PA:

Allgemeine Mietbedingungen für die Wohnanlagen des Studentenwerkes Aachen Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 01.

Mietvertrag zwischen :

Raumvermietung für jährige Jugendliche

M i e t v e r t r a g

Allgemeine Mietbedingungen für die Wohnanlagen des Studentenwerkes Aachen -Anstalt des öffentlichen Rechtsin. der Fassung vom

Entwurf homp + schneider + kollege. Mietvertrag über Gewerberäume

Violahof Reglement GEMEINDERAT. Anhänge. Gebührenordnung. Benützungsordnung. Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig)

Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen

Mietvertrag von

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transkript:

Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli abgeschlossen zwischen Offene Kinder- und Jugendarbeit Saanenland Name Vermieterin Ansprechperson Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad (Im Folgenden kurz Juga genannt) und Name Band / MusikerIn Ansprechperson (bei Gruppenmiete) (im Folgenden kurz MieterIn genannt) Personalien weiterer Bandmitglieder _

1.. Mietgegenstand 1.1 Die Juga vermietet und der/die MieterIn mietet einen Proberaum in den dafür vorgesehenen Räumen des JFZ Oeyelti, Oeyetliweg 30, 3792 Saanen, samt der sich (eventuell) im Objekt befindlichen Einrichtungsgegenstände und Instrumente. 1.2 Die Juga gewährleistet, dass der Proberaum hinsichtlich seiner Lage für die Ausübung von Bandproben geeignet ist und es bei der Ausübung von Band- bzw. Musik-Proben in hierfür üblicher Lautstärke zu keiner Anwohnerbelästigungen kommen kann. 1.3 Der/die MieterIn wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Anwohnerbelästigung durch zu hohe Lärmentwicklung zu verhindern.

1.4 Der/die MieterIn hat den Proberaum besichtigt. 2. Mietdauer 2.1 Die Vermieterin ist zuständig für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen im Alter von 6-20Jahren. Das Alter der MieterInnen ist entscheidend für das Zustandekommen bzw. für die Beendigung des Mietverhältnisses. In Ausnahmefällen kann einer Verlängerung der Mietdauer, d.h. über das 20.Lebensjahr hinaus, stattgegeben werden. 2.2 Das Mietverhältnis beginnt am und wird auf Monate/Jahre befristet. Es endet daher am 2.3 In beiderseitigem Einvernehmen kann die Mietdauer verlängert werden. Die Verlängerung ist für jeweils höchstens 12 Monate möglich. 2.4 Der/die MieterIn ist berechtigt, den Proberaum zu den vereinbarten Bedingungen und Zeiten zu nutzen. Er/sie trägt Sorge, dass der jeweilige Nachmieter den Raum und das gemietete Inventar nach Ablauf der Mietdauer in ordentlichem Zustand vorfindet. Unter ordentlichem Zustand verstehen wir, dass der Übungsraum sauber, aufgeräumt und frei von Instrumenten ist sofern diese nicht zum Inventar gehören. 2.5 Werden die Mietbedingungen nicht erfüllt ist der Mietvertrag von Seiten der Vermieterin jederzeit kündbar. 3. Mietzins 3.1 Als monatlichen Mietzins vereinbaren die Vertragsparteien den Betrag von CHF 3.2 Für die Nutzung des Badges (Schlüssel) ist eine Kaution von CHF 100.- pro Badge zu hinterlegen. 3.3 Der/die MieterIn überweist den Mietzins in der ersten Woche jeden Monats im Voraus auf das von der Juga angegebene Konto. 3.4 Für die Nutzung des Schlagzeuges der Juga wird ein Unkostenbeitrag von pro Monat verlangt. 4. Instandhaltung 4.1 Zu den gemieteten Räumen und den mitvermieteten Gegenständen ist Sorge zu tragen. 4.2 Der/die MieterIn ist berechtigt, den Proberaum schalldämmend bzw. isolierend auszustatten. Dies wird als eine den Proberaum verbessernde Ausnahme behandelt, d.h. die Entfernung der Isolierung nach Ende des Mietverhältnisses wird nicht zwingend verlangt. 4.3 Für die Nutzung des Schlagzeuges der Juga ist eine Kaution von CHF 100.- zu hinterlegen. Abnutzungserscheinungen sind durch die Miete abgegolten. Mutwillige Beschädigungen werden zusätzlich verrechnet.

5. Benutzung des Proberaums 5.1 Der/die MieterIn erhält für die Dauer des Mietverhältnisses Badges und hinterlegt eine Kaution von CHF 100.- pro Badge. 5.2 Der/die MieterIn ist berechtigt, den Raum ausschliesslich zum vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. 5.3 Die Vermieterin orientiert den/die Mieterin über die Hausordnung. Die Hausordnung ist einzuhalten. 5.4 Die Juga und die,zuständige Person Oeyetli sind berechtigt den Proberaum zu Instandhaltungszwecken (Heizungskontrolle, Reparaturen u.ä.) zu betreten. Nach Möglichkeit wird der/ die MieterIn darüber im Voraus informiert. 5.5 Bei Kindern und jugendlichen MieterInnen unter 18 Jahren behält sich die Juga das Recht vor die Proberäume jederzeit zu betreten, um ihre Betreuungsaufgabe wahrnehmen zu können. 5.6 Der/ die MieterIn ist nicht dazu berechtigt, den Proberaum oder das bereitgestellte Inventar unterzuvermieten. 5.7. Bei der Nutzung eines Proberaumes durch Einzelpersonen ist eine Mehrfachvermietung möglich. 6. Rückgabe des Proberaums 6.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der/ die MieterIn den Proberaum geräumt und in ordentlichem Zustand der Juga zu übergeben. 6.2 Die Badges werden der Juga zurückgegeben. Für fehlende Bagdes wird die Kaution von CHF 100.- pro Badge einbehalten. 6.3 Abnutzungen, die auf den natürlichen Gebrauch des Mietgegenstandes zurückzuführen sind, sind durch den Mietzins abgegolten. 6.4 Der/ die MieterIn hat das Recht, von ihm vorgenommene Einbauten zu entfernen oder für wesentliche Verbesserungen, die er während der Mietzeit mit der Zustimmung der Juga vorgenommen hat, Ersatz zu verlangen. 7. Verantwortlichkeit 7.1 Die Juga schliesst verbindliche Mietverträge mit Jugendlichen ab 18 Jahren. 7.2 Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zeichnen sich die gesetzlichen Vertreter mit ihrer Unterschrift im Mietvertrag verantwortlich. 7.3 In jedem Fall ist die Unterschrift des/der jugendlichen MieterIn zwingend. 7.4 Wird der Mietvertrag mit einer Gruppe/ Band geschlossen so bestimmt diese eine Person, die der Juga als Ansprechperson dient. In der Verantwortlichkeit entsteht dadurch

keine Hierarchie, alle Mitglieder sind in gleicher Weise verantwortlich und stimmen mit ihrer Unterschrift dem Mietvertrag zu. 7.5 Findet ein Personenwechsel in der Band statt so ist die Juga darüber zu informieren. Die neue Person wird von der Juga in den Mietvertrag aufgenommen bzw. wird aus dem Mietvertrag gestrichen. Ansprüche der Bandmitglieder untereinander sind von diesen intern zu regeln. 7.6 Ergänzungen, Nebenabsprachen bezüglich des Mietvertrages müssen in schriftlicher Form festgehalten und von beiden Seiten, der Juga und den Mietspersonen unterschrieben werden. 7.7 Eltern haften für ihre Kinder. 8. Sonstiges 8.1 Die MieterInnen der Proberäume im Jugend- und Freizeitzentrums (JFZ) Oeyetli sind mit Abschluss des Mietvertrages ein Teil des jugendlichen Organisationsteams des Oeyetli. 8.2 Die Juga lädt dazu ein, dass alle MieterInnen an regelmässigen Treffen aller MieterInnen teilnehmen (ca. 2x jährlich). 8.3 Die MusikerInnen treten nach Möglichkeit mindestens 1 x jährlich im JFZ Oeyetli auf, sei es im Rahmen von Veranstaltungen der Juga oder selbständig. Ort, Datum Vermieterin MieterIn Gesetzliche Vertreter