Erscheinungsdaten 2018

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Mediadaten 2018

Erscheinungsdaten 2018 Mo 15. Januar Mo 22. Januar Mo 05. Februar Mo 12. Februar Mo 26. Februar Mo 05. März Mo 19. März Mo 26. März Mo 09. April Mo 16. April Mo 30. April Mo 07. Mai Di 22. Mai Mo 28. Mai Mo 11. Juni Mo 18. Juni Mo 02. Juli Mo 09. Juli Mo 20. August Mo 27. August Mo 10. September Mo 17. September Mo 01. Oktober Mo 08. Oktober Mo 22. Oktober Mo 29. Oktober Mo 12. November Mo 19. November Mo 03. Dezember Mo 10. Dezember

Print Anzeigepreise 2018 NewSicht-01 = Schaltung für 1 Zeitung Fr. 4,99 NewSicht-07 = Schaltung für 7 Zeitungen Fr. 12,99 Print Anzeigepreise 2018 New Sicht kann auch abonniert werden. Das Jahresabo kostet Fr. 89.

Insertionskonditionen Nutzbreite/Spalten: 2 3 4 5 6 7 8 29 10 (286 x 430 mm) 54 83 112 141 170 199 228 257 286 Wiederholerrabatte 2 x 15% 3 x 25% 6 x 30% ab 13 x 40% Abschlüsse 2 000 mm = 10%, 4 000 mm = 15%, 10 000 mm = 20%, 20 000 mm = 25% Zuschläge Titelseite +20% / neben Titelkopf +30% / 4-farbig gratis / Platzierungswunsch +5% Verlagsadresse und Annahmestelle Coeo GmbH, Talstrasse 31, 8808 Pfäffikon SZ Direktverkauf (Inseratenannahme über jede Publicitas- und Werbeagentur möglich) BK Nach Absprache (VSW-Nr. 21941)

Facts Zeitungsdruck Verbreitung Erscheinungsweise Auflage/Leser 42g/m 2, Tageszeitung-Format Deutschschweiz wird montags oder dienstags der Tageszeitung Blick beigelegt www.go4media.ch Blick gesamt Exemplare: 135 922 Leserinnen und Leser Deutsche Sprachgruppe: 464 000 Split Zürich Stadt & Land Express: Exemplare 47 000 Leserschaft 160 270

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendbarkeit Aufträge an die Coeo GmbH können ausdrücklich und gültig auch mündlich / telefonisch erteilt werden, womit der Vertrag rechtsgültig zustande kommt. Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die Coeo GmbH berechtigt, Telefongespräche bzw. -bestellungen jederzeit auf Tonträger aufzunehmen. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen, die die vertraglichen Beziehungen zwischen Coeo GmbH und einem Inserenten oder Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen regeln. Die Geschäftsbedingungen betreffen insbesondere Einzeldispositionen, Wiederholungsaufträge von Inseraten, Werbebeilagen, Beihefte und bezahlte redaktionelle Beiträge. 2. Vertragsabschluss Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht. 3. Datum- und Platzierungsvorschriften Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserenten oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie als Platzierungswunsch betrachtet. 4. Verlagsrecht Coeo GmbH behält sich folgende Rechte vor: Das Verlangen von Änderungen der Inseratsinhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von Gründen. Das um eine Ausgabe Vor- oder Zurückschieben von nicht unbedingt termingebundenen Inseraten aus technischen Gründen. Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters. 5. Korrekturabzüge Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung (siehe Punkt 3) Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das Gut zum Druck (GzD) noch aussteht. 6. Druckmaterial Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Der Verlag kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos drei Monate nach der letzten Erscheinung ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung. 7. Beleglieferung Es wird ein Belegexemplar pro Ausgabedatum kostenlos geliefert. Zusätzliche Belege werden in Rechnung gestellt. 8. Gut zum Druck Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen dem Verlag rechtzeitig vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vereinbarten Daten, selbst wenn das GzD noch aussteht. 9. Zahlungskonditionen Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ verlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen zu spät, erscheint ein nicht termingebundenes Inserat in der den nächstfolgenden Ausgabe(n). Der Verlag kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden. 10. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinungsdatum anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es werden aber keine Kosten zurückerstattet. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates gar wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten in Form von Inserateraum kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage der Anzeige nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Höhe der Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Ansonsten gilt: Bei Fehlern in der Übersetzung fremdsprachiger Vorlagen Bei Verschiebung des Ausgabedatums Bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften Bei ungeeigneten Vorlagen Bei Abweichung der Farben oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inseratenbestimmungen gleichgestellt. 11. Verantwortung für den Inhalt der Inserate Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist selber dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma Coeo GmbH vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Der/die Sachbearbeitende ist nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt. 12. Annullierung von Insertionsaufträgen Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Vertragsabschlüsse können innerhalb von 7 Tagen gemäss Obligationenrecht in schriftlicher Form widerrufen werden. Bei Stornierungen kann Coeo GmbH die folgenden Kosten verrechnen: Nach Ablauf der 7 Tage gelten folgende Bedingungen: Stornierung von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen. 25% der Kosten können verrechnet werden. Stornierung bis 5 Tage vor Start von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen. 50% der Kosten können verrechnet werden. Stornierung aktuell laufender bestätigter Schaltungen und/oder Kampagnen. 100% der Kosten können verrechnet werden. 13. Missbräuchliche Inserate, Verwendung durch Dritte Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch in Online-Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch den Verlag erstellten redaktionellen Beiträgen (PR) durch Dritte sind unzulässig. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass der Verlag dagegen vorgehen kann. 14. Gerichtsstand Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am Domizil der Coeo GmbH bestimmt. Stand 1.9.2015