Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

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Transkript:

Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Übergangstarifes für den grenzüberschreitenden Verkehr (Buslinien 44 und RE 18) zwischen Heerlen (NL) und dem AVV-Tarifraum ist im Anhang 1 dargestellt. 2 Tarifliche Regelung für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr 2.1 Allgemeines Die in diesem Abschnitt beschriebenen Regelungen gelten für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den niederländischen Tarifzonen Kerkrade West (Landgraaf) bzw. Landgraaf NS / Heerlen und den Stammgebieten des AVV gem. Anhang 1. Für die Tarifierung sind die im grenzüberschreitenden Verkehr erreichbaren Stammgebiete für den Bartarif den Preisstufen H 2 H 4 bzw. für den Zeitkartentarif den Preisstufen H 2 H 4 bzw. AVV-Gesamtnetz (Anhang 2) zugeordnet. Innerhalb der niederländischen Tarifzone 6600 Zentrum Heerlen ist im Vor-/Nachlauf zu einer Fahrt mit der Buslinie 44 bzw. der RE 18 die uneingeschränkte Nutzung der Linien des Verkehrsunternehmens Arriva Personenvervoer Nederland B.V. (im Folgenden: Arriva) gestattet. Darüber hinaus berechtigen Fahrausweise des Übergangstarifs AVV/Heerlen zu Fahrten zwischen Parkstad Stadion und Avantis (Buslinie 127. 2.2 Fahrausweise / Fahrpreise 2.2.1 Für die in Anhang 2 dargestellten Fahrbeziehungen werden Fahrausweise gemäß den nachstehenden Fahrpreistafeln ausgegeben. 2.2.1.1 Barfahrausweise Stand: 1. Januar 2017 Fahrausweis H 2 H 3 H 4 Einzel-Ticket Erwachsene 3,60 5,40 8,40 4Fahrten-Ticket Erwachsene 13,40 (3,35 ) 20,40 (5,10 ) 31,60 (7,90 ) Einzel-Ticket Kinder 1,90 2,80 4,30 Fahrrad Einzel-Ticket 2,10 Fahrrad-Tages-Ticket AVV 3,10

Übergangstarif Heerlen Seite 2 von 6 2.2.1.2 Zeitfahrausweise Stand: 1. Januar 2018 Fahrausweis H 2 H 3 H 4 AVV-Gesamtnetz* Wochenkarte Erwachsene 30,50 39,60 45,70 59,30 Monatskarte Erwachsene 93,40 115,30 131,00 179,90 Monatskarte Abo Erwachsene 78,92 97,43 110,70 152,02 Aktiv-ABO (Netzkarte für Senioren) 1 Person: 54,00 / "Aktiv-DUO" (2 Pers.): 91,80 euregioticket (Tageskarte) 18,50 (gültig für die gesamte EUREGIO-Maas-Rhein) * Alle vorgenannten Zeitfahrausweise der Preisstufe AVV-Gesamtnetz berechtigen grundsätzlich zu Fahrten ab / bis Heerlen (incl. Tarifzone 6600 Zentrum Heerlen ). 2.2.2 Kombi-Tickets Werden in Kooperation mit dem AVV für eine Veranstaltung Eintrittskarten ausgegeben, die (gem. Aufdruck) zur Nutzung aller AVV-Verkehrsmittel im AVV-Gesamtnetz berechtigen, so gelten diese auch für Fahrten im gesamten Geltungsbereich dieser tariflichen Übergangsregelung. 2.3 Geltungsdauer der Fahrausweise Ab der Entwertung gelten Einzelfahrausweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs bis zum Erreichen des Fahrtziels, jedoch längstens für die zeitliche Dauer von: der Preisstufe H 2 120 Minuten der Preisstufe H 3 180 Minuten der Preisstufe H 4 180 Minuten der Preisstufe Gesamtnetz 240 Minuten Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus Fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt. Wochenkarten gelten von montags bis einschließlich des ersten Werktags der folgenden Kalenderwoche. Monatskarten gelten vom 1. eines Monats bis einschließlich des ersten Werktags des Folgemonats. Monatskarten im Abonnement gelten einen Kalendermonat. 3 Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr gilt folgendes: Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. Der Kindertarif gilt für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Für Fahrgelderstattungen ist das Verkehrsunternehmen zuständig, bei dem der Fahrausweis gelöst wurde. Für die Erstattung gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Mitnahme von Hunden ist kostenlos.

Übergangstarif Heerlen Seite 3 von 6 Für die Mitnahme von Fahrrädern gilt folgendes: - Für die Mitnahme eines Fahrrads gelten in Verbindung mit Fahrausweisen des Übergangstarifes bei Fahrten aus dem gesamten AVV-Gebiet nach Landgraaf, Eygelshoven bzw. Heerlen bei Nutzung der RB 18, unabhängig von der Entfernung, das Fahrrad Einzel- Ticket zur einmaligen Mitnahme oder das Fahrrad-Tages-Ticket AVV für beliebig viele Fahrten am jeweiligen Geltungstag bis zum Betriebsschluss. - Bei Mitnahme eines Fahrrades auf der RB 18 ist der Umstieg auf die Linien des Verkehrsunternehmens Arriva innerhalb der niederländischen Tarifzone 6671 Zentrum Heerlen ausgeschlossen. - Die Mitnahme von Fahrrädern auf der Buslinie 44 ist ausgeschlossen. Folgende Zeitfahrausweise für Erwachsene sind übertragbar: - Wochenkarte - Monatskarte - Monatskarte im Abonnement Das Aktiv-ABO ist nicht übertragbar. Monatskarten und Monatskarten im Abo (außer dem Aktiv-ABO) berechtigen an Werktagen (Mo. Fr.) in der Zeit von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen der Bundesrepublik Deutschland ganztägig bis Betriebsschluss zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen, wovon 1 Person älter als 14 Jahre sein darf. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens, in dessen Verkehrsmittel sich der Fahrgast befindet. 4 Tarifliche Regelung für den Binnenverkehr im AVV-Gebiet Für Fahrten auf der Buslinie 44 und der RE 18 innerhalb des AVV-Gebiets gelten uneingeschränkt das gesamte Fahrausweisangebot (außer der Fahrradmitnahme) sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen nach dem AVV-Verbundtarif. 5 Tarifliche Regelung für den Binnenverkehr innerhalb der Niederlande Für Fahrten auf der Buslinie 44 und 127 innerhalb der Niederlande gelten uneingeschränkt das gesamte Fahrausweisangebot sowie die tariflichen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens Arriva. Für Fahrten auf der RE 18 innerhalb der Niederlande gelten grundsätzlich das gesamte Fahrausweisangebot sowie die tariflichen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens Arriva. 6 Fahrausweisvertrieb im Rahmen der Übergangsregelung AVV / Heerlen Die Fahrausweise gem. Punkt 2.2 werden von den Verkehrsunternehmen wie folgt vertrieben:

Übergangstarif Heerlen Seite 4 von 6 Busse Automaten Verkaufsstellen Arriva BVR Sonstige DB ASEAG Arriva Sonstige Einzel-Ticket für Erwachsene x x x x x Einzel-Ticket für Kinder x x x x x 4Fahrten-Ticket für Erwachsene x x x x x 4Fahrten-Ticket für Kinder x x x x Fahrrad Einzel-Ticket x x x x Fahrrad-Tages-Ticket AVV x x x x euregioticket x x x x x x Wochenkarte Erwachsene x x x x x Monatskarte Erwachsene x x x x x Monats-ABO Erwachsene x x x Aktiv-ABO / -Duo x x x

Übergangstarif Heerlen Seite 5 von 6 Anhang 1 Geltungsbereich für die tarifliche Übergangsregelung Heerlen AVV Geltungsbereich Deutschland AVV-Tarifraum Niederlande Landgraaf / Kerkrade West Heerlen

Übergangstarif Heerlen Seite 6 von 6 Anhang 2 Preisstufenmatrix Übergangstarif AVV Heerlen - Bartarif - - Zeitkarten - Landgraaf NS/ Heerlen Kerkrade West (Landgraaf) Landgraaf NS/ Heerlen Kerkrade West (Landgraaf) Landgraaf NS/ Heerlen NL-Tarif NL-Tarif NL-Tarif NL-Tarif Kerkrade West (Landgraaf) NL-Tarif NL-Tarif NL-Tarif NL-Tarif Herzogenrath/Würs./Alsdorf PrSt H 2* PrSt H 3 PrSt H 2* PrSt H 4 Aachen PrSt H 3 PrSt H 2 PrSt H 3 PrSt H 2 Stolberg PrSt H 3 PrSt H 3 PrSt H 4 PrSt H 4 Übach-Palenberg Baesweiler Aldenhoven Eschweiler PrSt H 3 PrSt H 3 PrSt H 4 PrSt H 4 Roetgen PrSt H 4 PrSt H 3 AVV-Gesamtnetz PrSt H 4 alle übrigen Ziele im AVV- Tarifraum PrSt H 4 PrSt H 4 AVV-Gesamtnetz AVV-Gesamtnetz *bei Fahrt über Aachen gilt die Preisstufe H 3 Stand 16. Juni 2013