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Master of Education und dann? Der Übergang in den Vorbereitungsdienst Vortrag an der Universität Vechta am 15. Januar 2018

Das ZULA-Team stellt sich vor Seit 2006 ist die Regionalabteilung Braunschweig der Niedersächsischen Landesschulbehörde landesweit zuständig für die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Seit 2011 auch für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter AXEL ROHDE und Maximilian Rüde sind zuständig für die Lehrämter an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik GUNTHER RIECHELMANN und BARBARA LATZA sind zuständig für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen

Was ist der Vorbereitungsdienst? Der Vorbereitungsdienst ist der berufspraktische Teil in der Ausbildung einer Lehrkraft. Der Vorbereitungsdienst dauert im Regelfall 18 Monate und endet mit der Staatsprüfung. Mit Bestehen der Staatsprüfung erwerben Sie die Lehrbefähigung für Ihr studiertes Lehramt.

Der Weg in den Vorbereitungsdienst Bewerbung Fristen und Termine Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie Zuweisung zum Studienseminar Wichtige Informationsquelle: www.mk.niedersachsen.de Pfad > Thema Schule > Lehrkräfte > Vorbereitungsdienst

Bewerbung Sie müssen den Vorbereitungsdienst nicht gleich beginnen. Es gibt in Niedersachsen (derzeit) kein Verfallsdatum. Aber: Wer noch das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder das Lehramt an Realschulen studiert hat, kann sich mit diesen Lehrämtern nur noch bis zum Einstellungstermin 01.08.2020 für den Vorbereitungsdienst bewerben.

Bewerbung Sie bewerben sich um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt Ihre Bewerbung wird in zweierlei Hinsicht geprüft: o die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (fachliche Eignung) o die Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (persönliche Eignung)

Bewerbung Für welches Lehramt? Sie können sich bewerben für das Lehramt an berufsbildenden Schulen an Gymnasien oder für Sonderpädagogik für das Lehramt an Grundschulen (G) und für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit den Schwerpunkten Hauptschulen (H) oder Realschulen (R) Aber auch noch (sofern studiert): für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Schwerpunkt Grundschulen (GS) oder Schwerpunkt Hauptschulen (HS) und für das Lehramt an Realschulen (Studium von 2010 bis 2014)

Bewerbung Wo müssen Sie sich bewerben? Bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig Wie bewerben Sie sich? Im Internet über www.zulaonline.niedersachsen.de Bitte lesen Sie dort aufmerksam die angebotenen Informationen und die FAQ Sie bewerben sich elektronisch und schriftlich.

Bewerbungsunterlagen Bewerbungsbogen ausgedruckt und persönlich unterschrieben. Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) mit Lichtbild. Kopie (nicht beglaubigt) des Masterzeugnisses. Kann nachgereicht werden! Zur Fristwahrung kann auch eine Bescheinigung der Universität oder das Transcript of Records vorgelegt werden, sofern der Studienabschluss ersichtlich ist. Unterlagen bzgl. eines Härtefallantrages.

Fristen und Termine

Beachten Sie bitte zwei Fristen: Ihre ausgedruckte und unterschriebene Bewerbung aus zulaonline muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sein. Für die Vorlage Ihrer Abschlussnote gilt folgendes: Bei Vorlage innerhalb der Nachreichfrist (1 Monat)nehmen Sie am Hauptlauf des Zulassungsverfahrens oder im Nachrückverfahren teil. Bei späterer Vorlage der Note kann Ihre Bewerbung nur noch nachrangig berücksichtigt werden.

Fristen und Termine für den allgemeinbildenden Bereich Einstellungstermin 29. Januar 2018 02. August 2018 Bewerbungszeitraum 01. August 2017 bis 30. September 2017 15. Januar 2018 bis 31. März 2018 Nachreichfrist für die Note 31. Oktober 2017 (anschließend nachrangig) 30. April 2018 (anschließend nachrangig) Mitteilung über die Zulassung und Zuweisung zum Studienseminar ab Mitte November 2017 (46. Kalenderwoche) ab Mitte Mai 2018 (19. Kalenderwoche) Nachrückverfahren bis 31. Dezember 2017 bis 10. Juli 2018 (voraussichtlich)

Zulassung zum Vorbereitungsdienst Wer? Wie viele? Fächer des dringenden Bedarfs Reihenfolge bei der Zulassung

Zulassung - Wer? Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer das Lehramtsstudium mit dem Master of Education oder der 1. Staatsprüfung abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Zulassung - Wie viele? Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Niedersachsen gelten die Beschränkungen des 119 des Nds. Beamtengesetzes. Zu jedem Einstellungstermin werden vom Kultusministerium für jedes Lehramt Haushaltsmittel (Stellen) zur Verfügung gestellt. Von diesen Stellen werden vorab 20% festgeschrieben für Fächer des dringenden Bedarfs. Die Fächer des dringenden Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin durch das Niedersächsische Kultusministerium öffentlich bekanntgegeben.

Zulassung Fächer des dringenden Bedarfs Vorwegabzug (20%) Die dringenden Bedarfsfächer für das Lehramt an Gymnasien sind: 1. Physik 2. Kunst 3. Informatik 4. Mathematik 5. nachrangig Chemie, Spanisch, ev. Religion und Musik

Zulassung Fächer des dringenden Bedarfs Vorwegabzug (20%) Für das Lehramt an Grundschulen sind die Fächer Musik und Sport Fächer des dringenden Bedarfs. Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind die folgenden Fächer dringende Bedarfsfächer: 1. Französisch 2. Physik 3. Chemie 4. Musik 5. nachrangig Englisch, Politik und Technik

Zulassung Reihenfolge Die verbleibenden Stellen werden wie folgt verteilt: 1. 55 % nach Qualifikation (Note) 2. 35 % für Wartezeitbewerber/innen 3. 10 % für Härtefälle

2. Wartezeitbewerber/innen (35%) Wartezeitbewerber/innen sind Wiederbewerber, die im vorangegangen Einstellungsverfahren wegen fehlender Ausbildungskapazitäten nicht berücksichtigt werden konnten. Wichtig zu wissen: In den letzten 6 Jahren gab es keine Wartezeiten bei den Lehrämtern an Grundschulen, sowie an Haupt- und Realschulen und beim Lehramt für Sonderpädagogik. Die nicht benötigten Stellen fließen den Zulassungen nach Qualifikation zu. Wartezeiten für das Lehramt an Gymnasien sind bei bestimmten Fächern sogar die Regel (Beispiel Russisch und Philosophie).

3. Härtefälle (10%) werden in der nachstehenden Rangfolge berücksichtigt: 1. Bewerberinnen und Bewerber, die im Sinne des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, nach dem Grad der Behinderung, 2. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leisten gegenüber mindestens a) einem Kind oder b) einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt nicht gewährleistet ist, nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten. 3. Andere Fälle außergewöhnlicher Härte (muss im Einzelfall begründet werden)

Zulassungsverfahren zum Einstellungstermin 29.01.2018 Lehramt Stellenzahl Bewerbungen Zulassungsfähig Grundschulen, Haupt- und Realschulen 1.000 1.215 1.000 Sonderpädagogik 200 189 162 Gymnasien 750 1.292 983

Zulassungen der zulassungsfähigen Bewerber/innen mit Lehramtsstudium zum Einstellungstermin 29.01.2018 Lehramt an Grund- und Hauptschulen = alle Lehramt an Realschulen = alle Lehramt für Sonderpädagogik = alle Lehramt an Gymnasien = fast alle (95%)

Zuweisung zum Studienseminar

Studienseminare Lehramt Anzahl der Studienseminare Grund- und Hauptschulen Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen 21 Gymnasien 18 (+4) Sonderpädagogik 4 (+1)

Niedersächsisches Kultusministerium 25

Zuweisung bedeutet Interessenausgleich Folgende Interessen sind bei der Auswahl des geeigneten Studienseminars zu berücksichtigen: Das Interesse der einzelnen Studienseminare an Belegung möglichst aller freien Ausbildungskapazitäten dort und in den Ausbildungsschulen Das Landesinteresse an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung aller Studienseminare = die ausbildungsrelevanten Kriterien Die Ortswünsche der Bewerberinnen und Bewerber = die persönlichen Gründe

Die Ausbildungsrelevanten Kriterien Freie Ausbildungskapazitäten am Studienseminar und in den Ausbildungsschulen Folgende Fragen sind zu stellen: Werden beide studierten Fächer am Wunschseminar auch ausgebildet? Gibt es noch freie Plätze in den Fachseminaren und Pädagogikseminaren? Wie sieht die Gesamtauslastung des Studienseminars aus? Bestehen ausreichende Plätze in den Ausbildungsschulen? (Diese Frage klärt das ausgewählte Studienseminar ab)

Wunschorte In Ihrer Bewerbung können Sie bis zu drei Wunschorte benennen. Erfahrungsgemäß können nur ca. 50% der Erstwünsche erfüllt werden. Vorrangig aus sozialen Gründen. Falls eine besondere Bindung an Ihrem ersten Wunschort besteht, sollten Sie das schon in Ihrer Bewerbung erwähnen.

Persönliche Gründe Soziale Gründe werden in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Schwerbehinderung 2. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern 3. Verheiratete Bewerberinnen und Bewerber und eingetragene Lebenspartnerschaften (nicht gemeint sind langjährige Partnerschaften) 4. Bewerberinnen und Bewerber, die eine besondere Bindung zum Wunschort nachgewiesen haben (z.b. Pflege von Angehörigen (Bescheinigung der Pflegekasse), mehrjährige Ehrenämter.) 5. Sonstige Gründe

Ausbildungsschule Im Zulassungsverfahren wird nur darüber entschieden, welchem Studienseminar Sie zur Ausbildung zugewiesen werden. Wunschzuweisungen zu bestimmten Ausbildungsschulen werden nicht erfüllt. Die Auswahl der Ausbildungsschule erfolgt auf Vorschlag des Studienseminars im Einvernehmen mit dem schulfachlichen Dezernat der örtlichen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Im Einstellungsschreiben wird die Ausbildungsschule endgültig festgelegt.

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Im Anschluss an die Zulassung zum Vorbereitungsdienst werden Sie von der Personalstelle der NLSchB in Braunschweig weiter betreut. Es findet das Einstellungsverfahren statt: Prüfung der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen (z.b. erweitertes Führungszeugnis, in Einzelfällen Gesundheitszeugnis) Festsetzung der Dauer des Vorbereitungsdienstes (Antrag auf Verkürzung, Anrechnung von Vordienstzeiten ) Weitere Unterlagen (Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Erste Hilfe-Bescheinigung usw.) Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Landesschulbehörde unter www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de / Thema Vorbereitungsdienst

Verbeamtung Beamtenverhältnis auf Widerruf Sozialversicherungsbeiträge entfallen Private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfeleistungen erforderlich Auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit