Wichtige Anlegerinformation. Grenzüberschreitende Verschmelzung des Fonds DWS High Income Bond Fund und des Teilfonds Deutsche Invest I Multi Credit.

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Wichtige Information für unsere Anleger

Transkript:

Deutsche Asset Management Investment GmbH Mainzer Landstraße 11-17 60329 Frankfurt Deutsche Invest I Société d investissement à capital variable 2, Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxembourg B 86.435 Wichtige Anlegerinformation Grenzüberschreitende Verschmelzung des Fonds DWS High Income Bond Fund und des Teilfonds Deutsche Invest I Multi Credit. Die und die haben das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen Fonds der Deutsche AM Gruppe zu optimieren, werden beide Gesellschaften den Fonds DWS High Income Bond Fund ( übertragender Fonds ) am 19. Dezember 2017 im Zuge einer grenzüberschreitenden Verschmelzung entsprechend auf die Anteilklasse LDH, des Teilfonds Deutsche Invest I Multi Credit ( übernehmender Fonds ) fusionieren. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Merkmale des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens dar: Teilfondsname DWS High Income Bond Fund Deutsche Invest I Multi Credit Name der Anteilklasse / ISIN LD / DE0008490913 LDH / LU1249492114 Anlagepolitik Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Ertrages an. Die Erträge werden im Fonds wieder angelegt bzw. zweimal jährlich ausgeschüttet gemäß folgender Tabelle. Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 51% des Wertes des Fonds müssen in verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller angelegt werden, die gegenüber vergleichbaren Staatsanleihen deutlich höhere Renditen aufweisen. Dabei werden bewusst auch Papiere solcher Emittenten ausgewählt, deren Bonität vom Markt nicht als erstklassig eingeschätzt wird, bei denen jedoch nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass Zins- und Tilgungsverpflichtungen erfüllt werden. Dennoch kann die Gefahr eines vollständigen Wertverlustes einzelner für den Fonds erworbener Wertpapiere nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um die verbleibenden Restrisiken breit zu streuen, dürfen Wertpapiere solcher Emittenten (Schuldner) nur bis zur Höhe von jeweils 3% des Wertes des Fonds erworben werden. Steigt der Wert einer solchen Anlage durch Kurssteigerung oder Veränderungen im Fonds über 3% des Wertes des Fonds, so besteht kein Verkaufszwang, so lange nicht 5% des Wertes des Fonds erreicht sind. Bis zu 25% des Wertes des Fonds können in Aktien und Genussscheinen angelegt werden. Je bis zu 49% des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt werden. Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds in Anteilen an anderen Fonds (Investmentanteile) investieren. Dabei darf der über 5% des Wertes des Fonds hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen. Der Fonds darf bis zu 10% in Contingent Convertibles investieren. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziel der Anlagepolitik des Deutsche Invest I Multi Credit ist es, für den Teilfonds eine überdurchschnittliche Rendite in Euro zu erzielen. Der Teilfonds kann weltweit in verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Optionsanleihen, deren zugrunde liegende Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Partizipations- und Genussscheinen, Derivaten sowie Geldmarktinstrumenten und liquiden Mitteln anlegen. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden in Unternehmensanleihen angelegt, die auf US-Dollar lauten oder gegen den US-Dollar abgesichert sind. Der Teilfonds kann in Forderungswertpapieren mit Investment-Grade-Rating, Forderungswertpapieren unterhalb des Investment-Grade-Rating und Forderungswertpapieren ohne Rating anlegen. Die Anlage in Forderungswertpapieren unterhalb des Investment-Grade-Ratings und in Forderungswertpapieren ohne Rating ist auf 50% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Anlagen erfolgen jedoch nur in solchen Forderungswertpapieren, die mindestens das Rating B- von S&P oder ein entsprechendes Rating einer anderen Ratingagentur erhalten haben oder die bei Nichtvorliegen eines Ratings vom Fondsmanager als einem solchen Rating qualitativ gleichwertig eingestuft werden. Bewertet mehr als eine Ratingagentur das Wertpapier und weichen die Ratings voneinander ab, gilt für die Umsetzung der oben genannten Anforderung das zweithöchste Rating als relevantes Rating für das Papier. Wertpapiere, bei denen nach dem Kauf durch den Teilfonds die Herabstufung auf ein Rating unterhalb B- von S&P oder des Äquivalenzratings einer anderen Ratingagentur erfolgt, werden vom Teilfonds innerhalb von 6 Monaten nach der Herabstufung verkauft. Der Teilfonds legt nicht in Wertpapieren an, die zum Zeitpunkt der Anlage von S&P unterhalb B- oder von einer anderen Ratingagentur unterhalb eines gleichwertigen Ratings eingestuft wurden. Werden vom Teilfonds gehaltene Wertpapiere auf ein Rating unterhalb von B- herabgestuft, kann der Fondsmanager ein Exposure von maximal 3% des NAV des Teilfonds in solchen herabgestuften Papieren beibehalten, stößt jedoch alle solchen Papiere ab, die nicht innerhalb von sechs Monaten

Ziele der Anlagestrategie tatsächlich erreicht werden. nach der Herabstufung wieder auf ein Rating von mindestens B- hochgestuft werden. Die Anlagen des Teilfonds in durch Forderungen unterlegten Wertpapieren (Asset Backed Securities) und durch Hypotheken unterlegten Wertpapieren (Mortgage Backed Securities) sind auf 20% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. In Asset Backed Securities und Mortgage Backed Securities darf nur investiert werden, (i) wenn der Schuldner oder der Emittent solcher Anlagen im EWR oder in einem OECD-Vollmitgliedstaat ansässig sind oder (ii) wenn sie an einem geregelten Markt innerhalb des EWR zugelassen sind oder zum amtlichen Börsenhandel einer Börse in einem Staat außerhalb des EWR zugelassen sind bzw. in einen geregelten Markt in einem solchen Staat einbezogen sind. Solche Anlagen müssen über ein Investment-Grade-Rating der maßgeblichen anerkannten Ratingagenturen (Moody s und S&P) verfügen; wenn nur eine dieser anerkannten Ratingagenturen die relevante Anlage geratet hat, ist dieses Rating ausschlaggebend; wenn kein solches externes Rating verfügbar ist, muss eine positive Bewertung der Schuldnerqualität des Forderungsportfolios sowie der Sicherheit und Rentabilität der Anlage als Ganzes durch den Fondsmanager vorliegen, die transparent zu dokumentieren ist. Der Fondsmanager des Teilfonds ist bestrebt, etwaige Wechselkursrisiken gegenüber dem US-Dollar im Portfolio abzusichern. Derivate dürfen zu Absicherungs- und Anlagezwecken eingesetzt werden. Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil angegebenen Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch durch die Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente umgesetzt. Diese können unter anderem Optionen, Terminkontrakte, Futures, Futures auf Finanzinstrumente und Optionen auf derartige Kontrakte sowie durch private Übereinkunft vereinbarte OTC-Kontrakte auf jegliche Art von Finanzinstrumenten, einschließlich Swaps, Forward Starting Swaps, Inflation-Swaps, Total Return Swaps, Excess Return Swaps, Swaptions, Constant Maturity Swaps und Credit Default Swaps, beinhalten. Die Anlagen des Teilfonds in Contingent Convertibles (CoCos) sind auf 10% seines Nettoinventarwerts begrenzt. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Die mit den Anlagen in diesen Teilfonds verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthalten. Ertragsverwendung Ausschüttung Ausschüttung Kostenpauschale / Verwaltungsvergütung / Expense Cap / Service Fee/ Taxe d abonnement Kostenpauschale: bis zu 1,10% p.a. Verwaltungsvergütung: bis zu 0,90% p.a. Expense Cap: keines Expense Cap: Max 15% der Verwaltungsvergütung Taxe d abonnement: Taxe d abonnement: entfällt 0,05% p.a. Teilfondswährung EUR USD Anteilklassenwährung EUR EUR Erfolgsabhängige Vergütung keine keine Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert SRRI 3 3 Orderannahme 13:30 MEZ 16:00 MEZ Valuta Kauf/Verkauf Zwei Bankarbeitstage Drei Bankarbeitstage Ausgabeaufschlag bis zu 3% bis zu 3% Rücknahmeabschlag keiner keiner Geschäftsjahr 01.01. 30.09. 01.01. 31.12. Fondsdomizil Deutschland Luxemburg

Vertriebsländer Deutschland, Österreich, Portugal, Spanien Dänemark, Österreich, Finnland, Deutschland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz Verwaltungsgesellschaft Portfoliomanager Administrator mit Auslagerung an State Street Bank Luxembourg S.C.A. Zahlstelle Deutsche Bank AG, Frankfurt Deutsche Bank Luxembourg S.A. Register- und Transferstelle mit Auslagerung an RBC Investor Services Bank S.A., Luxembourg, und State Street Bank International GmbH, München Verwahrstelle State Street Bank International GmbH, München State Street Bank Luxembourg S.C.A. Der übertragende Fonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Fonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß 1 Absatz 19 Nr. 37 a) und 190 Absatz 1 des KAGB in Verbindung mit Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Fonds stattfinden. Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Fonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile der Anteilklasse LDH an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten. Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Fonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) der Anteilklasse LDH des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion entspricht. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen und der übertragende Fonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Fonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Fonds werden automatisch im Register/Globalzertifikat des übernehmenden Fonds registriert/aufgenommen. Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt. Die und die gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt. Die Verschmelzung löst keine steuerlichen Folgen auf der Ebene des untergehenden und des aufnehmenden Fonds in Deutschland und Luxemburg aus. Die Verschmelzung kann jedoch steuerliche Auswirkungen auf der Ebene des Anteilsinhabers haben. In Abhängigkeit von dem Staat seines steuerlichen Sitzes oder Wohnsitzes kann eine konkrete Verschmelzung beispielsweise zu einem steuerlich relevanten Ereignis für den Anteilsinhaber führen. Anteilsinhaber werden dringend aufgefordert, sich mit ihrem steuerlichen Berater über die steuerlichen Auswirkungen der konkreten Verschmelzung vor dem Hintergrund ihrer individuellen steuerlichen Situation auszutauschen. Anteilsinhaber sollten, soweit vorhanden, auch die Zusammenfassungen zur voraussichtlichen steuerlichen Behandlung der Fonds und ihrer Anteilsinhaber in den aktuellen Prospekten beachten. Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Fonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet Der übertragende Fonds ist ein rechtlich unselbständiges Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren,

die zuletzt durch die Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen geändert worden ist, (nachfolgend OGAW ) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend KAGB ). Der übernehmende Fonds ist ein Teilfonds der Deutsche Invest I, SICAV, einer Luxemburger Société d Investissement à Capital Variable (SICAV) nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gmeinsame Anlagen. Die Deutsche Invest I ist unter der Nummer B 86.435 beim Handelsregister in Luxemburg registriert. Die registrierte Adresse der Deutsche Invest I, SICAV, lautet: Deutsche Invest I 2,Boulevard Konrad Adenauer L-1115 Luxembourg Vor diesem Hintergrund ändert/erweitert sich die rechtliche Stellung der Anleger. Durch die neue emittierten Anteile der LDH Anteilsklasse des übernehmenden Teilfonds der Deutsche Invest I, die zum effektiven Übertragungsstichtag ausgegeben werden, werden die Anleger des übertragenden Fonds, zusätzlich neben den bisherigen Rechten (wie Anspruch Erträge etc.), zum Fusionsstichtag stimmberechtigte Aktionäre der Deutsche Invest I SICAV und haben damit einhergehend das Recht, an den jährlich stattfindenden Aktionärsversammlungen teilzunehmen. Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von beiden Verwaltungsgesellschaften (Deutsche Asset Management Investment GmbH und ) übernommen. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds endet am 12. Dezember 2017. Bis zum 12. Dezember 2017 sind die Anleger des übertragenden und übernehmenden Teilfonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Orders, die am 12. Dezember 2017 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 19. Dezember 2017. Die KPMG AG, Frankfurt am Main, wird seitens der als unabhängiger Abschlussprüfer des übertragenden Fonds damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß 185 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 KAGB für Zwecke der geplanten Verschmelzung zu erstellen. KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen. Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift der Berichte der Abschlussprüfer nach der Fusion der Fonds zur Verfügung gestellt. Diese Berichte können Sie bei den Verwaltungsgesellschaften und Deutsche Asset Management S.A. unter folgenden Adressen beantragen: 2, Boulevard Konrad Adenauer 1115-Luxembourg Luxembourg Mainzer Landstraße 11-17 60329 Frankfurt am Main

Zusätzliche Informationen bezüglich der Fusion sind am jeweiligen Sitz der beiden Verwaltungsgesellschaften erhältlich. Frankfurt am Main, November 2017 Mit freundlichen Grüßen Die Geschäftsführung der Die Geschäftsführung der Der Verwaltungsrat der Deutsche Invest I SICAV