Information für die Anteilinhaber des SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY

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1 Information für die Anteilinhaber des SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY Die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. informiert Sie hiermit, dass mit Wirksamkeit der Investmentfonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY, dessen Anteile Sie besitzen, mit dem Investmentfonds ESPA RETURN SYSTEM verschmolzen wird. Übertragender Fonds: SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß 2 Abs. 1 und 2 lnvfg 2011 idgf, Übernehmender Fonds: ESPA RETURN SYSTEM, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß 2 Abs. 1 und 2 lnvfg 2011 idgf, beide verwaltet von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien ("Verwaltungsgesellschaft"). Zum Stichtag übernimmt somit der ESPA RETURN SYSTEM alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY, sodass der Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht. 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Die Veranlagungsstrategien sowie das Anlageuniversum des übernehmenden sowie des übertragenden Fonds sind ähnlich. Sowohl der übernehmende Fonds ESPA RETURN SYSTEM als auch der übertragende Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY sind Anleihenfonds. Der übernehmende Fonds investiert überwiegend, d.h. zu mindestens 51 % des Fondsvermögens, in Geldmarktinstrumente, variabel verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste Schuldverschreibungen mit kurzer bis mittelfristiger Restlaufzeit sowie Staatsanleihen, die von OECD Staaten begeben werden. Daneben können sonstige Anleihen von Unternehmen ("Corporate-Bonds") ohne geographische und branchenmäßige Beschränkungen, die hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft werden, erworben werden. Der übertragende Fonds investiert überwiegend in Geldmarktinstrumente (mit einer Restlaufzeit kürzer 12 Monate), variabel verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste von OECD Staaten begeben werden. Daneben können Anleihen von Unternehmen ("Corporate-Bonds") ohne branchenmäßige Beschränkungen, die hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft werden, erworben werden. Emissionen deutscher Emittenten haben zu dominieren. High-Yield-Bonds dürfen sowohl für den übernehmenden als auch für den übertragenden Fonds nicht erworben werden. Die Hauptbeweggründe für die geplante Verschmelzung sind sinkendes Kundeninteresse am übertragenden Fonds, die Straffung der Investmentfondspalette sowie die Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Ein größeres Fondsvolumen ermöglicht ein effizienteres Management und kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtkosten des übernehmenden Fonds auswirken. Im Zuge der Verschmelzung kommt es zu einer Anpassung der Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds.

2 Aktuell verfügt der ESPA RETURN SYSTEM (übernehmender Fonds) über ein Fondsvolumen von rund EUR 39,27 Mio. und der SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY (übertragender Fonds) von rund EUR 12,82 Mio. 2. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Nach der Verschmelzung werden die vormaligen Anteilinhaber des SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY (übertragender Fonds) zu Anteilinhabern des ESPA RETURN SYSTEM (übernehmender Fonds). Der übertragende Fonds investiert überwiegend in Geldmarktinstrumente (mit einer Restlaufzeit kürzer 12 Monate), variabel verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste von OECD Staaten begeben werden. Daneben können Anleihen von Unternehmen ("Corporate-Bonds") ohne branchenmäßige Beschränkungen, die hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft werden, erworben werden. High-Yield-Bonds dürfen nicht erworben werden. Emissionen deutscher Emittenten haben zu dominieren. Der übernehmende Fonds investiert überwiegend, d.h. zu mindestens 51 %, in Geldmarktinstrumente, variabel verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste von OECD Staaten begeben werden. Daneben können sonstige Anleihen von Unternehmen ("Corporate-Bonds") ohne geographische und branchenmäßige Beschränkungen, die hinsichtlich der Beurteilung der Bonität von anerkannten Rating-Agenturen in das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft werden, erworben werden. High-Yield-Bonds dürfen nicht erworben werden. Innerhalb des Anlageuniversums des übertragenden Fonds haben Emissionen deutscher Emittenten zu dominieren. Der übernehmende Fonds unterliegt diesbezüglich keiner Einschränkung und sein Anlageuniversum weicht insofern von jenem des übertragenden Fonds ab. Es ergibt sich durch die Verschmelzung keine wesentliche Änderung im Risiko- und Ertragsprofil für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds. Für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY wird die Verschmelzung mit dem ESPA RETURN SYSTEM zu einer Verminderung der laufenden Kosten führen. Die Verschmelzung führt zu einem höheren Fondsvolumen des verschmolzenen Fonds, wodurch eine Senkung der anteiligen Fixkosten ermöglicht wird. Größere und somit kosteneffizientere Transaktionen können darüber hinaus eine positive Auswirkung auf die Gesamtkosten des verschmolzenen Fonds haben. Im übernehmenden Fonds sind Verlustvorträge in Höhe von rund EUR 1,56 Mio. vorhanden. Im übertragenden Fonds sind keine Verlustvorträge vorhanden. Einheitliche Standards österreichischer Lagersteilen regeln den Umgang mit Fondsverschmelzungen im Zusammenhang mit Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilinhabern des übertragenden Fonds, die ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein Nachteil entstehen sollte. Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds sollte Ihnen dennoch bewusst sein, dass die Verschmelzung auch eine Auswirkung auf Ihre persönliche Steuerposition haben kann. Sie sollten Ihren Kundenbetreuer und/oder Steuerberater hinsichtlich einer Einschätzung der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung kontaktieren. Nachstehende Tabelle zeigt, welche Anteilsklasse des übernehmenden Fonds die entsprechende Anteilsklasse des übertragenden Fonds aufnehmen wird:

3 SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY (übertragender Fonds) AT (Ausschüttungsanteile) AT (Thesaurierungsanteile) ESPA RETURN SYSTEM (übernehmender Fonds) AT (Ausschüttungsanteile) AT (Thesaurierungsanteile) Nachstehende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Anlagestrategie, der synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren (SRRI), der Gebühren- und Kostenstrukturen des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds: Fondsname SALZBURGER SPARKASSE ESPA RETURN SYSTEM RETURN GERMANY (übernehmender Fonds) (übertragender Fonds) Anlagestrategie Es werden überwiegend Für den Fonds werden überwiegend, d.h. Geldmarktinstrumente (mit einer zu mindestens 51 % des Restlaufzeit kürzer 12 Monate), Fondsvermögens, Geldmarktinstrumente, variabel verzinste variabel verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste Schuldverschreibungen, fest verzinste Schuldverschreibungen mit kurzer bis Schuldverschreibungen mit kurzer bis mittelfristiger Restlaufzeit sowie mittelfristiger Restlaufzeit sowie Staatsanleihen, die von OECD Staatsanleihen, die von OECD Staaten Staaten begeben werden, erworben. begeben werden, erworben. Daneben können Anleihen von Daneben können sonstige Anleihen von Unternehmen ohne branchenmäßige Unternehmen ohne geographische und Beschränkungen, die hinsichtlich der branchenmäßige Beschränkungen, die Beurteilung der Bonität von hinsichtlich der Beurteilung der Bonität anerkannten Rating-Agenturen in das von anerkannten Rating-Agenturen in Investment-Grade-Segment (oder ein das Investment-Grade-Segment (oder ein vergleichbares Segment) eingestuft vergleichbares Segment) eingestuft werden ("Corporate-Bonds"), werden ("Corporate-Bonds"), erworben erworben werden. werden. High-Yield-Bonds dürfen nicht High-Yield-Bonds dürfen nicht erworben erworben werden. Emissionen werden. deutscher Emittenten haben zu dominieren. Im Rahmen des Absicherungskonzepts wird die Verwaltungsgesellschaft das Fremdwährungsrisiko durch geeignete Strategien gegen Euro absichern. Für Spekulationszwecke werden hauptsächlich Finanzterminkontrakte und Optionsgeschäfte abgeschlossen. SRRI 3 3 (Risiko/Ertragsprofil) Laufende Kosten 0,71% 0,55% Ausgabeaufschlag bis zu 3,0% bis zu 2,5% gemäß Fondsbestimmungen Rücknahmeabsch1<!9 0,0% 0,0% Rechnungsjahr Ausschüttung ab ab Periodische Berichte halbjährlich und jährlich halbjährlich und jährlich Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt vor der Verschmelzung keine Neugewichtung des Portfolios des SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY (übertragender Fonds) vorzunehmen.

4 Eine Verwässerung der Performance und eine Änderung des erwarteten Ergebnisses auf Seiten des übertragenden oder des übernehmenden Investmentfonds werden grundsätzlich nicht erwartet. 3. Ihre Rechte in Bezug auf die geplante Verschmelzung Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY haben Sie gemäß 123 lnvfg 2011 bis einschließlich (Order Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) das Recht Ihre Anteile am übertragenden Fonds kostenlos zurückzugeben und deren Auszahlung zu verlangen. Wir empfehlen Ihnen die Wesentliche Anlegerinformation (KID) des übernehmenden Fonds, die diesem Schreiben angefügt ist, zu lesen. Diese ist ebenfalls unter im Internet abrufbar. Der Abschlussprüfer des übertragenden Fonds wird eine Bestätigung ausstellen, die die beschlossenen Kriterien für die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses und das tatsächliche Umtauschverhältnis umfasst. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung des Abschlussprüfers anfordern ( 119 lnvfg 2011 ). Die Depotbank (Erste Group Bank AG) hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan ( 117 lnvfg 2011) zu prüfen und dessen Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Verschmelzungsplans durch die Depotbank anfordern( 118 lnvfg ). Sie können die Verwaltungsgesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz oder per kontaktieren (kontakt@sparinvest.com), um weitere Informationen zu erhalten. 4. Einzelheiten der Durchführung der Verschmelzung Im Austausch für Ihre Anteile der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY erhalten Sie eine Anzahl von Anteilen der betreffenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds in Höhe der in der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds gehaltenen Anteile, multipliziert mit dem betreffenden Umtauschverhältnis. Anteilsbruchteile werden bis auf zwei Dezimalstellen ausgegeben. Im Rahmen der Verschmelzung kommt es zu keiner Barzahlung aus dem Nettobestandswert der Anteile des übertragenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übertragenden Fonds vom durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übernehmenden Fonds desselben Datums geteilt wird (Die Auflistung der bestehenden Anteilsgattungen finden Sie unter Pkt. 2}. Ausgabe- und Rücknahmeaufträge bezüglich des übertragenden Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY werden nach dem Order-Annahmeschluss des nicht mehr akzeptiert. Anteile am übertragenden Fonds, für die bis Order Annahmeschluss des keine Rücknahme beantragt wird, werden in Anteile des übernehmenden Fonds umgewandelt (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information). Nach diesem Stichtag und solange, bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem übertragenden Fonds eingehenden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient durchgeführt werden kann.

5 Die im übertragenden Fonds eventuell steuerlich nicht mehr erfassten Erträge werden im übertragenden Fonds durch die Depotbank manuell erfasst und anschließend auf den übernehmenden Fonds übertragen, bei der Errechnung des Umtauschverhältnisses berücksichtigt und am Verschmelzungsstichtag verbucht. Die Verschmelzung wird am wirksam. An diesem Stichtag werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, sodass der SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht Die bei der Verschmelzung entstehenden Kosten und Auslagen trägt die Verwaltungsgesellschaft. 5. Einzelheiten zu Ihren Rechten als Anteilinhaber des übertragenden Fonds vor und nach Wirksamwerden der geplanten Verschmelzung Vor der Verschmelzung: Sie können Ihre Anteile ab sofort bis einschließlich ( Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) zum geltenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmegebühren zurückgeben (Einzelheiten zur Verschmelzung finden Sie im Punkt 4). Nach der Verschmelzung: Nach der Verschmelzung ( ) werden Sie, als vormaliger Anteilinhaber des übertragenden Fonds SALZBURGER SPARKASSE RETURN GERMANY zum Anteilinhaber des übernehmenden Fonds und können Ihre Anteile unter Einhaltung der Bestimmungen des Prospekts des übernehmenden Fonds an jedem Bewertungstag zurückgeben: Nach der Verschmelzung können Sie jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Order-Annahmeschlusszeiten: für Beorderungen über Depotbank angebundene Systeme (insbesondere Orders in den Filialen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG): bis 15:45 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien) für Beorderungen aller anderen Kunden (Sales, Handel, etc.): bis 15:00 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien) Der Prospekt des übernehmenden Fonds ist zudem unter abrufbar. Wien, am Mit freundlichen Grüßen ~"~~--- ERSTE-SPARINVE~ Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Beilagen: Prospekt und Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds ESPA RETURN SYSTEM Wesentliche Anlegerinformation des übernehmenden Fonds ESPA RETURN SYSTEM

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