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1 für die Anteilinhaber BEZÜGLICH DER VERSCHMELZUNG FOLGENDER FONDS Raiffeisen Český akciový fond (ein Investmentfonds unter österreichischem Recht) (der übertragende OGAW ) und Raiffeisen fond akciových trhů, otevřený podílový fond, Raiffeisen investiční společnost a.s. (ein Investmentfonds unter tschechischem Recht) (der übernehmende OGAW ) PRÄAMBEL Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. (nachstehend als Raiffeisen KAG bezeichnet) ist eine von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (nachstehend als FMA bezeichnet) konzessionierte Verwaltungsgesellschaft im Sinne des 1 Abs. 1 Ziffer 13 des österreichischen Bundesgesetzes über das Bankwesen (Bankwesengesetz BWG) (nachstehend als BWG bezeichnet) in Verbindung mit 6 Abs. 2 des österreichischen Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds 2011 (Investmentfondsgesetz 2011 InvFG 2011) (nachstehend als InvFG 2011 bezeichnet). Die Gesellschaft ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 83517w eingetragen und hat ihren eingetragenen Sitz und ihre Hauptverwaltung in Wien. Die Geschäftsanschrift lautet A-1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. fungiert als OGAW-Verwaltungsgesellschaft des OGAW-Investmentfonds, der nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verschmolzen und im Rahmen dieser Verschmelzung aufgelöst werden soll: Raiffeisen Český akciový fond (nachstehend auch als übertragender OGAW bezeichnet). Raiffeisen investiční společnost a.s., mit eingetragenem Sitz in Hvězdova 1716/2b, Praha 4 - Nusle, Gesellschaftsnummer (IČ): , eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abschnitt B, Akte Nr (nachstehend als RIS bezeichnet) ist eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft im Sinne des Gesetzes Nr. 240/2013 Gesetzessammlung (nachstehend als Samml. bezeichnet), des Gesetzes über Verwaltungsgesellschaften und Investmentfonds (nachstehend als das Gesetz bezeichnet), der eine entsprechende Genehmigung durch die tschechische Kapitalmarktaufsichtsbehörde, die tschechische Nationalbank (nachstehend als TNB bezeichnet), verliehen wurde. Raiffeisen investiční společnost a.s. fungiert als Verwalter des kollektiven Kapitalanlagefonds (Investmentfonds), der nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Bestimmungen mit dem übernehmenden OGAW verschmolzen werden soll: Raiffeisen fond akciových trhů, otevřený podílový fond, Raiffeisen investiční společnost a.s. (nachstehend als übernehmender OGAW bezeichnet). (Der übernehmende OGAW und der übertragende OGAW werden gemeinsam als betroffene Fonds bezeichnet). Die Verschmelzung der betroffenen Fonds wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) genehmigt. Von den vorgenannten Fonds ausgegebenen Anteile werden nachstehend als Anteile bezeichnet; die Inhaber dieser Anteile werden als Anteilinhaber bezeichnet. a) Art der Verschmelzung und Bezeichnung der betroffenen Fonds Die betroffenen Fonds werden auf dem Wege einer Verschmelzung des übertragenden OGAW mit der Rechtsform eines allgemeinen österreichischen Fonds im Sinne des InvFG und eines tschechischen OGAW-Investmentfonds im Sinne von 3(2) Ziffer (15)(a) in Verbindung mit Ziffer (16)(a) InvFG 2011 verschmolzen (so genannte grenzüberschreitende Verschmelzung ). Raiffeisen Český akciový fond (der übertragende OGAW) überträgt zum Zeitpunkt seiner Auflösung ohne Abwicklung sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an die Raiffeisen fond akciových trhů, otevřený podílový fond, Raiffeisen investiční společnost a.s. (der übernehmende OGAW) und gibt dafür Anteile des übernehmenden OGAW an seine Anteilinhaber aus (Bruttoverschmelzung durch Aufnahme gemäß 3 Abs. 2 Z 15 lit. a ivm Z 16 lit a InvFG 2011, 398(1)(d) des Gesetzes). Gemäß 398(2) des Gesetzes und 126 (1) InvFG 2011 erlischt der übertragende OGAW als Folge der Verschmelzung. Der übertragende OGAW wird ohne Abwicklung aufgelöst, wobei das Vermögen dieses übertragenden OGAW in das Vermögen des übernehmenden OGAW übergeht. Nach Ablauf der festgelegten Frist werden die Anteilinhaber des übertragenden OGAW zum Stichtag der Verschmelzung zu Anteilinhabern des übernehmenden OGAW. Folgende Fonds sind von der Verschmelzung betroffen: 1. Raiffeisen fond akciových trhů, otevřený podílový fond, Raiffeisen investiční společnost a.s. (übernehmender OGAW) Der Fonds wurde durch Eintragung in eine von der TNB geführte Liste gemäß 108 (1) und 597(b) des Gesetzes, in Ausfertigung zum gegründet. Anteilen der Klasse A1 (Kapitalisierung) des Fonds wurde die folgende ISIN zugeordnet: CZ Anteilen der Klasse A2 (Dividende) des Fonds wurde die folgende ISIN zugeordnet: CZ

2 Anteilen der Klasse A3 (RSTS) des Fonds wurde die folgende ISIN zugeordnet: CZ Eine Mitteilung von RIS bezüglich der Vermarktung von Anlagen in den Standardfonds in einem anderen Mitgliedsstaat im Sinne von 302 des Gesetzes wurde am bei der TNB eingereicht. Die Fondsanteile dürfen auf Grundlage einer Mitteilung der TNB gemäß 303(3) des Gesetzes ab dem in der Republik Österreich vermarktet werden. Anteile am Fonds wurden nur in der Tschechischen Republik und in der Republik Österreich vermarktet. 2) Raiffeisen Český akciový fond (übertragender OGAW) Der Fonds wurde gemäß der Mitteilung der FMA vom 17. Juli 2007, Referenznr. FMA-IF /0001-INV/2007 gegründet. Die Fondsanteile wurden ab dem 11. Dezember 2007 ausgegeben. Anteilen der Klasse A (Dividende) des Fonds wurde die folgende ISIN zugeordnet: AT0000A063Q6. Anteilen der Klasse T (Kapitalisierung) des Fonds wurde die folgende ISIN zugeordnet: AT0000A063R4. Anteilen der Klasse VTA (volle Kapitalisierung außerhalb Österreichs) des Fonds wurde die folgende ISIN zugeordnet: AT0000A063S2. Auf Grundlage einer Mitteilung gemäß dem Gesetz und dem österreichischen Investmentfondsgesetz 1993 wurden die Anteile des übertragenden OGAW am 13. September 2007 in der Tschechischen Republik registriert. Die Anteile des übertragenden OGAW wurden über den öffentlichen Vertrieb nur in der Tschechischen Republik und in der Republik Österreich vermarktet. b) Begründung für die Verschmelzung, Hintergrund und Beweggründe für die Verschmelzung Investmentfonds in der Tschechischen Republik sind nicht dem so genannten System der steuerlichen Transparenz unterworfen, denen zufolge nicht der Fonds, sondern der betreffende Anteilinhaber der faktische Eigentümer ist und somit als steuerpflichtiges Rechtssubjekt gilt, das seine Erträge aus einem im Sinne des Steuerrechts transparenten Fonds selbst versteuern muss. Nach österreichischem Recht gegründete Fonds (einschließlich des übertragenden OGAW) gelten als steuerlich transparente Rechtssubjekte. Mit dem geänderten tschechischen Einkommensteuergesetz wurde ab dem 1. Januar 2013 ein neuer Quellensteuersatz (35 %) eingeführt, der auf Erträge anwendbar ist, die von nicht in der EU ansässigen Personen (und von Personen, die in Staaten außerhalb der EU ansässig sind, die keine entsprechenden Steuerabkommen abgeschlossen haben) in der Tschechischen Republik erzielt werden; dies hat zu einigen unerwarteten Auswirkungen auf die Einnahmen aus steuerlich transparenten Fonds geführt. Die jeweiligen Begünstigten von Zins- oder Dividendenerträgen aus tschechischen Rechtssubjekten müssen ihren steuerlichen Wohnsitz nachweisen; anderenfalls unterliegen diese Erträge der Quellensteuer, so dass der volle Steuersatz in Höhe von 35 % anzuwenden ist. Bezüglich der transparenten Fonds bedeutet dies, dass die steuerlichen Wohnsitze aller Anteilinhaber nachgewiesen werden müssen, um in den Genuss des ermäßigten Satzes von 15 % zu kommen, der für in der Tschechischen Republik ansässige Personen gilt. In administrativer Hinsicht ist dies ein recht aufwendiges Verfahren. Als bestes Mittel zur Lösung der nachteiligen Folgen der Regelungen zur steuerlichen Transparenz für den übertragenden OGAW, der in der Tschechischen Republik über die Raiffeisenbank a.s. vertrieben wird (eingetragener Sitz in Hvězdova 1716/2b, Praha 4, Gesellschaftsnummer (IČ): , eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abschnitt B, Akte Nr. 2051), wird eine grenzüberschreitende Verschmelzung des übertragenden OGAW mit einem übernehmenden OGAW angesehen, der eigens zu diesem Zweck neu gegründet werden soll und eine fast identische Anlagestrategie wie der übertragende OGAW anwendet. Der übernehmende und übertragende OGAW sind daher Fonds, die in ihrem Anlageverhalten bzw. der Art ihrer Investments nicht nennenswert voneinander abweichen. Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind laut Gesetz und nach dem InvFG 2011 zulässig und durch entsprechende Durchführungsbestimmungen geregelt. Im Einklang mit dem InvFG 2011 und dem Gesetz sind weder Zustimmungen der Anteilinhaber des übernehmenden OGAW noch Zustimmungen der Anteilinhaber des übertragenden OGAW erforderlich. c) Die erwarteten Auswirkungen der Verschmelzung auf die Anteilinhaber Depotbank des übernehmenden OGAW: UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia (Tschechische Republik und Slowakei), a.s., mit eingetragenem Sitz in Želetavská 1525/1, Praha 4, Tschechische Republik, Gesellschaftsnr. (IČ): , eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abschnitt B, Akte Nr Depotbank des übertragenden OGAW: Raiffeisen Bank International AG, eingetragener Sitz: Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Republik Österreich, eingetragen am Handelsgericht Wien unter Aktennummer FN m. 1. Auswirkungen auf die Anteilinhaber des übertragenden OGAW Die Anteilinhaber des übertragenden OGAW werden am Stichtag der Verschmelzung zum festgesetzten Umtauschverhältnis jeweils zu Anteilinhabern des übernehmenden OGAW. Seitens der Raiffeisen KAG und RIS wird Anlegern dringend geraten, die beigefügten wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden OGAW zu lesen.

3 Überblicksmäßige Darstellung der betroffenen Fonds: Quelle: Wesentliche Anlegerinformationen Ziele und Anlagepolitik Raiffeisen fond akciových trhů, otevřený podílový fond, Raiffeisen investiční společnost a.s. (übernehmender OGAW) Der Raiffeisen fond akciových trhů ist ein Aktienfonds, dessen Anlageziel darin besteht, einen langfristigen Kapitalzuwachs in CZK zu erzielen; hierzu soll vorwiegend in Aktien und/oder aktiengleiche Instrumente, die in tschechischen Kronen begeben sind, und/oder in Aktien und/oder aktiengleiche Instrumente aus Schwellenländern (Emerging Markets) investiert werden. Zur Erreichung des Anlageziels sollen mindestens 80 % des Fondsvermögens in Aktien und/oder aktiengleiche Instrumente investiert werden, insbesondere Anlagen, die auf tschechische Kronen lauten und/oder deren Schwerpunkt in mittel- und osteuropäischen Märkten und anderen Schwellenländern liegt oder die auf diesen Märkten gehandelt werden (mindestens 51 % des Wertes dieser Anlagen). Der Fonds darf im Rahmen seiner Anlagestrategie auch in erheblichem Umfang in Derivate investieren. Der Fonds wird aktiv verwaltet und verfolgt keinen bestimmten Index oder Parameter. Anteile an Investmentfonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens ausmachen. Derivative Instrumente können als Teil der Veranlagungsstrategie des Fonds bis zu 100 % des Fondsvermögens sowie vorwiegend zur Absicherung eingesetzt werden. Raiffeisen Český akciový fond (übertragender OGAW) Der Raiffeisen Český akciový fond ist ein Aktienfonds, dessen Anlageziel in einem langfristigen Kapitalzuwachs unter Inkaufnahme höherer Risiken besteht und der vorwiegend (mit mindestens 51 % des Fondsvermögens) in Aktien und/oder auf tschechische Kronen lautende Aktienfonds und in Aktienfonds aus Osteuropa, Eurasien und globalen Schwellenländern investiert. Das Gesamtrisiko für derivative Instrumente, die nicht zur Absicherung eingesetzt werden, ist auf 50 % des Fondsvermögens begrenzt. Der Fonds wird aktiv verwaltet und ist nicht durch eine Benchmark eingeschränkt. Anteile an anderen Investmentfonds dürfen höchstens 65 % des Fondsvermögens ausmachen. Der Fonds kann im Rahmen der Anlagestrategie bis zu 49 % des Fondsvermögens in derivative Instrumente investieren sowie derivative Instrumente zur Absicherung einsetzen. Risiko- und Ertragsprofil Empfohlene Mindesthaltedauer SRRI: 6 SRRI: 6 10 Jahre 10 Jahre Laufende Kosten 2,8 % (Schätzung für die 1. Abrechnungsperiode) 2,77% Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag Erfolgsabhängige Gebühr Ausgabeaufschlag Klasse A1 und A2 max. 4% Ausgabeaufschlag Klasse A3 max. 5% Es wird kein Rücknahmeabschlag erhoben. nicht anwendbar Ausgabeaufschlag Klasse A, T, VTA max. 4% Es wird kein Rücknahmeabschlag erhoben. nicht anwendbar Anlagestrategien Die betroffenen Fonds sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und investieren hauptsächlich in Aktien und aktiengleiche Instrumente, die auf tschechische Kronen lauten und/oder an den Märkten Mittel- und Osteuropas und anderer Schwellenländern begeben wurden oder auf diese Märkte ausgerichtet sind. Bezüglich der angewandten Anlagestrategien und der wichtigsten Risikoparameter bestehen keine nennenswerten Unterschiede zwischen dem übernehmenden OGAW und dem übertragenden OGAW. Beide Fonds investieren mindestens 51 % in Aktien und/oder aktiengleiche Instrumente, die auf tschechische Kronen lauten und/oder an den Märkten Mittel- und Osteuropas und anderer Schwellenländern begeben wurden oder auf diese Märkte ausgerichtet sind, wobei der übernehmende OGAW verpflichtet ist, mindestens 80 % seines Fondsvermögens in Aktien und ähnliche Instrumente zu investieren. Der übernehmende OGAW darf höchstens 10 % seines Vermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren, während diese maximale Quote beim übertragenden OGAW bei 65 % liegt. Für Anleger des übertragenden OGAW sollte es durch die Verschmelzung aufgrund der Ähnlichkeit der Anlagestrategien zu keinen Änderungen beim erwarteten Ergebnis des Fonds kommen. Mit einer durch die Verschmelzung bedingten Verwässerung der Performance wird nicht gerechnet. Steuerliche Behandlung der Erträge Die RIS wird die Anschaffungskosten der Vermögenswerte des übertragenden OGAW gemäß 186 (4) InvFG 2011 in der Buchführung des übernehmenden OGAW erfassen. Ab dem Stichtag der Verschmelzung gelten alle angefallenen Erträge und Kosten des übertragenden OGAW als Erträge und Kosten des übernehmenden OGAW. Alle bis zum Verschmelzungszeitpunkt angefallenen ordentlichen (Zinsen, Dividenden) und außerordentlichen (Wechselkursgewinne) Erträge sind beim übertragenden OGAW steuerlich zu erfassen, während bis zum Verschmelzungszeitpunkt die fällige österreichische Kursgewinnsteuer von der depotführenden Stelle abzuführen ist.

4 Österreich (Anteilinhaber, die österreichischen Steuergesetzen unterliegen) Auf Anteilscheinebene führt die Fondsverschmelzung zu keiner Realisierung und ist daher steuerneutral. Vor dem 1. Januar 2011 erworbene Fondsanteile bleiben nach der Verschmelzung Altbestand. Dabei handelt es sich um Anteilscheine, deren Rückgabe keinen Abzug der österreichischen Kursgewinnsteuer auslöst. Nach dem 31. Dezember 2010 erworbene Anteilscheine gelten als Neubestand, deren Status von der Verschmelzung unberührt bleibt. Tschechische Republik (Anteilinhaber, die tschechischen Steuergesetzen unterliegen) Die Verschmelzung des übertragenden OGAW mit dem übernehmenden OGAW gilt im Sinne des tschechischen Steuerrechts als neutraler Vorgang und hat daher grundsätzlich keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen für Anteilinhaber nach sich ziehen. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses erfolgt nach einer Methode, bei der kein Gewinn oder Verlust auf Seiten der Anteilinhaber anfällt. Für den übertragenden OGAW sollte der für die Berechnung der Haltedauer maßgebliche Zeitraum vom ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt ohne Unterbrechung dieser Haltedauer durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden OGAW fortdauern. Die zeitliche Prüfung der Steuerfreiheit bei einer Haltedauer von sechs Monaten (für Kapitalanlagen, die vor dem erworben wurden) oder drei Jahren (für Käufe nach dem ) wird daher von der Verschmelzung in keiner Weise beeinflusst. Rechnungsjahr und periodische Berichte Das Rechnungsjahr des übertragenden OGAW läuft jeweils vom 1. Dezember bis zum 30. November. Das Rechnungsjahr des übernehmenden OGAW entspricht einem Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Mit dem Erlöschen des übertragenden OGAW durch seine Verschmelzung mit dem übernehmenden OGAW wird als Rechnungsjahr das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember übernommen. Gleichzeitig wird der Stichtag für die Dividendenausschüttung für das vorherige Rechnungsjahr an die Inhaber von A2-Anteilen (Dividenden) auf den 31. Mai des nächstfolgenden Jahres verlegt. Kosten Für die Anteilinhaber des übertragenden OGAW ergeben sich nach der Verschmelzung voraussichtlich höhere laufende Kosten, da die prognostizierten laufenden Kosten des übernehmenden OGAW 2,80 % betragen, während beim übertragenden OGAW lediglich 2,77 % zu Buche schlagen. Offene und regelmäßige Investments Kunden der Raiffeisenbank a.s., die mittels einmaliger Einzahlung oder per Dauerauftrag in den übertragenden OGAW investieren, werden auf die Veränderungen durch die Verschmelzung der Fonds hingewiesen und gebeten, ihre Daueraufträge entsprechend anzupassen. Falls es dennoch vorkommen sollte, dass den Kunden gehörende Mittel im Zeitraum ab dem (einschließlich) einem Anlagesammeldepot mit einem bestimmten Symbol gutgeschrieben werden, das den Kapitalanlagen dieser Kunden im übertragenden OGAW entspricht, können diese eingehenden Zahlungen an das Anlagesammeldepot des übernehmenden OGAW weitergeleitet werden, wobei jedoch die betreffenden Anteile gemäß den Abrechnungsbedingungen nach Ablauf der entsprechenden Fristen für Ausgabe und Rücknahme der Anteile ausgegeben werden. Zum Zwecke der Verschmelzung der Fonds werden die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ab dem 1. Dezember 2014 (einschließlich) bis zum 15. Dezember 2014 (einschließlich) ausgesetzt. 2. Auswirkungen auf die Anteilinhaber des übernehmenden OGAW Durch die Verschmelzung erhöht sich das Fondsvolumen des übernehmenden OGAW im Umfang der Vermögenswerte des übertragenden OGAW bei gleichzeitiger entsprechender Ausgabe neuer Anteile. Im Zuge der Verschmelzung sind keine Änderungen der Anlagestrategien des übernehmenden OGAW vorgesehen. Änderungen in Bezug auf das erwartete Ergebnis des übernehmenden OGAW sind durch die Verschmelzung nicht zu erwarten. Die Verschmelzung führt auch zu keiner Verwässerung der Performance des übernehmenden OAGW. Für die Anteilinhaber des übernehmenden OGAW ergeben sich keine zusätzlichen Kosten, da die durch die Verschmelzung der Fonds auf Seiten des übernehmenden OGAW entstandenen Transaktionskosten vom Verwalter des übernehmenden OGAW zu tragen sind. Zum Zwecke der Verschmelzung der Fonds werden die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ab dem 1. Dezember 2014 (einschließlich) bis zum 15. Dezember 2014 (einschließlich) ausgesetzt. Zusammensetzung der Vermögenswerte der betroffenen Fonds RIS und Raiffeisen KAG erwarten keine potenziellen wesentlichen Veränderungen bei der Portfoliozusammensetzung der betroffenen Fonds vor dem Verschmelzungsstichtag. RIS erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden OGAW und beabsichtigt auch keine Neugewichtung des Portfolios nach der Verschmelzung. Regelmäßige Berichterstattung der betroffenen Fonds RIS und Raiffeisen KAG erwarten mit Ausnahme der vorstehend genannten Änderung des Rechnungsjahres keine potenziellen wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die regelmäßige Berichterstattung.

5 d) Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses Das Umtauschverhältnis ist das Verhältnis, in dem die Anteile des übertragenden OGAW am Verschmelzungsstichtag in Anteile des übernehmenden OGAW umgetauscht werden. Die RIS hat sicherzustellen, dass der Umtausch der vom übertragenden OGAW ausgegebenen Anteile in Anteile des übernehmenden OGAW spätestens einen Monat nach dem Verschmelzungsstichtag erfolgt. Überblicksmäßige Darstellung der Verschmelzung der verschiedenen Anteilsklassen und der Methode zur Berechnung der Umtauschverhältnisse: Anteilsklasse / ISIN (übertragender OGAW) Anteile der Klasse A (Dividenden), ISIN: AT0000A063Q6 Anteile der Klasse T (Kapitalisierung), ISIN: AT0000A063R4 Anteile der Klasse VTA (volle Kapitalisierung außerhalb Österreichs), ISIN: AT0000A063S2 Anteilsklasse / ISIN (übernehmender OGAW) Anteile der Klasse A2 (Dividenden), ISIN: CZ Anteile der Klasse A1 (Kapitalisierung), ISIN: CZ Anteile der Klasse A1 (Kapitalisierung), ISIN: CZ Das Umtauschverhältnis zum Verschmelzungsstichtag berechnet sich wie folgt: NA = Gesamtwert aus (A * XA)/A2 NA A XA A2 Anzahl der Anteile am übernehmenden OGAW pro Anteil der Klasse A des übertragenden OGAW am Verschmelzungsstichtag abgerundet auf null Nachkommastellen; Fondskapital des übertragenden OGAW pro Anteil der Klasse A zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag, wobei auf zwei Anzahl der Anteile, die von den Inhabern von Anteilen der Klasse A des übertragenden OGAW zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag gehalten werden, wobei auf drei Nachkommastellen gerundet wird; Fondskapital des übernehmenden OGAW pro Anteil der Klasse A2 zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag, wobei auf vier NTA1= Gesamtwert aus (T * XT)/A1 NTA1 Anzahl der Anteile am übernehmenden OGAW pro Anteil der Klasse T des übertragenden OGAW am Verschmelzungsstichtag abgerundet auf null Nachkommastellen; T Fondskapital des übertragenden OGAW pro Anteil der Klasse T zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag, wobei auf zwei XT Anzahl der Anteile, die von den Inhabern von Anteilen der Klasse T des übertragenden OGAW zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag gehalten werden, wobei auf drei Nachkommastellen gerundet wird; A1 Fondskapital des übernehmenden OGAW pro Anteil der Klasse A1 zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag, wobei auf vier NVTA = Gesamtwert aus (VTA * XVTA)/A1 NVTA Anzahl der Anteile am übernehmenden OGAW pro Anteil der Klasse VTA des übertragenden OGAW am Verschmelzungsstichtag abgerundet auf null Nachkommastellen; VTA Fondskapital des übertragenden OGAW pro Anteil der Klasse VTA zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag, wobei auf zwei XVTA Anzahl der Anteile, die von den Inhabern von Anteilen der Klasse VTA des übertragenden OGAW zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag gehalten werden, wobei auf drei Nachkommastellen gerundet wird; A1 Fondskapital des übernehmenden OGAW pro Anteil der Klasse A1 zum Ende des letzten Geschäftstages vor dem Verschmelzungsstichtag, wobei auf vier Falls am Stichtag der Verschmelzung keine Anteile der Klasse A1/A2 vom übernehmenden OGAW ausgegeben sind, wird für den vorstehend genannten Parameter A1/A2 der Wert CZK (eine tschechische Krone) eingesetzt. Die Anteile der Klasse A1/A2 des übernehmenden OGAW werden den Konten der Kunden der einzelnen Vertriebspartner des übertragenden OGAW gutgeschrieben; die einzelnen Vertriebspartner haben dann unverzüglich zu veranlassen, dass die Anteile den Bestandskonten der Anteilinhaber gutgeschrieben werden, die in den betreffenden Unterlagen dokumentiert sind.

6 Sonstige Informationen bezüglich des Umtauschs von Anteilen Es werden keine Anteile des übertragenden OGAW in Anteile der Klasse A3 (RSTS), CZ , des übernehmenden OGAW umgetauscht. Anteile an den betroffenen Fonds werden dem Inhaber als Namenspapiere in dematerialisierter eingetragener Form (d. h. ohne Ausgabe effektiver Stücke) ausgegeben und lauten auf Tschechische Kronen (CZK). Finanzielle Zusatzvergütung bei unangemessenem Umtauschverhältnis Da das Umtauschverhältnis für die Ausübung des Umtauschrechts im Hinblick darauf, dass der errechnete Wert eines Anteils des übernehmenden OGAW am Verschmelzungsstichtag ungefähr CZK 1 (eine tschechische Krone) betragen wird, als angemessen anzusehen ist, wird der Verwalter des übernehmenden OGAW den Anteilinhabern der vom übertragenden OGAW emittierten Anteile keine finanzielle Entschädigung (Zusatzvergütung) anbieten. e) Spezielle Rechte der Anteilinhaber im Hinblick auf die Verschmelzung Rückgaberecht Mit der Veröffentlichung der Mitteilung über die geplante Verschmelzung gegenüber den Anlegern haben die Anteilinhaber des übertragenden OGAW das Recht, ihre Anteile gemäß 123 InvFG 2011 bis zum zurückzugeben, wobei die Rückgabeaufträge bis spätestens 13:30 Uhr bei der Depotbank Raiffeisenbank International AG eingehen müssen und keine weiteren Kosten durch die Fondsverwaltungsgesellschaft erhoben werden. Mit der Veröffentlichung der Mitteilung über die geplante Verschmelzung gegenüber den Anlegern haben die Anteilinhaber des übernehmenden OGAW das Recht, ihre Anteile gemäß 406 (1) (a) des Gesetzes bis zum zurückzugeben, wobei keine weiteren Kosten durch die Fondsverwaltungsgesellschaft erhoben werden. Informationsrecht / Recht auf Erhalt des Abschlussberichts Anteilinhaber der betroffenen Fonds haben das Recht, auf Anforderung zusätzliche Informationen und eine Kopie des befürwortenden Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers zu erhalten. Eine derartige Anforderung ist an folgende Anschrift zu richten: Raiffeisenbank a.s. Hvězdova 1716/2b, Praha 4 - Nusle, Tel.: , info@rb.cz oder Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbh. Schwarzenbergplatz 3, 1010 Wien Tel.: /0, info@rcm.at, -Adresse für tschechische Anleger: rcm-international@rcm.at Den Anteilinhabern werden sämtliche Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt, die im Prospekt des übernehmenden Fonds aufgeführt sind. Die RIS oder Raiffeisen KAG wird den Anteilinhabern auf Wunsch die derzeit gültigen Fassungen des Prospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen, des Jahres- und Halbjahresberichts des übernehmenden Fonds kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Dokumente können von der Website in tschechischer und englischer Sprache und im Falle des Prospekts und der wesentlichen Anlegerinformationen auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden. Rechte als Anteilinhaber der betroffenen Fonds Falls die Anteilinhaber der betroffenen Fonds ihr Recht auf Rückgabe ihrer Anteile nicht wahrnehmen, haben sie dennoch das Recht, die Anteile wenn möglich in Anteile oder stückelose Anteile umzuwandeln, die von der RIS bzw. Raiffeisen KAG gemäß 406(1)(a) oder 406(1)(b) des Gesetzes und Artikel 123 Ziffer (1) oder 123 Ziffer (2) InvFG 2011 innerhalb derselben Frist emittiert werden. Anteilinhaber des übertragenden OGAW, die sich entschließen, ihre Anteile weder zurückzugeben noch umwandeln zu lassen, werden automatisch Anteilinhaber des übernehmenden OGAW und haben damit Anspruch auf alle Rechte, die Anteilinhabern zustehen. Die Anteilinhaber haben das Recht, ihre Anteile ab dem 16. Dezember 2014 zurückzugeben. f) Geplanter Verschmelzungsstichtag Der geplante Stichtag der Verschmelzung ist der (nachstehend als Stichtag der Verschmelzung oder Verschmelzungsstichtag bezeichnet). Der übertragende OGAW wird am Verschmelzungsstichtag aufgelöst, wobei die Anteilinhaber dieses Fonds zu Anteilinhabern des übernehmenden OGAW werden. Der Verschmelzungsstichtag ist jedoch zugleich auch der Tag, an dem das Vermögen des übertragenden OGAW aus buchhalterischer Sicht zum Vermögen des übernehmenden OGAW wird.

7 g) Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen Mit dem Verschmelzungsstichtag wird das gesamte Vermögen des übertragenden OGAW auf den übernehmenden OGAW übertragen. Zugleich erhalten alle Anteilinhaber des übertragenden OGAW Anteile am übernehmenden OGAW entsprechend einem Umtauschverhältnis, das gemäß den Beschreibungen in Abschnitt d) berechnet wird. Diese Anteile werden mit Wertstellung zum Stichtag in die Wertpapierdepots der Anteilinhaber eingebucht. Als Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden OGAW wird RIS der Depotbank des übernehmenden OGAW die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestätigen. h) Auswirkungen der Verschmelzung auf die Rechte der Anteilinhaber Anteilinhaber des übertragenden OGAW erhalten Anteile des übernehmenden OGAW und haben damit dieselben Rechte wie im Falle des übertragenden OGAW, insbesondere ein direktes Eigentumsrecht bezüglich des Fondsvermögens und das Recht auf Rückgabe ihrer Anteile gemäß den Bedingungen im Prospekt des übernehmenden OGAW. i) Kosten der Verschmelzung Den Anteilinhabern der betroffenen Fonds entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Verschmelzung. Die entstandenen Transaktionskosten gehen zu Lasten von RIS. j) Weitere Informationen bezüglich der Verfahrensweise, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Zum Zwecke der Verschmelzung der Fonds werden die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der betroffenen Fonds ab dem 1. Dezember 2014 (einschließlich) bis zum 15. Dezember 2014 (einschließlich) ausgesetzt. Prag, den Raiffeisen investiční společnost a.s.: Mgr. Martin Vít (Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats) Ing Michal Ondruška (Mitglied des Verwaltungsrats) Wien, den Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b.h.: Mag. Michael Höllerer (Geschäftsführer) Mag. Rainer Schnabl (Geschäftsführer) Anhang Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden OGAW

8 WESENTLICHE ANLEGERINFORMATIONEN Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial; Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Raiffeisen fond akciových trhů, otevřený podílový fond, Raiffeisen investiční společnost a.s. (Raiffeisen Aktienfonds, offener Investmentfonds, Raiffeisen investiční společnost a.s.) (im Folgenden nur Fonds ) Klasse A1 Kapitalisierung Klasse A2 Dividenden Klasse A3 - RSTS ISIN: CZ ISIN: CZ ISIN: CZ Der Fonds ist ein Standardwertpapierfonds. Investmentgesellschaft, die diesen Fonds betreibt: Raiffeisen investiční společnost a.s., IČ: (im Folgenden auch nur Gesellschaft ) ZIELE UND ANLAGEPOLITIK Der Fonds ist seiner Ausrichtung nach ein Aktienfonds. Sein Ziel ist ein langfristiges Wachstum des Kapitals in tschechischen Kronen, und dies durch Investitionen vor allem (min. 80 % des Vermögenswerts des Fonds) in Aktien und/oder Instrumente, die das Risiko von Aktien in tschechischen Kronen aufweisen und/oder gehandelt werden bzw. ausgerichtet sind auf Mittel- und Osteuropa und andere sich entwickelnde Märkte (min. 51 % des Vermögenswerts). In geringerem Maße kann der Fonds die anvertrauten Mittel in Form von Einlagen bei Banken anlegen und in Anleihen oder entsprechende Wertpapiere investieren. Im Rahmen seiner Strategie kann der Fonds in wesentlichem Maße in Finanzderivate investieren, die insbesondere zur Währungssicherung dienen können. Die Anteile an anderen Fonds können höchstens 10 % des Vermögens des Fonds bilden. Weitere Informationen sind in Kapitel 8 des Prospektes des Fonds angeführt. Die Wertentwicklung des Fonds wird in CZK gemessen. Der Fonds wird aktiv verwaltet und kopiert oder verfolgt keinen gewissen Index oder Parameter. Die Gesellschaft kann nicht die Erreichung eines Investitionsziels garantieren, und es werden auch keine Garantien von dritter Seite zum Schutz der Investoren gewährt. Die Anteilscheine werden gewöhnlich an jedem Arbeitstag gegen den aktuellen, nach dem Statut des Fonds bestimmten Wert ausgegeben und abgekauft. Weitere Informationen über die Ausgabe und den Rücknahme finden sich in Kapitel 13 des Prospektes des Fonds. Der Fonds gibt verschiedene Arten von Anteilscheinen aus, die abgekürzt als Klassen A1, A2 und A3 bezeichnet werden. Die Klassen A1 und A3 sind thesaurierend, und die Klasse A2 zahlt Dividenden aus. Weitere Informationen zu den einzelnen Arten von Anteilscheinen sind im Abschnitt KOSTEN dieser Mitteilung und in Kapitel 14 des Prospektes des Fonds angeführt. Empfehlung: Dieser Fonds ist nicht für Investoren geeignet, die ihre investierten Finanzmittel in einem Zeitraum von weniger als 10 Jahren zurückerhalten wollen. RISIKO- UND ERTRAGSPROFIL in der Regel niedrigerer Ertrag in der Regel höherer Ertrag niedrigeres Risiko höheres Risiko Der Fonds wurde in die Risikogruppe 6 eingeordnet. Das Risiko-Ertragsprofil 1 bis 7 berücksichtigt die Wertschwankung der Anteilscheine und verdeutlicht den potentiellen Ertrag der Investition in Bezug zum entsprechenden Risikograd des Fonds. Je höher diese Zahl ist, umso höher kann der Ertrag sein, aber umso weniger ist auch dieser Ertrag vorausschaubar, und der Investor kann so auch einen Verlust erleiden. Auch die niedrigste Zahl bedeutet jedoch nicht, dass die Investition ganz ohne Risiken wäre, sie zeigt jedoch an, dass in Vergleich mit höheren Zahlen diese Investition zwar einen niedrigeren, jedoch mehr vorausschaubaren Ertrag bietet. Mit Hinsicht auf das Datum der Entstehung des Fonds kann nicht von den tatsächlichen historischen Wertschwankungen ausgegangen werden, und die Berechnung beruht auf eine Modellberechnung, die von der angenommenen Veranlagung der Vermögenswerte ausgeht. Der Wert der Parameter wird auf der Grundlage von Daten aus der Vergangenheit bestimmt, die nicht immer eine verlässliche Vorhersage bilden, was das Risikoprofil des Fonds für die Zukunft betrifft. Der Risiko- und Ertragsindikator wird regelmäßig neu bewertet, und sein Wert kann steigen oder sinken. Der typische Investor sollte sich der Risiken bewusst sein, die mit Investitionen in Aktien verbunden sind (insbesondere Markt-, Währungs- Liquiditätsrisiko und Risiko sich entwickelnder Märkte) und sollte auf das Risiko eines möglichen Verlusts aus der Investition vorbereitet sein. Der Fonds kann aufgrund der Zusammensetzung seines Vermögens und der zu seiner Bewirtschaftung verwendeten Techniken eine hohe Volatilität aufweisen, wobei der Wert des Anteilscheins auch innerhalb kurzer Zeiträume stark steigen oder sinken kann und auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können. Der Wert der Investition kann sinken oder steigen. Ein Ertrag der Investition wird nicht garantiert. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 9 des Prospektes des Fonds.

9 KOSTEN Einmalige Kosten vor und nach der Anlage Ausgabeaufschläge Klasse A1 Klasse A2 Klasse A3 (Aufschlag, den der Investor auf den investierten Betrag zahlt) bis 4 % bis 4 % bis 5 % Rücknahmeabschläge (Abschlag von dem abgekauften Betrag) 0 % 0 % 0 % Es handelt sich um den höchsten Betrag, der dem Investor vor der Investition oder vor der Auszahlung der Investition in Rechnung gestellt werden kann. Einzelheiten über die aktuelle Höhe der einmaligen Kosten können Sie bei Ihrem Berater oder Vertriebsstelle oder unter der Adresse finden. Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden (diese Kosten spiegeln sich in der Wertentwicklung der entsprechenden Investition wieder und werden dem Investor nicht direkt berechnet) Laufende Kosten Klasse A1 Klasse A2 Klasse A3 2,8 % 2,8 % 2,8 % Die Höhe der laufenden Kosten für die erste Periode der Existenz des Fonds wurde durch qualifizierte Schätzung bestimmt. Mit der tatsächlichen Höhe für das konkrete Jahr kann sich der Investor über die Adresse bekannt machen. Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat (diese Kosten spiegeln sich in der Wertentwicklung der entsprechenden Investition wieder und werden dem Investor nicht direkt berechnet) An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren Die oben angeführten Gebühren und Kosten werden u.a. zur Deckung der laufenden Kosten des Fonds einschließlich eventueller Kosten für das öffentliche Angebot und die Werbung genutzt und reduzieren die potentielle Wertentwicklung. Weitere Informationen über Gebühren und Kosten finden Sie in Kapitel 14 des Prospektes des Fonds. WERTENTWICKLUNG IN DER VERGANGENHEIT keine Die Berechnung der Wertentwicklung geht vom Wert des Fondsvermögens aus. Mit Hinsicht auf das Datum der Entstehung des Fonds stehen gegenwärtig keine ausreichenden Daten zur Verfügung, die den Investoren ein nützliches Bild über die bisherige Wertentwicklung des Fonds geben würden. Aus diesem Grund enthält die Grafik bislang keine Informationen über die Wertentwicklung des Fonds. Weitere Informationen sind in Kapitel 10 des Prospektes des Fonds angeführt. PRAKTISCHE INFORMATIONEN Depotbank des Fonds: UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s. Kontaktstelle für die Gewährung weiterer Informationen: Raiffeisen investiční společnost a.s. Adresse: Hvězdova 1716/2b, Praha 4 Info: info@rb.cz Ein Exemplar des Prospektes und des letzten Jahresberichts und Halbjahresberichts des Fonds stehen kostenlos in tschechischer Sprache in den Verkaufsstellen, im Sitz der Gesellschaft und in elektronischer Form unter der Adresse zur Verfügung. Die Gesellschaft kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Prospektes vereinbart ist; einen anderen dem Investor entstandenen Nachteil, der durch eine andere Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in der Mitteilung von grundlegenden Informationen angeführten Daten entsteht, ersetzt sie nicht. Dieser Fonds ist in der Tschechischen Republik zugelassen und wird durch die Česká národní banka (die Tschechische Nationalbank) reguliert. Raiffeisen investiční společnost a.s. ist in der Tschechischen Republik zugelassen und wird durch die Česká národní banka (die Tschechische Nationalbank) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger wurden in der tschechischen und deutschen Sprache erarbeitet. Im Falle der Unterschiede zwischen der tschechischen und deutschen Fassung ist die tschechische Fassung entscheidend. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand von

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