DELTA LLOYD L Société d Investissement à Capital Variable 9, bd Prince Henri L-1724 LUXEMBURG R.C.S. B

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1 DELTA LLOYD L Société d Investissement à Capital Variable 9, bd Prince Henri L-1724 LUXEMBURG R.C.S. B MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE Die Aktionäre werden über den Beschluss des Verwaltungsrats mit Wirkung vom 19. Dezember 2013 informiert: 1. die Rolle von Delta Lloyd Asset Management als globale Vertriebsstelle der SICAV im Verkaufsprospekt von DELTA LLOYD L festzulegen; 2. den DELTA LLOYD L GLOBAL THEME FUND in DELTA LLOYD L GLOBAL FUND umzubenennen und die Anlagepolitik wie folgt anzupassen: Der Teilfonds ist hauptsächlich in Aktien börsennotierter Unternehmen investiert und unterliegt keinen regionalen, sektor- oder währungsspezifischen Anlagebeschränkungen. Die und Dividendenzahlungen. Der Teilfonds investiert in eine begrenzte Anzahl von Unternehmen. Daher folgt die Performance des Teilfonds nicht immer allgemeinen Markttrends. ( ) ; Aktionäre, die nicht mit dieser Änderung der Anlagepolitik einverstanden sind, können vom 12. November 2013 bis zum 12. Dezember 2013, Uhr die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Aktien verlangen; eine Rücknahme- oder Umtauschgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. 3. die Teilfonds DELTA LLOYD L EQUITY SELECTION, DELTA LLOYD L HEALTH DEVELOPMENT FUND, DELTA LLOYD L NEW ENERGY FUND und DELTA LLOYD L WATER & CLIMATE FUND (zusammen die übertragenden Teilfonds ) mit dem Teilfonds DELTA LLOYD L GLOBAL THEME FUND zu verschmelzen, der zum Tag des Inkrafttretens in DELTA LLOYD L GLOBAL FUND (der übernehmende Teilfonds ) umbenannt wird (zusammen die fusionierenden Teilfonds ). Die Aktienklassen der übertragenden Teilfonds werden wie im Folgenden beschrieben gegen neu ausgegebene Aktien des übernehmenden Teilfonds umgetauscht: Übertragende Teilfonds Teilfonds Aktienklasse ISIN Aktienklasse ISIN Delta Lloyd L Equity Selection A LU D* LU Delta Lloyd L Equity Selection B LU B* LU Delta Lloyd L Health Development A LU A LU Delta Lloyd L Health Development Ic LU Ic LU Delta Lloyd L New Energy A LU A LU Delta Lloyd L New Energy B LU B* LU Delta Lloyd L New Energy Ic LU Ic LU Delta Lloyd L Water & Climate A LU A LU Delta Lloyd L Water & Climate B LU B* LU Delta Lloyd L Water & Climate Ic LU Ic LU * Die Anteilsklassen der übernehmender Teilfonds, die noch nicht in Deutschland registriert sind, werden zum Zeitpunkt der Zusammenlegung öffentlich in Deutschland angeboten. Delta Lloyd Asset Management, der Anlageverwalter der SICAV, kann große Erfolge bei der Investition in unterbewertete Unternehmen vorweisen. Delta Lloyd Asset Management besitzt eine gute Kenntnis dieser Unternehmen und ist bestrebt, durch Investition in unterbewertete Unternehmen mit Kursgewinnpotenzial Wertsteigerungen für Anleger zu erzielen. Mit der geplanten Verschmelzung möchte der Verwaltungsrat der SICAV die besondere Leistungsfähigkeit des Anlagestils von Delta Lloyd Asset Management unterstreichen. Außerdem beabsichtigt der Verwaltungsrat, die angebotene Fondspalette zu rationalisieren, um zum Vorteil der Anleger Skaleneffekte zu erzielen. Auswirkungen für die Aktionäre Für die Aktionäre des übernehmenden Teilfonds wird die Verschmelzung keine vorhersehbaren Auswirkungen haben. Der Verwaltungsrat sieht keine Gefahr einer Verwässerung der Performance des übernehmenden Teilfonds. Für die Aktionäre der übertragenden Teilfonds wird die Verschmelzung zur Folge haben, dass sie ab dem Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung Aktionäre des übernehmenden Teilfonds sein werden, der sich vor allem im Hinblick auf die Anlagepolitik, Gebühren und Notierung von den übertragenden Teilfonds unterscheidet:

2 Anlagepolitik: Der übernehmende Teilfonds ist hauptsächlich in Aktien börsennotierter Unternehmen investiert und unterliegt keinen regionalen, sektor- oder währungsspezifischen Anlagebeschränkungen. Die und Dividendenzahlungen. Der Teilfonds investiert in eine begrenzte Anzahl von Unternehmen. Daher folgt die Performance des Teilfonds nicht immer allgemeinen Markttrends. Der Teilfonds kann zudem in Anteile von OGAW und/oder anderen OGA investieren, sofern die Anlagepolitik dieser OGA mit der oben beschriebenen Anlagepolitik im Einklang steht. Anlagen in Anteilen von OGAW und/oder anderen OGA dürfen höchstens 10% des Nettovermögens des Teilfonds ausmachen. Der Teilfonds kann folgende Techniken anwenden, sofern diese dem effizienten Portfoliomanagement dienen und die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben beachtet werden: o o Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben; derivative Finanzinstrumente, einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, sofern der zugrunde liegende Vermögenswert der im ersten Absatz beschriebenen Anlagepolitik entspricht. Außerdem kann der Teilfonds auf andere Techniken und Instrumente zurückgreifen, die im Rahmen eines effizienten Portfoliomanagements der Absicherung von Währungs-, Zins- oder Kreditrisiken dienen. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen vorübergehend ergänzend in Geldmarktinstrumente investieren. Zur Investition seiner liquiden Mittel und unter Vorbehalt von Kapitel 6 des Verkaufsprospekts kann der Teilfonds zudem in Geldmarkt-OGA oder OGA mit Engagement in Schuldtiteln mit einer Gesamt- oder Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten investieren. Dabei sind zugehörige Finanzinstrumente oder Schuldtitel, deren Zins mindestens einmal pro Jahr angepasst wird, sowie damit zusammenhängende Instrumente zu berücksichtigen. Der Teilfonds kann ergänzend auf Einlagen zurückgreifen. Die Aktionäre werden darüber informiert, dass beabsichtigt ist, die Anpassung des Portfolios vor dem Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung vorzunehmen. Die Verschmelzung soll keine wesentlichen Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden Teilfonds haben. Gebühren: Teilfonds Übertragende Teilfonds Aktienklasse Verwaltungsgebühr Performancegebühr Aktienklasse Verwaltungsgebühr Performancegebühr Delta Lloyd L Equity Selection A 1,25% p. a. Nein D* 1,20% p. a. Nein Delta Lloyd L Equity Selection B 1,25% p. a. Nein B* 1,20% p. a. Nein Delta Lloyd L Health Development A 1,25% p. a. Ja A 0,60% p. a. Nein Delta Lloyd L Health Development Ic 1,00% p. a. Ja Ic 0,50% p. a. Nein Delta Lloyd L New Energy A 1,25% p. a. Ja A 0,60% p. a. Nein Delta Lloyd L New Energy B 1,25% p. a. Ja B* 1,20% p. a. Nein Delta Lloyd L New Energy Ic 1,00% p. a. Ja Ic 0,50% p. a. Nein Delta Lloyd L Water & Climate A 1,25% p. a. Ja A 0,60% p. a. Nein Delta Lloyd L Water & Climate B 1,25% p. a. Ja B* 1,20% p. a. Nein Delta Lloyd L Water & Climate Ic 1,00% p. a. Ja Ic 0,50% p. a. Nein * Die Anteilsklassen der übernehmender Teilfonds, die noch nicht in Deutschland registriert sind, werden zum Zeitpunkt der Zusammenlegung öffentlich in Deutschland angeboten. Die Depotbankgebühren (ohne Transaktionskosten und Korrespondenzbankgebühren) und die Gebühren für die Zentralverwaltung belaufen sich auf indikativ 0,10% p. a. des durchschnittlichen Nettovermögens des übernehmenden Teilfonds. Dieser Prozentsatz kann aufgrund von Änderungen des Nettovermögens des Teilfonds variieren, da die Mindestgebühr des übernehmenden Teilfonds höchstens Euro betragen darf. Für die Berechnung der Performancegebühr der übertragenden Teilfonds wird, sofern diese anfällt, die Performance als Differenz zwischen dem Nettoinventarwert je Aktie zum Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung und dem Nettoinventarwert zum Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres definiert, einschließlich gezahlter Dividenden, ausgedrückt in %. Notierung an der Luxemburger Börse: Der übernehmende Teilfonds ist nicht an der Luxemburger Börse notiert.

3 Um einen Überblick über sämtliche Merkmale des übernehmenden Teilfonds zu erhalten, können Aktionäre auf den aktualisierten Verkaufsprospekt der SICAV zurückgreifen, der kostenlos am Gesellschaftssitz der SICAV und bei der Zahlund Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg erhältlich sind. Aktionären wird zudem empfohlen, hinsichtlich der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung gemäß dem für sie geltenden Steuerrecht ihren professionellen Berater zu konsultieren. 4. den Teilfonds DELTA LLOYD L TECHNOLOGY TRENDS FUND (der übertragende Teilfonds ) mit dem Teilfonds DELTA LLOYD L CYRTE GLOBAL FUND (der übernehmende Teilfonds ) zu verschmelzen (zusammen die fusionierenden Teilfonds ). Die Aktienklassen des übertragenden Teilfonds werden wie im Folgenden beschrieben gegen neu ausgegebene Aktien des übernehmenden Teilfonds umgetauscht: Übertragender Teilfonds Aktienklasse ISIN Aktienklasse ISIN A LU A LU Ic LU Ic LU integrierte die Delta Lloyd Gruppe die spezialisierte Investmentboutique Cyrte Investments BV. Die Anlagephilosophie von Cyrte besteht darin, in Unternehmen zu investieren, die von der Änderung des Konsumentenverhaltens infolge der Einführung neuer Technologien im Alltag profitieren. Mit der geplanten Verschmelzung möchte der Verwaltungsrat der SICAV die besondere Leistungsfähigkeit des Anlagestils von Cyrte unterstreichen. Da die fusionierenden Teilfonds das gleiche Anlageuniversum haben, beabsichtigt der Verwaltungsrat der SICAV die Erzielung von Skaleneffekten, die den Anlegern zugutekommen. Auswirkungen für die Aktionäre Für die Aktionäre des übernehmenden Teilfonds wird die Verschmelzung keine vorhersehbaren Auswirkungen haben. Der Verwaltungsrat sieht keine Gefahr einer Verwässerung der Performance des übernehmenden Teilfonds. Zur Berechnung der Performancegebühr des übernehmenden Teilfonds wird das im Zuge der Verschmelzung an den übernehmenden Teilfonds übertragene Nettovermögen als Zeichnungsbetrag angesehen. Für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds wird die Verschmelzung zur Folge haben, dass sie ab dem Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung Aktionäre des übernehmenden Teilfonds sein werden, der sich vor allem im Hinblick auf die Anlagepolitik und Gebühren vom übertragenden Teilfonds unterscheidet: Anlagepolitik: Der übernehmende Teilfonds ist hauptsächlich in Aktien börsennotierter Unternehmen investiert, die möglicherweise sozio-ökonomische Veränderungen ermöglichen oder von sozio-ökonomischen Veränderungen profitieren, die aus der Einführung neuer Technologien im Alltag von Konsumenten resultieren. Der Teilfonds investiert weltweit und konzentriert sich nicht auf einen bestimmten Finanzmarkt oder eine bestimmte geografische Region. Der Teilfonds kann direkt oder über Global Depository Receipts (GDR) oder American Depository Receipts (ADR), die an einer offiziellen Börse oder an einem anderen regulierten Markt notiert sind, in die jeweilige Anlageklasse investieren. Der Teilfonds kann zudem in Anteile von OGAW und/oder anderen OGA investieren, sofern die Anlagepolitik dieser OGA mit der oben beschriebenen Anlagepolitik im Einklang steht. Anlagen in Anteilen von OGAW und/oder anderen OGA dürfen höchstens 10% des Nettovermögens des Teilfonds ausmachen. Der Teilfonds kann folgende Techniken anwenden, sofern diese dem effizienten Portfoliomanagement dienen und die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben beachtet werden: Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben; derivative Finanzinstrumente, einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, sofern der zugrunde liegende Vermögenswert der im ersten Absatz beschriebenen Anlagepolitik entspricht. Außerdem kann der Teilfonds auf andere Techniken und Instrumente zurückgreifen, die im Rahmen eines effizienten Portfoliomanagements der Absicherung von Währungsrisiken dienen. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen vorübergehend ergänzend in Geldmarktinstrumente investieren. Zur Investition seiner liquiden Mittel und unter Vorbehalt von Kapitel 6 des Verkaufsprospekts kann der Teilfonds zudem in Geldmarkt-OGA oder OGA mit Engagement in Schuldtiteln mit einer Gesamt- oder Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten investieren. Dabei sind zugehörige Finanzinstrumente oder Schuldtitel zu berücksichtigen, deren Zins mindestens einmal pro Jahr angepasst wird. Der Teilfonds kann ergänzend auf Einlagen zurückgreifen. Ziel des übernehmenden Teilfonds ist es, eine Outperformance gegenüber dem MSCI World TR Index zu erzielen. Die Aktionäre werden darüber informiert, dass beabsichtigt ist, die Anpassung des Portfolios vor dem Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung vorzunehmen. Die Verschmelzung soll keine wesentlichen Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden Teilfonds haben. Gebühren:

4 Die Zeichnungsgebühr des übernehmenden Teilfonds beträgt maximal 3% des NAV je Aktie, zahlbar an den platzierenden Stellen. Die Verwaltungsgebühr der Aktienklassen A und Ic bleibt unverändert. Dem Anlageverwalter des übernehmenden Teilfonds steht zudem eine Performancegebühr zu, die wie folgt ermittelt wird: Wenn in einem Geschäftsjahr die Performance des Teilfonds die in die Währung der jeweiligen Aktienklasse umgerechnete Performance des MSCI World TR Index (die Benchmark ) übersteigt, wird gemäß den Bedingungen in nachstehendem Absatz 2 und 3 eine Performancegebühr in Höhe von 15% der realisierten Überperformance festgelegt. Die Performancegebühr fällt nur an, wenn 1. der jährliche Anstieg des Teilfonds über der Performance der Benchmark liegt und 2. die Performance des Teilfonds positiv ist. Bei einer negativen Performance der Benchmark und einer positiven Performance des Teilfonds wird die Performancegebühr anhand der positiven Wertentwicklung des Teilfonds ohne Berücksichtigung der negativen Performance der Benchmark berechnet. Die Performance des Teilfonds ist definiert als Differenz zwischen dem Nettoinventarwert je Aktie am Ende eines bestimmten Geschäftsjahres ( NAV zum Jahresende ) und dem Nettoinventarwert am Ende des vorherigen Geschäftsjahres ( anfänglicher NAV ) einschließlich gezahlter Dividenden, ausgedrückt in % (die Performance ). Die Performancegebühr wird an jedem Bewertungstag basierend auf der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres umlaufenden Aktien berechnet, und es werden Schätzungen vorgenommen und entsprechende Rückstellungen im Nettoinventarwert berücksichtigt. Diese Gebühr wird jährlich in dem auf das Ende des Geschäftsjahres fallenden Monat gezahlt. Für die Berechnung der Performancegebühr des übertragenden Teilfonds ist die Performance definiert als Differenz zwischen dem Nettoinventarwert je Aktie am Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung und dem Nettoinventarwert am Ende des vorherigen Geschäftsjahres einschließlich gezahlter Dividenden, ausgedrückt in %. Um einen Überblick über sämtliche Merkmale des übernehmenden Teilfonds zu erhalten, können Aktionäre auf den aktualisierten Verkaufsprospekt der SICAV zurückgreifen, der kostenlos am Gesellschaftssitz der SICAV und bei der Zahlund Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg erhältlich sind. Aktionären wird zudem empfohlen, hinsichtlich der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung gemäß dem für sie geltenden Steuerrecht ihren professionellen Berater zu konsultieren. Die unter Punkt 3 und 4 beschriebenen Verschmelzungen gestalten sich wie folgt: Das Verhältnis für den Umtausch von Aktien der übertragenden Teilfonds und der übernehmenden Teilfonds wird auf Grundlage der Nettoinventarwerte der übertragenden Teilfonds vom 19. Dezember 2013 und der Nettoinventarwerte der übernehmenden Teilfonds vom 19. Dezember 2013 berechnet. Das Umtauschverhältnis für jede Aktienklasse wird am 20. Dezember 2013 berechnet. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzungen werden von Delta Lloyd Asset Management NV getragen. Der Wirtschaftsprüfer der SICAV PricewaterhouseCoopers wird im Rahmen seiner gesetzlichen Prüfung von der SICAV beauftragt, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der fusionierenden Teilfonds verwendeten Kriterien zu genehmigen und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis selbst zu bestätigen. Eine Kopie des Berichts des Wirtschaftsprüfers ist für Aktionäre der fusionierenden Teilfonds auf Anfrage und gebührenfrei beim Gesellschaftssitz der SICAV und bei der Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg erhältlich. Am Tag des Inkrafttretens der Verschmelzung werden alle an diesem Tag vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Teilfonds rechtlich an den übernehmenden Teilfonds übertragen. Die aufgelaufenen Erträge des übertragenden Teilfonds werden der entsprechenden Aktienklasse der übernehmenden Teilfonds zugerechnet. Die aufgelaufenen Erträge der übernehmenden Teilfonds werden unverändert fortgeführt. Ab dem 12. November 2013 werden keine Zeichnungs- und Umtauschanträge für die übertragenden Teilfonds mehr angenommen. Aktionäre der übertragenden Teilfonds, die nicht mit der Verschmelzung einverstanden sind, können vom 12. November 2013 bis zum 12. Dezember 2013, 14.00Uhr (die Annahmeschlusszeit ) die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Aktien verlangen; eine Rücknahme- oder Umtauschgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Nach Ablauf der Annahmeschlusszeit werden alle Transaktionen mit Aktien der übertragenden Teilfonds ausgesetzt, um eine reibungslose Abwicklung der Verschmelzungen zu ermöglichen. Am Tag des Inkrafttretens erhalten die Aktionäre des übertragenden Teilfonds, die nicht bis zum 12. Dezember 2013, Uhr die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Aktien verlangt haben, Aktien der jeweiligen Aktienklasse der übernehmenden Teilfonds und können ab dem Tag des Inkrafttretens der Verschmelzungen ihre Rechte als Aktionär der übernehmenden Teilfonds ausüben. Inhaber von Aktienscheinen der übertragenden Teilfonds werden gebeten, ihre Aktienscheine ab dem Tag des Inkrafttretens am Gesellschaftssitz der SICAV zum Umtausch einzureichen. Diese Aktienscheine werden in Namensaktien des jeweiligen übernehmenden Teilfonds umgetauscht.

5 Die Aktionäre werden darüber hinaus über den Beschluss des Verwaltungsrats mit Wirkung vom 1. Januar 2014 informiert: 5. den DELTA LLOYD L EUROPEAN MID-PARTICIPATION FUND in DELTA LLOYD L EUROPEAN FUND umzubenennen und die Anlagepolitik wie folgt anzupassen: Der Teilfonds ist hauptsächlich in Aktien von börsennotierten europäischen Unternehmen investiert. Die Unternehmensauswahl richtet sich nach Faktoren wie Bewertung, Geschäftsmodell, Management, Bilanz und Dividendenzahlungen. Der Teilfonds strebt Positionen in einer begrenzten Anzahl von Unternehmen an. Daher folgt die Performance des Teilfonds nicht immer allgemeinen Markttrends. ( ). Für die Berechnung der Performancegebühr wird nun der MSCI Europe EUR Net Total Return Index als Benchmark verwendet, anstelle des MSCI Europe Small Cap Value EUR Net Total Return Index; 6. die Anlagepolitik des DELTA LLOYD L ASIAN PARTICIPATION FUND wie folgt anzupassen: Der Teilfonds ist hauptsächlich in Aktien börsennotierter Unternehmen der Region Asien-Pazifik investiert. Die und Dividendenzahlungen. Der Teilfonds strebt beträchtliche Positionen in einer begrenzten Anzahl kleiner Unternehmen an. Daher folgt die Performance des Teilfonds nicht immer allgemeinen Markttrends. ( ) ; 7. die Anlagepolitik des DELTA LLOYD L EUROPEAN PARTICIPATION FUND wie folgt anzupassen: Der Teilfonds ist hauptsächlich in Aktien von börsennotierten europäischen Unternehmen investiert. Die und Dividendenzahlungen. Der Teilfonds strebt beträchtliche Positionen in einer begrenzten Anzahl kleiner Unternehmen an. Daher folgt die Performance des Teilfonds nicht immer allgemeinen Markttrends. ( ) ; 8. Anlegern keine Aktienklassen anzubieten, bei denen Rückvergütungen gewährt werden. Mit diesem Ziel beschließt der Verwaltungsrat, die Anlageverwaltungsgebühr für die Aktienklasse A der folgenden Teilfonds mit Wirkung vom 1. Januar 2014 zu senken: ISIN Teilfonds Neue Gebühr LU Delta Lloyd L Global Property 0,60% LU Delta Lloyd L Money Market 0,125% LU Delta Lloyd L Cyrte Global 0,625% Die Performancegebühr bleibt unverändert LU Delta Lloyd L Bond Dollar 0,30% LU Delta Lloyd L Global Theme 0,60% Aktionäre, die nicht mit den unter Punkt 5 bis 8 beschriebenen Entscheidungen einverstanden sind, können bis zum 31. Dezember 2013, Uhr die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Aktien verlangen; eine Rücknahme- oder Umtauschgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Der letzte Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung und die neuesten periodischen Berichte sind kostenlos am Sitz der SICAV erhältlich sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, MARCARD, STEIN & CO AG, Ballindamm 36, D Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich. Der Verwaltungsrat Luxemburg, 12. November 2013

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